(Aus-)Bildungsmöglichkeiten für minderjährige Flüchtlinge (JsB - Migration)

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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Österreich

Nach den Richtlinien des europäischen Flüchtlingsrates muss man Diskriminierung von Flüchtlingskindern und –jugendlichen im Bereich der sozialen Situation, beim Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive vermeiden.

„Die Mehrzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) in Österreich ist über 15 Jahre alt und gehört daher altersmäßig in die Kategorie der `mittleren und späten Pubertierenden`. Dies ist eine Zeit des intensiven Sich-selbst-Erprobens im sozialen Umfeld; Erfahrungen aus der frühen Kindheit werden relativiert und neu eingeordnet.“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.122). Da die Pubertät ein komplexer Prozess ist, ist die Situation umso komplizierter für umF, die es auf Grund ihrer Geschichte schwerer haben, die Aufgaben der Adoleszenz zu bewältigen. Bis jetzt haben sie den gewohnten Lebensrahmen verloren, manchamal auch die Bezugspersonen. Deswegen ist es sehr empfehlenswert ihnen einen stabilen Rahmen anzubieten und „eine Zukunftsperspektive zu entwickeln.“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.124).

Barrieren bei der Integration der Flüchtlinge in Arbeitsmarkt und Ausbildung

Forschungsprojekte des Europäischen Flüchtlingsrates ECRE stellten für den Bereich „Ausbildung und Erwerbstätigkeit“ folgende Integrationsbarrieren vor:

  • gesetzliche Barrieren für die Erwerbstätigkeit
  • Kommunikationsprobleme
  • Diskriminierung auf Grund ethnischer Zugehörigkeit

In Österreich ist die Beschäftigung von Ausländern im „Ausländerbeschäftigungsgesetz“ geregelt, d.h. jährlich wird eine Höchstzahl der Arbeitsbewilligungen für AusländerInnen bestimmt. Jedoch auch wenn eine Firma bzw. Organisation einen jugendlichen Flüchtling beschäftigen will, „muss sie um eine „Beschäftigungsbewilligung“ für diese Person ansuchen“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.125), was in der Praxis kompliziert und Zeit aufwändig ist und bis zu einigen Monaten dauern kann.
Zu geringe Sprachkenntnisse der Flüchtlinge führen zu Kommunikationsproblemen. Für minderjährige Flüchtlinge gibt es in Österreich keine entsprechenden Angebote an Deutschkursen. Die besten Angebote an Deutschkursen für Jugendliche bieten die Clearingstellen an. Die Erfahrungen aus den Clearingstellen zeigen auch, dass die Jugendlichen bereit und motiviert sind, die neue Sprache zu lernen, „wenn auf ihre psychische Sitauation adäquat eingegangen wird.“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.127)
Im Hinblick auf das „Ausländerbeschäftigungsgesetz“ ist in Österreich die Arbeitssuche für Ausländer sehr schwer, vor allem bei den Jugendlichen aus afrikanischen Ländern. Auch wenn die Firmen keine rassistischen Vorurteile haben, beschäftigen sie die jungen Menschen nicht, um die Konflikte am Arbeitsplatz zwischen Angestellten zu vermeiden, oder weil ihre Kunden keine afrikanischen Angestellten akzeptieren würden.

Bildungsvoraussetzungen

Es gibt keine repräsentative Beschreibung der Bildungsvoraussetzungen von jugendlichen Flüchtlingen, weil dies sehr zeitaufwändig wäre und man ausreichend Dolmetscher bräuchte. Doch im Rahmen eines EQUAL-Projekts wurden in einigen Bundesländern die Ausbildungsvoraussetzungen der Jugendlichen erhoben. Im Rahmen des Projekts wurde festgestellt, dass in Einzelfällen Jugendliche nicht alphabetisiert sind. In manchen Fällen mussten die Jugendlichen arbeiten um die Familie unterstützen zu können, was für sie bedeutete, dass sie die Schule nicht besuchen konnten. Interessant war aber auch, dass relativ viele Jugendliche aus dem Iran, dem Irak und aus Afghanistan einen mittleren Schulabschluss haben und afrikanische Flüchtlinge meist sehr gut Englisch und Französich sprechen. ( vgl. Erhebung durch die Organisationen SOS-Kinderdorf Clearing-house Salzburg, SOS-Mitmensch Burgenland, Verein Zebra, Verein Projekt Integrationshaus, WUK- Werktstätten- und Kulturhaus, Volkshilfe Oberösterreich).

