(Aus-)Bildungsmöglichkeiten für minderjährige Flüchtlinge (JsB - Migration)
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Unbegleitete Minderjahige Flüchtling in Österreich
- 2 Barrieren zur Integration der Flüchtlinge in Arbeitsmarkt und Ausbildung
- 3 Bildungsvorausetzungen
- 4 Schulbesuch, Angebote der Erwachsenenbildung und alternative Bildungsmöglichkeiten
- 5 Betreuungs- und Bildungsprojekte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- 6 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland
- 7 Bibliographie
Unbegleitete Minderjahige Flüchtling in Österreich
Nach den Richtlinien des Europäischen Flüchtlingsrates muss man Diskriminierung von Flüchtlingskindern und –jugendlichen, im Bereich der soziale Situation, beim Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive vermeiden.
„Die Mehrzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF)in Österreich ist über 15 Jahre alt und gehört daher altersmäßig in die Kategorie der `mittleren und späten Pubertierenden`. Dies ist eine Zeit des intensiven Sich-selbst-Erprobens im sozialen Umfeld; Erfahrungen aus der frühen Kindheit werden relativiert und neu eingeordnet.“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.122). Da Pubertät ein komplexer Prozess ist, umso komplizierter ist die Situation für umF, die es auf Grund ihrer Geschichte schwerer haben, die Aufgaben der Adoleszenz zu bewältigen. Bis jetzt haben sie den gewohnten Lebensrahmen verloren, manchamal auch die Bezugspersonen. Deswegen ist es sehr empfehlenswert ihnen einen stabilen Rahmen anzubieten und „eine Zukunftsperspektive zu entwickeln.“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.124).
Barrieren zur Integration der Flüchtlinge in Arbeitsmarkt und Ausbildung
Forschungsprojekte des Europäischen Flüchtlingsrates ECRE stellten für den Bereich „Ausbildung und Erwärbstätigkeit“ folgende Integrationsbarrieren vor:
- gesetzliche Barrieren für die Erwerbstätigkeit
- Kommunikationsprobleme
- Diskriminierung auf Grund ethnischer Zugehörigkeit
In Österreich ist die Beschäftigung von Ausländer im „Ausländerbeschäftigungsgesetz“ geregelt, d.h. jährlich wird eine Höchstzahl der Arbeitsbewiligungen für AusländerInnen bestimmt. Jedoch auch wenn eine Firma bzw. Organisation einen jugendlichen Flüchtling beschäftigen will, „muss sie um eine „Beschäftigungsbewilligung“ für diese Person ansuchen“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.125), was in der Praxis kompliziert und Zeit aufwendig ist und bis zu einigen Monate dauern kann.
Zu geringe Sprachkenntnisse der Flüchtlinge führen zu Kommunikationsproblemen. Für minderjährige Flüchtlinge gibt es in Österreich keine entsprechendes Angebote an Deutschkursen. Die besten Angebote von Deutschkursen für Jugendliche bieten die Clearingstellen an. Die Erfahrungen aus der Clearingstellen zeigen auch, daß die Jugendliche bereit und motiviert sind, um die neue Sprache zu lernen, „wenn auf ihre psychische Sitauation adäquat eingegangen wird.“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.127)
Im Hinblick auf das „Ausländerbeschäftigungsgesetz“ ist in Österreich die Arbeitssuche für Ausländer sehr schwer, vor allem bei den Jugendlichen aus afrikanischen Ländern. Auch wenn die Firmen keine rassistischen Vorurteile hätten, beschäftigen sie die jungen Menschen nicht, um die Konflikte am Arbeitsplatz zwischen Angestellten zu vermeiden, oder weil ihre Kunden keine afrikanischen Angestellte akzeptieren würden.
