II. Armutssituation im deutschsprachigen Raum(JsB)
Inhaltsverzeichnis
- 1 Armutssituation im deutschsprachigen Raum(JsB)
- 1.1 Gruppen(JsB)
- 1.2 Armutsbekämpfung(JsB)
- 1.2.1 Politik der sozialen Gerechtigkeit(JsB)
- 1.2.2 Bereiche, in denen Jugendarmutsbekämpfung ansetzen soll(JsB)
- 1.2.3 Theoretische Grundlagen von Präventionsmaßnahmen (nach Palentien) (JsB)
- 1.2.4 Jugendarmutsbekämpfung als Aufgabe für die Soziale Arbeit(JsB)
- 1.2.5 Beispiele für Non-profit Organisationen im Kampf gegen die Armut(JsB)
- 1.3 Sozialhilfe(JsB)
- 1.3.1 Sozialhilfe in Österreich(JsB)
- 1.3.2 Sozialhilfe in Deutschland(JsB)
- 1.4 Rechtliche Situation in Österreich und Deutschland(JsB)
- 1.4.1 Armut und Verfassung in Österreich(JsB)
- 1.4.2 Verfassung und Armut in Deutschland(JsB)
- 1.4.3 Die Kinderrechtskonvention(JsB)
- 1.5 Aktuelle Zahlen zum Thema Armut(JsB)
- 1.6 Literaturverzeichnis
- 1.7 Siehe auch
Armutssituation im deutschsprachigen Raum(JsB)
Gruppen(JsB)
In Österreich sind folgende Personengruppen stark gefährdet, in Armut zu leben: „Personen in prekären Arbeitsverhältnissen, „working poor“, Langzeitarbeitslose, AlleinverdienerInnen in Niedriglohnbranchen mit Kindern, Alleinerzieherinnen, Erwerbslose geschiedene Frauen, MigrantInnen-Haushalte, Haushalte von behinderten Menschen mit eingeschränkter Erwerbstätigkeit, stark überschuldete Personen, ‚soziale Randgruppen’: Haftentlassene, Wohnungslose, Suchtkranke“ (Die Armutskonferenz 2004, 79)
Armutslagen von Risikogruppen(JsB)
Armutsgefährdung nach soziodemographischen Merkmalen(JsB)
Die Familie als Risikogruppe(JsB)
In Österreich leben rund 1, 4 Mio. Familien mit Kindern aller Altersstufen (das sind 61, 7% aller österreichischen Familien): Die größte Gruppe sind verheiratete Paare (42, 8%), weiters 5,9 % in Lebensgemeinschaften, 11,1 % allein erziehende Mütter und 2,0 % allein erziehende Väter (Statistik Austria 2006, [1]).
Armutsgefährdete Familientypen in Österreich:
- 31 % der alleinerziehenden Eltern sind armutsgefährdet, der Großteil davon sind Frauen.
- Familiensituation nach einer Scheidung oder Trennung der Eltern: es kommt zu Einkommensausfällen, fehlenden Unterhaltszahlungen, etc.
- Weiters sind 18 % der Familien mit 3 oder mehr Kindern armutsgefährdet. Je jünger die Kinder sind, desto problematischer ist die Situation.
- Familien mit Migrationshintergrund (27%).
(Till-Tentschert, Lamei, Bauer 2003, 223)
Armutsbekämpfung(JsB)
Politik der sozialen Gerechtigkeit(JsB)
Dieses Konzept stammt aus dem 2. Armuts- und Reichtumsbericht der deutschen Bundesregierung, die Hauptgedanken sind aber auch den Berichten der österreichischen Armutskonferenz zu entnehmen.
Wichtig ist die Tatsache, dass sich Jugendarmut und Armut im Allgemeinen nicht nur auf die monetären Lebensbereiche (ökonomische Güter) beschränkt, sondern auch weitere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Arbeitssituation, etc. bei der Bekämpfung von Armut miteinzubeziehen sind. Man kann also nicht davon ausgehen, dass die Sozialhilfe als finanzielle Unterstützung alle Probleme aus dem Weg schafft.
Lange Zeit wurde soziale Gerechtigkeit vor allem unter dem Einkommensaspekt betrachtet. Heute orientiert sie sich vor allem daran, den Menschen die gleichen Chancen und Möglichkeiten zu gewähren, am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2005, 8).
Der Ökonom und Nobelpreisträger Amartya Sen ging davon aus, dass es vor allem darum gehe, Güter in Freiheiten umzuwandeln, also um die Freiheit, die eigenen Vorstellungen von einem guten Leben zu verwirklichen. Aber nicht nur der Umfang der Güter bestimmt das Bestehen dieser Freiheit, sondern die gesellschaftlichen Strukturen, Lebensgewohnheiten, sozialen Techniken und der allgemeine Reichtum spielen mit (Die Armutskonferenz 2004, 78).
Auf diesem Konzept stützt beispielsweise auch der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesrepublik Deutschland. Hier wird Armut als Mangel an Teilhabe- und Verwirklichungschancen gesehen. „Teilhabe lässt sich an den Chancen und Handlungsspielräumen messen, eine individuell gewünschte und gesellschaftlich übliche Lebensweise zu realisieren“ (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2005, 5). Der Staat kann Möglichkeiten anbieten, aber jeder Einzelne entscheidet, ob er diese nutzt. Das Ziel einer teilhabefördernden Politik ist es, gleiche Chancen für alle zu sichern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2005, 5 f.).
Teilhabechancen bei Kindern
IFS 2002, zit.n.: Die Armutskonferenz (2) [2007], [1])
Bereiche, in denen Jugendarmutsbekämpfung ansetzen soll(JsB)
Da der Themenbereich der Armutsbekämpfung sehr vielfältig ist und man nicht von einer „idealen Lösung“ sprechen kann, soll hier auf die Lebensbereiche eingegangen werden, die Jugendliche besonders betreffen und in denen eine Verbesserung für junge Menschen erreicht werden kann. Diese Darstellung soll durch Beispiele einen Einblick in die Maßnahmen gegen Armut in den jeweiligen Bereichen geben.
Bildung (Schule, Ausbildung, …)(JsB)
Bildung ist ein wesentliches Mittel gegen Arbeitslosigkeit. Frühzeitige Förderung kann entscheidend für eine gute Qualifizierung für die Erwerbsarbeit sein. Weiters trägt die Sicherung von qualifizierten Ausbildungsplätzen für alle, egal welcher Herkunft, zur Verbesserung des Arbeitsmarktes bei. Das Ziel ist also, jedem Menschen die gleiche Chance auf Bildung zu gewähren (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2005, 30 f.) und das Bildungsniveau unabhängig vom Bildungsstand der Eltern zu machen. Im Moment geht der Trend von einigen Experten durch den internationalen Vergleich häufig weg von der Trennung in Hauptschule und Gymnasium hin zur individuellen Förderung von Kindern in relativ heterogenen Gruppen in Form von Gesamtschulen, um allen Kindern die gleichen Startchancen zu gewähren. Die Diskussion zur Umsetzung der Idee in Österreich ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
In Österreich erleichtern Maßnahmen wie die Schulbuchaktionen, die Schülerfreifahrt und die Schülerbeihilfe Kindern und Jugendlichen in Armutslagen ihren Schulalltag. Im Hochschulbereich gibt es für Studierende folgende finanziellen Unterstützungen: „Studienbeihilfen, Beihilfe für ein Auslandsstudium, Fahrkostenzuschuss, Leistungsstipendium, Förderstipendium, Studienunterstützung, Privatstipendien“ (Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 2007, [1]).
Armutsgefährdung nach dem höchsten Bildungsabschluss der Eltern(JsB)
Arbeitslosigkeit(JsB)
Häufig bedeutet Arbeit nicht nur Geld zu verdienen, sondern auch gesellschaftliche Anerkennung und Persönlichkeitsentfaltung. Arbeitslosigkeit zählt zu den häufigsten Verarmungsgründen, deshalb ist ihre Verminderung ein bedeutender Aspekt in der Armutsbekämpfung.
Arbeitslosigkeit führt zu drastischem Einkommensverlust – die Personen können sich ihre Wohnungen nicht mehr leisten, Kinder können schlechter versorgt werden, der Lebensstandard verschlechtert sich im Laufe der Zeit. Weiters werden in der heutigen Arbeitswelt die Arbeitsverhältnisse immer instabiler; viele Menschen müssen mehrmals in ihrem Leben den Job wechseln, mit dem Risiko, nach der Arbeitslosigkeit eine schlechter bezahlte Arbeit zu bekommen (OÖ Armutsnetzwerk 2004, 12f.).
