Diskussion:Was ist Medienkompetenz bzw. was hat Medienkompetenz mit Kompetenz zu tun?: Unterschied zwischen den Versionen

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| Rechtschreibung und Grammatik    |Ausreichend. Der Satz "Auf der einen Seite der praktische Umgang mit Medien um Medienkompetenz zu erwerben und andererseits mit Informationen umgehen zu können." unvollständig (oder, um das mit Chmosky zu sagen: nicht wohlgeformt). In dem Satz "Die kognitive Dimension von Medienkompetenz nimmt Bezug auf das Wissen, das Verstehen und Analysieren in Kohärenz mit verschiedenen Medien" ist die Bedeutung des Wortes "Kohärenz" unklar. Der Satz "Diese soll den ingeniösen Moment des Sprachgebrauches differenzierte Regeln dokumentieren, welche derart universell sind, dass sie in der Einzelgrammatik nicht angeführt und ausfindig gemacht werden müssen." ist ebenfalls unvollständig.
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| Literaturliste                  |Nicht genügend: Die Internetquellen wurden nicht korrekt zitiert. Siehe dazu die Institutsvorgaben.|  
 
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| Absätze sinnvoll aufgeteilt      |Ausreichend: Die Untergliederung in Kapitel ist zu fein - zwei Sätze machen in der Regel noch kein Kapitel aus. Dagegen enthält der erste Absatz in 5 zu viele Gedankengänge; hier wäre z.B. die Auseinandersetzung von Chomsky sinnvoll von der mit Bordieu trennbar.|
 
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| Fragestellung und/oder Hypothese ||  
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| Fragestellung und/oder Hypothese |Vorhanden, allerdings nur ausreichend: Die Hyppothese freift nur den ersten Teil des Titels auf; der zweite fehlt. Vermutlich führt dieses Fehlen dazu, dass die Differenz von Kompetenz und Performanz bei Chomsky nicht aufgegriffen und dadurch übersehen wird, dass eine Kompetenz (oder genauer: eine mentale Struktur) etwas ist, das nicht gelernt werden kann; daher ist dieser Begriff für die Verwendung in "Medienkompetenz", die ja Lernziele formuliert, zumindest nicht ohne weiteres an Chmosky anschließbar. |  
 
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| Begründung Fragestellung/Hypothese |Vorhanden und befriedigen; hier wären Quellenangaben sinnvoll; und eine Entwicklung arrangiert nichts, sondern kann allenfalls dazu führen, dass etwas arrangiert wird.|  
 
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| Umsetzung Fragestellung/Hypothese in Gliederung | Nicht genügend: Fehlt vollständig.|
 
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| Begründung Abschnitte            | Nicht genügend: Eine Begründung am Anfang der Abschnitte, die klärt, inwiefern die Abschnitte zur Beantwortung der Frage beitragen, fehlt. Besonders deutlich wird das am Anfang des 4. Abschnitts.|  
 
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| Zusammenfassung Abschnitte        |Nicht genügend. Eine Zusammenfassung findet sich nur am Ende des zweiten Abschnitts. Diese wird jedoch nicht auf die Fragestellung bezogen.|  
 
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| Kritische Auseinandersetzung mit referierten Texten ||  
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| Kritische Auseinandersetzung mit referierten Texten |Nicht genügend: Fehlt. Zwar werden nicht nur zwei verschiedene Bestimmungen des Medienkompetenzbegriffs und mit Chmosky und Bordieu zwei distanzierende Positionen vorgestellt; diese werden jedoch nicht aufeinander bezogen.|  
 
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| Klarheit der Argumentation       |Nicht genügend. Das wird vor allem an den Schlußfolgerungen sichtbar. So wird z.B. die Folgerung: "Die Rede von „Medienkompetenz“ gehört in den soeben knapp skizzierten Zusammenhang, es wäre also falsch oder zumindest verkürzt, wenn es nur darum ginge, sich über Medien zu qualifizieren, sich über telekulturelle Angebote zu unterhalten oder sich über die Dokumente der sogenannten Hochkultur zu ,bilden'." nicht begründet; und es wäre auch schwer, das zu begründen, da die Frage nach einer Hochkultur in den referierten Argumenten überhaupt nicht vorkommt. Ähnliches gilt für die anderen Schlußfolgerungen.|  
 