Bildungsvorausetzungen
Es gibt keine representative Beschreibung der Bildungsvoraussetzungen von Jugendlichen Flüchtlingen, weil dies sehr zeitaufwendig wäre und man ausreichend Dolmetscher bräuchte. Doch im Rahmen eines EQUAL-Projekt wurden in einigen Bundesländern die Ausbildungsvoraussetzungen der Jugendlichen erhoben. Im Rahem des Projektes wurde festgestellt, daß in Einzelfällen Jugendliche nicht alphaberisiert sind. In manchen Fällen mussten die Jugendliche arbeiten, um die Familie unterstützen zu können, was für sie bedeutete, daß sie die Schule nicht besuchten. Aber interessant war auch, daß relativ viele Jugendliche aus dem Iran, dem Irak und aus Aufganistan einen mittleren Schulabschluss haben und afrikanische Flüchtlinge meist sehr gut Englisch und Französich sprechen. ( vgl. Erhebung durch die Organisationen SOS-Kinderdorf Clearing-house Salzburg, SOS-Mitmensch Burgenland, Verein Zebra, Verein Projekt Integrationshaus, WUK- Werktstätten- und Kulturhaus, Volkshilfe Oberösterreich).
Schulbesuch, Angebote der Erwachsenenbildung und alternative Bildungsmöglichkeiten
Da in Österreich 9 Jahre Schulpflicht gesetzlich festgelegt sind, gilt dies auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge d.h. bis zum 15. Lebensjahr werden sie in die Pflichtschule aufgenommen.
Der Großteil der umF ist über 15. Jahre alt und damit nicht mehr schulpflichtig. In Wien können die Jugendliche meistens einen Hauptschulabschluss als außerordentliche/r SchülerIn oder ein externen Hauptschulabschluss machen. Dies ist eine gute Basis für den weiteren Bildungsweg. Doch dieser ist sehr populär unter MigrantInnen und damit schwer zugänglich für umF. In anderen Bundesländer sind solche Angebote auch vorhanden, jedoch sehr oft nehmen umF nicht an dieser Ausbildungen teil, da sie in Gegenden wohnen in denen das Angebot der Verkehrsmittel eingeschränkt ist.
Da für die über 15-jährigen Flüchtlinge die Bildungsangebote nicht ausreichend sind, „ECRE empfiehlt den für Bildungsmaßnahmen Verantwortlichen, spezielle Sprachkurse sowie Asusbildungs- und Berufsberatungsprogramme für 14 bis 19-jährige Flüchtlinge zu konzipieren, die als Brücke az allgemeineren Maßnahmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung dienen“ (ECRE, 1999: Positionspapier zur Integration von Flüchtlingen in Europa, S.16).
Betreuungs- und Bildungsprojekte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Projekt „connecting people“
Das Projekt connecting people, das im Jahr 2001 vom Verein Asylkoordintion Österreich mit der finanziellen Unterstützung von Unicef Österreich initiiert wurde hat das Ziel die Gewinnung, Schulung und Begleitung von erwachsenen ÖsterreicherInnen bzw. schon lange in Österreich lebenden MigrantInnen, die eine ehrenamtliche Patenschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling übernehmen. Sie haben die Möglichkeit, einem jungen Flüchtling zu helfen, seinen Platz in diesem Land zu finden. Dieses Projekt wird von Unicef Österreich, BMSG, Fond Soziales Österreich und Sponsoren finanziert. Ab 2005 hat das Projekt neue Sponsoren gewonnen und seit diesem Jahr hat die Organisation mehr Geld zu Verfügung und damit kann man Deutsch- und Computerkurse, längerfristige Ausbildungsmaßnahmen, ect finanzieren.
Epima2
Das ist eine Initiative zur Entwicklung von Bildungs- und Integrationsmaßnamen für junge AsylwerberInnen in Österreich. Die Zielgruppe sind AsylwerberInnen im Alter von 15 bis 25 Jahren für die, die Perspektive auf einen längeren Aufenthalt in Österreich oder eine dauerhafte Integration bestehen. Dieses Programm dauert ab Herbst 2005 bis Sommer 2007 und daran nehmen 140 junge AsylwerberInnen teil. Es gibt in Österreich sechs Module:
- in Wien (Modul 1)
- in Linz (Modul 2)
- in Salzburg (Modul 3)
- in Burgenland (Modul 4)
- in Graz (Modul 5)
- in Mödling (Modul 6)
In allen Modulen sind Einheiten zur Orientierung und Integration im neuen Lebensumfeld, EDV Schulungen und Sprachunterricht angeboten. Daneben hat jedes Modul zumindest einen individuellen Schwerpunkt gesetzt, der sich an den regionalen Möglichkeiten und Chancen orientiert. In Wien z.B. können einige TeilnehmerInnen erste praktische Erfahrungen als RadiojournalistInnen machen oder in der Gastronomie unterschiedliche Kenntnisse erwerben.
