Exzerpte (CC&OS)

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Brüning J., Kuhlen R. (2004): Creative Commons: Ein Stück Autonomie in der Wissenschaft zurückgewinnen. In: Informationen zwischen Kultur und Marktwirtschaft. Proceedings des 9. Internationalen Symposiums für Informationswissenschaft, Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft, S. 459 - 468


Der Artikel von Brüning und Kuhlen beschreibt den Umbruch im Publizieren von wissenschaftlichen Arbeiten durch die Creative Common Bewegung. Die Situation für das Publizieren hat sich in den letzten Jahren durch die Einführung der Creativ Commons Lizenz geändert. Diese Bewegung ruft alle Wissenschaftler auf ihr „geistiges Gut“ öffentlich zugänglich zu machen, damit die Wissenschaft unabhängig von kommerziellen Interessen wird. Jeder Autor hat die Möglichkeit seine Werke mit der Creative Common Lizenz lizenzieren zu lassen. In dieser wird festgelegt, was ein Dritter mit diesen Werken machen kann. Es wird also genau bestimmt, ob andere das Werk „nur“ gelesen und zitiert werden darf, oder ob es auch verändert werden kann. Diese Werke beschränken sich nicht nur auf Text, sondern auch Bild, Musik und Video können lizenziert und somit öffentlich zugänglich gemacht werden.

Wurde ein Werk nun unter die Creative Commons Lizenz gestellt, kommt die jeweilige Rechtsordnung des Landes zum Tragen. "CC sichert Wissenschaftlern rechtsverbindlich ihre selbst bestimmten Rechte und gewährleisten ebenfalls Authentizität, Integrität, weltweiten Zugriff und Langzeitverfügbarkeit ihrer Materialien" (Brüning, Kuhlen 2004, S. 462). Das bedeutet, dass der Autor die Einhaltung der von ihm festgesetzten Lizenzbestimmungen notfalls auch einklagen kann. Die Idee ist, wissenschaftliche Arbeiten allgemein übers Internet zugänglich zu machen ohne kommerziellen Nutzen. Der Autor kann seine Arbeiten dann selbstständig ins Netz stellen, oder aber auch auf öffentliche Publikationsserver.

Öffnet man ein solches Werk, wird gleich auf die Creative Common Lizenz hingewiesen, bei man durch einen Link die genauen Restriktionen nachlesen kann. Durch eine solche Lizenzierung von eigenen wissenschaftlichen Arbeiten, soll die wissenschaftliche Literaturversorgung angekurbelt werden und es auch Studenten möglich werden, wissenschaftliche Werke zur Verfügung zu haben ohne das dafür bezahlt werden muss.


Dunlop J.C., Wilson B.G., Young D.L. (2002): Examples of the Open Source Movement’s Impact on Our Educational Practice in a University Setting. In: ED-Media 2002 World Converence on Educational Multimedia, Hypermedia & Telecommunications, Denver: Association for the Advancement of Computing in Education, S. 24 – 35


Die Autoren dieser Arbeit haben sich mit dem Thema "Einsatz von Open Source Software im universitären Umfeld" auseinandergesetzt. Sie beschreiben die Open Source Bewegung als die treibenden Kraft für freiverfügbarer Software, nicht nur verfügbar, sondern auch veränderbar. Speziell Linux als Betriebssystem wird von ihnen mit dem Begriff Open Source in Verbindung gebracht. Die Autoren beschränken die Auseinandersetzung mit Open Source nicht nur auf Linux, sondern beschreiben anhand von drei verschiedenen Beispielen, die Anwendungsgebiete von Open Source Software im Universitätskontext.

Sie beginnen mit einer Onlineplattform, die es Studenten ermöglicht selbst wissenschaftliche Texte zu publizieren. Diese Plattform nennt sich NOVAtions und basiert auf den Slashdot.org Open Source Code. In dieser Plattform sollen die Studenten das wissenschaftliche Publizieren üben. Es wird auch die Methode des peer review angewandt.

Das zweite Beispiel beschreibt ein Web basiertes Programm, dass es den Studenten ermöglichen soll eigene web basierte Quellenverzeichnisse zu erstellen. Der Unterschied zu dem vorhergehenden Beispiel liegt hier in der Zusammenarbeit der Studenten untereinander. Dieses Programm nennt sich „Web Resource Collaboration Center“ oder kurz WRCC.