Schulbesuch, Angebote der Erwachsenenbildung und alternative Bildungsmöglichkeiten

Da in Österreich 9 Jahre Schulpflicht gesetzlich festgelegt sind, gilt dies auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge d.h. bis zum 15. Lebensjahr werden sie in die Pflichtschule aufgenommen.
Der Großteil der umF ist über 15 Jahre alt und damit nicht mehr schulpflichtig. In Wien können die Jugendlichen meistens einen Hauptschulabschluss als außerordentliche/r SchülerIn oder einen externen Hauptschulabschluss machen. Dies ist eine gute Basis für den weiteren Bildungsweg. Dieser ist jedoch sehr populär unter MigrantInnen und damit nur schwer zugänglich für umF. In anderen Bundesländern sind solche Angebote auch vorhanden, jedoch sehr oft nehmen umF nicht an diesen Ausbildungen teil, da sie in Gegenden wohnen in denen das Angebot an Verkehrsmitteln eingeschränkt ist.
„ECRE empfiehlt den für Bildungsmaßnahmen Verantwortlichen, spezielle Sprachkurse sowie Ausbildungs- und Berufsberatungsprogramme für 14 bis 19-jährige Flüchtlinge zu konzipieren, die als Brücke zu allgemeineren Maßnahmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung dienen“ (ECRE, 1999: Positionspapier zur Integration von Flüchtlingen in Europa, S.16), da für die Flüchtlinge im Alter von über 15 Jahren die Bildungsangebote nicht ausreichend sind.

Betreuungs- und Bildungsprojekte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Projekt „connecting people“

Das Projekt „connecting people“, das im Jahr 2001 vom Verein Asylkoordintion Österreich mit der finanziellen Unterstützung von Unicef Österreich initiiert wurde hat als Ziele die Gewinnung, Schulung und Begleitung von erwachsenen ÖsterreicherInnen bzw. schon lange in Österreich lebenden MigrantInnen, die eine ehrenamtliche Patenschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling übernehmen. Sie haben die Möglichkeit, einem jungen Flüchtling zu helfen seinen Platz in diesem Land zu finden. Dieses Projekt wird von Unicef Österreich, BMSG, Fond Soziales Österreich und Sponsoren finanziert. 2005 hat das Projekt neue Sponsoren gewonnen und seit diesem Jahr hat die Organisation mehr Geld zu Verfügung und damit kann man Deutsch- und Computerkurse, längerfristige Ausbildungsmaßnahmen, etc. finanzieren.

Epima2

Epima2 ist eine Initiative zur Entwicklung von Bildungs- und Integrationsmaßnamen für junge AsylwerberInnen in Österreich. Die Zielgruppe sind AsylwerberInnen im Alter von 15 bis 25 Jahren, für die die Perspektive auf einen längeren Aufenthalt in Österreich oder eine dauerhafte Integration besteht. Dieses Programm dauert von Herbst 2005 bis Sommer 2007 und daran nehmen 140 junge AsylwerberInnen teil. Es gibt in Österreich sechs Module:

  • in Wien (Modul 1)
  • in Linz (Modul 2)
  • in Salzburg (Modul 3)
  • in Burgenland (Modul 4)
  • in Graz (Modul 5)
  • in Mödling (Modul 6)

In allen Modulen sind Einheiten zur Orientierung und Integration im neuen Lebensumfeld, EDV-Schulungen und Sprachunterricht im Angebot. Daneben hat jedes Modul zumindest einen individuellen Schwerpunkt, der sich an den regionalen Möglichkeiten und Chancen orientiert. In Wien z.B. können einige TeilnehmerInnen erste praktische Erfahrungen als RadiojournalistInnen sammeln oder in der Gastronomie unterschiedliche Kenntnisse erwerben.