SOS-Kinderdorf Clearing-house Salzburg
“Das Ziel ist die Schaffung einer jugendgerechten Struktur, in der minderjährige Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Österreich die nötige bzw. notwendendige Grundversorgung erhalten. Diese Unterstützung beinhaltet die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung, Gesundheitsversorgung, sozialer Betreuung und zukunftsorientierter Hilfe.“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hrsg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.198). Den Jugendlichen wird das Erlernen der deutschen Sprache angeboten. Sie organisieren den Haushalt, bereiten und gestalten Feste und Feiern vor, lernen und arbeiten mit neuen Medien. Es ist auch genug Zeit für Sport, Ausflüge und Unternehmungen. Die Orientierungs- und Erholungsphase dauert in der Regel 8 bis 12 Wochen und ist von den MitarbeiterInnen begleitet und gestaltet. In diese Phase stellt man vielschichtige Entwicklung bei den Jugendlichen fest. Der organisierte Tagesablauf und die persönliche, ständige Betreuung geben den Kinder Sicherheit und Orientierung.
Jedoch ist die Entlassung der jungen Flüchtlingen am Ende der Clearingsverfahrens problematisch, weil keine Unterbringungsangebote für Jugendliche vorhaben sind.
Kunstprojekt „Baodo“ im Verein Zebra
Im Verein Zebra wurde Anfang 1998 eine Jugendgruppe gegründet, „die junge Flüchtlinge mit traumatischen Erfahrungen in ihrer Ankunftsphase psychoterapeutisch begleitet und unterstützt.“ (Fronek, Heinz/Irene Messinger (Hrsg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S. 204). Durch Kunst können die Jugendliche die Erlebnisse ohne Sprache verarbeiten und hilft dabei auch die Identität zurück zu schaffen. Bei Veranstaltungen ihren Werken erleben sie sich als Personen, die respektiert und wahrgenommen werden. Bei Verkauf ihrer Tätigkeiten können sie sich ein bißchen Geld verdienen und damit Kleinigkeiten kaufen zu können.
Auszug der Beschreibung einer Exponate: „Moshen Soltani, 18.10.2000: Kunst ist für mich eine Übersetzung für die Sprache meines Herzens, meiner Gefühle, und all der Dinge, die ich will und wollte- sie ist für mich eine Übersetzung für meine Vergangenheit und auch für meine Zukunft.
Schreiend möchte ich mitteilen: `Ich will leben`!!!“ (Fronek, Heinz/Irene Messinger (Hrsg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland
Am 1.Januar 2005 ist in Duetschland ein Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Damit sind Integrationskurse für Zuwanderer und Förderung von Projekten zur sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung in Deutschland angeboten. Die österreichsiche Integrationspolitik unterscheidet sich in mehreren Punkten von der deutschen.
Die Aufgaben des BAMF
Das Bundesamt hat vielfältige Aufgaben vor:
- es entscheidet über Asylanträge und Abschiebeschutz von Flüchtlingen
- es fördert und koordiniert sprachliche, soziale und gesellschaftliche Integration von Zuwanderer in Deutschland
- Mitarbeiter entscheiden über Asylanträge
- zusätzlich führt das Bundesamt Ausländerzentralregister, usw.
Formale und inhaltliche Gestaltung der Integrationskurse
Das Bundesamt ist verantwortlich für die formale und inhaltliche Gestaltung der Integrationskurse. Es hat Kursinhalte und Grundstruktur festgelegt und entwickelt dieses mit der Bewertungskommision weiter. Damit sind bundesweites Standards geschaffen. Die Regionalstellen des Bundesamtes sorgen für ortliche Informationen für Kursträger und Ausländerbehörden und stellen damit den regionalen Bedarf für Kurse fest. Sie sind zuständig für die Zulassung der Kursträger, sie überprüfen ordnungsgemäße Durchführung der Kurse, sie bearbeiten Anträge auf Befreiung vom Kostenbeitrag oder Zulassung zu einem Integrationskurs.
