Öffentliche Güter

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Die Seite wurde erstellt von: Walter Roschnik Martrikel Nr. 8806170 Studienkennzahl A297


In welchem Zusammenhang steht die Vielfalt von öffentlichen Gütern mit dem Zugang des Individuums zu Bildung ?



Einleitung

„Der Effekt dieser Regulierung des Zugangs könnte einen äußerst nachteiligen Effekt auf die Diversität und daher die Evolution von Wissen und Bildung haben. Die Welt der öffentlichen Güter verändert sich durch Privatisierungsprozesse sowohl bei der Bereitstellung, der Nutzung als auch bei den politischen Entscheidungen darüber“ (zit. Altvater, 2003) Ich beziehe mich hier und in weiterer Folge, auf eine Studie von Elmar Altvater für das Institut für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und eine Habitilationsschrift von Hardy Bouillon, zusammen mit ausgewählten Passagen anderer Beiträge, die im Bezug zu öffentlichen Gütern und Bildung stehen. Nach dem Paradigmenwechsel durch EU –und Ost-Erweiterung, durch die Globalisierung und Vernetzung und nicht zuletzt durch Abkommen wie das GATS (General Agreement on Trade in Services), sind öffentliche Güter zu einem Finanzaspekt angewachsen, der in seiner Vielfalt zwischen Sicherung durch den Staat und Kapitalanlage für Multinationale Konzerne zu finden ist. Andererseits scheinen öffentliche Güter weiter den wahren Lebensstandard einer Gesellschaft widerzuspiegeln. Wie wichtig die Funktion des Staates in der Bereitstellung von öffentlichen Gütern ist, wird je nach politischer Position unterschiedlich gewertet.

Global

Im diesem 1. Kapitel soll die globale Dimension in Bezug auf die Fragestellung erklärt werden. Ich gebe dabei einen kleinen Einblick in die Forderungen der UNDP, (United Nations Development Programme, 1994).

Global PublicGoods

Die Freiheit und Würde des Menschen, stehen als höchste zu verteidigende Werte als Ausgangspunkt zum Zugang der öffentlichen Güter meiner Arbeit. Die menschliche Sicherheit wird durch die Bereitstellung von öffentlichen Gütern gewährleistet und bedeutet: Freiheit von Furcht und Freiheit von Mangel, wie sie von der UNDP im Jahre 1994 definiert wurde. Die Bedrohung dieser menschlichen Grundwerte wurde 1995 von der Global Governance erkannt und festgeschrieben (Nachbarn in einer Welt 1995)und ist durchaus mit dem Inkrafttreten des GATS in Zusammenhang zu bringen. Die Verfasser wenden sich dabei an die Bedürfnisse der Menschen und nicht an die Sicherheit der Nationalstaaten und ihrer Eliten, daher hat der Sicherheitsbegriff universalen Anspruch. Er ist Teil eines Dreiecks das aus HUMAN DEVELOPEMENT- HUMAN RIGHTS und HUMAN SECURITY, auf dem Globalisierung gestaltet wird und durch die Bereitstellung von öffentlichen Gütern abzudecken sein wird, zu finden. (Commission on Human Security 2003; 2)

2.2. Global Public Governance Goals

Sicherheit die für die menschliche Existenz und das Gemeinwohl lebenswichtig ist, teilt sich in verschiedene Bereiche auf.

2.2.1. Verlässliche Regeln in einem Gemeinwesen

Dies beinhaltet alle gesetzgebenden Institutionen die auch zum Schutze des Privateigentums nötig sind. Gesetze und deren Exekution durch Organe für die Sicherung der Privatsphäre und des Eigentums. Rechtsanwälte, Staatsanwalt, Polizei, Zoll und Finanzbehörde gehören dazu und ohne Sicherung der Währung durch die Nationalbank, den Internationalen Währungsfonds und die Weltbank ist privater und bilateraler Handel nicht denkbar. Die Vermeidung oder Erzeugung von politischer und gesellschaftlicher Instabilität ist nach wie vor ein legalisiertes Mittel des Zugriffes auf öffentliche Güter, durch die Regierungen. Die von der UNDP verfassten Bereiche der Wichtigkeit von stabilen Rechtsverhältnissen, die auch mit Bildung und dem Rechtsverständnis in Zusammenhang stehen, sind zu sichern, bzw. als Ziele zu sehen. (vgl. Altvater &Mahnkopf, 2002)

2.2.2.Finanz

Die Vermeidung von Instabilität und die Wiederherstellung stabiler Verhältnisse, die auch durch finanzielle Krisen ausgelöst wurden und den Bildungsstand einer Gesellschaft beeinträchtigen können. (vgl. Altvater &Mahnkopf, 2002)

