Privatisierung von Bildungseinrichtungen

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Privatisierung von Bildungseinrichtungen(Literatur)

Privatisierung von Bildungseinrichtungen (Exzerpte)

Privatisierung von Bildungseinrichtungen (Text)

Literaturliste zum Thema: Privatisierung von Bildungseinrichtungen

1) Klausenitzer, Jürgen: Privatisierung im Bildungswesen? Eine internationale Studie gibt zu bedenken! In: Die Deutsche Schule 91 (1999) 4, S. 504-514

2) Weiß, Manfred; Steinert, Brigitte: Privatisierungsstrategien im Schulbereich. 2002

3) Ashley, L.; Mackay, K.: Access to and privatisation of education, The impacts of globalisation on the education of young people. International Youth Parliament (IYP), Oxfam , 2003

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EXZERPTE:


Privatisierungsstrategien im Schulbereich Manfred Weiß / Brigitte Steinert In: Pädagogik, 53 (2001) 7-8, S. 40-43.

Die weltweite Tendenz zu Privatisierung öffentlicher Einrichtungen hat zahlreiche Ursachen: a) in den Ländern des ehemaligen Ostblocks vor allem die Umwandlung von Zentral- zu Marktwirtschaft b) die zunehmend kritische Situation aller staatlichen Budgets c) massive Kritik am staatlichen Bildungsmonopol d) die Annahme, private Angebote seien effizienter, kundenorientierter und flexibler

im Schulbereich sind es zwei Bereiche, wo Privatisierung möglich ist: 1) die Leistungserstellung 2) die Mittelaufbringung Es kann jeweils vollständig oder nur teilweise privatisiert werden. In den meisten Fällen behält sich der Staat zumindest Aufsichts- und Kontrollfunktionen, auch als Finanzierer scheidet er in der Regel nicht zur Gänze aus.

ad 1) Privatisierung der Leistungserstellung Die Verlagerung der Leistungserstellung kann vom Staat geduldet oder sogar massiv gefördert werden, nicht jedoch erzwungen. Die Förderung erfolgt vor allem durch Abbau rechtlicher Hindernisse und Erstellung von entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Privatschüleranteil im internationalen Vergleich: Innerhalb der OECD-Länder nimmt der Anteil an Privatschülern mit steigender Bildungsstufe zu, jedoch besuchen im Primar- und Sekundarbereich nach wie vor 90% bzw. 80% der Schüler staatliche Schulen. International sind Privatschulen danach definiert, dass eine nicht-staatliche Einheit als Entscheidungsträger fungiert (Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmen). Ist eine Privatschule zu mehr als 50% staatlich finanziert, spricht man von staatsabhängigen Schulen, ansonsten von staatsunabhängigen. Innerhalb Europas weisen die nordeuropäischen Länder (außer Dänemark) und die deutschsprachigen Länder traditionell geringe Privatschüleranteile auf. Die höchsten Quoten finden sich in den Niederlanden und Belgien. Außerhalb Europas sind Australien, Korea, die USA und Mexiko führend. Aussagen über Trends lassen sich aus den vorliegenden Statistiken nicht ablesen. Länder, deren Privatisierungsquote bereits hoch ist, zeigen Sättigungserscheinungen.

Privatisierungsformen im Schulbereich: Die bahnbrechenden Entwicklungen der Informationstechnologie haben auch im Schulbereich neue Möglichkeiten eröffnet. In Europa sind Online-Angebote von Schulen noch relativ selten und zumeist auf den universitären Bereich beschränkt, in den USA hingegen wird der Besuch von „virtuellen Schulen“ im Internet massiv gefördert. Vor allem auch wegen der deutlich geringeren Kosten expandiert diese Möglichkeit im Verhältnis zur Präsenzschule mehr und mehr. Auch bei konventionellen schulischen Bildungsangeboten ist ein wachsendes kommerzielles Interesse zu beobachten. Allein in den USA werden schätzungsweise 10% der unabhängigen „Charter-Schools“ bereits von gewinnorientierten unternehmen betrieben.

Eine andere Privatisierungsstrategie ist die partielle Funktionsübertragung (contracting out). Dabei werden bestimmte Aufgaben des Schulwesens aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ausgelagert (zB: Schulspeisung, Reinigung, Schülertransport). Im direkten Leistungsbereich haben sich partielle Auslagerungen dieser Art nicht bewährt. In den USA wird z.T. auch das Management „notleidender“ Schulen oder ganzer Schulbezirke privaten Firmen auf Vertragsbasis übergeben. In diesem Fall handelt es sich nicht um direkte Privatisierung, sondern privates Management öffentlicher Schulen. Auch in Großbritannien wird dieser Weg unter der Regierung Blair vermehrt eingeschlagen. In jenen Ländern – wie etwa USA oder Dänemark, in welchen keine Schul-, sondern nur Unterrichtspflicht besteht, bietet sich als weitere Variante die häusliche Instruktion an. In den in Frage kommenden Ländern ist das eine quantitativ bedeutende Bewegung. Staatliche Kontrolle der Lehrpläne ist selten. Anfangs waren es vorwiegend reformpädagogisch orientierte Eltern, die dieses Angebot nützten, dann vermehrt religiöse Gruppierungen, zuletzt ist die Gruppe der Benützer aber heterogen geworden.

