Europäische Zentralbank - The monetary policy of the ECB
History The three stages of economic and monetary union
P. 101 - 103
Grundlage für die Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) war der 1988 verfasste Delors-Bericht.
1989 beschloß der Europäische Rat die in diesem Bericht vorgelegte dreistufige Umsetzung.
Am 1. Juli 1990 begann die erste Stufe mit der Übertragung von Verantwortlichkeiten an den Ausschuss der Zentralbankpräsidenten. Inhalt der ersten Stufe war es bis Ende 1993 ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Währungsunion zu entwickeln, die Unterausschüsse und Arbeitsgruppen sowie deren Arbeitsgebiete zu definieren. Ebenso wurde mit den Vorbereitungen für die dritte Stufe der WWU begonnen. Innerhalb der EU-Länder wurde der freie Kapitalverkehr hergestellt.
Um die Stufen zwei und drei verwirklichen zu können, musste der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) überarbeitet werden. Die Überarbeitung wurde besonders durch die neue Strukturierung und neu zu gründende Organisationen erforderlich. Ergebnis war der Vertrag über die Europäische Union, der im Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde und am 1. November 1993 in Kraft trat. Darin wurden die Satzungen folgender Institutionen festgehalten: des Europäischen Systems der Zentralbanken, der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie des Europäischen Währungsinstitutes (EWI).
In der zweiten Stufe wurden die EZB und das EWI errichtet. Das Europäische Währungsinstitut wurde am 1.1.1994 gegründet, durch diese Gründung wurde der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten aufgelöst. Hauptaufgaben des EWI waren:
Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken und die Koordination der Geldpolitik zu verbessern.
Die Errichtung der ESZB, der einheitlichen Währung sowie einer einheitlichen Geldpolitik vorzubereiten.
Das EWI war die Plattform zum Informationsaustausch in Grundsatzfragen und legte den organisatorischen, logistischen und regulativen Rahmen des ESZB fest.
Im Dezember 1995 wurde im Europäischen Rat die zukünftige Währungseinheit EURO benannt und der Beginn der dritten Stufe der WWU mit 1. Jänner 1999 festgelegt. In der Folge erarbeitete der EWI die Grundlagen für die geld- und währungspolitischen Beziehungen im EU-Währungsraum sowie zu anderen Ländern, die Grundsätze des neuen Wechselkursmechanismus und die Gestaltungsentwürfe der EURO-Banknoten, die ab 1.1.2002 ausgegeben werden sollten. Im Juni 1997 verabschiedete der Europäische Rat den Stabilitäts- und Wachstumspakt und legte so die Vertragsbestimmungen der Wirtschafts- und Währungsunion fest. Enthalten sind Verordnungen zur Haushaltsdisziplin der Mitgliedsstaaten.
Elf der fünfzehn Mitgliedsstaaten erfüllten Anfang Mai 1998 die notwendigen Vorraussetzungen, um an der dritten Stufe der WWU teilzunehmen. Die Finanzminister vereinbarten die Einführung einer einheitlichen Währung mit fixen, unwiderruflichen Wechselkursen zu den Währungen der Mitgliedsstaaten. Ende Mai 1998 wurden der Präsident, Vizepräsident sowie vier weiter Mitglieder des Direktoriums der EZB ernannt. Mit 1. Juni 1998 wurde die EZB begründet. Die EZB und die nationalen Zentralbanken der EURO-Zone formulierten im dritten Schritt der WWU die einheitliche Geldpolitik.
Durch die Errichtung der EZB waren die Aufgaben der EWI erfüllt und dieser wurde aufgelöst. Die Vorarbeiten des EWI wurden von der EZB weitergeführt.
Die Errichtung des ESZB und die Einführung einer einheitlichen Währung waren Bestandteil der dritten Stufe.
Die dritte Stufe der WWU begann am 1. Jänner 1999 mit der unwiderruflichen Festlegung der Wechselkurse der elf Mitglieder der Währungsunion. Im Jänner 2001 trat Griechenland, nach Erfüllung der Konvergenzkriterien, der Währungsunion bei.
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