2.2.3.Sicherheit

Die Sicherung einer Daseinsvorsorge sollte es Individuen oder Familien erlauben, gleiche Chancen auf Ausbildung, Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit zu erschaffen. Der Zugang zu allen lebenswichtigen Gütern, die hier zusammengefasst als Menschliche Sicherheit bezeichnet werden, sollte durch die Bereitstellung öffentlicher Güter gewährleistet werden. Dieses Ziel der Lebensgrundlagensicherung ist Zielsetzungen der Global Gouvernance für das 21. Jhdt. und beinhaltet vorrangig die Sicherung dieser existentielleren Güter und bedeutet auch: Security of State to Security of People. Was folglich als Human Security bezeichnet wird und daher von einer Commission of Human Security beaufsichtigt gehört. Die UNDP stellt daher den Sicherheitsbegriff in den Kontext von menschlicher Entwicklung und den Menschenrechten. Es zeigt dass die Grundsicherung von Frieden, zu Wohlstand und Entwicklung der Gesellschaft und des Individuums führt und dass diese notwendige Basis - der Friede - noch immer meist durch eine stabile Staatsführung garantiert wird. (ebd)

2.2.4.Gesetze

Gesetzgebung gehört auch zu den öffentlichen Gütern, sichert den freien Handel und ist somit ein Teil der stark in Wechselbeziehung mit Privatgütern steht.

2.2.5. Landesverteidigung

Sie besteht zur Sicherung von gesellschaftlichen Werten, und wird oft zur Diskussion, da es in Österreich die Neutralität gibt und in der EU die Nato, doch geht es in beiden Fällen um die Bereitstellung und Finanzierung. Ich erwähne sie hier der Vollständigkeit halber und weil sie zum Umgang mit der Sicherung natürlicher öffentlicher Güter ein wichtiges künstliches öffentliches Gut darstellt.

2.2.6. Geldwirtschaft

Hier stellt das öffentliche Gut durch die notwendige Finanzierung einen Störfaktor für private Geschäfte dar. Allerdings ist schon zu bedenken dass die Erhaltung und Bereitstellung div. Öffentlicher Güter das Wohl der Bürger und somit auch deren Konsumbereitschaft stärkt. So ist eine soziale Ausgewogenheit und Stabilität in der Gesellschaft sehr wichtig auch wenn es Kosten für den einzelnen verursacht.
Folgerung: Die globale Dimension von öffentlichen Gütern und die individuellen Menschenrechte zeigen eine Anzahl von miteinander verbundenen Faktoren die sehr genau geregelt sein müssen, um dem Individuum einen Zugang zu Bildung erst möglich zu machen.

3. Was sind öffentliche Güter?

Öffentliche Güter müssen in ihrer Wesenheit erklärt werden, damit man näher differenzieren kann, was mit dem Ausdruck gemeint ist und welche Zusammenhänge es auf den Menschen gibt. Dieses Kapitel soll darüber Klarheit schaffen und durch die Definitionen auch den politischen Aspekt verständlicher machen.

3.1.Einführung

Öffentliche Güter stehen in erster Linie in Opposition zu Privaten Gütern. Diese sind als Waren auf einem Markt gegen Geld zu tauschen, wogegen öffentliche Güter im Gegensatz dazu ohne Markt für jedermann allgemein genutzt werden können. Unterteilt werden sie weiters in Gemeingüter oder Allmendegüter die als natürliches (3.2.1.) und kulturelles Erbe (3.2.2.) in der Vergangenheit entstanden sind und der gegenwärtigen Generation zur Verfügung stehen. Eine besondere Stellung haben so genannte positionelle Güter, da sie zwar Waren sind, aber nur in begrenzter Zahl oder Qualität verfügbar sind. (Hirsch 1980) Hierzu gehört auch die Bildung wenn sie nicht mehr für jeden gleich zugänglich ist. Sie wird dann zu einem Klubgut. (Harrod 1994)

Wie sich hier schon zeigt, befinden sich öffentliche Güter mitten unter den normalen (sprich privaten) Wirtschaftsgütern und dadurch ist ihre Bedeutung für den Menschen, und eben auch für das Individuum, gerade in der Zeit des Neoliberalismus von großer Bedeutung. Hier wird auch der Begriff Freiheit aktualisiert (Liberalismus), der mehr einem Ziel als einer Tatsache zu entsprechen scheint, wenn darunter die Freiheit vor Mangel jeder Art, dh. Freiheit von Hunger, Krankheit, Arbeitslosigkeit und sozialen Konflikten zu verstehen ist. Dies sind allgemeine Zielsetzungen für das 21. Jhd. und werden vielfach durch NGO´s (Non Government Organisation) als Ziele gesetzt. In dem Wort Global Good steckt ja auch das Wort Gut, das was für den Menschen gut ist.