ad 2) Privatisierung der Mittelbereitstellung: Hohe Privatschüleranteile korrespondieren nicht notwendigerweise mit hohen privaten Finanzierungsanteilen. Im OECD-Durchschnitt sind kaum mehr als ein Fünftel aller Privatschulen auch in privater Trägerschaft, während in den USA, Japan, Portugal und Griechenland nur dieser Typus anzutreffen ist. Es gibt nur wenige konkrete Daten über die Veränderung der staatlichen Finanzierungspolitik privater Schulen, die öffentliche Subventionierung scheint aber eher zuzunehmen. Eine vor allem in den USA anzutreffende Form sind Bildungsgutscheine, die den Eltern vom Staat ausgehändigt werden. In Deutschland ist der Anspruch auf öffentliche Subventionierung an die Erfüllung der „Gleichwertigkeitsanforderungen“ gekoppelt. Im Falle der Erbringung erhalten Privatschulen von den Ländern Zuschüsse zwischen 70% und 80% ihrer Kosten. An Bedeutung gewinnt auch die Beteiligung Privater an der Finanzierung öffentlicher Schulen. Immer häufiger sind öffentliche Schulen gezwungen, zusätzliche Mittel aus privaten Quellen aufzutreiben (fund raising). Dazu gehören auch Marktaktivitäten der Schule und verstärkte Zuwendungen von Unternehmen, verbunden mit Zusammenarbeit in speziellen Bereichen. Der Staat hat nur geringe Möglichkeiten, die Bildungsteilnehmer selbst obligatorisch an der Finanzierung zu beteiligen. Schulgelder setzen sich in Europa kaum durch, die Finanzierung durch private Haushalte beschränkt sich eher auf Zusatzeinrichtungen wie zB: Betreuungsangebote. Stichprobenartige Untersuchungen im Jahr 2001 haben allerdings ergeben, dass in Deutschland nur etwa 0,1% des öffentlichen Schulbudgets aus privaten Haushalten finanziert wird. Das sind je Schüler etwa 13DM (7,5 €), wobei sogar noch ein deutlichen West- Ost-Gefälle feststellbar war.

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Privatisierung im Bildungswesen? Eine internationale Studie gibt zu bedenken! Jürgen Klausenitzer In: Die Deutsche Schule 91 (1999) 4, 504-514.

Es gibt in Deutschland heftige Diskussionen um Deregulierung, Abbau staatlichen Einflusses und verstärkte Privatisierung. Die Übernahme immer größerer (Teil-) Kosten des Bildungswesens durch private Haushalte ist ein Kernstück neoliberaler Strukturanpassungs¬politik. Diesen Trend unterstützt auch die Weltbank massiv in den Entwicklungsländern und den so genannten Übergangsländern innerhalb der OECD.

Diese Rückführung staatlicher Aufgaben bedeutet u.a.: 1) erhöhte Beiträge privater haushalte und Gemeinden zur Bildungsfinanzierung 2) Reduktion von staatlichen Subventionen 3) Dezentralisierung von Bildungseinrichtungen zwecks Kostenreduktion 4) damit einhergehend Erhöhung der Klassenfrequenz sowie Reduktion der Lehrerzahl und deren Gehälter.

Eine international vergleichende Studie von Whitty, Power und Halpin (1998) untersucht in fünf OECD-Ländern die Rekonstruktion des Bildungswesens im Rahmen gesamtgesellschaftlicher Strukturanpassungen. Diese Studie bietet eine gute Grundlage für erneute Diskussion, da die englischsprachigen Länder z.T. wesentlich weiter in der Privatisierung des Schulbereiches fortgeschritten sind, als etwa Deutschland. Allen untersuchten Ländern gemeinsam ist die neoliberale Version staatlicher Regulative mit Betonung der Markmechanismen und externe Kontrolle zur Qualitätssteigerung. Bildung – wie auch Gesundheit – wird nach Markgesetzen angeboten. Diese Entwicklung ist Teil eines gesamtstaatlichen Umbaues zum „Wettbewerbsstaat“ und der damit verbundenen Annahme, nicht nur Kostenreduktion zu erreichen, sondern auch strukturelle Probleme der kapitalistischen Weltökonomie lösen zu können.

Die Autoren stellen am Beispiel von England und Wales, Australien, Neuseeland, USA und Schweden die Entwicklung des öffentlichen Schulwesens der letzten 15 Jahre dar, die sich vor allem mit den Begriffen „Paradigmenwechsel“ oder „Autonomie“ beschreiben lässt. Dabei werden in der Studie die gestellten Ansprüche mit den realen Entwicklungen verglichen. Eine der dabei untersuchten Ansprüche ist jener auf Chancengleichheit im Bildungssystem.

Die fünf Länder weisen erstaunliche Übereinstimmungen auf: die Verlagerung von Finanz- und Managementkompetenzen an untere Verwaltungseinheiten, die Stärkung der elterlichen Schul-Wahlfreiheit, aber auch – trotz aller Deregulierung – die Stärkung zentralstaatlicher Instanzen in Bereich der Qualitätskontrolle.

Die Autoren untersuchen dann vier zentrale Komplexe der Bildungspolitik: 1) Schulmanager und Bildungsmarkt: Management-Theoreme sind im Vordringen, Lehrtätigkeit keine Voraussetzung mehr für die Leitung einer Schule; das basiert auf der Annahme, aller gesellschaftlichen Organisationen müssen wirtschaftliches Handeln zum Vorbild nehmen. Dabei werden Verwaltungsaufgaben zentralisiert, während personell zwischen Leitungsteam und Lehrern eine Polarisierung eintritt. Die Manager stehen unter zweifachen Druck: dem des Marktes und jenem der Evaluation.

2) Veränderte Lehrerarbeit: Der Anspruch der qualitativen Verbesserung hat sich nicht erfüllt; eher ist der Arbeitsalltag der Lehrer durch neue Rechenschaftspflicht und Kontrolle zunehmend belastet. Die Gewerkschaften werden geschwächt und der Einfluss der Lehrer auf die Bildungspolitik sinkt.

3) Veränderungen im Unterricht: Zentral definierte Prüfungen sind Schlüsselelemente der Reform. In Leistungstabellen zusammengefasste Indikatoren sollen auch den Eltern Rechenschaft geben. Konsequent verbesserte Leistungen lassen sich aus den vorliegenden Untersuchungen aber nicht ableiten.

4) Effektivere Resourcenverwaltung an Privatschulen lässt sich nicht nachweisen: Oftmals gehen finanzielle Mittel in zusätzliche Verwaltungsaufgaben auf.

In allen hier diskutierten Ländern ist die Entwicklung einer ausgeprägteren Prüfungskultur zu beobachten. Während der vermittelte Inhalt aber vermehrt Tradition betont, ist die Form der Vermittlung geprägt von Konkurrenz und Wettbewerb.

Die Autoren konnten keinen Zusammenhang zwischen Autonomie und Steigerung von Effizienz oder Chancengleichheit feststellen. Positive Erfüllung der Anforderungen ist in autonomen Schulen nicht häufiger anzutreffen als in „normalen“. Ganz im Gegenteil führt sogar vereinzelt selektive Aufnahmepolitik zu größerer Ungleichheit.

