Toleranzkonzeptionen (T)

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Vier mal Toleranz nach Rainer Forst

aus: Toleranz im Konflikt. Geschichte, Gehalt und Gegenwart eines umstrittenen Begriffs. Frankfurt/M 2003. S. 42-48

Die Erlaubnis-Konzeption

Der ersten Auffassung zufolge, die ich Erlaubnis-Konzeption nenne, bezeichnet Toleranz die Beziehung zwischen einer Autorität oder einer Mehrheit und einer von deren Wertvorstellungen abweichenden Minderheit (oder mehreren Minderheiten). Toleranz besteht darin, dass die Autorität (oder Mehrheit) der Minderheit die Erlaubnis gibt, ihren Überzeugungen gemäß zu leben, solange sie - und das ist die entscheidende Bedingung - die Vorherrschaft der Autorität (oder Mehrheit) nicht in Frage stellt. Als historisches Beispiel kann das Edikt von Nantes von 1598 dienen, das die Auseinandersetzungen zwischen Katholiken und Hugenotten in Frankreich beenden sollte, und in dem Heinrich IV. erklärt:

Um keinen Anlaß zu Unruhen und Streitigkeiten zwischen Unseren Untertanen bestehen zu lassen, haben Wir erlaubt und erlauben Wir den Anhängern der sogenannten reformierten Religion, in allen Städten und Ortschaften unseres Königreiches und Ländern Unseres Machtbereichs zu leben und zu wohnen, ohne daß dort nach ihnen gesucht wird oder sie bedrückt und belästigt und gezwungen werden, etwas gegen ihr Gewissen zu tun.
I agree with this concept of tolerance. Tolerance is always connected to power and the ones who define the agenda define the borders of tolerance. So tolerance as a concept is not really as great as it sounds, I think acceptance would be a better way to mimimize conflicts. This however is a challenge, because acceptance would also have to be connected with intelligence, and a wider spectrum of seeing things. If I am an intelligent person I am able to entertain other concepts and posibilities of existing. If I accept somebody else it does not matter to me if I agree with his opinions or ways of beeing or ideas. I accept the other completely as a different but equal to mine possibility in a given time space. (Hadas) wa

Die mehr als 400 Jahre, die zwischen diesem (1685 widerrufenen) Edikt und unserer Gegenwart liegen, sollten freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Form der Toleranz weiterhin aktuell ist und häufig als Minimalforderung von unterdrückten Minderheiten erhoben wird bzw. im Interessenkalkül von Staaten oder Bevölkerungsmehrheiten eine wichtige Rolle spielt. Solange das Anderssein der Minderheit sich in Grenzen hält und sozusagen eine »Privatsache« bleibt, so dass kein gleichberechtigter öffentlicher und politischer Status gefordert wird, kann sie dieser Konzeption zufolge aus primär pragmatischen, aber gegebenenfalls auch prinzipiellen normativen Gründen toleriert werden: aus pragmatischen Gründen, da die tolerierte Minderheit nicht die öffentliche Ruhe und Ordnung stört, während aber andererseits ihr Bekämpfen erhebliche Kosten mit sich bringen würde; und aus prinzipiellen Gründen, da es bspw. - vor dem Hintergrund eines bestimmten Begriffs des Gewissens - als illegitim (und nicht nur, ggfs. aber auch, als unmöglich) angesehen wird, Personen dazu zu zwingen, ihre tiefsten, insbesondere religiösen Überzeugungen aufzugeben, solange diese nicht zu politisch und ethisch »inakzeptablen« Konsequenzen führen. Gemäß der Erlaubnis-Konzeption bedeutet Toleranz also, dass die Autorität oder Mehrheit, die die Macht und Möglichkeit hätte, einzuschreiten und die Minderheit zur (zumindest externen) Konformität zu zwingen, deren Differenz »duldet« und auf eine Intervention verzichtet, während die Minderheit gezwungen ist, die Machtposition der Autorität hinzunehmen. Die Toleranzsituation ist somit nicht-reziprok: Die eine Seite erlaubt der anderen gewisse Abweichungen, solange die politisch dominante Stellung der erlaubnisgebenden Seite nicht angetastet wird. Toleranz wird hierbei als permissio mali verstanden, als das Dulden einer weder als wertvoll noch als gleichberechtigt angesehenen Überzeugung oder Praxis, die jedoch nicht die »Grenzen des Erträglichen« überschreitet. Es ist diese Auffassung, die Goethe mit seinem (bereits zitierten) Diktum von der Toleranz als Beleidigung vor Augen hatte.