Eine schlechte Ausbildung trägt dazu bei, im Risiko zu leben, einmal arbeitslos zu werden. Ein Lehrabschluss beispielsweise verringert dieses Risiko um die Hälfte (OÖ Armutsnetzwerk 2004, 16).
Gerade für Jugendliche ist es besonders wichtig, die notwenigen Grundkompetenzen aus der Schule mitzubringen, um den Schritt in das Berufsleben zu schaffen. Ein weiteres „Hilfsmittel“ zur Verringerung des Problems der Arbeitslosigkeit stellt das „Lebenslange Lernen“ dar, das zum Erhalt des Arbeitsplatzes beitragen kann, da Zusatzausbildungen in der modernen Arbeitswelt immer mehr gefragt sind.
Für bestimmte Personengruppen wie behinderte Menschen und Ausländer ist die Arbeitsmarktintegration erschwert, daher bedarf es einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik für diese Menschen.
Auch Jugendliche zählen zur Risikogruppe: das Lehrstellenangebot geht in Österreich seit 1999 kontinuierlich zurück. Im Jahre 2004 wurden bei einer Erhebung im März 40 263 Jugendliche ohne Arbeit festgestellt. Laut der Armutskonferenz wäre ein Lastenausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben sehr notwenig und es solle eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen in überbetrieblichen Einrichtungen geschaffen werden (OÖ Armutsnetzwerk, 25). Obwohl die Jugendarbeitslosigkeit in Österreich verhältnismäßig gering ist, kann diese nicht toleriert werden.
Mindestarbeitslosengeld gibt es in Österreich nicht. Die Armutskonferenz fordert seit Jahren die Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft (OÖ Armutsnetzwerk, 27).
Für eine aktivierende Arbeitspolitik setzt sich das Arbeitsmarktservice jährliche Ziele. Im Jahre 2004 waren es beispielsweise: „die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit, die Schulung in qualifikatorischen Nachfragebereichen (z.B. Pflegeberufe), die Erhöhung der Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen und Älteren, die Erhöhung der Arbeitmarktchancen von Frauen durch Qualifikation“ (OÖ Armutsnetzwerk, 28).
Familien(JsB)
Familien sind besonders von Armut betroffen. Da sie meistens das Lebensumfeld von Jugendlichen sind, ist es für die Bekämpfung der Armutsproblematik sinnvoll, hier anzusetzen. Die Schaffung einer fördernden Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur hilft Familien, ihren Kindern gerechte Startchancen zu geben. Dadurch wird versucht, Bildungs- und Teilhabechancen von der sozialen Herkunft der Kinder unabhängig zu machen. Der Ausbau von Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur kann auch schlechte Voraussetzungen wie einen geringen Bildungsstand der Eltern, mangelnde Sprachkenntnisse, mangelnde Integration ins gesellschaftliche Leben, etc. kompensieren. Weiters trägt die Erhöhung der Erwerbstätigkeit bedeutend zur Armutsbekämpfung bei (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2005, 26-30).
Da Frauen besonders stark von Armut betroffen sind, ist es sinnvoll, im Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung in den Familien, auch besonders an diesem Problem anzusetzen.
„Finanzielle Armutsgefährdung hängt sehr oft mit den fehlenden oder wenig attraktiven Erwerbschancen für die Mütter zusammen“ (Steiner/Wolf 1996, 29). Ein Mittel gegen die hohe Arbeitslosigkeit und die niedrigen Einkommen wäre die Verbesserung und der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, die es Eltern zeitlich ermöglichen, einem Beruf nachzugehen, und die Verbesserung der sozialen Absicherung von Teilzeitbeschäftigten (OÖ Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung 2003, 15).
Zu den Maßnahmen zählt weiters eine stärkere Anhebung der Mindestlöhne. Innerfamiliär wäre die Entlastung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung durch die Männer erstrebenswert (Steiner/Wolf 1996, 29).
Eine weitere wichtige Unterstützungsmaßnahme für große Familien in Armut ist der Mehrkindzuschlag, den diese Familien zusätzlich zur Familienbeihilfe bekommen. Derzeit beträgt der Mehrkindzuschlag für jedes dritte und weitere Kind 36, 4 Euro pro Monat, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen eine gewisse Höhe nicht übersteigt (Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz 2005, 18).
Auch kostenlose Familienberatungsstellen bieten Familien Hilfe, mit ihrer schwierigen sozialen Lage fertig zu werden.
Gesundheit(JsB)
Nach einer aktuellen Studie des Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen im Auftrag des Sozialministerium haben Menschen, egal welcher Altersgruppe, die in Armutslagen leben, häufiger Gesundheitsprobleme und nehmen daher auch häufiger das Gesundheitssystem in Anspruch. Weiters tragen die schlechten sozialen Bedingungen dazu bei, dass diese Menschen durch den dadurch entstehenden Stress häufiger zu Krankheiten neigen. Außerdem stellen die Selbstbehalte im Gesundheitswesen eine bedeutende Zugangsbarriere für Menschen aus unteren Einkommensschichten dar (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen 2002, zit. n. Die Armutskonferenz (1) [2007], [1]).
Bei der Bekämpfung dieses Problems geht es laut der österreichischen Armutskonferenz nicht darum, das Verhalten der einzelnen Menschen zu verändern, sondern deren Lebensverhältnisse. Eine Verbesserung des allgemeinen Bildungsniveaus und die Verbesserung der Lebenssituation sind deshalb am zielführendsten in Zusammenhang mit dieser Problemlage, die im Zuge der Armutsbekämpfung einen wichtigen Teilaspekt darstellt
(Die Armutskonferenz (1) [2007], [1]).
Trotzdem sollten laut dieser Studie bei der generellen Bekämpfung der Armutslagen weiterhin Vergünstigungen wie die Befreiung von Rezeptgebühren bei sozial benachteiligten Personen beibehalten werden. Weiters soll der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Medizin und Sozialarbeit große Bedeutung geschenkt werden, „denn es gehört zu den Charakteristiken der von Armut betroffenen Bevölkerungsgruppen, dass sie die Leistungen des Versorgungssystems nur schwer aktiv auswählen können“ (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen 2002, 64).
Ein Beispiel dafür ist die Idee des Louisebus, eine Einrichtung der Caritas und des Sozialamtes der Stadt Wien, der an sieben bis acht Standorten in Wien ärztliche Versorgung für obdachlose Menschen anbietet (Die Armutskonferenz 2004, 17).
Die österreichische Armutskonferenz schlägt die folgenden Maßnahmen im Kampf gegen das Problem des Zusammenhangs zwischen Einkommen und Gesundheit bzw. Gesundheitsversorgung vor:
- „Infrastrukturgerechtigkeit“:
Dazu gehören beispielsweise der Ausbau des Bildungssystems, des Gesundheitssystems, der Sozialversicherung, des Pensionssystems, etc.)
- „Niederschwellige, bedarfsgerechte und kostenlose Gesundheitsdienstleistungen“:
Dabei geht es darum die Zugangsbarrieren für bestimmte Personengruppen wie Obdachlose, AlleinerzieherInnen, etc. aufzuheben.
- „Frühzeitige und präventive Maßnahmen im Gesundheitssystem“ speziell für Jugendliche
- „Evaluierung von bestehenden Maßnahmen im Gesundheitsbereich“
- Die Armutskonferenz spricht sich „gegen die Besteuerung von Krankheit aus“
- „Beibehaltung und Ausbau der ,solidarischen Krankenversicherung’ “: Diese Forderung besteht gegen das Entstehen einer Zweiklassenmedizin.
(Die Armutskonferenz 2004, 32)
Theoretische Grundlagen von Präventionsmaßnahmen (nach Palentien) (JsB)
Der Begriff Prävention kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Vorbeugung. Gemeint sind damit Maßnahmen, die im Vorfeld gesetzt werden, um ein Problem wie abweichendes Verhalten, Arbeitslosigkeit, etc. nicht einfach so ausbrechen zu lassen, oder um ein am Beginn stehendes Problem so gut wie möglich aufzuhalten. Doch wie kann man sich diese Präventionsmaßnahmen vorstellen und welche Arten von Prävention gibt es? Da Armut leider manchmal Hand in Hand geht mit Kriminalität, psychosozialer Abweichung, etc. zählt die Prävention zu den Möglichkeiten, die in der Armutsbekämpfung angewandt werden, wenn man auch die Folgen von Armut mitbedenkt. Auch das Phänomen von Armut selbst kann durch Präventionsmaßnahmen in manchen Fällen verhindert oder verzögert werden, z.B. Schuldenprävention.