Als Alternative plädieren die Autoren für ein öffentliches Schulwesen, das kollektive Verantwortlichkeit stärkt, ohne neue bürokratische Strukturen zu erzeugen. Ein neues System müsse auf der Anerkennung kulturell-ethnischer Differenz und ökonomischer Umverteilung beruhen. Trotz einiger Ansatzpunkte bleiben die Alternativen aber unklar. ______________________________________________________________________

Access to and privatisation of education Leah Ashley and Kirsten Mackay International Youth Parliament (IYP), Oxfam 2003.

Erziehung ist ein Menschenrecht, garantiert durch Artikel 26 der Erklärung der Menschenrechte. Allzu oft jedoch wird jungen Menschen dieses Recht verweigert, da sie von Dritten abhängig sind, die entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stellen müssen. Die Globalisierung hat neben dem positiven Effekt besserer Kommunikation und globalen Zuganges zu Information vor allem die Nachteile gebracht: Höhere Bildungskosten, schwache staatliche Budgets, Privatisierung, ökonomische Instabilität. Chancengleichheit wird nicht erreicht, sondern eher abgebaut.

Es folgt eine Reihe von allgemeingültigen Definitionen der Begriffe: Primar- und Sekundarerziehung, höhere Bildung, Massenbildung.

Sodann werden die „Key player“ besprochen: Regierungen sind zwar traditionell für die Bildung verantwortlich, verlieren aber auf Grund der Globalisierung zunehmen an finanziellen Möglichkeiten und an politischen Einfluss. Weltbank, Währungsfond: Helfen internationale Barrieren abzubauen, fördern aber massiv private Bildungseinrichtungen. UNESCO und andere UNO-Einrichtungen: koordinieren vor allem die „Dakar-Conventions“ und versuchen, Erziehung für alle zu fördern. Non-government organisations: stellen finanzielle Mittel und Erfahrung zur Verfügung; oftmals betreiben sie selbst Schulen oder werden als Vermittler zwischen Staat und Schule tätig. Private Schulerhalter: spielen eine immer bedeutendere Rolle im Bildungssystem Vereinigungen: Studentenverbindungen sind wichtig, weil sie eine lebenslange Bindung bedeuten. Lehrergewerkschaften fördern den Ruf des Berufes und ermutigen junge Leute, den Lehrerberuf zu ergreifen. Familie: Unterstützen die Jugend im Schulzugang durch finanzielle und häusliche Unterstützung, aber auch durch nicht-formale Erziehung.

Im nächsten Abschnitt werden die 6 Hauptkriterien der Erziehung aufgelistet. 1.) Ausbildungskapazität: Eine Grundvoraussetzung, das Recht auf Bildung zu verwirklichen, ist die Bereitstellung von ausreichenden Kapazitäten für die Ausbildung. In Ländern mit steigender Privatisierung im Schulbereich scheint das immer schwieriger zu werden. 2.) Zugang zur Bildung: Der „Dakar“-Rahmenvertrag ist eine wichtige positive Auswirkung der Globalisierung, weil darin der allgemeine Zugang zur Bildung gefordert wird. Ebenfalls positiv ausgewirkt hat sich die erweiterte Informationstechnologie. Dennoch sind viele junge Menschen aus Gründen der Diskriminierung oder wegen ihres ungünstigen Wohnortes von Bildung ausgeschlossen. Fehlende Bildung im Primarschulbereich kann später nicht mehr aufgeholt werden. 3.) Privatisierung, Kommerzialisierung: Die allgemeine politische Weltlage hat ein Klima hervorgebracht, in welchem die Kommerzialisierung und damit verbunden die Privatisierung als Allheilmittel erscheinen. Andererseits ist aber heftig umstritten, ob der Markt in den Bereichen Gesundheit und Erziehung ein Garant für beste Ergebnisse sein kann. Verfechter der Privatisierung sprechen von Effizienz und besserem Zugang, Kritiker sprechen von zu hohen Preisen für die Erziehung. Außerdem geraten öffentliche Schulen unter finanziellen Druck und müssen versuchen, zusätzliche Geldmittel aufzutreiben. 4.) Schulbesuch: Viele Jugendliche haben zwar offenbar Zugang zum Schulsystem, müssen der Schule aber fernbleiben, weil sie Geld verdienen müssen; andere wieder sind durch Gewalt am Schulbesuch gehindert (Krieg, Aufstand, kulturelle und sexuelle Gewalt). 5.) Qualität der Erziehung: Hier hat die Globalisation for allem im universitären Bereich durch den vermehrte Bekanntheit und Untersuchung anderer Kulturen zu besserer Qualität geführt. Privatisierung konnte hingegen keine Verbesserung der Qualität erbringen. 6.) Lehrplan: Fortschreitende Kommerzialisierung hat traditionelle lokale Ausbildungssysteme nach und nach durch standardisierte internationale ersetzt. Einfache Aspekte der Ausbildung, wie etwa die verwendete Sprache, können ganze Gruppen von Jugendlichen wirksam vom Unterricht ausschließen.

„The international Convenant on Economic, Social and Cultural Rights“ spezifiziert das Recht auf Bildung in seinem Artikel 13.2: a) Primar-Erziehung muss verpflichtend und kostenlos sein b) Sekundar-Erziehung muss für alle zugänglich und so weit möglich kostenlos sein c) Höhere Bildung muss für alle zugänglich gemacht werden, so weit möglich kostenfrei d) Grund-Erziehung soll all jenen ermöglicht werden, die keine Primar-Erziehung genießen konnten. e) Schulsysteme müssen allgemein entwickelt werden und die Bezahlung der Lehrer konsequent verbessert

Am Ende der Abhandlung wird eine lange Liste von Forderungen publiziert, gerichtet an Regierungen, Multilaterale Institutionen, Unternehmen, NGO’s und Einzelpersonen. Gefordert wird etwa, dass 7% des Nationalproduktes für Bildung ausgegeben und Schulgelder abgeschafft werden, Steuern auf Schulmittel reduziert und zusätzliche Bildungseinrichtungen geschaffen werden. Daneben gibt es aber auch eindeutige Statements gegen weitere Privatisierung im Schulwesen. Die Forderungen lauten hier: Eindeutige Bevorzugung der öffentlichen Erziehung gegenüber der privaten, bessere Kontrollen und weniger finanzielle Förderung von Privatschulen. An Unternehmen selbst richtet sich die Forderung nach höherer Transparenz des Einflusses, den sie auf die Bildung nehmen, höheres Verantwortungsbewusstsein (vor allem auch im Hinblick auf die spätere Beschäftigung von Studenten) und Abbau von Hindernissen im Zugang zu Privatschulen.