Das letzte Beispiel zeigt eine Plattform, die sich Electronic Knowledge Base nennt. Im Text wird beschrieben, dass auf dieser Plattform spezifische Forschungsberichte über den Bereich des Lernens und Unterrichtens gesammelt sind, die von anderen Ausbildenden abgerufen und verwendet werden können. Diese genannten Beispiele basieren alle auf Open Source Software, die für die speziellen Zwecke im universitären Setting verändert wurden.

Die Autoren weißen auch darauf hin, dass eine solche Arbeitsweise nur mit Open Source Software möglich wäre, da nur diese frei modifizierbar sei und diese dem Streben nach wissenschaftlicher Unabhängigkeit sehr entgegenkäme. "The Open Source philosophy has influenced the educational practice in the pursuit of scholarly feedom and authentic lerning activities for the students and teachers" (Dunlop, Wilson, Young 2002, S. 24). Leider wird das Open Source Prinzip nur kurz erklärt, wodurch der Leser den Eindruck bekommen könnte, dass diese Software gratis zur Verfügung steht, was ja auch möglich sein kann, jedoch nicht das Prinzip von Open Source wiedergibt.


Müller M. (1999): Verschiedene Open Source Lizenzen. In: Open Source Kurz & Gut, O`Reilly, 1.Auflage, S. 10 - 27


Dieses Kapitel des Buches „Open Source kurz&gut“ beschreibt die einzelnen Rechte und Pflichten der Nutzer von Open Source Software aus der Sicht eines Technikers. Zuerst sucht sich der Programmier von Open Source Software eine Lizenz aus, unter der er sein Produkt lizenzieren möchte. Diese Lizenzen haben alle das Ziel, Programmierern wie Anwendern Software mit möglichst wenigen Einschränkungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll durch diese Lizenzen aber auch der Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Software gesichert bzw. zumindest vereinfacht werden. Da es viele Open Source Programmierer gibt, gibt es auch viele verschiedene Lizenzen.

Diese Lizenzen unterscheiden sich vor allem durch die Rechte der Nutzer. Bei einigen Lizenzen darf der Nutzer auch den Sourcecode (Programmiercode) verändern, ohne dass die neu entstandene Software auch frei sein muss, bei anderen jedoch wird der Nutzer strikter eingeschränkt. Der Autor beginnt bei der Beschreibung der Lizenzen mit der Lizenz "Berkley Software Distribution" (BSD). Die BSD Lizenz schränkt sowohl Programmierer als auch Anwender nur insofern ein, dass die ursprünglichen Autoren genannt werden müssen. Hauptpunkt der Lizenz ist der Ausschluss von Haftungsansprüchen gegenüber den Programmierern. Der Sourcecode, der der BSD-Lizenz unterliegt, kann in eigenen Entwicklungen benutzt werden, ohne dass diese wiederum freie Software sein müssen. Die nächste Lizenz, die GNU General Public License (GPL) hat andere Ziele, da sie neben den schon bekannten Haftungsausschlüssen auch noch die Forderung enthält, dass alle Weiterentwicklungen und alle Programme, die in irgendeiner Form unter der GPL lizenzierten Code enthalten, wiederum unter der GPL veröffentlicht werden müssen.

Es gibt auch noch andere Lizenzen, sehr viele sogar. Einige Namen wären noch QPL, NPL. Diese sind meistens jedoch nur mehr Kombinationen der zuvor genannten Lizenzvereinbarungen. Sie folgen im Großen und Ganzen der GPL mit der Ausnahme, dass sie den Lizenzgebern andere Bedingungen als allen anderen Nutzern gewähren. "Das größte Gewicht liegt bei den unter dem Namen Open Source zusammengefaßten Lizenzen auf dem Recht, den Quellcode nicht nur zu lesen, sondern auch zu verändern, und diese Veränderungen zusammen mit dem originalen oder dem veränderten Quellcode wiederum Dritten zugänglich machen zu dürfen" (Müller 1999, S. 16). Solche Lizenzen sind wichtig für die weitere Bearbeitung von Software. Durch das Offenlegen des Sourcecodes, wird eine schnellere Fehlerbehebung möglich und die Programme werden stabiler.






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