Nach Christian Palentien (2004, 231)stehen heute zwei Präventionskategorisierungsmodelle im Zentrum der Diskussion zu diesem Thema: das zeitbezogene und das theoriebezogene Kategorisierungsmodell. Dazu kommt auch noch die von Herriger erwähnte Kategorisierung von Prävention nach ihrer heuristischen Funktion (Herriger 1986, zit. n. Palentien 2004, 231).
Das zeitbezogene Kategorisierungsmodell(JsB)
In diesem Modell unterscheidet man zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Präventionsmaßnahmen.
Die primäre Prävention hat das Ziel, zur Vorbeugung eines sozialen Problems Kinder bzw. Nicht-Betroffene so zu informieren und zu stärken, dass sie ohne staatliche Hilfen die Gefahren von abweichendem Verhalten wie Gewalt, Rassismus erkennen und im Idealfall nicht zu diesem Verhalten übergehen. Dies erfolgt beispielsweise durch Beratung, Aufklärungskampagnen oder Anleitungen zu kompetentem Handeln. Darüber hinaus können primäre Präventionsmaßnahmen auch vor allem institutionelle und soziale Rahmenbedingungen für die ganze Bevölkerung sein, beispielsweise durch den Abbau oder die Neudefinition eines soziales Problems wie der Arbeitslosigkeit mit all ihren Problemen wie armuts-, sucht- und kriminalitätsfördernden Faktoren.
Mit sekundärer Prävention hingegen ist gemeint, erste Anzeichen möglichen Fehlverhaltens bei Risikogruppen früh zu erkennen und durch Beratung und Betreuung abzustellen. Es werden vor allem die Sozialisationsphasen von Kindern und Jugendlichen durch soziale Instanzen wie die Familie, Schule, Peer-Group, etc. beeinflusst.
Die tertiäre Prävention hat die Aufgabe, potenzielle Deviante z.B. aufgrund ihres Lebensstils, Milieus, etc. zu erkennen, dadurch können gezielte Maßnahmen beispielsweise der Resozialisierung gesetzt werden (Palentien 2004, 231 f.).
Das theoriebezogene Kategorisierungsmodell(JsB)
Andererseits kann man Präventionsmaßnahmen auch nach ihrer Theoriebezogenheit einteilen. Geht man von der psychoanalytischen Theorie aus, so liegt das Hauptaugenmerk der Präventionsmaßnahmen im Alter bis zu neun Jahren, besonders für die Beratung der Eltern in Hinblick auf die Gewährleistung von frühkindlicher Sozialisation, da die Entwicklung des Über-Ichs als neue soziale Instanz in der ödipalen Phase liegt.
Der sozialtheoretische Blickwinkel geht davon aus, dass in jeder Altersstufe positive und negative bzw. direkte und zeitlich kurzfristige Verstärkungen erfolgen (Palentien 2004, 233).
Das Kategorisierungsmodell von Prävention nach ihrer heuristischen Funktion(JsB)
Sowohl bei der repressiv-polizeistaatlichen Prävention, als auch bei der konservativ-protektionistisch-karitativen Prävention werden die sozialen Probleme beim Individuum gesucht. Bei ersterem wird versucht, durch Strafandrohungen und Strafdurchsetzung Konformität zu erlangen. Bei zweiterem steht die Früherkennung von Störzeichen im Mittelpunkt und es wird versucht, durch pädagogische Arbeit abweichendes Verhalten zu verhindern.
Die gesellschaftlich-offensive Prävention steht eng in Zusammenhang mit dem Problem der Armut. Hier wird abweichendes Verhalten gesellschaftlichen Bedingungen zugeschrieben und „es werden veränderte und verbesserte Steuer-, Kindergeld- und Sozialhilfegesetze sowie verbesserte infrastrukturelle Angebote für Familien, Behinderte, alte Leute, Kinder und Jugendliche gefordert“ (Palentien 2004, 234).
Auch die strukturbezogene Prävention setzt nicht am Einzelfall an, sondern geht auf die strukturbezogenen Lebensverhältnisse von Familien, wie die soziale Benachteiligung, ein, die verbessert werden sollen. Die Veränderungen können in der rechtlichen („rechtliche Rahmenbedingungen des Sozial- und Familienrechts zur Gewährleistung von Unterstützungsleistungen“), der ökonomischen (z.B. Verbesserung von Bildung, finanziellen Hilfen, etc.) und in der ökologischen Dimension (z.B. Integration von Familien, Veränderung der Wohnverhältnisses, etc.) erzielt werden (Palentien 2004, 233 ff.).
Nach Herriger (1986, zit. n. Palentien 2004, 235) spielen bei der Armutsprävention auf Ebene der zentralstaatlichen Politik Maßnahmen der strukturellen, gesellschaftlichen und primären Prävention eine große Rolle. Als Beispiel erwähnt er die Tätigkeiten der Bundesregierung in Hinblick auf die Verbesserung der Lebensverhältnisse innerhalb der Familie durch ökonomische und rechtliche Interventionsformen. Ökologische Interventionen sind vor allem Aufgabe der kommunalen Politikebene, wodurch die Jugendhilfe in diesem Bereich an Bedeutung gewinnt.
Jugendarmutsbekämpfung als Aufgabe für die Soziale Arbeit(JsB)
Der Armutsbegriff in der sozialen Arbeit(JsB)
Trotz der Bedeutung des Themas „Kinder- und Jugendarmut“ spielte es bis in die 1990er Jahre in der Sozialen Arbeit eine Nebenrolle, auch dann blieben die Beschäftigung mit dem Thema in Hinblick auf pädagogische und sozialarbeiterische Tätigkeiten lange Zeit eher im Hintergrund. Durch die Aufnahme des Problems in die Kinder- und Jugendberichterstattung kamen Kinder und Jugendliche als eigene Zielgruppe im Zusammenhang mit Armut ins Zentrum und die Kinder- und Jugendhilfe gewann an Bedeutung (Zander 2000, 286 f.).
Nach Margherita Zander (2000, 288f.) kommt die Soziale Arbeit nicht ohne explizit formulierten Armutsbegriff aus. Sie kann sich dabei an den derzeitigen sozialwissenschaftlichen Armutsdiskursen orientieren, die sich vor allem auf sozialpolitische und –strukturelle Aspekte beziehen. Armut wird dabei jedoch als statische Erscheinungsform gesehen und berücksichtigt mit Ausnahme der „dynamischen Armutsforschung“ eher weniger den Lebensverlauf des Individuums. Häufig wird Armut in der Sozialwissenschaft derzeit als Lebenslage und zwar als gehäufte Benachteilung in verschiedenen Lebensbereichen gesehen. Nach Zander soll in der Sozialen Arbeit ein Armutskonzept entwickelt werden, „das die Verschränkung von strukturellen Aspekten der Lebenslage mit subjektbezogenen Aspekten von Lebenswelt, d.h. die Integration von Struktur- und Handlungsebene, im Blick hat“ (Zander 2000, 290).
Wie geht soziale Arbeit vor? Anforderungen, Aufgaben und Handlungsbereich(JsB)
Das berufliche Handeln von Sozialarbeitern hat vor allem mit individuellen und gruppenspezifischen Folgen von Armut im Blick. Das Ziel dabei ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Adressaten durch Beratung und Unterstützungsangebote zu fördern. Die Soziale Arbeit soll den betroffenen Personen „Hilfe zur Selbsthilfe“ gewähren, d.h. sie soll Ressourcen vermitteln, die ihnen helfen, sich sozial wieder zu integrieren. Die Soziale Arbeit soll dabei als Vermittlungsinstanz für soziale Dienstleistungen und materielle Ressourcen bereitstehen oder auch im persönlichen Lebensumfeld wie dem Familiennetzwerk Unterstützung gewähren (Zander 2000, 289 f.).
Es geht bei der Sozialen Arbeit darum, die verschiedenen subjektiven Armutsfolgen zu erfassen, um darauf eingehen zu können. In generalisierenden Armutskonzepten gehen dabei wichtige Details verloren, da solche allgemeinen Aussagen keine Angaben für theoretische und praxisrelevante Konzepte anbieten (Ansen 1998, 108 ff.).