TEXT: 1. Einleitung 2. Kriterien der Erziehung 2.1. Bildungseinrichtungen 2.2. Zugang zur Bildung 2.3. Hauptkriterien im Lichte von Privatisierungstendenzen 3. Privatisierung von Bildungseinrichtungen 3.1. Definition 3.2. Ursachen für Privatisierungstendenzen 3.3. Privatisierungsstrategien 3.4. Privatisierungsformen 3.5. „Key player“ in Bildungssystemen 4. Auswirkungen und Forderungen 4.1. Auswirkungen der Privatisierung 4.2. Forderungen des International Youth Parliament 5. Internationale Vergleiche von Privatisierungen 5.1. Privatschüleranteil 5.2. Eine vergleichende Studie 6. Ausblicke 7. Literaturliste

1. Einleitung: Bildung ist anerkanntermaßen eines der höchsten Güter moderner Gesellschaften. Bildungs-einrichtungen haben großen Einfluss auf unser gesamtes Leben. Dieser Einfluss kann und wird auch in vielschichtiger Weise sowohl positiv (z. B. Wissensvermittlung) als auch negativ (Manipulation) genutzt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung für das Wesen einer Zi-vilgesellschaft, von wem und in welcher Weise bzw. in welchem Rahmen Bildungseinrich-tungen betrieben werden. Es gibt in Deutschland heftige Diskussionen um Deregulierung, Abbau staatlichen Einflusses und verstärkte Privatisierung. Die Übernahme immer größerer (Teil-) Kosten des Bildungs-wesens durch private Haushalte ist ein Kernstück neoliberaler Strukturanpassungspolitik. Die-sen Trend unterstützt auch die Weltbank massiv in den Entwicklungsländern und den so ge-nannten Übergangsländern innerhalb der OECD. Die Zahl privater Bildungseinrichtungen steigt auch weltweit. Häufig werden aber nicht zuvor staatliche (oder andere öffentliche) Einrichtungen privatisiert, sondern zusätzlich zu den staat-lichen Bildungsstätten solche in privater Hand errichtet. Private Bildungseinrichtungen sind immer an einen gesetzlichen Rahmen gebunden, der nicht notwendigerweise identisch sein muss mit jenem, der für öffentliche Einrichtungen gilt. Aus dem gesetzlichen Rahmen ergibt sich aber jedenfalls eine - derzeit in Mitteleuropa gerade besonders heftig geführte - Diskussion über den verbleibenden Einfluss des Staates über den Umweg seiner Gesetzgebung. Grundlage der detaillierten Ausführungen im Folgenden sind die drei in der Literaturliste ge-nannten Texte, welche von durchaus unterschiedlichen Standpunkten aus dieses für die Wis-sensgesellschaft so zentrale Thema behandeln.

2. Kriterien der Erziehung:

2.1. Bildungseinrichtungen: Die bei der aktuellen Privatisierungsdiskussion in Frage stehenden Bildungseinrichtungen sind sehr unterschiedlicher Natur und haben unterschiedliche Zielsetzungen. Im Allgemeinen ist zwischen Primar- und Sekundarerziehung zu unterscheiden, die wiederum nach Altersstufen oder nach Jahren definiert werden können. Unter dem Begriff höhere Bil-dung werden die höheren Stufen des Gymnasiums und universitäre Ausbildung ebenso ver-standen wie spezialisierte Ausbildungen z. B. im ökonomischen oder künstlerischen Bereich. Schließlich kennt man noch den Begriff „Mass education“ (auch Volksbildung), ein Bereich, der in der Regel nicht an Alter oder Vorbildung gebunden ist. Privatisierungstendenzen bestehen in allen genannten Bereichen von Bildung, wobei im deutschsprachigen Raum derzeit gerade die Privatisierung höherer bildungseinrichtungen ak-tuell diskutiert und 7 oder durchgeführt wird.

2.2. Zugang zur Bildung: Wie das “International Youth Parliament (IYP), Oxfam 2003” feststellte, ist Erziehung ein Menschenrecht, garantiert durch Artikel 26 der Erklärung der Menschenrechte. Allzu oft je-doch wird jungen Menschen dieses Recht verweigert, da sie von Dritten abhängig sind, die entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stellen müssen. Die Globalisierung hat neben dem positiven Effekt besserer Kommunikation und globalen Zuganges zu Information vor allem die Nachteile gebracht: Höhere Bildungskosten, schwache staatliche Budgets, Privatisierung, ökonomische Instabilität. Chancengleichheit wird nicht erreicht, sondern eher abgebaut.

„The international Convenant on Economic, Social and Cultural Rights“ spezifiziert das-Recht auf Bildung in seinem Artikel 13.2. folgendermaßen: a) Primar-Erziehung muss verpflichtend und kostenlos sein b) Sekundar-Erziehung muss für alle zugänglich und so weit möglich kostenlos sein c) Höhere Bildung muss für alle zugänglich gemacht werden, so weit möglich kostenfrei d) Grund-Erziehung soll all jenen ermöglicht werden, die keine Primar-Erziehung genießen konnten. e) Schulsysteme müssen allgemein entwickelt werden und die Bezahlung der Lehrer konse-quent verbessert

