Institutionen (JsB)

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Inwiefern können Organisationen, deren Vorstand aus Nicht behinderten Menschen zusammengesetzt ist, die Interessen von Benachteiligten wahrnehmen und umsetzen?

Organisationen können als Teil unseres gesellschaftlichen Systems gesehen werden. Jede Organisation verfolgt bestimmte Ziele, die wandelbar sind und abhängig von der Gruppe bzw. Sache für welche die Organisation eintritt. Da behinderte Menschen einen großen Teil unserer Gesellschaft ausmachen, haben sie wie alle anderen das Recht ihre Interessen zu vertreten und für ihre Rechte ein zustehen.
Auf nationaler sowie auf internationaler Ebene.

„Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene können „Organisationen für Menschen mit Behinderung“ von „Organisationen von Menschen mit Behinderung“ unterschieden werden.“ (Günther Cloerkes, 2003, S. 148)

Obwohl „Organisationen für Menschen mit Behinderung“ sich mit deren Problemen beschäftigen, werden sie großteils von nicht behinderten Personen geleitet. Sie arbeiten in Partnerschaft mit anderen Organisationen, werden oftmals mit öffentlichen Geldern finanziert und stehen in Beziehung mit anderen Institutionen und Organisationen. Probleme bei Organisationen die von nicht behinderten Menschen geführt werden bestehen darin, dass es oft zu einer Abhängigkeit der behinderten Menschen kommt. Sie sind von der ihnen angebotenen Hilfe abhängig, da sie nicht selbst Teil der Organisation sind.

Die Arbeit, die von „Organisationen von Menschen mit Behinderung“ geleistet wir, sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
Hier setzt sich der Vorstand aus behinderten Menschen zusammen. So wurde zum Beispiel 1995 in Großbritannien der „Disability Discrimination Act“ dessen Ziel es ist die Gleichstellung von behinderten Menschen zu ermöglichen. (http://www.egalite-handicap.ch/deutsch/gleichstellungsrecht/usa.html)
Auch in Österreich haben Behindertenorganisationen deren Vorstand aus behinderten Menschen zusammengesetzt ist Veränderungen bewirkt. So gibt es seit dem 1. Jänner 2006 das so genannte Behindertengleichstellungspaket. Dieses Paket beinhaltet Diskriminierungsschutzrechte sowie Schutzbestimmungen für Beschäftigung und Beruf. (http://www.egalite-handicap.ch/deutsch/gleichstellungsrecht/oesterreich.html)
(http://www.gleichstellung.at/rechte/)

Doch auch bei Organisationen die von Menschen mit Behinderung teilweise oder ganzheitlich geleitet werden, können Probleme auftreten.
Oft sind Personen mit körperlicher Behinderung oder einer Sinnesbehinderung stark überpräsentiert und somit kommt es zu einem Ungleichgewicht innerhalb der Organisationen. In weiterer Folge kann es zu einer so genannten Zweiklassengesellschaft unter Behinderten kommen, da nur eine gewisse Gruppe deren Rechte in der Öffentlichkeit vertritt und andere Gruppen keinen Zugang zu dieser Möglichkeit bekommen.

Wie man sieht, lassen sich bei beiden Arten der Zusammensetzung von Organisationen Probleme erkennen. Doch jeder Mensch kann selbst wählen, welcher Organisation er beitreten möchte und von welcher er sich am besten vertreten fühlt.


Literatur


Welche Organisationen gibt es in Österreich zur Unterstützung und welche Aufgaben übernehmen diese?

Lebenshilfe Oberösterreich:

Mit fortlaufender Schulzeit stellen sich manche Eltern die Frage: „Was geschieht mit meinem Kind, wenn es die Schule verlassen muss?“
Das Wissen um diese Thematik sowie die Probleme des Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und dessen Familie führte am 21. Oktober 1969 zur Gründung der Lebenshilfe OÖ.

  • Erste Tagesheimstätte mit Beschäftigungstherapie für geistig und mehrfach behinderte Menschen konnte im November 1971 in Betrieb gehen
  • Derzeit führt die Lebenshilfe OÖ zwei Frühförderstellen, sechs heilpädagogische Kindergärten, 22 Tagesheimstätten mit Beschäftigung und 21 Wohneinrichtungen.
  • Etwa 1220 Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung erhalten in diesen Einrichtungen eine entsprechende Begleitung und Förderung.

Schwerpunkte der Interessensvertretung:

  • Gegenseitige Ermutigung und Hilfe
  • Eintreten für die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung
  • Eintreten für die Schaffung und Führung von ausreichenden Förderdiensten
  • Weckung von besserem Verständnis für Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien in Gesellschaft, Politik und Wissenschaft
  • Verankerung der Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen- Öffentlichkeitsarbeit

Lebensqualität und Normalisierungsprinzip:

Lebensqualität für Menschen mit geistiger Behinderung bedeutet, dass sie sich möglichst in Mit- und Selbstbestimmung entsprechend ihren persönlichen Neigungen, Wünschen und Fähigkeit entwickeln können.
Das Ziel, das Menschen mit geistiger Behinderung erreichen wollen, ist die Entfaltung ihrer Persönlichkeit als Mann oder Frau.

Die Grundvoraussetzung dazu ist, unter Vermeidung von Aussonderung das Leben so normal wie möglich zu gestalten.
Das bedeutet für Kinder frühe und gute Förderung (Frühförderung, Kindergarten…), für Jugendliche und Erwachsene ein Anrecht auf Arbeit bzw. Beschäftigung, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung sowie Bildung, und schließlich spezielle Hilfen überall dort, wo sie aufgrund der Behinderung des Einzelnen notwendig sind.

Weitere Organisationen für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung:

  • Caritas
  • Verein Miteinander
  • Assist (vormals ÖV-BAUWK)
  • GIN Verein (für Gemeinwesenintegration und Normalisierung)
  • Verein LOK (Leben ohne Krankenhaus)
  • Jugend am Werk
  • Verein Komm mit


Literatur

  • www.lebenshilfe.at
  • Informationsblatt der Lebenshilfe OÖ