Diese starke Berücksichtigung des Individuums wurde auch häufig dahingegen kritisiert, dass die Soziale Arbeit dadurch den Armutsstatus der Betroffenen festigt. Beispielsweise meint Simmel (1993, 53, zit. n. Ansen 1998, 111), dass der Arme erst durch die Annahme fremder Unterstützung zum Armen wird. Weiters wird auch der Handlungsraum von Sozialer Arbeit im Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung immer wieder in Frage gestellt. Erath (1996, 57, zit. n. Ansen 1998, 111) z.B. geht davon aus, dass die Soziale Arbeit nur begrenzt Hilfe leisten kann und es weiterer Unterstützungsmaßnahmen wie der Sozialhilfe oder der Veränderung des Bildungs- und Gesundheitswesen bedarf.
Im Bereich der Kinder- und Jugendarmut sind die Aufgaben der Sozialen Arbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Junge Menschen sollen in ihrer persönlichen Entwicklung gefördert werden und Benachteiligungen sollen bekämpft werden (Ansen 1998, 156). „Weiter soll die Jugendhilfe dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen“ (Ansen 1998, 156). Die Unterstützungsmaßnahmen sollen sich am individuellen Bedarf der Betroffenen orientieren. Deshalb bedarf es einer möglichst flexiblen Sozialen Arbeit und die Funktion der Person des Sozialpädagogen entscheidet weitgehend über den Erfolg der Sozialen Arbeit.
Die Soziale Arbeit kann sich Zugang zu den Kindern in deren Lebensumfeld verschaffen: Schule, Kindertagesstätten, Familie, der Stadtteil, etc. Im Einzellfall kann Soziale Arbeit in Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe in den Familien geleistet werden. Der Zugang in der Schule ist dahingegen begrenzt, dass Sozialarbeit in der Schule nicht flächendeckend greift. Ähnliches gilt auch für die Arbeit im Stadtteil, obwohl die Arbeit dort ermöglichen würde, „niederschwellige und nicht stigmatisierende Angebotsstrukturen zu schaffen. (...) In Form der stadtteilbezogenen Gemeinwesenarbeit kann die Soziale Arbeit ihre Zielgruppe sowohl über gruppenspezifische (Freizeit- und Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche) als auch über altersunspezifische Angebote (z.B. Nachbarschaftszentren, Tauschbörsen u.a.m.) erreichen“ (Zander 2000, 305).
Wichtig ist dabei die Tatsache, dass längerfristige Interventionen zu größeren Erfolgen führen als kurzfristig greifende Hilfen.
Nach Ansen (1998, 159) ist die Soziale Arbeit in vielen Bereichen auf den Sozialstaat angewiesen und die Zusammenarbeit mit sozialstaatlichen Angeboten ist für eine wirkungsvolle Armutsbekämpfung notwendig. Der Sozialstaat liefert der Sozialen Arbeit die Ressourcen und sichert sie finanziell und auch personell ab (Ansen 1998, 176).
Die Sozialpädagogische Familienhilfe(JsB)
Trotz der Vielzahl an Beratungseinrichtungen und sozialen Dienstleistungen reicht dieses Unterstützungsangebot für Familien, deren Problemlage mehrere Lebensbereiche betrifft, nicht aus. Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe wurde eine ambulante Hilfe zur Erziehung geschaffen, die sich an die Familie als Ganzes richtet und die Eltern unterstützt, die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Die Sozialpädagogische Familienhilfe zeichnet sich durch ihren mehrdimensionalen Ansatz aus, d.h. sie hat das gesamte Familiensystem und die darin bestehenden Probleme in Hinblick auf Erziehung, Beziehungen, soziale und materielle Schwierigkeiten im Blickfeld. Die Sozialpädagogische Familienhilfe wurde gesetzlich als Pflichtaufgabe der öffentlichen sanktioniert (Helming 2001, 334 f.). „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben (Paragraph 31 SGB VIII des KJHG, zit. n. Helming 2001, 336).
Manche Familien werden sogar mehrere Stunden pro Woche von einer Fachkraft betreut, häufig über zwei Jahre (Helming 2001, 334 ff.). Die Familien werden also in ihren Wohnungen aufgesucht, wodurch wirklich Einblick in den Alltag der Familie gewonnen werden kann und auch im Familienleben direkt angesetzt werden kann.
Zu den Familien, die am häufigsten Sozialpädagogische Familienhilfe erhielten, zählten in einer Untersuchung im Jahre 1996 Stieffamilien, Einelternteilfamilien und kinderreiche Familien. Bei diesen Familien lag die durchschnittliche Kinderzahl über dem Durchschnittswert der Gesamtbevölkerung. Die Zielgruppe der SPFH sind Familien in Armutslagen, die als „Multi-Problem-Familien“ gesehen werden, d.h. sie leiden nicht nur unter materieller Armut, sondern auch an einer Häufung von Unterversorgungslagen in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Wohnung, etc. (Helming 2001, 336 f.).
Die Sozialpädagogische Familienhilfe entstand im Kontext des Reformdiskurses während der 1960/70er Jahre mit dem Ziel, „Sozialpädagogik bzw. Jugendhilfe als präventive Erziehungsinstanz auszubauen im Gegensatz zum reaktiven Handeln sozialer Arbeit insbesondere in armen Familien, deren Unterstützung hauptsächlich darin bestand, Kinder aus den Familien herauszunehmen und in Heimen oder Pflegefamilien unterzubringen“ (Helming 2001, 340). Die Arbeitsweise der SPFH geht immer mehr weg vom „obrigkeitsstaatlichen Eingreifen“ hin zu einer Vergrößerung der Partizipation der betroffenen Eltern und Kinder.
Dabei gibt es mehrere verschiedene Arbeitsansätze:
- Der erwachsenenzentrierte-familiendynamische Ansatz geht von der Förderung der Grundlagen aus, die das soziale Zusammenleben innerhalb der Familie erleichtern und verbessern. Es geht vor allem um die gezielte Förderung der Eltern und um die Stärkung der Eltern-Paarbeziehung, um die Familiendynamik zu verbessern (Helming 2001, 343-346).
- In einem zweiten Ansatz geht es vor allem um die „Verbesserung der Situation von Erwachsenen und Kindern durch die Förderung gezielter Außenkontakte und die Förderung der Kinder“ (Helming 2001, 347). Hier geht es auch um die Organisation von Zusatzhilfen wie Einzeltherapie oder Frühförderung und die Vernetzung der Familie zu Außenwelt.
- Weitere Ansätze haben die Verbesserung der Wohnsituation und der materiellen Grundlagen zum Ziel (Helming 2001, 347 ff.).
Die Sozialpädagogische Familienhilfe steht immer im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle. Der Ausgangspunkt der SPFH ist das Wohl der Kinder und Jugendlichen (Helming 2001, 350).
Beispiele für Non-profit Organisationen im Kampf gegen die Armut(JsB)
Obwohl langfristige Armutsbekämpfung eine staatliche Angelegenheit sein soll, wird karitativen Organisationen immer mehr Bedeutung zugeschrieben. Unter „Non-Profit-Organisationen“ versteht man Organisationen, die keinen materiellen Gewinn aus ihrer Tätigkeit ziehen.
In diesem Kapitel soll durch konkrete Beispiele ein Bild entstehen, welche Rolle diese Organisationen in der Unterstützung von Jugendlichen spielen, es ist hier jedoch nicht das Ziel, deren gesamtes Arbeitsspektrum in diesem Bereich darzustellen.
Caritas(JsB)
Die Caritas ist eine Hilfsorganisation der katholischen Kirche. Als solche setzt sie sich für Menschen in seelischer, körperlicher oder materieller Not ohne Berücksichtigung von deren Herkunft ein. Sie bietet diesen Menschen Beratung, Begleitung und Unterstützung in ihren schwierig zu bewältigenden Lebenssituationen. Rund 34 440 (davon 25 3000 ehrenamtliche) Mitarbeiter versuchen, Menschen in Österreich zu unterstützen. Beispielsweise werden Alleinerziehenden Notunterkünfte bzw. Mutter-Kind-Häuser als Schutz angeboten oder FamilienhelferInnen der Organisation betreuen Familien, wenn sich die Eltern nicht mehr zu helfen wissen (Youngcaritas [2007] - 1, [1]).
Das Projekt Young-Caritas bietet speziell Jugendlichen Erfahrungsräume an, sich mit sozialen Themen zu beschäftigen. Die jungen Menschen sollen dadurch sensibilisiert werden auf das Erkennen von Notsituationen wie Armut, die auf den ersten Blick nicht immer offensichtlich sind. „Junge Menschen können erfahren, dass sie durch kleine Schritte und Hilfeleistungen viel verändern können“ (Youngcaritas [2007] - 2, [1]).
