Negation, Unterschied, Mannigfaltigkeit (2)

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Die sinnliche Gewissheit ist ein undifferenzierter Geltungsanspruch, bezogen auf ein jeweiliges Beispiel. Hegel rekonstruiert sie als ein unqualifiziertes Verhältnis eines Ichs zu einem Gegenstand und als eine davon nicht ableitbare faktische Qualität. "Ich bin dessen sicher: Hier steht ein Haus".

Die raum-zeitliche Festlegung des Gesehenen kann sich ändern, die Sicherheit des Sehens wird ihrerseits von diesen Änderungen betroffen. Der Dialektik der sinnlichen Gewissheit liegt die Idee zu Grunde, dass sich das Ich und der Gegenstand gegeneinander abheben, sobald die kognitive Unbefangenheit des Anfangszustands aus dem Gleichgewicht gerät. Der Geltungsanspruch kann sich in seiner einfachsten Form nur als allgemeiner Weltbezug artikulieren. In dieser Sicherheit sehe ich "Baum", nicht diesen Baum in seiner Spezifizität. (Ich könnte ihn nicht beschreiben.)



Negation, Unterschied, Mannigfaltigkeit (3)





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