2.3. Hauptkriterien im Lichte von Privatisierungstendenzen: Der in der Literaturliste genannte Artikel „Access to and privatisation of education“ listet eine ganze Reihe von Kriterien für die Erziehung auf: a) Ausbildungskapazität: Eine Grundvoraussetzung, das Recht auf Bildung zu verwirklichen, ist die Bereitstellung von ausreichenden Kapazitäten für die Ausbildung. In Ländern mit steigender Privatisierung im Schulbereich scheint das immer schwieriger zu werden. b) Zugang zur Bildung: Der „Dakar“-Rahmenvertrag ist eine wichtige positive Auswirkung der Globalisierung, weil darin der allgemeine Zugang zur Bildung gefordert wird. Eben-falls positiv ausgewirkt hat sich die erweiterte Informationstechnologie. Dennoch sind viele junge Menschen aus Gründen der Diskriminierung oder wegen ihres ungünstigen Wohnortes von Bildung ausgeschlossen. Fehlende Bildung im Primarschul-bereich kann später nicht mehr aufgeholt werden. c) Privatisierung, Kommerzialisierung: Die allgemeine politische Weltlage hat ein Klima her-vorgebracht, in welchem die Kommerzialisierung und damit verbunden die Privatisie-rung als Allheilmittel erscheinen. Andererseits ist aber heftig umstritten, ob der Markt in den Bereichen Gesundheit und Erziehung ein Garant für beste Ergebnisse sein kann. Verfechter der Privatisierung sprechen von Effizienz und besserem Zugang, Kritiker sprechen von zu hohen Preisen für die Erziehung. Außerdem geraten öffentliche Schulen unter finanziellen Druck und müssen versuchen, zusätzliche Geldmittel aufzutreiben. d) Schulbesuch: Viele Jugendliche haben zwar offenbar Zugang zum Schulsystem, müssen der Schule aber fernbleiben, weil sie Geld verdienen müssen; andere wieder sind durch Gewalt am Schulbesuch gehindert (Krieg, Aufstand, kulturelle und sexuelle Gewalt). e) Qualität der Erziehung: Hier hat die Globalisierung vor allem im universitären Bereich durch den vermehrte Bekanntheit und Untersuchung anderer Kulturen zu besserer Quali-tät geführt. Privatisierung konnte hingegen keine Verbesserung der Qualität erbringen. f) Lehrplan: Fortschreitende Kommerzialisierung hat traditionelle lokale Ausbildungssysteme nach und nach durch standardisierte internationale ersetzt. Einfache Aspekte der Ausbil-dung, wie etwa die verwendete Sprache, können ganze Gruppen von Jugendlichen wirk-sam vom Unterricht ausschließen.

3. Privatisierung von Bildungseinrichtungen:

3.1. Definition: International sind Privatschulen danach definiert, dass eine nicht-staatliche Einheit als Ent-scheidungsträger fungiert. Das können Gemeinden ebenso sein wie z. B. Gewerkschafte, häu-fig auch Kirchen, in selteneren Fällen private Unternehmen. Ist eine Privatschule zu mehr als 50% staatlich finanziert, spricht man von staatsabhängigen Schulen, ansonsten von staatsunabhängigen.

3.2. Ursachen für Privatisierungstendenzen: Eine Tendenz zu mehr Privatisierung im Bildungsbereich lässt sich weltweit nachweisen. Die Ursachen dafür können jedoch unterschiedlicher Natur sein: a) in den Ländern des ehemaligen Ostblocks ist vor allem die Umwandlung von Zentral- zu Marktwirtschaft ein wesentlicher Faktor, der ähnliche Vorgänge auch in allen Bereichen der Bildung vorantreibt. Häufig werden im Zuge dieser viel zu hektisch vorgenommenen Umstrukturierungen aber nur Rahmenbedingungen von Systemen kopiert, deren gewach-sener innerer Wert nicht im selben Atemzug neu entstehen kann. Hier wurden und werden aus überschwänglicher Euphorie zahlreiche problematische Entscheidungen getroffen. b) die Situation staatlicher Budgets ist in beinahe allen Ländern zunehmend kritisch, durch Privatisierungen können massive Entlastungen zum Tragen kommen. Es bleibt allerdings fraglich, ob in der nationalen Wertschöpfung nicht eine Neutralisation eintritt, da die vom Staat nicht ausgegebenen Summen anderwärts aufgebracht werden müssen, wofür der Staat letztlich eventuell wieder Vergütungen - z. B. in Form von Steuernachlässen - ge-währen muss. c) massive Kritik am staatlichen Bildungsmonopol hat zumeist ideologische Hintergründe. Betrieben wird diese Kritik in der Regel von ideologisch oder religiös deutlich positio-nierten Gruppierungen, die selbst massiven Interesse haben, am System teilzunehmen. d) die Annahme, private Angebote seien effizienter, kundenorientierter und flexibler, wurde mancherorts zum neuen Leitbild für Bildungssysteme. Auf die einschlägigen Erkenntnis-se dazu wird später noch genauer eingegangen.

3.3. Privatisierungsstrategien: im Schulbereich sind es zwei Bereiche, wo Privatisierung möglich ist: a) Die Leistungserstellung (bzw. Bildungsproduktion / Wissensvermittlung) b) Die Mittelaufbringung (Finanzierung) Jeder dieser Bereiche kann jeweils vollständig oder nur teilweise privatisiert werden. In den meisten Fällen behält sich der Staat zumindest Aufsichts- und Kontrollfunktionen, auch als Finanzierer scheidet er in der Regel nicht zur Gänze aus. Im Wesentlichen geht es dem Staat um Kosteneinsparungen, andererseits will er nicht auf seinen gewohnten Einfluss verzichten. Um zumindest eine minimale Qualitätsgarantie zu erreichen, sind andererseits aber auch Standards unbedingt notwendig, die wiederum nur vom Staat gesetzt werden können.

ad a) Privatisierung der Leistungserstellung Die Verlagerung der Leistungserstellung kann vom Staat geduldet oder sogar massiv geför-dert werden, nicht jedoch erzwungen. Die Förderung erfolgt vor allem durch Abbau rechtli-cher Hindernisse und Erstellung von entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Staats zieht sich auf die Definition von Rahmenbedingungen zurück, die letztlich auch einen Vergleich zwischen den verschiedenen Einrichtungen ermöglichen sollen. Eine Folge dieser Rahmenbedingungen und des damit einhergehenden Vergleiches sind Eva-luierungen im Bildungsbereich. Leider zeigt sich bereits deutlich, dass solche Evaluierungen nicht in befriedigender Weise zu bewerkstelligen sind. Zu unterschiedlich sind die Systeme und zu divergent die Anforderungen an die verschiedenen Bereiche der Bildung; derzeit ist durch Evaluierung offenbar weder die Qualitätssicherung garantiert noch ein direkter Ver-gleich verschiedener Bildungseinrichtungen im öffentlichen und privaten Sektor zufrieden stellend möglich.