Seit April 2007 hat die Caritas ein Projekt laufen, das speziell im Kontext des Problems der Jugendarmut relevant ist: Sie bietet jungen, arbeitslosen Menschen die Chance, nach dem Taglöhnerprinzip Holzarbeiten zu machen. Dieses Projekt namens „Startbahn in die Zukunft“ soll Jugendlichen, die schon arbeitslos sind, wieder ein Ziel in ihrem Leben geben, um wieder ins Berufsleben einsteigen zu können (Youngcaritas [2007] – 3, [1]).
Diakonie Österreich(JsB)
Die Diakonie Österreich versucht, Jugendliche zu unterstützen, die es nicht alleine schaffen, ihren Weg ins gesellschaftliche Leben zu finden. Die Diakonie legt wert darauf, die Begabungen und Bedürfnisse der Jugendlichen zu beachten, die Familie miteinzubeziehen, mit ausgebildeten Fachkräften zu arbeiten, überkonfessionell und ökonomisch zu arbeiten, etc.
Beispielsweise fordert die Diakonie eine Erweiterung der Maßnahmen, in denen Bildungs- und Lehrabschlüsse nachgeholt werden können.
Konkrete Hilfestellungen der Diakonie für Jugendliche in Benachteiligung sind:
- „Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Betreuungsbedarf
- Pädagogisch-therapeutische Beratung und Hilfen für Familien
- Wohnen für Kinder und Jugendliche in der Krise
- Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ (Diakonie Österreich [2007], [1]).
Volkshilfe Österreich(JsB)
Das Angebot der Volkshilfe Österreich richtet sich nach den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und von erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Eltern in Hinblick auf Betreuung. Für Jugendliche in sozialer Benachteiligung sind folgende pädagogische Hilfsangebote von Bedeutung: Hortbetreuung, Lernservice, Schülerclubs, betreute Wohnformen für Jugendliche mit familiären Problemen, um diese dann wieder in die Familien reintegrieren zu können, Sozialpädagogische Familienhilfe, Ferienaktionen, etc. Die Volkshilfe legt wert darauf, die Kinder und Jugendlichen im Zentrum des Handelns und als selbstbestimmte, verantwortungsbewusste Persönlichkeiten zu sehen (Volkshilfe Österreich [2007], [1]).
Wiener Hilfswerk(JsB)
19 % der Tätigkeiten des Wiener Hilfswerks liegen im Bereich „Kinder, Jugend und Familie“. Professionelle Fachkräfte unterstützen Jugendliche durch gezielte und individuelle Förderung und begleiten sie beim Lernen. Wichtig in der Jugendarbeit sind die Schulung der sozialen Kompetenz in der Gruppe, die sinnvolle Freizeitgestaltung sowie vorbeugende Maßnahmen bei sozial benachteiligten Jugendlichen, wie denen in Armutslagen (Hilfswerk Österreich [2007], [1]).
Ein weiteres Betätigungsfeld des Wiener Hilfswerks sind die Nachbarschaftszentren, die generationsübergreifend Menschen die Möglichkeit geben, einander zu treffen und sich auszutauschen. Er werden Beratung und Betreuung, Gruppen für Kinder und Jugendliche, Kurse, Veranstaltungen, etc. angeboten (Hilfswerk Wien [2007], [1]). So wird Jugendlichen, die in schlechten sozialen Verhältnissen wie beispielsweise in Armut aufwachsen, die Chance gegeben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Kolping Österreich(JsB)
Kolping Österreich bietet Jugendlichen Beratung in Krisensituationen, die Möglichkeit eines freiwilligen sozialen Jahres und führt die verschiedensten Projekte zu Verbesserung der Lebenssituation von Jugendlichen durch (Kolping Österreich [2007], [1]).
Beispielsweise bietet KRISUN Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren Beratung und Zufluchtsmöglichkeit, wenn sie sich in Krisensituationen befinden (o.A. (4) [2007], [1]).
Ähnlich wie die Caritas gewährt Kolping arbeitslosen Jugendlichen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice Wien die Möglichkeit, ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben vorzubereiten (Kolping Österreich [2007], [1]).
Sozialhilfe(JsB)
Sozialhilfe in Österreich(JsB)
Allgemeines zur Sozialhilfe(JsB)
„Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen, die über kein Einkommen oder über zu wenig Einkommen (unterhalb der Sozialhilferichtsätze) verfügen. Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, Asylberechtigte, EU/EWR-Bürger/innen und Drittstaatsangehörige. Die Antragsteller/innen sind grundsätzlich verpflichtet, ihren Arbeitswillen nachzuweisen (…). Davon ausgenommen sind Personen, denen keine Arbeit zugemutet werden kann. Diese sind:
- Minderjährige sowie Schüler/innen (bis Maturaniveau)
- Allein erziehende Mütter und Väter mit im gemeinsamen Haushalt lebenden unversorgten Kindern (bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres)
- Personen, die das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben und über ein Einkommen (Pension) verfügen (…)
- Personen, die vom dem/der Amtsarzt/ärztin [sic] für mindestens sechs Monate arbeitsunfähig befunden werden (…)
Bei einem Einkommen unter dem Richtsatzbetrag (…) können ergänzende Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden, sodass ein Mindesteinkommen gesichert ist“ (o.A. (1) [2007], [1]).
Berechnung der Sozialhilfe(JsB)
Um zu erheben, ob jemand Anspruch auf Sozialhilfe hat, wird das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen miteinberechnet.
„Zum Einkommen zählen:
- Löhne, Gehälter
- Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld
- Pensionen
- Alimente, Kinderbetreuungsgeld
- Diverse Beihilfen
Liegt das Einkommen unter dem Richtsatzbetrag, können ergänzende Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden, sodass ein Mindesteinkommen in Höhe des Richtsatzes gesichert ist“ (o.A. (2) [2007], [1]).
Sozialhilfe-Richtsätze 2007 (gültig ab 1. Mai 2007)
Geldaushilfen
„Geldaushilfenbezieherinnen und -bezieher erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zum Lebensbedarf eine Miet- (maximal bis zur Höchstmiete laut Richtsatzverordnung - RSVO) und eine Heizbeihilfe. Sonderbedarf (zum Bespiel für Bekleidung) kann im Einzelfall auf Antrag gewährt werden.
Geldaushilfen bei Arbeitsfähigkeit haben folgenden Richtsatz:
Alleinunterstützte/Alleinunterstützter beziehungsweise Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher: 427 Euro
Für den in Haushaltsgemeinschaft lebenden
Ehegatten/in oder Lebensgefährten/in: 330 Euro
Unterhaltsberechtigte/n und Angehörige/n mit Anspruch auf Familienbeihilfe: 127 Euro
Die Höchstgrenze der Mietbeihilfe beträgt
für ein bis zwei Personen 256 Euro,
für drei bis vier Personen 271 Euro,
für fünf bis sechs Personen 287 Euro,
ab sieben Personen 302 Euro.
Der Richtsatz der Heizbeihilfe gilt von Jänner bis Dezember und beträgt 41 Euro“ (o.A. (2) [2007], [1 f.]).
3.1.2.3. Dauerleistungen
„Dauerleistungsbezieherinnen und -bezieher erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zum Lebensbedarf eine Mietbeihilfe“ (o.A. (2) [2007], [2]).
Rechtliche Bestimmungen zum Thema Sozialhilfe(JsB)
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen(JsB)
Die Sozialhilfe soll Menschen, die zur Führung eines menschenwürdigen Lebens Hilfe benötigen, dieses ermöglichen (o.A. (3) [2007], [2]) und „umfasst die Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, die Hilfe in besonderen Lebenslagen und die sozialen Dienste“ (o.A. (3) [2007], [2]).
Grundsätze für die Gewährung von Sozialhilfe
Individuelle und familiengerechte Hilfen
Bei der Gewährung von Sozialhilfe ist auf die jeweilige Art und Ursache der Notlage und besonders auf den körperlichen und geistig-seelischen Zustand und die persönlichen Verhältnisse des Hilfesuchenden Rücksicht zu nehmen.
Vorbeugende und nachgehende Hilfe
„Sozialhilfe ist nicht nur zur Beseitigung einer bestehenden Notlage, sondern auch vorbeugend zu gewähren, wenn dadurch einer drohenden Notlage entgegengewirkt werden kann.“ Die Sozialhilfe ist auch danach fortzusetzen, um die Wirksamkeit der geleisteten Hilfe zu sichern oder Rückschläge zu vermeiden.