SOS-Kinderdorf Clearing-house Salzburg

“Das Ziel ist die Schaffung einer jugendgerechten Struktur, in der minderjährige Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Österreich die nötige bzw. notwendendige Grundversorgung erhalten. Diese Unterstützung beinhaltet die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung, Gesundheitsversorgung, sozialer Betreuung und zukunftsorientierter Hilfe.“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hrsg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.198). Den Jugendlichen wird das Erlernen der deutschen Sprache angeboten. Sie organisieren den Haushalt, bereiten Feste und Feiern vor und gestalten sie, lernen und arbeiten mit neuen Medien. Es ist auch genug Zeit für Sport, Ausflüge und Unternehmungen. Die Orientierungs- und Erholungsphase dauert in der Regel 8 bis 12 Wochen und ist von den MitarbeiterInnen begleitet und gestaltet. In dieser Phase stellt man vielschichtige Entwicklungen bei den Jugendlichen fest. Der organisierte Tagesablauf und die persönliche, ständige Betreuung geben den Kindern Sicherheit und Orientierung.
Jedoch ist die Entlassung der jungen Flüchtlinge am Ende der Clearingsverfahren problematisch, weil keine Unterbringungsangebote für Jugendliche vorhanden sind.

Kunstprojekt „Baodo“ im Verein Zebra

Im Verein Zebra wurde Anfang 1998 eine Jugendgruppe gegründet, „die junge Flüchtlinge mit traumatischen Erfahrungen in ihrer Ankunftsphase psychoterapeutisch begleitet und unterstützt.“ (Fronek, Heinz/Irene Messinger (Hrsg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S. 204). Durch Kunst können die Jugendlichen die Erlebnisse ohne Sprache verarbeiten, was ihnen dabei hilft, ihre eigene Identität zu finden und zu bilden. Die Werke der Flüchtlinge werden durch den Verein Zebra auf Veranstaltungen ausgestellt, wo sie auch käuflich erworben werden können. Der Erlös der Werke geht an die Künstler. Darüber hinaus erleben sich die Flüchtlinge bei diesen Veranstaltungen als Personen, die respektiert und wahrgenommen werden.
Auszug der Beschreibung einer Exponate: „Moshen Soltani, 18.10.2000: Kunst ist für mich eine Übersetzung für die Sprache meines Herzens, meiner Gefühle, und all der Dinge, die ich will und wollte - sie ist für mich eine Übersetzung für meine Vergangenheit und auch für meine Zukunft.
Schreiend möchte ich mitteilen: `Ich will leben`!!!“ (Fronek, Heinz/Irene Messinger (Hrsg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland

Am 1.Januar 2005 ist in Deutschland ein Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Damit werden Integrationskurse für Zuwanderer angeboten und Projekten zur sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung in Deutschland gefördert. Die österreichsiche Integrationspolitik unterscheidet sich in mehreren Punkten von der deutschen.

Die Aufgaben des BAMF

Das Bundesamt hat vielfältige Aufgaben:

  • es entscheidet über Asylanträge und Abschiebeschutz von Flüchtlingen
  • es fördert und koordiniert sprachliche, soziale und gesellschaftliche Integration von Zuwanderern in Deutschland
  • zusätzlich führt das Bundesamt ein Ausländerzentralregister, usw.