ad b) Privatisierung der Mittelbereitstellung Hohe Privatschüleranteile korrespondieren nicht notwendigerweise mit hohen privaten Finan-zierungsanteilen. Im OECD-Durchschnitt sind kaum mehr als ein Fünftel aller Privatschulen auch in privater Trägerschaft, während in den USA, Japan, Portugal und Griechenland nur dieser Typus anzutreffen ist. Es gibt nur wenige konkrete Daten über die Veränderung der staatlichen Finanzierungspolitik privater Schulen, die öffentliche Subventionierung scheint aber eher zuzunehmen. Eine vor allem in den USA anzutreffende Form sind Bildungsgutscheine, die den Eltern vom Staat ausgehändigt werden. In Deutschland ist der Anspruch auf öffentliche Subventionierung an die Erfüllung der „Gleichwertigkeitsanforderungen“ gekoppelt. Im Falle der Erbringung erhalten Privatschulen von den Ländern Zuschüsse zwischen 70% und 80% ihrer Kosten. An Bedeutung gewinnt auch die Beteiligung Privater an der Finanzierung öffentlicher Schu-len. Immer häufiger sind öffentliche Schulen gezwungen, zusätzliche Mittel aus privaten Quellen aufzutreiben (fund raising). Dazu gehören auch Marktaktivitäten der Schule und ver-stärkte Zuwendungen von Unternehmen, verbunden mit Zusammenarbeit in speziellen Berei-chen. Der Staat hat nur geringe Möglichkeiten, die Bildungsteilnehmer selbst obligatorisch an der Finanzierung zu beteiligen. Schulgelder setzen sich in Europa kaum durch, die Finanzierung durch private Haushalte beschränkt sich eher auf Zusatzeinrichtungen wie zB: Betreuungsan-gebote. Stichprobenartige Untersuchungen im Jahr 2001 haben allerdings ergeben, dass in Deutsch-land nur etwa 0,1% des öffentlichen Schulbudgets aus privaten Haushalten finanziert wird. Das sind je Schüler etwa 13DM (7,5 €), wobei sogar noch ein deutlichen West- Ost-Gefälle feststellbar war.

3.4. Privatisierungsformen: Die bahnbrechenden Entwicklungen der Informationstechnologie haben auch im Schulbereich neue Möglichkeiten eröffnet. In Europa sind Online-Angebote von Schulen noch relativ selten und zumeist auf den universitären Bereich beschränkt, in den USA hingegen wird der Besuch von „virtuellen Schulen“ im Internet massiv gefördert. Vor allem auch wegen der deutlich geringeren Kosten expandiert diese Möglichkeit im Verhältnis zur Präsenzschule mehr und mehr. Auch bei konventionellen schulischen Bildungsangeboten ist ein wachsendes kommerzielles Interesse zu beobachten. Allein in den USA werden schätzungsweise 10% der unabhängigen „Charter-Schools“ bereits von gewinnorientierten unternehmen betrieben. Eine andere Privatisierungsform ist die partielle Funktionsübertragung (contracting out). Da-bei werden bestimmte Aufgaben des Schulwesens aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ausge-lagert (zB: Schulspeisung, Reinigung, Schülertransport). Im direkten Leistungsbereich haben sich partielle Auslagerungen dieser Art nicht bewährt. In den USA wird z.T. auch das Management „notleidender“ Schulen oder ganzer Schulbezir-ke privaten Firmen auf Vertragsbasis übergeben. In diesem Fall handelt es sich nicht um di-rekte Privatisierung, sondern privates Management öffentlicher Schulen. Auch in Großbritannien wird dieser Weg unter der Regierung Blair vermehrt eingeschlagen. In jenen Ländern – wie etwa USA oder Dänemark, in welchen keine Schul-, sondern nur Un-terrichtspflicht besteht, bietet sich als weitere Variante die häusliche Instruktion an. In den in Frage kommenden Ländern ist das eine quantitativ bedeutende Bewegung. Staatliche Kontrol-le der Lehrpläne ist selten. Anfangs waren es vorwiegend reformpädagogisch orientierte El-tern, die dieses Angebot nützten, dann vermehrt religiöse Gruppierungen, zuletzt ist die Grup-pe der Benützer aber heterogen geworden.


3.5. „Key player“ in Bildungssystemen: a) Regierungen sind zwar traditionell für die Bildung verantwortlich, verlieren aber auf Grund der Globalisierung zunehmen an finanziellen Möglichkeiten und an politischem Einfluss. Die meisten Regierungen versuchen allerdings gerade diesen Einfluss auch über Privatisie-rungen hinweg durchzusetzen. b) Weltbank und Währungsfond: Diese beiden Einrichtungen helfen internationale Barrieren abzubauen, fördern aber massiv private Bildungseinrichtungen. Für den öffentlichen Sektor haben Weltbank und Währungsfond in Europa keinerlei Bedeutung, in den Entwicklungs-ländern können sie sehr wohl auch in diesem Bereich in Erscheinung treten. c) UNESCO und andere UNO-Einrichtungen: koordinieren vor allem die „Dakar-Conventions“ und versuchen, Erziehung für alle zu fördern. Die UNO-Einrichtungen sind vorwiegend in Entwicklungsländern tätig, vor allem in jenen Ländern, wo die rage nach der Art des Schulmanagements noch weit hinter der Frage steht, überhaupt den zugang zu Bil-dung zu ermöglichen. d) Non-government organisations: stellen finanzielle Mittel und Erfahrung zur Verfügung; oftmals betreiben sie selbst Schulen oder werden als Vermittler zwischen Staat und Schule tätig. e) Private Schulerhalter: spielen eine immer bedeutendere Rolle im Bildungssystem. Zu den privaten Schulerhaltern zählen vor allem auch Religionsgemeinschaften. f) Vereinigungen: Studentenverbindungen sind wichtig, weil sie eine lebenslange Bindung bedeuten. Lehrergewerkschaften fördern den Ruf des Berufes und ermutigen junge Leute, den Lehrerberuf zu ergreifen. g) Familie: Egal in wessen Hand die Bildungseinrichtungen sind, von wem und auf welche Weise sie betrieben werden, die Familie ist und bleibt immer ein Angelpunkt für alle Fra-gen der Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Die Familie bietet der Jugend im Schul-zugang finanzielle und häusliche Unterstützung, bietet ihrerseits aber auch nicht-formale Erziehung.