Öffentliche Güter müssen teilweise ebenso wie jedes private Gut – „produziert“ werde, um „konsumiert“ werden zu können. (Altvater, 1994) Sie können als Elemente des „Systems der Bedürfnisse“ von Nutzern und des „Systems der Arbeit “ von Produzenten (Marx, 1953 S427) behandelt werden. Die Systeme von Arbeit und Bedürfnissen hängen also zusammen und voneinander ab. Hier liegt der entscheidende Punkt der Definition! Gemäß der herrschenden Lehre verlangt die ökonomische Logik, dass jedes Gut durch Zuteilung privater Eigentumsrechte zu einem privaten Gut werden kann. Diese Situation macht es oft schwierig, weil sie nicht immer möglich ist. Es wird oder bleibt daher ein öffentliches Gut, weil dessen Existenz den marktwirtschaftlichen Prinzipien widerspricht.

3.2.Öffentliche Güter

Die Vielfalt von öffentlich Gütern macht hier eine Gliederung notwendig, die auf die Klärung der Fragestellung verweist.

3.2.1. Natürliche öffentliche Güter

Hier komme ich gleich zu den grundlegendsten natürlichen öffentlichen Gütern. Dies sind lebenswichtige Ressourcen wie Luft, Wasser, Boden und Nahrung. Es ist von der Natur und nicht vom Menschen verursacht. (Bouillon, 1997 S138) Eben diese natürlichen Lebensbedingungen, aus den Sphären der Welt, scheinen mit zunehmender Globalisierung stark gefährdet, und bedürfen einer besonderen nachhaltigen Nutzung, um sie für zukünftige Generationen sicher stellen zu können. Als Beispiel die Luft: Kein Mensch kann dem anderen das Atmen verbieten, es wird dadurch auch nicht (wirklich) weniger. Aber hier ist sehr wohl schon eine Veränderung von diesem non-rivalous good zu bemerken, denn der lokale Smog oder Treibhauseffekt der inzwischen messbar ist, wird zu einem public bad, da er Menschen die reine und gesunde Luft nimmt. Ähnliches gilt auch für das Wasser, wenn es verschmutzt wird und den Menschen die flussabwärts leben keine Lebensgrundlage mehr bietet. Die Verschmutzung und zunehmende Knappheit des Wassers und der damit gestiegene Wert, lässt es zu einem besonders wertvollen öffentlichen Gut werden. Damit wird die Umwandlung zu einem privaten Gut umso attraktiver. Die Wichtigkeit einer intakten Umwelt als öffentliches Gut, wurde etwa durch die Nobelpreisträgerin Maghari Matthai in Kenia erkannt. Sie beobachtete die verheerenden Folgen von Abholzung die zu Armut und Konflikten führte. Sie innitierte eine grassroots Bewegung der einfachen Frauen in tausenden Dörfern, die zur größten Aufforstung der zerstörten Wälder in ganz Afrika wurde und zu einem Umdenken der Menschen für ihre nachfolgenden Generationen beitrug.

3.2.2. Kulturelles Gemeingut

Dies sind Werke der Weltliteratur, Musik, Architektur und Malerei. Es gibt aber für deren Nutzung immer neuere Vermarktungsstrategien und auch Techniken sie durch Vermarktung und beschränkten Zugang unzugänglich zu machen.

3.2.3. Spontane öffentliche Güter

Die spontanen öffentlichen Güter werden bei der Erzeugung (mit-) verursacht, wobei sie aber nicht unbedingt beabsichtigt sind. z.B. Luftverschmutzung, Lärm, Feinstaub

3.2.4. Künstliche öffentliche Güter

Weiters gibt es die künstlichen öffentlichen Güter die vom Menschen freiwillig und absichtlich bereitgestellt werden. Meist tut dies der Staat der größte und wichtigste Bereitsteller, doch könnte es auch ein Mäzen sein der sich dadurch vielleicht auch einen persönlich Nutzen erwartet. (ebd.)

3.3. Standarddefinition öffentlicher Güter

Die Sicherstellung eines Lebensstandards durch den Wohlstand der Nation ist einer Schrift von Adam Smith (Smith, Adam: An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations 1776) und stellt eine Grundlage zum Verständnis von öffentlichen Gütern dar. Er verfasste eine Public Good Theorie, die folgende Einteilung beinhaltet sinngemäß:
Öffentliche Güter müssen ebenso wie jedes private Gut – „produziert“ werde, um „konsumiert“ werden zu können. (Altvater, 1994) Sie können als Elemente des „Systems der Bedürfnisse“ von Nutzern und des „Systems der Arbeit „ von Produzenten (Marx 1953:427) behandelt werden. Gemäß der herrschenden Lehre verlang die ökonomische Logik, dass jedes Gut durch Zuteilung privater Eigentumsrechte zu einem privaten Gut werden kann. Diese Situation macht die es oft schwierig, weil sie nicht immer möglich ist. Es wird oder bleibt ein öffentliches Gut, dessen Existenz den marktwirtschaftlichen Prinzipien widerspricht.