Formale und inhaltliche Gestaltung der Integrationskurse

Das Bundesamt ist verantwortlich für die formale und inhaltliche Gestaltung der Integrationskurse. Es hat Kursinhalte und Grundstruktur festgelegt und entwickelt dieses mit der Bewertungskommision weiter. Damit sind bundesweites Standards geschaffen. Die Regionalstellen des Bundesamtes sorgen für ortliche Informationen für Kursträger und Ausländerbehörden und stellen damit den regionalen Bedarf für Kurse fest. Sie sind zuständig für die Zulassung der Kursträger, sie überprüfen ordnungsgemäße Durchführung der Kurse, sie bearbeiten Anträge auf Befreiung vom Kostenbeitrag oder Zulassung zu einem Integrationskurs.

Definition der „Integration“ (Aufenthaltsgesetz § 43)

Integration von MigrantInnen wird verstanden als Anpassunug von Ausländern an das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in Deutschland (Aufenthaltsgesetz § 43). Das erlernen der Landessprache ist dabei sehr wichtig: „Sprache ist der Schlüssel zur Integration“ (Albert Schmidt, der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge). Für Politiker steht fest, dass sprachliche Integration positive Effekte in den Bereichen Arbeitsmarktintegration, kulturelle und soziale Integration nach sich ziehen.

Zielgruppe der Integrationskurse

Zielgruppe der Integrationskurse sind ursprünglich neu zugewanderte Personen, die einen dauerhaften Aufenthalt beabsichtigen. Von privilegierten Spätaussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen, die bisher als Einzige an einem staatlich finanzierten Sprachkurs teilnehmen konnten, wird dieses Angebot zusätzlich auf andere Migrantengruppen ausgeweitet, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben und bei denen Integrationsbedarf vermutet wird. Zielgruppe der Jugendintegrationskursen sind Personen, die der Schulpflicht nicht unterliegen und nicht älter als 27 Jahre sind. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Jugendintegrationskurs eingerichtet werden, der Jugendliche vorbereiten soll, damit sie andere Schulen besuchen bzw. Ausbildungen wahrnehmen können. Hierfür brauchen junge Migrantinnen und Migranten umfassende Informationen über Aufbau und Funktionieren des Bildungs- und Ausbildungssystem. Sie müssen die Fachsprache lernen, um Fachunterricht wie Geschichte, Sozialkunde, Wirtschaftkunde usw. folgen zu können. Ihnen muss aber auch bewußt sein, daß mit dem Abschluss des Jugendintegrationskurses der Sprachlernprozess nicht abgeschlossen ist.

Verlauf des Sprachkurses

Der Sprachkurs führt über Basis- (300 Stunden), Aufbausprachkurs (300 Stunden) und einem staatsbürgerschaft- und landeskundlich ausgerichteten“ Orientierungskurs (30 Stunden) zum Niveau B1, was bedeutet, daß die Jugendlichen selbständig die Sprache verwenden können. Ein wichtiges Ziel dieses Kurses ist eine Auseinandersetzung mit Werten der Gesellschaft, deren Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Es ist viel einfacher über verschiedene Themen zu sprechen und Meinungen zu äußern, wenn man dazu passende Wörter findet. Es gibt auch alltagsspezifische Schwerpunkte mit jugendspezifischen Themen und Inhalten. Am Ende des Kurses wird ein Abschlusstest geschrieben der bei positiver Bewertung mit einer Kursbestätigung belohnt wird. Der Sprachkurs wird als ganztägiger Unterricht mit höchstens 25 Wochenunterrichtstunden oder als Teilzeitunterricht mit mindestens fünf Wochenunterrichtstunden angeboten. Der Kurs soll bei ganztägigem Unterricht nicht länger als sechs Monte dauern (§ 11 Integrationskursverordnung).

Finanzierung des Integartionskurses

Die Integrationskurse werden von der Regierung finanziert. Im Jahr 2005 standen im Bundeshaushalt 208 Milionen Euro für Kurse zur Verfügung, also ca. 1.290 Euro pro Integrationskurs und TeilnehmerIn. Zum Teil wurden die Kurse auch durch teilnahmeberechtigte und freiwillige Kursteilnehmer mit 1 Euro pro Stunde mit finanziert.


