Negation, Unterschied, Mannigfaltigkeit (2)
Die sinnliche Gewissheit ist ein undifferenzierter Geltungsanspruch, bezogen auf ein jeweiliges Beispiel. Hegel rekonstruiert sie als ein unqualifiziertes Verhältnis eines Ichs zu einem Gegenstand und als eine davon nicht ableitbare faktische Qualität. "Ich bin dessen sicher: Hier steht ein Haus".
Zur Grenze und Belastbarkeit dieses Sicher-sein-könnens siehe Empfindung--Koe 22:30, 10. Jun 2005 (CEST)
Die raum-zeitliche Festlegung des Gesehenen kann sich ändern, die Sicherheit des Sehens wird ihrerseits von diesen Änderungen betroffen. Der Dialektik der sinnlichen Gewissheit liegt die Idee zu Grunde, dass sich das Ich und der Gegenstand gegeneinander abheben, sobald die kognitive Unbefangenheit des Anfangszustands aus dem Gleichgewicht gerät. Der Geltungsanspruch kann sich in seiner einfachsten Form nur als allgemeiner Weltbezug artikulieren. In dieser Sicherheit sehe ich "Baum", nicht diesen Baum in seiner Spezifizität. (Ich könnte ihn nicht beschreiben.)
"Das Ding der Wahrnehmung hat die Negation an sich und ist darum das Allgemeine." Das heisst: im Rahmen der Begegnung der Wissensformen hat sich herausgestellt, dass der Bezug auf Dinge eine Distanzierung vom unmittelbar Gegebenen mit einschließt. Einerseits hebt sich dabei die involvierte Person vom Bezugsgegenstand ab, anderereits nimmt sie kein Sinnesdatum in den Blick, sondern eine Gegebenheit, die sich als das Gemeinsame vieler Sinnesdaten erweist. Hegels Verständnis von "Negation" umfasst den Prozess der Differenzierung zwischen diesen Komponenten.
Das Ding der Wahrnehmung soll ein in sich konstituierter Bezugspunkt mit einer Reihe von Eigenschaften sein und einem wahrnehmenden Bewusstsein gegenüberstehen. Wie gelangt Hegel vom allgemeinen Ich gegenüber Gegenstand zu dieser Konstellation?
Negation, Unterschied, Mannigfaltigkeit (3)
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