Diskussion:Toleranzkonzeptionen (T): Unterschied zwischen den Versionen

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Ist für die Respekt- Konzeption eine "''rechtsstaatlich'' verfasste politische Gemeinschaft" unbedingt vonnöten?
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Ist für die Respekt- Konzeption eine rechtsstaatliche Verfasstheit der politischen Gemeinschaft vonnöten, wenn die Toleranz nicht "autonome Personen" betrifft? Spielt diese Konzeption auf "westliche" Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit an?

Version vom 9. November 2005, 14:55 Uhr

Ist für die Respekt- Konzeption eine rechtsstaatliche Verfasstheit der politischen Gemeinschaft vonnöten, wenn die Toleranz nicht "autonome Personen" betrifft? Spielt diese Konzeption auf "westliche" Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit an?