Definition der „Integration“ (Aufenthaltsgesetz § 43)
Integration von MigrantInnen wird verstanden als Anpassunug von Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in Deutschland (Aufenthaltsgesetz § 43). Das erlernen des Landessprache ist dabei sehr wichtig: „Sprache ist der Schlüssel zur Integration“ (Albert Schmidt, der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge). Im politischen Hinsicht ist es deutlich, daß die Effekte im Hinblick auf die Arbeitsintegration, sowohl kulturelle und soziale Integrationsprozesse zu erwarten sind.
Zielgruppe der Integrationskurse
Zielgruppe der Integrationskurse sind ursprünglich neu zugewanderte Personen, die dauerhafte Aufenthaltsperspektive vorhaben. Außer privilegierten Spätaussiedler, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlinge, die in einem staatlich finanzierten Sprachkurs teilnehmen konnten, wird diese Angebote hinaus auf andere Migrantengruppen erweitert, die neben einer dauerhaften Bleibeperspektive ein vermuteter „Integrationsbedarf“ haben. Als Zielgruppe der Jugendintegrationskursen sind Teilnahmeberechtigte, die der Schulpflicht nicht unterliegen und nicht älter als 27 Jahre sind. Wenn diese Voraussetzung erfüllt wird, kann ein Jugendintegrationskurs eingerichtet werden, der Jugendliche vorbereiten soll, damit sie andere Schulen bzw. Ausbildungen besuchen können. Hierfür brauchen junge Migrantinnen und Migranten umfassende Informationen über Aufbau und Funktionieren des Bildungs- und Ausbildungssystem. Sie müssen die Fachsprache lernen, um spezielle Unterrichte wie Geschichte, Sozialkunde, Wirtschaftkunde usw. folgen zu können. Ihnen muß auch bewußt sein, daß mit dem Abschluss des Jugendintegrationskurses der Sprachlernprozess nicht abgeschlossen ist.
Verlauf des Sprachkurses
Der Sprachkurs führt über Basis- (300 Stunden), Aufbausprachkurs (300 Stunden) und einem „landes- und statsbürgers-kundlich ausgerichteten“ Orientierungskurs (30 Stunden) zum Niveau B1, was bedeutet, daß die Jugendlichen selbständig die Sprache verwenden können. Ein wichtiges Ziel dieses Kurses ist eine Auseinandersetzung mit Werten der Gesellschaft, der Rechtsordnung, der Geschichte und Kultur. Es ist viel einfacher über verschiedene Themen zu sprechen und die Meinungen zu äußern, wenn man dazu passende Wörter findet. Es gibt auch alltagsspezifische Schwerpunkte mit jugendspezifischen Themen und Inhalten. Am Ende des Kurses wird ein Abschlusstest geschrieben der bei positiver Bewertung mit einer Kursbestätigung endet. Der Sprachkurs wird als ganztägiger Unterricht mit höhstens 25 Wochenunterrichtstunden oder als Teilzeitunterricht mit mindestens fünf Wochenunterrichtstunden angeboten. Der Kurs soll bei ganztägigem Unterricht nicht länger als sechs Monte dauern (§ 11 Integrationskursverordnung).
Finanzierung des Integartionskurses
Die Integrationskurse sind von der Regierung finanziert. Im Jahr 2005 standen im Bundeshaushalt 208 Milionen Euro für Kurse zur Verfügung, also ca. 1.290 Euro pro Integrationskurs und TeilnehmerIn. Es wurden auch Teile von teilnahmeberechtigten und freiwilligen Kursteilnehmern mit 1 Euro pro Stunde mit finanziert.