Die Koexistenz-Konzeption

Die zweite Konzeption der Toleranz, die Koexistenz-Konzeption, gleicht der ersten darin, dass ihr zufolge Toleranz ebenfalls als geeignetes Mittel zur Konfliktvermeidung und zur Verfolgung eigener Ziele gilt und nicht selbst einen Wert darstellt oder auf starken Werten beruht: Toleranz wird vorrangig pragmatisch-instrumentell begründet. Was sich jedoch verändert, ist die Konstellation zwischen den Toleranzsubjekten bzw. -objekten. Denn nun stehen sich nicht Autorität bzw. Mehrheit und Minderheit(en) gegenüber, sondern ungefähr gleich starke Gruppen, die einsehen, dass sie um des sozialen Friedens und ihrer eigenen Interessen willen Toleranz üben sollten. Sie ziehen die friedliche Koexistenz dem Konflikt vor und willigen in Form eines wechselseitigen Kompromisses in die Regeln eines Modus vivendi ein. Die Toleranzrelation ist somit nicht mehr, wie in der Erlaubnis-Konzeption, vertikal, sondern horizontal: die Tolerierenden sind zugleich auch Tolerierte. Die Einsicht in die Vorzugswürdigkeit eines Zustands der Toleranz hat hier freilich keinen normativen Charakter, sie ist eine Einsicht in praktische Notwendigkeiten. Somit führt sie nicht zu einem stabilen sozialen Zustand, denn verändert sich das gesellschaftliche Machtverhältnis zugunsten der einen oder anderen Gruppe, fällt für diese der wesentliche Grund für Toleranz weg.

Die Koexistenz-Konzeption lässt eine schwächere und eine stärkere Lesart zu. Der ersten zufolge ist Toleranz lediglich eine Folge der Ermattung nach intensiven und erfolglosen Konflikten und Kämpfen und wird als eine Art Waffenstillstand angesehen, der nur so lange bestehen bleibt, wie nicht eine der Parteien sich rascher erholt hat und glaubt, ihr nach wie vor vorhandenes Ziel, soziale Dominanz zu erreichen, aggressiv verfolgen zu können. Eine solche Toleranzsituation ist extrem instabil und von gegenseitigem Misstrauen gekennzeichnet. Die stärkere Lesart orientiert sich an einer modifizierten Version von Hobbes' Leviathan, indem ihr zufolge die Unterordnung der verschiedenen Parteien unter eine möglichst neutrale und (entgegen Hobbes' Argumentation) auch weltanschaulich-religiös zurückhaltende Oberherrschaft es ermöglicht, dass sich dauerhafte Strukturen der Koexistenz und möglicherweise auch der Kooperation entwickeln, da ein von allen Seiten akzeptierter Rechtszustand besteht. Zwar ist für die Beteiligten nach wie vor das strategische Kalkül insgesamt handlungsleitend, doch erscheinen in ihm die Vorteile des Zustands der Koexistenz weitaus attraktiver als die anderen Alternativen. Es kann - einem »Liberalismus der Furcht« entsprechend - von einer pragmatischen Einsicht in die zu hohen Kosten der Konfrontation wie auch von einer Einsicht in die Schrecken und Grausamkeiten religiöser Konflikte geleitet sein und so im Prinzip der Vermeidung des summum malum einen rational-normativen Kern haben. Dieser führt jedoch nicht zu einer Form der wechselseitigen Anerkennung, die über das Dulden der Anderen hinausgeht und auf weitergehenden moralischen oder ethischen Überlegungen beruht.

Die Respekt-Konzeption

Im Unterschied hierzu geht die Respekt-Konzeption der Toleranz von einer moralisch begründeten Form der wechselseitigen Achtung der sich tolerierenden Individuen bzw. Gruppen aus. Die Toleranzparteien respektieren einander als autonome Personen bzw. als gleichberechtigte Mitglieder einer rechtsstaatlich verfassten politischen Gemeinschaft. Obwohl sich ihre ethischen Überzeugungen des guten und wertvollen Lebens und ihre kulturellen Praktiken stark voneinander unterscheiden und in wichtigen Hinsichten inkompatibel sind, anerkennen sie sich gegenseitig - und hier tut sich eine folgenreiche Alternative auf - als ethisch autonome Autoren ihres eigenen Lebens oder als moralisch und rechtlich Gleiche in dem Sinne, dass in ihren Augen die allen gemeinsame Grundstruktur des politisch-sozialen Lebens - die Grundfragen der Zuerkennung von Rechten und der Verteilung sozialer Ressourcen betreffend - von Normen geleitet werden sollte, die alle Bürger gleichermaßen akzeptieren können und die nicht eine »ethische Gemeinschaft« (z. B. eine Religionsgemeinschaft) bevorteilen. Grundlage hierfür ist der Respekt der moralischen Autonomie der Einzelnen und ihres »Rechts auf Rechtfertigung« von Normen, die reziprok-allgemeine Geltung beanspruchen. Ungeachtet der (wichtigen, doch hier nicht weiter thematisierten) Rechtfertigungsalternative zwischen einer Theorie, die - dem klassischen Liberalismus folgend - das Recht auf eine autonome Lebensgestaltung als zentral ansieht, und einem Ansatz, der den Grundsatz der unparteilichen Rechtfertigung von allgemeinen Normen der Gerechtigkeit betont, fordert die Respekt-Konzeption nicht, dass die sich tolerierenden Parteien die Konzeptionen des Guten der anderen als ebenfalls (oder teilweise) wahr und ethisch gut ansehen und schätzen müssen, sondern dass sie sie (und hier kommt die Alternative wieder ins Spiel) als autonom gewählt bzw. als nicht unmoralisch oder ungerecht betrachten können. Respektiert wird die Person des Anderen, toleriert werden seine Überzeugungen und Handlungen.