Schlussfolgerungen

Im Bereich Ausbildung werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert, obwohl „die mit dem Schulbesuch verbundenen Rituale und Regelmäßigkeiten [...] einen stabielen Rahmen (böten), der den Alltag struktuierte, transparente Aufgaben stelle und an eine vertraute Erfahrung anknüpfte.“ (Peter, Erich: Das Recht der Flüchtkinder“, Karlsruhe, 2001, S.41).
Die größte Bildungsbarriere der umF ist das Arbeitsverbot bzw. die kaum vorhandene Chance auf eine Arbeitserlaubnis, was die Lebensperspektiven sehr einschränkt. Die Politiker, die dafür verantwortlich sind vergessen bzw. sind sich nicht dessen bewußt, daß „die Jugendlichen mit Migrationshintergrund durch ihre Mehrsprachigkeit und ihre interkulturelle Kompetenz über wertvolle Ressourcen“ verfügen. (www.bamf.de , Blickpunkt Integration, Aktueller Informationsdienst zur Integrationsarbeit in Deutschland, Das Thema im Fokus: „Chancengleichheit durch Bildung: Aktuelle Herausforderungen für die Bildungsarbeit“, Ausgabe 01/2007, Erscheinungsdatum: 15.03.2007, S.4). Deswegen sollte man für diese Zielgruppe den Übergang von der Schule in den Beruf erleichten.
Viele jugendliche Flüchtlinge besuchen angebotene Integrationskurse, bzw. so gennante non-formale Angebote. Es wird meistens als Überbrückungszeit betrachtet oder wie der 20-jährige Abdul aus Somalien sagte: „Ich möchte jetzt zumindest Computerkurse besuchen oder so, weil ich kann nicht einfach zu Hause sitzen, denn was soll ich hier machen, ne? (...) Weil was bringt es mir als junger Mensch, die ganze Zeit zu Hause zu sitzen, ich habe nichts zu machen!“ ( Ursula Neumann/Heike Niedrig/Joachim Schroeder/Louis Henri Seukwa (Hrsg.): Lernen am Rande der Gesellschaft, Münster, 2003, S.231)
Da dieses Thema immer wieder angesprochen wird, bestehen zahlreiche Projekte, die den Jugendlichen helfen sich im neuen Land mit der neuen Kultur bekannt zu machen. In Deutschland hat das Bundesamt Kozepte für spezielle Integrationskurse entwickelt, die das Ziel haben, den junge Menschen mit Migrationshintergrund zu helfen ihren Platz in Beruf und Gesellschaft zu finden. In Österreich sind vor allem Projekte zu nennen wie: „connecting people“,„Epima 2“, „SOS-Kinderdorf Clearing-house Salzburg“ oder der „Verein Frau Bock“.

Bibliographie

  • ECRE (1999): Positionspapier zur Integration von Flüchtlingen in Europa, S.16
  • Fronek, Heinz/Irene Messinger (Hrsg.) (2002): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wien, Mandelbaum-Verlag
  • Neuman, Ursula u.a. (Hg.) (2003): Lernen am Rande der Gesellschaft. Münster.
  • Peter, Erich (2001): Das Recht der Flüchtkinder“. Karlsruhe.
  • Schönwälder, Karen u.a. (12/2005): Sprach- und Integrationskurse für Migrantinnen. Erkenntnisse über ihre Wirkungen aus den Niederlanden, Schweden und Deutschland. AKI-Forschungsbilanz 3.
  • http://www.bamf.de, Blickpunkt Integration, Aktueller Informationsdienst zur Integrationsarbeit in Deutschland, Das Thema im Fokus: „Chancengleichheit durch Bildung: Aktuelle Herausforderungen für die Bildungsarbeit“, Ausgabe 01/2007, Erscheinungsdatum: 15.3.2007
  • http://www.bamf.de, „Vorläufiges Konzept für einen bundesweiten Jugendintegrationskurs“


                                                              Autorin: Monika Zdonek (2007)

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