3.3.1.Private Güter

Auf sie hat der Staat keinen Einfluss. Es sind Waren die auf dem Markt gegen Geld getauscht werden. Es herrscht die „Rivalität im Konsum“. Ein Stück Brot kann nur einer verzehren, es bringt einem anderen keinen Nutzen mehr. Es herrscht auch das „Ausschliessungsprinzip“ , denn ich kann andere von der Nutzung meines Hauses ausschliessen. Bei privaten Gütern gilt auch die Exklusivität.

3.3.2. Eigenschaften

Öffentliche Güter sind allgemein zugängliche Güter die nicht als Ware auf dem Markt verkauft werden können. Für sie gilt auch nicht die bei privaten Gütern genannten Kriterien „Ausschließbarkeit“ und „Rivalität im Konsum“. Weiteres Kriterium ist die fehlende oder unzureichende Teilbarkeit. (Ostrom, 1991 in, Altvater, 2003)

3.3.3. Allmende

Gemeingüter und Allmende Güter sind natürliches und kulturelles Erbe entstanden, und stehen der jetzigen Generation zur Verfügung. Bsp: Information Die Bereitstellung und Transparenz von Information als wichtiges Kriterium der Demokratie ( Rechnungshofbericht, div. Kontrollinstanzen, Medien) ist ein wichtiges öffentliches Gut. Durch Nutzung der Information wird sie nicht verbraucht.

3.3.4.Positionelle Güter

Die positionellen Güter sind nur in begrenzter Qualität ohne Einbuße zugänglich z.B. Naturpark (Hirsch, 1980) oder Wenn zu viele Autos gleichzeitig fahren, kommt keiner mehr weiter. Diese Güter behalten nur ihren Gebrauchswert, wenn sie oligaischen Charakter haben, d.h. nicht im Prinzip allen, sondern einer begrenzten Zahl vorbehalten bleiben. (Harrod 1958) Sie werden zu Klubgütern, je nach Kaufkraft und nicht nach Bedürfnissen gehandelt werden. Dadurch wird es oft zum Mautguter. Mir fällt da der aktuelle Fall des Tierparks Herberstein ein, wo der Erhalt nur mit öffentlichen Geldern zu sichern war, aber ein Hauptnutzen doch noch immer bei der Familie liegt.
Folgerung: Ich habe versucht die verwirrende Vielfalt öffentlicher Güter durch Zuordnungen und Beispiele einer Klärung näher zu bringen. Offensichtlich wird dabei, dass diese Zuordnungen durch neue Technologien sich von der bisherigen Standarddefinition lösen. Es braucht allerdings auch die politischen Rahmenbedingungen, sonst ist die Legalität nicht gewahrt.

4.Staat, Freiheit und öffentliche Güter

Dieses Kapitel geht dem in der Fragestellung beinhalteten Aspekt des Individuums im Wechselbezug zum Staat nach, um zu thematisieren ob dabei auch die Menschenbildung bedacht wird oder ob es nur um die Kosten geht.

4.1.Private Güter

(bezugnehmend auf 3.3.1.) Die größtmögliche Freiheit des Bürgers durch ein Minimum an staatlichem Eingriff ist auch ein zentrales Thema Wilhelm v. Humboldts, die Idee über Staatsverfassung, durch die französische Constitution veranlasst (1791), wurde die Idee eines Staats Liberalismus. „ Der wahre Zweck des Menschen –nicht der, welchen die wechselnde Neigung, sondern welche die ewig unveränderte Vernunft vorschreibt – ist die höchste proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen. Zu dieser Bildung ist Freiheit die erste und unerlässliche Bedingung. Allein außer Freiheit erfordert die Entwicklung der menschlichen Kräfte noch etwas anderes, obgleich mit der Freiheit eng Verbundenes: Mannigfaltigkeit der Situationen.“(Humboldt, a.a.O. S.22) Für den Handel mit Waren bedarf es der Freiheit sowohl individueller als auch wirtschaftlicher Natur. Der Staat hat auf private Güter kein Zugriffsrecht. Private Güter sind jene von deren Nutzung andere ausgeschlossen sind. Die Wichtigkeit der individuellen Freiheit auch für das Gesamtwohl eines Staates, soll hier mit diesem Zitat mit Deutlichkeit verwiesen werden, trägt es doch zur Klärung der wirkenden Kräfte und der öffentlichen Güter bei. Sehr interessant scheint mir dabei die Wichtigkeit von Mannigfaltigkeit. Wird diese egal von welchem politischen Paradigma nicht erfüllt, ist es mit der Freiheit nicht weit her, um hier bewusst salopp zu sprechen. Eine rein auf individuellen Vorteil und Gewinn orientierte Philosophie wird schließlich keine Vielfalt oder Mannigfaltigkeit erzeugen können, weil sie einem animalischen Prinzip gleicht anstatt dem Prinzip der menschlichen Wertschätzung.