Es lassen sich zwei Modelle der Respekt-Konzeption unterscheiden, das Modell formaler Gleichheit und das qualitativer Gleichheit. Ersteres geht von einer strikten Trennung zwischen dem privaten und dem öffentlichen Raum aus, der zufolge ethische Differenzen zwischen Bürgern auf den privaten Bereich beschränkt bleiben sollten und nicht zu Konflikten in der öffentlich-politischen Sphäre führen dürfen. Als Bürger sind alle gleich, und als Gleiche stehen sie quasi »neben« oder »über« ihren privaten Überzeugungen. Dieses Modell findet sich in liberalen wie auch in republikanischen Versionen, wobei entweder die persönlich-private Freiheit im Zentrum steht oder die politische Gleichheit der Citoyens; ein Beispiel für Letzteres ist die Auffassung französischer Behörden, dass Kopftücher als religiöse Symbole in einer öffentlichen Schule keinen Platz haben. Im Kern geht es dem Modell formaler Gleichheit somit um die Verteidigung klassischer Freiheitsrechte der Bürger und um die Vermeidung ethisch begründeter Diskriminierung. Das Modell qualitativer Gleichheit hingegen reagiert darauf, dass bestimmte strikte Regelungen formaler Gleichheit Gefahr laufen, ethisch-kulturelle Lebensformen zu bevorzugen, deren Überzeugungen und Praktiken leichter mit einer solchen Trennung von »privat« und »öffentlich« vereinbar sind bzw. dem bisherigen Verständnis dieser Trennung entsprechen. Das Modell formaler Gleichheit ist so gesehen selbst potenziell intolerant und diskriminierend gegenüber Lebensformen, die eine Art öffentlicher Präsenz beanspruchen, welche der üblichen Praxis und konventionellen Institutionen widerspricht. Nach dem alternativen Modell respektieren sich Personen als solche, die rechtlich-politisch gleich sind und doch unterschiedliche, politisch relevante ethisch-kulturelle Identitäten haben, welche auf besondere Weise berücksichtigt und toleriert werden müssen, weil die diese Identität konstituierenden Werte und Überzeugungen für Personen eine besondere existenzielle Bedeutung haben. Dieser im Sinne der Fairness geforderte Respekt fordert schließlich bestimmte Ausnahmen oder Änderungen von hergebrachten Regeln und Strukturen. Wechselseitige Toleranz impliziert diesem Verständnis nach, den Anspruch anderer auf vollwertige Mitgliedschaft in der politischen Gemeinschaft anzuerkennen, ohne zu verlangen, dass sie dazu ihre ethisch-kulturelle Identität in einem reziprok nicht forderbaren Maße aufgeben müssen.

Die Wertschätzungs-Konzeption

In den Diskussionen über das Verhältnis von Multikulturalismus und Toleranz findet sich zuweilen eine vierte Konzeption, die Wertschätzungs-Konzeption genannt werden kann. Sie enthält eine anspruchsvollere Form wechselseitiger Anerkennung als die Respekt-Konzeption, denn ihr zufolge bedeutet Toleranz nicht nur, die Mitglieder anderer kultureller oder religiöser Gemeinschaften als rechtlich-politisch Gleiche zu respektieren, sondern auch, ihre Überzeugungen und Praktiken als ethisch wertvoll zu schätzen. Damit dies allerdings noch eine Konzeption der Toleranz ist und die Ablehnungs-Komponente nicht verloren geht, muss diese Wertschätzung eine beschränkte bzw. »reservierte« sein, bei der die andere Lebensform nicht - zumindest nicht in den entscheidenden Hinsichten - als ebenso gut oder gar besser als die eigene gilt. Man schätzt bestimmte Seiten dieser Lebensform, während man andere ablehnt; doch der Bereich des Tolerierbaren wird durch die Werte bestimmt, die man in einem ethischen Sinne bejaht. So entspricht dieser Toleranzkonzeption bspw. - in liberaler Perspektive - eine Version des Wertepluralismus, der zufolge es innerhalb einer Gesellschaft eine Rivalität zwischen an sich wertvollen, doch inkompatiblen Lebensformen gibt bzw. - in kommunitaristischer Perspektive - die Auffassung, dass es bestimmte, sozial geteilte Vorstellungen des guten Lebens gibt, deren partielle Variationen tolerierbar sind.





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