4. Auswirkungen und Forderungen

4.1. Auswirkungen der Privatisierung: Eine Rückführung staatlicher Aufgaben hat zahlreiche Folgen, da diese Aufgaben nicht auf-gegeben werden können, sondern nur eine Verlagerung stattfinden kann: a) Eine der wichtigsten Folgen staatlichen Rückzuges aus der Bildung sind erhöhte Beiträge privater Haushalte und Gemeinden zur Bildungsfinanzierung. Die weiter oben erwähnte prekäre Situation staatlicher Budgets lässt die Verlagerung der Finanzierung als verlockenden Ausweg erscheinen. Bei gesamtstaatlicher Betrachtung ist al-lerdings anzunehmen, dass zumindest Teile der erzielten Einsparungen auf Umwegen wie Steuernachlässen oder Zuschüssen an Familien, Vereine und andere Organisationen vom Staat wiederum erbracht werden müssen.

2) Dezentralisierung von Bildungseinrichtungen zwecks Kostenreduktion wird häufig paral-lel zur Privatisierung betrieben.

3) Erhöhung der Klassenfrequenz sowie Reduktion der Lehrerzahl und deren Gehälter ist eine häufig zu beobachtende Folge von Privatisierungen. Auch private Schulbetreiber leiden in der Regel unter Geldmangel. Soferne der Staat in sei-nen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht eindeutige diesbezügliche Vorgaben gibt, wer-den Schulerhalter trachten, die finanziellen Belastungen durch Erhöhung der Klassenschü-lerzahl und Senkung der Gehälter zu minimieren.

4) Neue Schulmanager: Management-Theoreme sind im Vordringen, Lehrtätigkeit oft keine Voraussetzung mehr für die Leitung einer Schule. Das basiert auf der Annahme, alle gesellschaftlichen Organisatio-nen müssten wirtschaftliches Handeln zum Vorbild nehmen. Dabei werden Verwaltungsaufgaben zentralisiert, während personell zwischen Leitungs-team und Lehrern eine Polarisierung eintritt. Die Manager stehen unter zweifachem Druck: dem des Marktes und jenem der Evaluation. Allerdings sind Schulen in der Regel keine Ein-richtungen, die mit ökonomischen Maßstäben allein zu messen wären. Kosteneffiziente Führung einer Bildungseinrichtung mag im Managament-System besser funktionieren, eine Garantie für Qualitätssteigerung in der Wissensvermittlung ist das aber keinesfalls.

5) Veränderte Lehrerarbeit: Der Anspruch der qualitativen Verbesserung hat sich nicht erfüllt; eher ist der Arbeitsalltag der Lehrer durch neue Rechenschaftspflicht und Kontrolle zunehmend belastet. Die Ge-werkschaften werden geschwächt und der Einfluss der Lehrer auf die Bildungspolitik sinkt. Dabei sollten doch gerade die Lehrer als unmittelbar Betroffene und Mitwirkende den größ-ten Einfluss im und aufs Bildungssystem haben. Hingegen werden Politiker immer trachten, die Lehrer aus den Entscheidungen so weit möglich herauszuhalten.

6) Veränderungen im Unterricht: Zentral definierte Prüfungen können ein Grundstein für Leistungsvereinbarungen und deren Überprüfbarkeit sein, bzw. eine Basis für die durch Evaluierung allein nicht zu erreichenden Vergleiche. In Leistungstabellen zusammengefasste Indikatoren können dabei auch den El-tern Rechenschaft geben. Konsequent verbesserte Leistungen lassen sich aus den vorliegen-den Untersuchungen, die Klausenitzer (a. a. O.) präsentiert aber nicht ableiten.

4) Effektivere Resourcenverwaltung: Effektivere Ressourecenverwaltung ist einer der zentralen Punkte, warum sich Privatisie-rungen im Vormarsch befinden. Die von Klausenitzer (a. a. O.) präsentierten Studien kön-nen aber genau jene Effektivität an Privatschulen nicht nachweisen: Oftmals gehen finan-zielle Mittel in zusätzliche Verwaltungsaufgaben auf, sodass im besten Falle Kostenneutrali-tät verbleibt.

4.2. Forderungen des International Youth Parliament Die Forderungen des „International Youth parliaments, Oxfam 2003“ sind in einer langen Liste zusammengefasst und richten sich gleichermaßen an Regierungen, multilaterale Institu-tionen, Unternehmen, NGO’s und Einzelpersonen. Gefordert wird etwa, dass 7% des Nationalproduktes für Bildung ausgegeben und Schulgelder abgeschafft werden, Steuern auf Schulmittel reduziert und zusätzliche Bildungseinrichtungen geschaffen werden. Was den Bereich und die diskutierte Fragestellung von Privatisierungen betrifft, so gibt es in diesem Papier ganz eindeutige Stellungnahmen. Die hier formulierten Statements richten sich zweifelsfrei gegen weitere Privatisierung im Schulwesen. Die Forderungen lauten hier: Ein-deutige Bevorzugung der öffentlichen Erziehung gegenüber der privaten, bessere Kontrollen und weniger finanzielle Förderung von Privatschulen. An jene privaten Unternehmen, die sich im Bildungssektor engagieren, richtet sich die Forde-rung nach höherer Transparenz des Einflusses, den sie auf die Bildung nehmen, höheres Ver-antwortungsbewusstsein (vor allem auch im Hinblick auf die spätere Beschäftigung von Stu-denten) und Abbau von Hindernissen im Zugang zu Privatschulen.