Befähigung zur Selbsthilfe
Die Maßnahmen der Sozialhilfe sind so zu wählen, dass sie es ermöglichen, dass der Hilfesuchende von dieser Hilfe unabhängig wird.
Einsetzen der Sozialhilfe
„Die Sozialhilfe hat rechtzeitig einzusetzen. Sie ist auch ohne Antrag des Hilfesuchenden zu gewähren“, sobald die Tatsache bekannt ist, dass eine Hilfeleistung notwendig ist (o.A. (3) [2007], [2]).
Abschnitt 2 - Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes(JsB)
Anspruch
„Anspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes hat nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses Abschnittes, wer den Lebensbedarf für sich und die mit ihm in Familiengemeinschaft lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und ihn auch nicht von anderen Personen oder Einrichtungen erhält“ (o.A. (3) [2007], [2]).
Einsatz der eigenen Kräfte
„Der Hilfesuchende hat seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensbedarfes (...) einzusetzen. Dabei ist auf den Gesundheitszustand, das Lebensalter, die geordnete Erziehung der Kinder sowie auf die berufliche Eignung und Vorbildung Bedacht zu nehmen. Wenn der Hilfesuchende nach angemessener Frist keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen kann, ist er verpflichtet, auch Arbeitsmöglichkeiten zu ergreifen, die nicht unmittelbar seiner beruflichen Eignung und Vorbildung entsprechen“ (o.A. (3) [2007], [2 f.]).
Einsatz der eigenen Mittel
Hilfe darf nur soweit gewährt werden, „als das Einkommen und das verwertbare Vermögen des Hilfesuchenden nicht ausreichen, um den Lebensbedarf (...) zu sichern.“
Lebensbedarf
“Zum Lebensbedarf gehören
- Lebensunterhalt,
- Pflege,
- Krankenhilfe,
- Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen,
- Hilfe zur Erziehung und Erwerbsbefähigung.
Der Lebensbedarf kann in Form von Geldleistungen, Sachleistungen oder persönlicher Hilfe gesichert werden“(o.A. (3) [2007], [4]).
Abschnitt 3 - Hilfe in besonderen Lebenslagen(JsB)
Inhalt
„Die Hilfe in besonderen Lebenslagen besteht in
1. Hilfen zum Aufbau und zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage,
2. wirtschaftlichen Hilfen zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände.“
Formen
„Diese Hilfe (...) kann in Form von Geldleistungen, Sachleistungen oder persönlicher Hilfe erbracht werden“(o.A. (3) [2007], [7]).
Abschnitt 4 - Soziale Dienste(JsB)
Arten der sozialen Dienste
Als soziale Dienste zählen:
- "Hauskrankenpflege,
- Familienhilfe,
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes,
- allgemeine und spezielle Beratungsdienste,
- Dienste zur Förderung geselliger Kontakte und zur Förderung der Teilnahme am kulturellen Leben,
- Erholung für alte und behinderte Menschen,
- Wohnheime.“
(o.A. (3) [2007], [8])
Sozialhilfe in Deutschland(JsB)
Allgemeines zum Thema Sozialhilfe(JsB)
Die Sozialhilfe als Instrument der Armutsbekämpfung(JsB)
„Mit der Sozialhilfe besteht ein mit Rechtsansprüchen ausgestattetes System, das vor Armut und sozialer Ausgrenzung ebenso wie vor den Folgen besonderer Belastungen schützen soll“
(Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2005, 57).
Umfang, Struktur und Ursachen des Bezugs von Hilfe zum Lebensunterhalt(JsB)
Die Hilfe zum Lebensunterhalt sichert Personen und Haushalten, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht die Deckung des lebensnotwenigen Bedarfs. Diese Mittel beschränken sich nicht nur auf das Überleben, sondern beziehen sich auch auf die Beziehungen zur Umwelt und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 57 f.).
Grenzen der Sozialhilfe(JsB)
„Die Sozialhilfe kann an ihre Grenzen geraten, wenn die Bereitschaft zur Inanspruchnahme oder zur Mitwirkung an der Hilfe nicht gegeben ist. So kann es in extremen Notsituationen dazu kommen, dass die Hilfebedürftigen durch die Angebote des Sozialstaates, insbesondere der Sozialhilfe, nur noch sehr eingeschränkt bzw. gar nicht mehr erreicht werden. Zu diesem Personenkreis können z.B. Obdachlose oder Straßenkinder zählen. Sie nehmen soziale Angebote kaum aktiv wahr, sondern sind oft nur noch über aufsuchende niedrigschwellige Maßnahmen anzusprechen“ (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2005, 65).
Sozialhilfe - Hilfe in besonderen Lebenslagen(JsB)
Die Sozialhilfe umfasst auch Hilfen für bestimmte Personengruppen in besonderen Lebenslagen. Dieses Armutsrisiko besteht auch nicht nur durch zu wenig finanzielle Mittel, sondern auch durch den Bedarf nach oft kostspieligen Maßnahmen. Zum Beispiel pflegebedürftige oder behinderte Menschen (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2005, 66).
Aktuelle Zahlen zur Sozialhilfe in Deutschland(JsB)
Bezieherquoten laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am Jahresende 2003
Haushaltsquoten laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
Rechtliche Situation in Österreich und Deutschland(JsB)
Armut und Verfassung in Österreich(JsB)
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen(JsB)
Österreich ist kein Sozialstaat. Dies würde nämlich eine Änderung der gesamten Bundesverfassung bedeuten. Allerdings ist Österreich nach einigen Meinungen ein sozialer Rechtsstaat. Österreich hat die Europäische Sozialcharta und den UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert, allerdings ist das innerstaatlich nicht unmittelbar anwendbar. Es gibt aber in Österreich doch einige Ansätze für Rechtspositionen, wie sie durch soziale Grundrechte im Allgemeinen gewährleistet werden sollen.
Eine besondere Rolle spielt dabei der Gleichheitssatz. Dieser sagt aus, „Menschen nur insoweit unterschiedlich zu behandeln, als dies auch ‚sachlich begründbar’ ist“ (Oppitz 1998, 164). Gesetze müssen einem allgemeinen Sachlichkeitsgebot entsprechen. Armutsrelevant ist folgender Satz aus einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wo budget- und arbeitsmarktpolitisch motivierte Kürzungen von Sozialleistungen geprüft werden. „Eine solche Kürzung kann nach sozialen Gesichtspunkten differenzieren und darf nicht tendenziell wirtschaftlich Schwächere treffen“ (Oppitz 1998, 165). Das Gericht spricht nicht von einer allgemeinen staatlichen Pflicht, unterstützungsbedürftigen Menschen Hilfe zukommen zu lassen, es müssen allen die bestehenden Einrichtungen nur gleichermaßen zur Verfügung stehen. Ein Existenzminimum wird also von der österreichischen Verfassung nicht garantiert, sehr wohl aber von den verschiedenen staatlichen Einrichtungen und Maßnahmen, die auf einem Gesetz beruhen, allerdings gibt es keine Angaben in der Rechtsordnung wie hoch die Mittel sind.
Wichtige Bereiche(JsB)
Ausbildung: Zum Beispiel ist die neunjährige Schulpflicht von Land, Bund und Gemeinden auf allen Ebenen unentgeltlich (Oppitz 1998, 168ff.).
Beschäftigung: In Österreich existiert kein Grundrecht auf Arbeit. Auch ein Grundrecht auf die Freiheit der Berufswahl, Erwerbstätigkeit und Ausbildungsfreiheit wird von der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht auf private, arbeitsrechtliche und Vertragsbereiche angewendet (Oppitz 1998, 170ff.).
Krankheit: Es gibt in Österreich auch keine verfassungsrechtlichen Vorgaben für das staatliche Gesundheitswesen (Oppitz 1998, 172).
Kindererziehung: Auch dieser Bereich ist von keiner spezifischen grundrechtlichen Garantie erfasst. Einige verfassungsrechtliche Fragen sind aber dennoch in den einzelnen Regelungskomplexen aufgeworfen, die an Kindererziehung anknüpfen, besonders Steuerrecht und Zuschüsse für Kinder (Oppitz 1998, 173-175).
Pension: Auch in diesem Fall hat sich der Staat in der Verfassung nicht zu einer Mindestsicherung für seine BürgerInnen im Alter verpflichtet (Oppitz 1998, 176).