4.2. Künstliche öffentliche Güter

(bezugnehmend auf 3.2.4.) Allgemein zugängliche Güter die nicht als Ware auf den Markt verkauft werden können. Die Nutzung steht mehr als einer Person zu, also kann man auch von nicht-exklusiven Gütern sprechen. Die Kosten werden auf alle Bürger verteilt. Der Vorwurf von neoliberaler Seite ist hier, dass dadurch die Freiheit des Bürgers verletzt wird, wenn man möglicherweise für etwas zahlen muß, was man nie nützt. Diese Kritik richtet sich dabei an den Wohlfahrtsstaat, der für den Bürger zu entscheiden scheint, und durch großzügigere Bereitstellung von öffentlichen Gütern auch die steuerlichen Belastungen für den Einzelnen steigen läßt. In der Public Goods Theorie von Adam Smith (1776) untersteht dem Staat die Bereitstellung künstlicher öffentlicher Güter, da sie von einer bestimmten Natur sind, die es mit sich bringt, dass der Profit nie die Kosten decken könnte, wenn diese Güter von einer oder einer kleinen Anzahl von Personen aufgebracht werden müsste. ( vgl. Smith, 1776) Das bedeutet also für das Gemeinwohl wünschenswerte Güter, die im Markt aufgrund von

  • fehlender Konsumrivalität,
  • fehlender Exklusivität und
  • fehlender Teilbarkeit

keinen Anreiz zur privaten Bereitstellung bieten. Dies erzwingt die Bereitstellung des öffentlichen Gutes durch den Staat. Begründet wird es durch die oben genannten fehlenden Bedingungen, die es zwar weiterhin wünschenswert und notwendig machen, aber es unter Marktbedingungen kaum bereitstellbar erscheinen lässt. Hier greift dann der Staat ein, wenn er das Wohl der Bürger als sein oberstes Ziel bzw. Aufgabe zu vertreten hat. Aber ist auch hier der Ansatz für die politische Diskussion über die Definition von öffentlichen Gütern. Hier verändert sich die Situation weg vom Wohlfahrtsstaat seit den letzten 20 Jahren mit der Globalisierung, die wiederum durch geschaffene Rahmenbedingungen der OECD und zuletzt dem GATS vorangetrieben wird. Hier ist eine klare Tendenz zur marktvermittelden Bereitstellung öffentlicher Güter gegenüber der „öffentlichen Daseinsvorsorge“ wirksam. (vgl Altvater, 2003) Argumentiert wird dabei mit möglichen Einsparungen der Kosten für das Gemeinwesen, was auch mit der Einführung der Studiengebühren im Bildungsbereich zu einer Rücknahme sozialer Demokratie führte. Es steht allerdings eine kritische Betrachtung an, ob privat geführte Institutionen effizienter arbeiten als gemeinnützige. Problematisch ist vor allem das Wechselspiel des massvollen Umganges von staatlichen Geldern, auch im Bildungsbereich. Zugrundegerichtete öffentliche Einrichtungen werden und wurden hoffnungsvoll an private Investoren verkauft, weil mit einer Effizienz- und Qualitätssteigerung argumentiert wurde, doch spielt hier oft die Gewinnmaximierung quer hinein. (ebd) Hier will ich nur noch auf mein Eingangsstatement verweisen, das auch die Vielfalt an Bildungsangeboten erhalten bleiben kann, und manchmal nicht nur durch marktwirtschaftliche Faktoren bestimmt werden sollte. Die berechtigte Frage ob tatsächlich ein „Marktversagen“ vorliegt das die Bereitstellung durch den Staat nötig macht, oder ob nicht erst eben dieses Versagen durch die Bereitstellung entsteht. (Bouillon 1997 S149-158) Hier ist Manipulation durch den Staat, das Fernhalten eines Wettbewerbes denkbar, szg. die künstliche Schaffung eines Monopols. Genau an diesem Schnittpunkt zwischen privatem- und öffentlichem Gut ist die Veränderung der Bereitstellung zu beobachten, da sie durch den Paradigmenwechsel von Wohlfahrtsstaat zum Neoliberalismus zu einem Faktor der Finanzierbarkeit geworden ist. Folgerung: Solange die Bereitstellung öffentlicher Güter dem Staat wenig kostet bzw. über Umwege sogar Profit bringt, hat er ein Interesse an der Bereitstellung. Die Bildung des Individuums steht nur bei einer ganzheitlichen Sichtweise von Humboldt in einer Relation.