Schlussfolgerungen
Im Bereich Ausbildung werden die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert, obwohl „Die mit dem Schulbesuch verbundenen Rituale und Regelmäßigkeiten [...] einen stabielen Rahmen (böten), der den Alltag struktuierte, transparente Aufgaben stelle und an eine vertraute Erfahrung anknüpfte.“ (Peter, Erich: Das Recht der Flüchtkinder“, Karlsruhe, 2001, S.41).
Die größte Bildungsbarriere der umF ist das Arbeitsverbot bzw. die kaum vorhandene Chance auf eine Arbeitserlaubnis, was die Perspektive des Leben sehr einschränkt. Die Politiker, die dafür verantwortlich sind vergessen bzw. sind sich nicht darüber bewußt, daß „die Jugendliche mit Migrationshintergrund durch ihre Mehrsprachigkeit und ihre interkulturelle Kompetenz über wertvolle Ressourcen“ verfügen. (www.bamf.de , Blickpunkt Integration, Aktueller Informationsdienst zur Integrationsarbeit in Deutschland, Das Thema im Fokus: „Chancengleichheit durch Bildung: Aktuelle Herausforderungen für die Bildungsarbeit“, Ausgabe 01/2007, Erscheinungsdatum: 15.03.2007, S.4). Deswegen sollte man für diese Zielgruppe den Übergang von der Schule in den Beruf erleichten.
Viele jugendlichen Flüchtlinge besuchen angebotene Integrationskurse, bzw. so gennante non-formale Angebote. Es wird meisten als Überbrückungszeit betrachtet oder wie der 20-jährige Abdul aus Somalien sagte: „Ich möchte jetzt zumindest Computerkurse besuchen oder so, weil ich kann nicht einfach zu Hause sitzen, denn was soll ich hier machen, ne? (...) Weil was bringt es mir als junger Mensch, die ganze Zeit zu Hause zu sitzen, ich habe nichts zu machen!“ ( Ursula Neumann/Heike Niedrig/Joachim Schroeder/Louis Henri Seukwa (Hrsg.): Lernen am Rande der Gesellschaft, Münster, 2003, S.231)
Da dieses Thema immer wieder angesprochen wird, bestehen zahlreiche Projekte, die den Jugendlichen helfen sich im neuen Land mit der neuen Kultur bekannt zu machen. In Deutschland hat das Bundesamt Kozepte für spezielle Integrationskurse entwickelt, die das Ziel haben, den junge Menschen mit Migrationshintergrund zu helfen ihren Platz in Beruf und Gesellschaft zu finden. In Österreich sind vor allem folgende Projekte zu nenne wie: „connecting people“,„Epima 2“, „SOS-Kinderdorf Clearing-house Salzburg“ oder der „Verein Frau Bock“.
Bibliographie
- ECRE, 1999: Positionspapier zur Integration von Flüchtlingen in Europa, S.16
- Fronek, Heinz/Irene Messinger (Hrsg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wien: Mandelbaum-Verl., 2002
- Neuman, Ursula/Heike Niedrig/Joachim Schroeder/Louis Henri Seukawa (Hrsg.): Lernen am Rande der Gesellschaft. Münster, 2003
- Peter, Erich: Das Recht der Flüchtkinder“, Karlsruhe, 2001
- Schönwälder, Karen/Janina Söhn/Ines Michalowski; Sprach- und Integrationskurse für Migrantinnen: Erkenntnisse über ihre Wirkungen aus den Niederlanden, Schweden und Deutschland; AKI-Forschungsbilanz 3; Dezember 2005
- http://www.asyl.at/connectingpeople/index.htm (31.05.2007, 20.01)
- http://www.bamf.de , Blickpunkt Integration, Aktueller Informationsdienst zur Integrationsarbeit in Deutschland, Das Thema im Fokus: „Chancengleichheit durch Bildung: Aktuelle Herausforderungen für die Bildungsarbeit“, Ausgabe 01/2007, Erscheinungsdatum: 15.03.2007
- http://www.bamf.de , „Vorläufiges Konzept für einen bundesweiten Jugendintegrationskurs“
- http://www.epima.at (31.05.2007, 19.23)
Autorin: Monika Zdonek (2007)
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