5. Internationale Vergleiche von Privatisierungen:

5.1. Privatschüleranteile Privatschüleranteil im internationalen Vergleich: Innerhalb der OECD-Länder nimmt der Anteil an Privatschülern mit steigender Bildungsstufe zu, jedoch besuchen im Primar- und Sekundarbereich nach wie vor 90% bzw. 80% der Schü-ler staatliche Schulen. Innerhalb Europas weisen die nordeuropäischen Länder (außer Dänemark) und die deutsch-sprachigen Länder traditionell geringe Privatschüleranteile auf. Die höchsten Quoten finden sich in den Niederlanden und Belgien. Außerhalb Europas sind Australien, Korea, die USA und Mexiko führend. Aussagen über Trends lassen sich aus den vorliegenden Statistiken nicht ablesen. Länder, deren Privatisierungsquote bereits hoch ist, zeigen Sättigungserscheinungen.

5.2. Eine vergleichende Studie Eine international vergleichende Studie von Whitty, Power und Halpin (1998) untersucht in fünf OECD-Ländern die Rekonstruktion des Bildungswesens. Die zum größten Teil englisch-sprachigen Länder sind in der Privatisierung von Bildungseinrichtungen wesentlich weiter fortgeschritten als etwa österreich und Deutschland. Die Autoren der von Klausenitz (a. a. O.) präsentierten Studie stellen am Beispiel von Eng-land und Wales, Australien, Neuseeland, USA und Schweden die Entwicklung des öffentli-chen Schulwesens der letzten 15 Jahre dar, die sich vor allem mit den Begriffen „Paradig-menwechsel“ oder „Autonomie“ beschreiben lässt. Dabei werden in der Studie die gestellten Ansprüche mit den realen Entwicklungen verglichen. Eine der dabei untersuchten Ansprüche ist jener auf Chancengleichheit im Bildungssystem. Die fünf genannten Länder weisen erstaunliche Übereinstimmungen auf: die Verlagerung von Finanz- und Managementkompetenzen an untere Verwaltungseinheiten, die Stärkung der el-terlichen Schul-Wahlfreiheit, aber auch – trotz aller Deregulierung – die Stärkung zentral-staatlicher Instanzen in Bereich der Qualitätskontrolle. In allen hier diskutierten Ländern ist die Entwicklung einer ausgeprägteren Prüfungskultur zu beobachten. Während der vermittelte Inhalt aber vermehrt Tradition betont, ist die Form der Vermittlung geprägt von Konkurrenz und Wettbewerb. Allen untersuchten Ländern gemeinsam ist die neoliberale Version staatlicher Regulative mit Betonung der Markmechanismen und externe Kontrolle zur Qualitätssteigerung. Bildung – wie auch Gesundheit – wird nach Markgesetzen angeboten. Diese Entwicklung ist Teil eines gesamtstaatlichen Umbaues zum „Wettbewerbsstaat“ und der damit verbundenen Annahme, nicht nur Kostenreduktion zu erreichen, sondern auch strukturelle Probleme der kapitalistischen Weltökonomie lösen zu können.

6. Ausblicke:

Die von Whitty, Power und Halpin (Klausenitzer, a. a. O.) verfasste Studie gibt gute Ansatz-punkte für einen Ausblick in die Zukunft. Besonders wichtig erscheint mir dabei der Aspekt; dass die Autoren keinen Zusammenhang zwischen Autonomie und Steigerung von Effizienz oder Chancengleichheit feststellen konn-ten. Gerade die Effizienz ist ein stets vorgebrachtes Argument für Privatisierung, die Chan-cengleichheit eine stete Hoffnung. Positive Erfüllung der Anforderungen ist in autonomen Schulen nicht häufiger anzutreffen als in „normalen“. Ganz im Gegenteil führt sogar vereinzelt selektive Aufnahmepolitik zu größe-rer Ungleichheit. Als Alternative plädieren die Autoren für ein öffentliches Schulwesen, das kollektive Verant-wortlichkeit stärkt, ohne neue bürokratische Strukturen zu erzeugen. Ein neues System müsse auf der Anerkennung kulturell-ethnischer Differenz und ökonomischer Umverteilung beru-hen. Trotz einiger Ansatzpunkte bleiben die Alternativen aber unklar.

Es scheint tatsächlich so, als ob die Frage von öffentlicher oder privater Bildung nur im ideo-logischen Bereich zufrieden stellend beantwortet werden kann. Klammert man diesen Bereich aus, etwa weil man Bildung überhaupt nicht mit Ideologie verbunden wissen will, so sprechen Studien und Erfahrungen keine eindeutige Sprache, eindeutige Vorteile des einen oder ande-ren Systems treten zumindest nicht offen zu Tage. Zu vielfältig sind die Möglichkeiten der Gestaltung in beiden Bereichen, dem öffentlichen und dem privaten, zu abhängig die Systeme letztlich von einzelnen handelnden Personen; nicht zuletzt von den Lehrern. Was bei allen besprochenen Diskussionen außer Acht blieb, ist auch die Ausbildung des Lehrpersonals, die ihrerseits aber eine ganz entscheidende Rolle spielt, in welcher Qualität Bildung vermittelt werden kann.

Im Gesamtüberblick ergibt sich keine eindeutige Präferenz für die eine oder andere Variante. Politische und andere ideologische Einflussnahme auf die Lehrinhalte ist in jedem System möglich und nie auszuschließen, finanzielle Engpässe - und damit ungenügende Qualität - kann es hier wie dort geben, die Präferenzen bleiben also letztlich dem Geschmack des Ein-zelnen überlassen. So gesehen dürfte das beste Bildungssystem jenes sein, das möglichst viele unterschiedliche Einrichtungen anbietet, aus denen frei gewählt werden kann.

7. Literaturliste:

Manfred Weiß / Brigitte Steinert: Privatisierungsstrategien im Schulbereich. In: Pädagogik, 53 (2001) 7-8, S. 40-43.

Jürgen Klausenitzer: Privatisierung im Bildungswesen? Eine internationale Studie gibt zu bedenken! In: Die Deutsche Schule 91 (1999) 4, 504-514. (Eine international vergleichende Studie von Whitty, Power und Halpin (1998) untersucht in fünf OECD-Ländern die Rekonstruktion des Bildungswesens im Rahmen gesamtgesellschaft-licher Strukturanpassungen.)

Leah Ashley and Kirsten Mackay: Access to and privatisation of education. International Youth Parliament (IYP), Oxfam 2003.