5. Klärung der aktuellen Lage

Es gibt keine objektive und eindeutige ökonomische Definition für öffentliche Güter. Das Konzept wurde so (Martens & Hain 2002) aus der ökonomischen, quasi-objektiven Definition herausgelöst und in einen politischen Diskurs überführt.
Kriterien für eine Definition öffentlicher Güter:

5.1.NICHT-Konsumentenrivalität

Fehlende Rivalität kann heute per se nicht mehr als Kriterium gelten. Das Gut wird durch dessen Nutzung nicht weniger. Wissen ist ein exemplarisches öffentliches Gut. Nicht Rivalität des Konsums Durch den Konsum des Wissens von möglichst vielen Menschen, wird es nicht weniger. Es könnte somit allen in gleicher Weise zur Verfügung stehen, ohne dass dadurch die Qualität durch diesen Zugang schlechter sein müsste. Es ist vielmehr von einem positiven Synergie-effekt zu sprechen, denn so können früher Fehler erkannt und Lösungen gefunden werden. Bsp. Sind Wikis, Open –Source- Software wie etwa das Betriebssystem Linux. „ ...daß Privatisierung des öffentlichen Gutes Wissen dessen Verbreitung und Entwicklung eher behindern dürfte, also unter Gesichtspunkten der Effizienz und nicht nur mit Argumenten aus Diskursen über Demokratie und Gerechtigkeit abzulehnen wäre.“ (Altvater,2003)

5.2.NICHT- Ausschliessbarkeit

Niemand kann von der Nutzung ausgeschlossen werden. Einmal bereitgestellt oder als natürliche Allmende und kulturelles Erbe vorhanden ist es für alle da. Aber der Erfindungsreichtum ist groß, es durch regulative Maßnahmen zu beschränken, da es keine natürliche oder technische Eigenschaft ausschließen. Musikstücke sollten für alle Menschen zugänglich sein, doch gibt es immer neue technische Möglichkeiten der Begrenzung. Konzerte, Musikabgaben, „Wenn sie hohe soziale Kosten vermeiden wollen, dann bewahren sie die Nichtausschließbarkeit des öffentlichen Gutes“. (zit. Jasay 1989, S130) Information

5.1.NICHT-Teilbarkeit

z. B. Ein Deich, dessen Errichtung zu hohe Kosten für den Einzelnen erzeugt – und gleichzeitig kleinstmöglichen Nutzen bedeutet. Oder ein öffentliches Schwimmbad, dessen Kosten schwer zu verteilen sind, oft nur tw. durch Eintritt zu finanzieren ist.

6.Bereitstellung öffentlicher Güter durch den Staat

Aufgrund der gewählten Literatur muss hier mit der Argumentation dagegen begonnen werden. Ich möchte diverse stichhaltige Argumente anführen, die zur Klärung der Fragestellung beitragen sollen.

Gegenargumente:

Die Argumentation eines Marktversagens wird von Hardy Bouillon ausführlich hinterfragt, nämlich ob dabei die Kriterien praktisch oder normativ zu verstehen seien. In der herkömmlichen Public Goods Theorie meint er, sei diese Frage in einem praktischen Sinne gefasst, die der Anwendbarkeit des Ausschließungsprinzips in einem praktischen und zudem sehr engen Sinn aufgefasst wurden.( Bouillon, S. 149) Das Markversagen sei aus zwei Gründen nicht haltbar, obwohl es stehts als Argument und als Grund zum Eingreifen des Staates angeführt wird. 1. Es bedarf dem Willen des Staates, dass er ein Gut bereitstelle, aber es heißt noch lange nicht dass er jedes fehlende Gut bereitstellt. Hier können plausible Gründe vorgebracht werden, warum Bilder eines Künstlers angeschafft werden. 2.Es gibt auch eine Vielzahl von Interessensgruppen, die zu einem Verhandlungspartner des Staates werden, und ihre Sonderinteressen so präsentieren, dass sie als öffentliches Gut bereitgestellt werden.( vgl. Jasay 1989) Den Nachweis des Marktversagens zu erbringen ist mit einigen Schwierigkeiten verbunden, z. B. der, ob es falsifizierbar im Sinne Poppers sei. Könnte man tatsächlich mit Hilfe einer Prognose vorhersagen, dass Marktversagen eintreten würde, wenn/ dann folgendes sei- so wird der Markt durch die Bereitstellung durch den Staat so verändert, dass es für den privaten Anbieter uninteressant wird. Hat nun der Staat erstmal ein solches Gut bereitgestellt- auf Kosten der Bürger-, dann sind die Marktbedingungen derart verändert, dass auch keiner mehr einen entsprechenden Preis dafür zahlen würde, und somit für andere Anbieter uninteressant wird. Deshalb werde oft bei der Argumentation zur Bereitstellung öffentlichen Güter auf objektive Kriterien verzichtet, und vielmehr auf das allgemeine Interesse des Gutes in der Öffentlichkeit (natürlich mehrheitlich) verwiesen. (vgl. Bouillon 1997 S.155f) Es werde oft von Bedingungen ausgegangen die, im Beispiel eines Leuchtturms und seiner Nutzung, heute z. B. durch Decodertechnik wieder wegfiele. Dies zählt etwa schon zum Punkt 5.2. u. 5.3. da hier die technische Umsetzbarkeit möglich wurde. Heute ist vieles teilbarer und daher anders zu berechnen. Ebenso kritisiert Anthony de Jasay, dass es unter rationalen Akteuren zu einem Gefangenendilemma statt zu einer freiwilligen Bereitstellung von Gütern ohne Exklusivität käme. (Jassay 1993 S.123) Wenn einem Gut, das alle ohne Konsumrivalität nutzen könnten, die Exklusivität fehlt, käme es auf dem Markt nicht zustande. Das gilt vor allem, wenn die kleinste Nutzungseinheit zu teuer ist, da sie nicht von der Konsumentenzahl abhängt. In diesem Fall kann der Staat oder private Organisator zur freiwilligen Beitragszahlung aufrufen, und es wäre immer für den billiger, wenn andere bezahlen würden und er nicht. Weil aber niemand weiß, ob- falls er freiwillig zahlt – die anderen auch zahlen, oder ob das Gut gar nicht zustande kommt, falls er nicht zahlt, steckt er in einem Dilemma. Lösungsversuch für die Finanzierung und Nutzung. Bei dieser free rider vs. sukker Theorie könnte es jedoch eine Lösung geben: Eine freiwillige Kooperation mit oder ohne Staat zur Bereitstellung öffentlicher Güter, durch die Möglichkeit eines Beitrages den man im Falle des nicht zu standekommens, wieder zurückerhalten würde. (Bouillon, 1997 S156ff) Man stößt schließlich an die Grenzen einer allgemein menschlichen Ethik, wenn mit der Gleichsetzung des Zwanges und der Vorteilsverwehrung im Zuge eines Kosequentialismus argumentiert wird, wie er bei Hayek zu finden ist. (vgl. Bouillon, S.176) Die Frage des Zwanges tritt hier deswegen in die Überlegung, da die staatliche Bereitstellung eines öffentlichen Gutes auch als Bevormundung und Verletzung der individuellen Freiheit entlarvt werden kann, und nicht übersehen werden darf, andererseits von einer eindeutigen Definition des Freiheitsbegriffes abhängt. Hier verweise ich auf die genaueren Ausführungen von Bouillon (Bouillon 1997,S164ff) doch möchte ich den angebotenen Lösungsansatz versuchen kurz wiederzugeben: Angebote (von der Bereitstellung von ö.G.) würden folgende zwei Entscheidungen erfordern: Eine ob das Angebot überhaupt in Erwägung gezogen wird, und eine darüber, welche inhaltliche Alternative des Angebots- eine positive Erstentscheidung vorausgesetzt- bevorzugt wird. Die erste, sg. Metawahl wäre eine eher formale Entscheidung und die zweite und inhaltliche eine Objektwahl. Diese Doppelwahlsituation könne den schwierigen Fall zw. Zwang und Freiheit der Bereitstellung schließlich lösen, doch würde die genaue Erläuterung diese Arbeit überschreiten. „Eine Person genießt individuelle Freiheit, solange sie- in eine Doppelwahlsituation gestellt- eine negative Metawahl treffen darf, ohne dabei künstliche Folgekosten Dritter, die sich auf ihren privaten Handlungsspielraum auswirken, erwarten zu müssen.“ (zit.Bouillon, 1997,S 177)

Für die Bereitstellung durch den Staat:

Ein öffentliches Gut wird zu einem positionellen Gut, wenn es durch den Marktmechanismus oder durch ungeregelten Zugang nicht verteilt werden kann. Die Nutzung bedarf dabei der Rationierung, doch Marktpreise können dazu führen, Menschen von der Nutzung eines öffentlichen Gutes auszuschließen, was nicht mit dem demokratischen Gleichheitsprinzip vereinbar ist. (vgl. Hardin1968; Ostrom 1990) Dies wird aber im neoliberalen Diskurs oft gar nicht problematisiert. Z. B.: Bildung wird dann wieder für Eliten zugänglich, wodurch sehr viel potentielles Wissen nicht mehr zur Herausbildung gelangen könnte, ganz zu schweigen von einem zu großen Gefälle im sozialen Bildungsniveau. Alexis de Toqueville beobachtete bei einer Reise durch Amerika 1835 die „Lehre vom Eigennutzen“, und fürchtete um die Bildung die für die individuelle Einsicht so wichtig sei, dass „..da die Freiheit, der öffentliche Friede und selbst die soziale Ordnung ohne Bildung nicht mehr bestehen können“.(Toqueville, 1976 S613) Folgerung: Es gibt trotz dem veränderten globalen Markt und den damit verbundenen Argumenten gegen die durch den Staat finanzierten öffentlichen Güter, jedoch ebenso stichhaltige Argumente für die Beibehaltung dieser Form.<be>