Vergleichend dazu nun die Lage in Deutschland:
Verfassung und Armut in Deutschland(JsB)
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Armutsbekämpfung(JsB)
Das Sozialstaatsprinzip(JsB)
"Nach Art.20 Abs.1 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein 'demokratischer und sozialer Bundesstaat', und gem. Art 28 Abs. 1 GG, muß [sic] auch die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern 'den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes' entsprechen" (Merli 1998, 120).
Das Sozialstaatsprinzip ist unmittelbar geltendes Recht und es werden alle drei Staatsgewalten gebunden. Wichtig dabei ist, dass es Auswirkung auf die Auslegung der Grundrechte hat.
Weiters wird der Staat verpflichtet, soziale Belange zu berücksichtigen, sonst ist das verfassungswidrig. Am entscheidensten ist der Bereich der Sicherung des materiellen Existenzminimums. Allerdings hat das Sozialstaatsprinzip keinen flächendeckenden Charakter, das heißt nicht jede Handlung muss sozial sein, sondern nur die Summe aller Handlungen muss das Minimum gewährleisten. Dieses Prinzip umfasst nur objektive Pflichten des Staates und keine subjektiven Rechte der Bürger, ist aber eng damit verbunden (Merli 1998, 120-125).
Die Grundrechte des Grundgesetzes(JsB)
Wegen des vorläufigen Charakters des Grundgesetzes gibt es keinen Katalog der sozialen Grundrechte, aber einige grundrechtliche Leistungsansprüche, armutsrelevante Abwehrrechte und Leistungsansprüche aus der Pflicht zum Schutz der Menschenwürde. Dies wiederum hängt stark vom Sozialstaatlichkeitsprinzip ab.
- Menschenwürdegarantie, Recht auf freie persönliche Entfaltung, körperliche Unversehrtheit: Sicherung des Existenzminimums
- Allgemeiner Gleichheitssatz: rechtliche Gleichbehandlung
- spezielle Grundrechtsgarantien: das sind Schutzbestimmungen des Grundgesetzes zugunsten von Frauen, Behinderten, Ehe und Familie, Mütter mit unehelichen Kindern,...
(Merli 1998, 125-130)
Landesverfassungen(JsB)
Es gibt drei Arten von Regelungen:
- Einige, die über das GG hinausgehen: diese werden restriktiv ausgelegt oder als gesetzeswidrig und damit als ungültig angesehen
- eine Reihe von armutsrelevanten Gewährleistungen, die einige Gesetze des GG konkretisieren oder erweitern
- solche, die das GG im Bildungsbereich übersteigen, und damit von großer Bedeutung sind (Merli 1998, 130f.).
Überblick über die wichtigsten Sicherungssysteme(JsB)
In Deutschland existiert ein umfassendes System sozialer Gewährleistungen, die zum Teil über verfassungsrechtliche, gemeinschaftsrechtliche und internationale Vereinbarungen hinausgehen.
Sozialversicherung(JsB)
Diese ergibt sich aus den Beiträgen der Versicherten. Es gibt auch eine Arbeitslosenversicherung.
Sozialhilfe(JsB)
Sie ist das letzte Mittel der Existenzsicherung. Anspruchsberechtigt dafür ist also nur, wer die lebensnotwendigen Mittel nicht von selbst aufbringen kann (Merli 1998, 131-135)
Abschließende Bemerkungen(JsB)
Es gibt wohl kaum andere Länder, die mehr Vorkehrungen gegen Armut kennen, als Deutschland. Allerdings schafft dieser umfassende Charakter auch einige Probleme: das Sozialrecht ist zu kompliziert und damit missbrauchsanfällig, kontrollbedürftig und teuer. Zuletzt ist noch anzumerken, dass viele anspruchsberechtigten Menschen die Leistungen gar nicht nützen: "Gegen Armut aus Scham hilft das Recht nicht" (Merli 1998, 140) (Merli 1998, 139f.).
Die Kinderrechtskonvention(JsB)
Wie ist die Kinderkonvention entstanden?(JsB)
Die KRK wurde 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet (Deutsches Komitee für UNICEF 2001, 7). Der Weg dorthin war allerdings nicht einfach- die Verhandlungen haben zehn Jahre gedauert. So gab es zum Beispiel schon allein um die Frage wann denn die KRK angewendet werden soll gab es viele Meinungsverschiedenheiten. Einige waren für eine Anwendung ab der Empfängnis bis zum 18. Lebensjahr. So heißt es jetzt, dass Kinder Menschen sind, die „das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet“ haben. Die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens wird somit umgangen (Deutsches Komitee für UNICEF 2001, 12).
Kein völkerrechtlich verbindlicher Menschenrechtspakt wurde so schnell und von so vielen Ländern in Kraft gesetzt. Das lag zum Teil daran, dass dieser Pakt nicht so ernst genommen wurde. Innerhalb von fünf Jahren ratifizierten ihn 90 Prozent der Staaten. Nur Somalia und die USA fehlen(Deutsches Komitee für UNICEF 2001, 14).
Leider gibt es kein Mittel die Kinderrechte individuell einzuklagen – einziges Druckmittel, für die Staaten die Rechte einzuhalten ist die Öffentlichkeit (Deutsches Komitee für UNICEF 2001, 19). Die Konvention geht von einem Menschenbild aus, das Kinder nicht einfach als unmündige, unfertige Wesen sieht, die der Verfügungsgewalt ihrer Eltern oder eines Staates ausgeliefert sind. Wie jeder Mensch haben auch Kinder eigene individuelle Rechte. Erziehungsberechtigte und staatliche Stellen haben ihre Interessen stellvertretend zu wahren und zu schützen. Kinder sind nicht Objekte, der von ihnen geschuldeten Fürsorge, sondern sie sind autonome Persönlichkeiten, die (entsprechend ihrer Reife) ein Recht auf die Wahrung ihrer Interessen haben. Ihre Einschätzung soll dazu zählen, was ihrem besten Interesse dient(Deutsches Komitee für UNICEF 2001, 7).
Die Rechte, die die Konvention formuliert, beruhen auf vier Grundprinzipien(JsB)
- Dem Recht auf Gleichbehandlung
Kein Kind darf wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft und Abstammung, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache oder Religion, seiner Hautfarbe, aufgrund einer Behinderung, wegen seiner politischen Ansichten oder seines Vermögens benachteiligt werden (Artikel 2).
- Dem Prinzip des besten Interesses des Kindes
Das Wohl des Kindes ist ein Gesichtspunkt, der bei allem staatlichen Handeln vorrangig berücksichtigt werden muss. Kinder sollen weder Privat- noch Nebensachesein. Sie müssen vom Staat nicht nur geschützt, sondern auch gefördert werden. (Artikel 3)
- Dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
Das grundlegendste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Dies scheint auf den ersten Blick selbstverständlich zu sein. Doch vielen Kindern wird dieses Recht verwehrt. So schätzt UNICEF beispielsweise, dass jedes Jahr 1,5 Millionen Kinder auf der Welt nur deshalb sterben, weil sie als Mädchen geboren wurden. Mädchen werden schlechter ernährt, seltener geimpft und unzureichender medizinisch versorgt als ihre Brüder. Besonders im südasiatischen Raum werden gezielt weibliche Föten abgetrieben oder sogar weibliche Neugeborene getötet. Artikel 6 der Konvention formuliert also zunächst das Recht auf Überleben. Er verpflichtet die Staaten der Welt darüber hinaus, in „größtmöglichem Umfang“ die Entwicklung der Kinder zu gewährleisten.