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Version vom 1. September 2008, 12:09 Uhr

Zu den Kriterien:

Kriterium Beurteilung
Ausreichend. Der Satz "Auf der einen Seite der praktische Umgang mit Medien um Medienkompetenz zu erwerben und andererseits mit Informationen umgehen zu können." unvollständig (oder, um das mit Chmosky zu sagen: nicht wohlgeformt). In dem Satz "Die kognitive Dimension von Medienkompetenz nimmt Bezug auf das Wissen, das Verstehen und Analysieren in Kohärenz mit verschiedenen Medien" ist die Bedeutung des Wortes "Kohärenz" unklar. Der Satz "Diese soll den ingeniösen Moment des Sprachgebrauches differenzierte Regeln dokumentieren, welche derart universell sind, dass sie in der Einzelgrammatik nicht angeführt und ausfindig gemacht werden müssen." ist ebenfalls unvollständig.
Nicht genügend: Fehlen.|
Nicht genügend: Die Internetquellen wurden nicht korrekt zitiert. Siehe dazu die Institutsvorgaben.|
Ausreichend: Die Untergliederung in Kapitel ist zu fein - zwei Sätze machen in der Regel noch kein Kapitel aus. Dagegen enthält der erste Absatz in 5 zu viele Gedankengänge; hier wäre z.B. die Auseinandersetzung von Chomsky sinnvoll von der mit Bordieu trennbar.|
Vorhanden, allerdings nur ausreichend: Die Hyppothese freift nur den ersten Teil des Titels auf; der zweite fehlt. Vermutlich führt dieses Fehlen dazu, dass die Differenz von Kompetenz und Performanz bei Chomsky nicht aufgegriffen und dadurch übersehen wird, dass eine Kompetenz (oder genauer: eine mentale Struktur) etwas ist, das nicht gelernt werden kann; daher ist dieser Begriff für die Verwendung in "Medienkompetenz", die ja Lernziele formuliert, zumindest nicht ohne weiteres an Chmosky anschließbar. |
Vorhanden und befriedigen; hier wären Quellenangaben sinnvoll; und eine Entwicklung arrangiert nichts, sondern kann allenfalls dazu führen, dass etwas arrangiert wird.|
Nicht genügend: Fehlt vollständig.|
Nicht genügend: Eine Begründung am Anfang der Abschnitte, die klärt, inwiefern die Abschnitte zur Beantwortung der Frage beitragen, fehlt. Besonders deutlich wird das am Anfang des 4. Abschnitts.|
Nicht genügend. Eine Zusammenfassung findet sich nur am Ende des zweiten Abschnitts. Diese wird jedoch nicht auf die Fragestellung bezogen.|
Nicht genügend: Fehlt. Zwar werden nicht nur zwei verschiedene Bestimmungen des Medienkompetenzbegriffs und mit Chmosky und Bordieu zwei distanzierende Positionen vorgestellt; diese werden jedoch nicht aufeinander bezogen.|
Nicht genügend. Das wird vor allem an den Schlußfolgerungen sichtbar. So wird z.B. die Folgerung: "Die Rede von „Medienkompetenz“ gehört in den soeben knapp skizzierten Zusammenhang, es wäre also falsch oder zumindest verkürzt, wenn es nur darum ginge, sich über Medien zu qualifizieren, sich über telekulturelle Angebote zu unterhalten oder sich über die Dokumente der sogenannten Hochkultur zu ,bilden'." nicht begründet; und es wäre auch schwer, das zu begründen, da die Frage nach einer Hochkultur in den referierten Argumenten überhaupt nicht vorkommt. Ähnliches gilt für die anderen Schlußfolgerungen.|