6.Bildung als öffentliches Gut

Im historischen Kontext erscheint es als widersinnig gegen Bildung als öffentliches, vom Staat finanziertes Gut der Bildung zu votieren, da es einen hohen sozialen Sicherheitsaspekt birgt. In einem Artikel über lebenslanges Lernen sagt Werner Lenz: Bildung gehört als wichtiges öffentliches Gut zur europäischen Zivilgesellschaft die sich nach über 50 Jahren des Friedens durch ökonomische Sicherung und Wohlstand, das gewaltfreie Zusammenleben durch „well being“ weiter sichern will. Ein wichtiges Instrument dabei ist das Bildungssystem da es aus politischer Sicht als öffentliches Gut verstanden wird und 2 Aufgaben zu erfüllen hat.(Lenz 2003) 1. Die Menschen brauchen Qualifikationen und Kompetenzen um im ökonomischen Wettbewerb erfolgreich zu sein. 2. Persönlichkeitsbildung um individuell und kollektiv einen hohen Grad an sozialem Frieden zu erreichen. Es bleibt trotzdem weiter zu berücksichtigen, dass Bildung alleine keine soziale Ungleichheit beseitigt. Lernen soll nicht gegen Bildung ausgespielt werden, da es genannte Ungleichheit noch verstärken könnte. Denn, wie Lenz meint, „Lernen ist der Erwerb von Informationen und das Verarbeiten dieser zu Wissen. Bildung hilft den Einsatz des Gelernten zu beurteilen und gibt Anlass zum Weiterlernen.“ Folgerung: Die Bereitstellung von öffentlichen Gütern ist sehr politisch auch wenn Bouillon noch keinen automatischen Widerspruch zu individueller Freiheit sieht, und andererseits Altvater die „Tragödie der Allmende“ zitiert. Wenn nicht mehr das Wohl des Bürgers, sondern die Maximierung von Gewinnen den Focus auf öffentliche Güter bildet, wird der demokratische Grundgedanke der Gleichheit leichter verletzt. Außerdem ist der komplexe Zusammenhang von Wissen, Bildung und Lernen nicht auf Zahlen zu reduzieren, da damit soziales Gleichgewicht gefährdet wird.

8.Fazit

Sicherheit, Wohlstand und Bildung stehen wie ich versuchte auszuführen, in einem direkten Zusammenhang mit dem Verhältnis von Individuum, Staat und Freiheit. Die Sicherung der individuellen Weiterentwicklung und Entfaltung im Sinne Humboldts, sollte durch keine Eingriffe egal welcher politischen Orientierung folgend, die Vielfalt von Bildung und Bildungsmöglichkeiten beschränken dürfen. Vielfalt meint außerdem die Sicherstellung des Zugangs zu Bildung die auch zu Menschenrechten zählt. Dies auf demokratischem Weg zu gewährleisten, bedarf der Regulation durch die UNDP. Auf europäischer Ebene bedeutet es die Sicherung eines hohen Bildungsniveaus ohne Nivellierung und auf nationaler Seite bedarf es der Vorsicht vor rein marktwirtschaftlicher Ausrichtung von Bildung. Für den einzelnen Menschen, das explizit genannte Individuum, um das es in der Pädagogik immer geht, bleibt die Chancengleichheit auf eine große Auswahl und Qualität von Bildung entscheidend, egal ob sie in Zukunft noch als öffentliches Gut bezeichnet wird. Privatisierung des Zuganges zu öffentlichen Gütern

Literaturliste

Altvater, Elmar Professor für Politikwissenschaft am Otto Suhr Institut der Freien Universität Berlin; Tätigkeitsbereich: Politische Ökonomie, Globalisierung, Global Governance, Transformationsprozesse ÖFFENTLICHE GÜTER FÜR MENSCHLICHE SICHERHEIT UND SOZIALE DEMOKRATIE Auszug aus WISO 3/2003 35

    Institut für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften


Bouillon, Hardy Freiheit, Liberalismus und Wohlfahrtsstaat: Eine analytische Untersuchung zur individuellen Freiheit im Klassischen Liberalismus und im Wohlfahrtsstaat 1. Aufl,-Baden-Baden: Nomos Verl.Ges., 1997


de Jassay, Antony Social Contract,Free Ride. A Study of the Public Goods Problem. a.a.O. , S4, in Bouillon, Hardy Freiheit,Liberalismus und Wohlfahrtsstaat1997


de Jassay, Antony „Der unersätliche Appetit nachöffentlichen Gütern „ in: Neue Zürcher Zeitung, 28/29 .5.1989, S20
Smith, Adam (1776) :


Lenz, Werner Titel:Bildung und Lernen - Öffentliche Güter. Quelle: Aus: Öffentliche Güter.. Wien: Verl. Österreich (2003) S. 25-35 Reihe: Schriften zum Bildungsrecht und zur Bildungspolitik. 6 Sprache: deutsch Dokumenttyp: gedruckt; Monographieauszug ISBN:3-7046-3975-3


Humboldt, Wilhelm v. Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen, mit Nachwort von Robert Haerdter, Stuttgart 1967



Öffentliche Güter (Exzerpte)


Geld - Macht - Spaß - Bildung (Swertz, Sommer 2006)