- Der Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes
Kinder sollen ihrem Alter und ihrer Reife gemäß als Personen ernst genommen und respektiert werden. Sie dürfen ihre Meinung frei äußern und haben Anspruch darauf, dass diese Meinung gehört wird. Die Staaten sollen dafür sorgen, dass Kinder in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, mittelbar oder unmittelbar Einfluss auf Entscheidungen haben. In diesem Recht zeigt sich das Menschenbild, auf das die Konvention abzielt besonders deutlich. (Deutsches Komitee für UNICEF 2001, 8)
Aus diesen Grundprinzipien, die die Konvention prägen, ergeben sich zahlreiche Einzelrechte, die in drei Gruppen eingeteilt werden können(JsB)
- Versorgungsrechte
Dazu zählen u.a. die Rechte auf Gesundheitsversorgung, Bildung, angemessene Lebensbedingungen, Ernährung und Kleidung, eine menschenwürdige Wohnung und auf soziale Sicherheit. Zu den wichtigsten Rechten von Kindern gehört überdies das Recht auf einen Namen, auf Eintrag in ein Geburtsregister und auf Staatsangehörigkeit, also das Recht auf eine Identität. (Artikel 23-29, 7, 8)
- Schutzrechte
Kinder haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher oder seelischer Gewaltanwendung, vor Misshandlung oder Verwahrlosung oder auch auf Schutz vor Drogen. Die Staaten verpflichten sich, Kindern auf der Flucht oder bei Katastrophen besonderen Schutz zu bieten und Kinder nicht zum Tod zu verurteilen. (Artikel 19-22, 30, 32-38)
- Kulturelle, Informations- und Beteiligungsrechte
Kinder haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung und auf freien Zugang zu Informationen und Medien. Die Staaten sind sollen das Recht der Kinder auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu achten. Sie müssen die Privatsphäre und die persönliche Ehre von Kindern schützen. Kinder haben wie Erwachsene ein Recht auf Freizeit und Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben. (Artikel 12-17, 31)
(Deutsches Komitee für UNICEF 2001, 9)
Empfohlener Link zur vollständige Konvention über die Rechte des Kindes:
http://www.unicef.lu/fr/youth/rights/Convention_de.pdf
Aktuelle Zahlen zum Thema Armut(JsB)
Österreich(JsB)
12,3% aller Österreicher sind armutsgefährdet (Statistik Austria 2007, 32). Kinder und Jugendliche unter 20 Jahre machen über ein Viertel aller Armutsgefährdeten in Österreich aus. 140.000 Buben und 130.000 Mädchen lebten 2005 in Haushalten mit einem Äquivalenzeinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle, das ist gleichzusetzen mit einem Armutsrisiko von 15% (Statistik Austria 2007, 55).<br\>
<br\>
(Statistik Austria [Hrsg.] (2007) 55)
<br\>
(Statistik Austria [Hrsg.] (2007) 32)
(Anm.: Alle weiteren aktuellen Zahlen sind als Tabellen in Hyperlinks zu den jeweiligen Themen zugeordnet. (Genaue Literaturangaben zu diesen finden sich im Literaturverzeichnis dieses Artikels.)
Schulbesuch von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren nach Armutsgefährdung ihrer Haushalte(JsB)
Höchste abgeschlossene Bildung nach Altersgruppen(JsB)
Armutslagen von Risikogruppen(JsB)
Armutsgefährdung nach soziodemographischen Merkmalen(JsB)
Armutsgefährdung nach dem höchsten Bildungsabschluss der Eltern(JsB)
Deutschland(JsB)
(Deutsche Bundesregierung [2007] 21)
Literaturverzeichnis
Bücher/Artikel
- Ansen, H. (1998): Armut – Anforderungen an die Soziale Arbeit: eine historische, sozialstaatsorientierte und systematische Analyse aus der Perspektive der Sozialen Arbeit. Peter Lang: Frankfurt am Main
- Die Armutskonferenz (Hrsg.) (2004): Dokumentation zur fünften Österreichischen Armutskonferenz (21.3.2003), St. Virgil – Pflicht zum Risiko? Die Armutskonferenz: Wien
- Helming, E. (2001): Sozialpädagogische Familienhilfe – Hilfe zur Selbsthilfe für arme Familien. In: Klocke, A., Hurrelmann, K.: Kinder und Jugendliche in Armut. Westdeutscher Verlag: Wiesbaden, 2. Auflage. 334-358.
- Merli, F. (1998): Armut und Verfassung. Die Rechtslage in Deutschland. In: Hofmann/Holländer/Merli/Wiederin[Hrsg.]: Armut und Verfassung. Sozialstaatlichkeit im europäischen Vergleich. Verlag Österreich: Wien, 117-140
- Oppitz, F. (1998): Armut und Verfassung. Die Rechtslage in Österreich. In: Hofmann/Holländer/Merli/Wiederin[Hrsg.]: Armut und Verfassung. Sozialstaatlichkeit im europäischen Vergleich. Verlag Österreich: Wien, 161- 180
- Palentien, C. (2004): Kinder- und Jugendarmut in Deutschland, VS Verlag für Sozialwissenschaften: Wiesbaden
- Steiner, H./Wolf, W. (1996): Armutsgefährdung in Österreich (Schriftenreihe „Soziales Europa“, Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Wien
- Zander, M. (2000): (Kinder-)Armut als Handlungsauftrag für die Soziale Arbeit. In: Butterwegge, C.: Kinderarmut in Deutschland. Ursachen, Erscheinungsformen und Gegenmaßnahmen. Campus Verlag: Frankfurt/Main, 2. Auflage. 286 – 308.
Internetquellen
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- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.)(2)(2005): Lebenslagen in Deutschland – Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Bonn: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/Lebenslagen-in-Deutschland-De-847,property=pdf,bereich=bmas,sprache=de,rwb=true.pdf, 1-63 (Download: 6.5.2007)
- Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (2005): Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/8/9/2/CH0492/CMS1058739520786/familienbeihilfe_mehrkindzuschlag.pdf 1-20, (Download: 3.6.2007)
- Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (2007): Beihilfen, Förderungen, Ermäßigungen, Wien: http://www.bmukk.gv.at/schulen/befoe/Schul-_und_Heimbeihilfe1617.xml#Stu [1](Download: 3.6.2007)
- Caritas Österreich ([2007]): (3)DurchStarten http://www.youngcaritas.at/projekte/?full=3219, [1], Download (3.6.2007)
- Caritas Österreich ([2007]) : (1) Was macht die Caritas? http://www.youngcaritas.at/was_macht_die_caritas/), [1], Download (3.6.2007)
- Caritas Österreich ([2007]): (2)Was macht Youngcaritas? http://www.youngcaritas.at/was_macht_youngcaritas/, [1], Download (3.6.2007)
- Deutsches Komitee für UNICEF (Hrsg.) (2001): Kinder haben Rechte! Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Eine Einführung. Dokumentation Nr. 11. 1-32, http://www.unicef.de/fileadmin/mediathek/download/D0011.pdf. (Download: 12.4.07)
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- Die Armutskonferenz (Hrsg.) (1) ([2007]): Armut in Österreich – Dokumente, Studien, Texte... http://www.armutskonferenz.at/armutskonferenz-dokumente-gesundheit-oebig.htm, [1] (Download: 3.6.2007)
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- Hilfswerk Österreich ([2007]): Die Angebote des Hilfswerks im Inland, http://www.hilfswerk.at/b1488, [1], (Download: 3.6.2007)
- Hilfswerk Wien ([2007]): Nachbarschaftszentren & Stadtteilarbeit, http://wien.hilfswerk.at/dlkat1936, [1], (Download: 3.6.2007)
- Kolping Österreich ([2007]): Andere soziale Schwerpunkte, http://www.kolping.at/index.php?set_language=de&cccpage=sozial_andere, [1], (Download: 3.6.2007)
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- OÖ Armutsnetzwerk (Hrsg.) (2004): Arbeitslosigkeit kann jede/n treffen – Leseheft 3, Warnung der Armutskonferenz, http://www.sozialplattform.at/downloads/armut-leseheft2004.pdf, 1-32, (Download: 3.6.2007)
- OÖ Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung (2003): Armut kann Ihre Gesundheit gefährden – Leseheft 2, Warnung der Armutskonferenz http://www.armutskonferenz.at/wissen/armut-leseheft060303.pdf, 1-28, (Download: 3.6.2007)
- Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (2002): Soziale Ungleichheit und Gesundheit, http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/0/5/1/CH0083/CMS1085478390612/soziale-ungleichheit-endbericht.pdf, 1-106, (Download: 3.6.2007)
- Statistik Austria (Hrsg.) (2007): Einkommen, Armut und Lebensbedingungen. Ergebnisse aus EU-Silc 2005. http://www.statistik.at/neuerscheinungen/download/2007/eusilc05_www.pdf. 1-171 (Download: 25.5.2007)
- Statistik Austria (2006): Haushalte, Familien: http://www.statistik.at/fachbereich_03/haushalt_txt.shtml, [1] (Download: 6.5.2007)
- Till-Tentschert, U., Lamei, N., Bauer, M. (2003): Armut und Armutsgefährdung in Österreich 2003. In: BMSK. Bericht über die soziale Lage 2003-2004, http://www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/9/2/3/CH0338/CMS1064227005975/10_armutsgefaehrdung.pdf, 211-232, (Download: 6.5.2007)
- Volkshilfe Österreich [2007]: Kinder/Jugend/Familie: http://www.volkshilfe.at/1032,,,2.html, [1], (Download: 3.6.2007)
Siehe auch
Jugend und Armut<br\> III. Armutssituation in Europa an ausgewählten Beispielen(JsB)