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[[Fend, Helmut; Aus: Neue Theorie der Schule (Einführung in das Verstehen von Bildugnssystemen) S. 28 – 55

Im ersten Teil werden Bildungsisntitutionen, Sozialisationen und die Methodisierung von Lehren und Lernen aufgezeigt. Um den Prozess einer Instituitonsbildung in Gange zu bekommen nennt Fend 4 Faktoren des Soziologen Parson: Technologien, Selbsterhaltung, Integration, Adaption.

Weiters stellt sich die Frage welche gesellschaftliche Arbeit in Bildungsinstitutionen geleistet wird. Darin involviert sind die wirtschaftliche-, kirchliche- und politische Institution. Ein anderer Punkt im Bildungssystem beinhaltet: Lerninhalte, Methoden, Prüfungen, geregelt und festgelegt in Lehrplänen. Diese Lernprozesse sind unterteilt in die Makro-, Meso- und Mikroebene. Weiters beschreibt Fend, das Bildungssystem und die Gesellschaft. Er nennt dabei die anthropologischen Voraussetzungen der Erziehung, das heißt, das die Gesellschaft für den Nachwuchs sorgen muss, in Form von anleiten, erziehen und sozialisieren. Das Entstehen eines Bildungssystems trägt auch zur Entwicklung des Staates bei. In den 60er und 70er Jahren wurde das Schulsystem von der Gesellschaft als ein vom Staat finanziertes gesehen. Er setzt auch die Qualifikation fest die vor allem für das kapitalistische Wirtschaftssystem wichtig ist. In diesem System lernen die Kinder das Herrschaftssystem kennen welches zur Reproduktion der Klassengesellschaft dient. Fend ist der Ansicht, dass in demokratisch politischen Systemen die Rechtfertigung demokratischer Ordnung eine wichtige Aufgabe des Bildungswesens ist. In engem Zusammenhang mit dem Bildungswesen stehen daher auch die Politik, die Wirtschaft und die Sozialstruktur. Eine neue Betrachtungsweise des Bildungswesens entstand in der 2. Hälfte des 20. Jhdt. Die Schule und das Lernen wurden als Instrument gesehen um sich vor allem für den wirtschaftlichen Teil ein qualifiziertes und verwertbares Wissen zu erlangen. Heute wird mit Schulsystemen versucht Regionalpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Wachstumspolitik und Sozialpolitik zu betreiben. Bildungssysteme dienen als rationale Instrumente zur Zuordnung von Leistungsprofilen. Ein wichtiges Stichwort dazu: Chancengleichheit. In den 80er und 90er Jahren war die soziale Gerechtigkeit im Bildungswesen kein sehr großes Anliegen. Es wurden dennoch Studien, auch international, über die Bildungsbeteiligung betrieben. Herausstellte sich, dass das Bildungssystem Deutschlands und das der Schweiz zu den selektivsten zählten. Aus vielen Forschungsergebnissen wurde ersichtlich, dass Bildungssysteme in industriealissierten Gesellschaften eine soziale Verteilungsfunktion ausüben. Schulsysteme zählen zu den Instrumenten die sehr viel Einfluß auf Berufs- und Lebensplanung haben. Bildungssysteme sind ständig mit sogenannten Herrschaftssystemen aus z.B.: Politik, Kirche verbunden. Schulen werden somit zu Instrumenten dieser Verbände und können somit beeinflussen und überzeugen. Aufgabe und Funktion des Bildungswesen ist es einführen und einüben grundliegender Normen und Wert, grundlegender Kulturen und Denkweisen, Identität und Verständigungsfähigkeit in der zukünftigen Gesellschaft hervorzurufen. Leider ist/war es auch möglich das Bildungssystem für solche Zwecke zu missbrauchen (z.B: Nationalsozialismus) Schulsysteme dienen auch zur gesellschaftlichen Integration. Durch sie werden Normen und Werte vermittelt die wiederum zur Stabilisierung der politischen Verhältnisse dienen. Dadurch zeigt sich wieder ein gewisses Autoritätsverhältnis auf z.B.: in Form von Prüfungssystemen. Bildungssysteme zählen zur Demokratisierung um die Teilnahme an der Gesellschaft zur fördern. Durch das Bildungssystem ist dies zwar eine hervorragende Möglichkeit für alle darin integrierten, aber es funktioniert nicht immer auf der Basis der Chancengleichheit. Auf jeden Fall muss erwähnt werden wie wichtig Schulsysteme in der heutigen Zeit sind. Sie spielen eine große Rolle bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der Gesellschaft. Es gilt zwar die im schulischen Bereich gehaltene und gelehrte Freiheit und Gleichheit. Oft aber passiert es durch Steuerung und Vorschrift vom Staat und Regierung, dass Einschränkungen und Autorität am falschen Platz erteilt und ausgeführt werden.

Achs Oskar; Aus: The Austrian educational system, S. 10 – 12

Die Rechtsgrundlage für das Schulgesetz 1962 besagt, dass jede Änderung einer zweidrittel Mehrheit im Nationalrat bedarf. Eine einfache Mehrheit beschließt keine Änderung. Erstens muss(te) das Volk mit einer überwiegenden Mehrheit zustimmen und die (damals)beiden großen Parteien SPÖ und ÖVP zu einer Übereinstimmung kommen. Zur Schulverwaltung: Die Gesetzgebung und Vollziehung ist Sache des Bundes. Die äußeren Organe (z.B. Errichtung, Erhaltung, Schulzeit usw.) ist die Gesetzgebung über die Grundsätze Bundessache, die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung Aufgabe jedes einzelnen Bundeslandes. Der gesetzliche Schulerhalter der für den Bau und die Ausstattung zuständig ist, ist der Bund. Beinhaltet dabei sind die allgemein- und berufsbildenden Schulen. Erste Instanz für die allgemein bildenden Pflichtschulen ist der Bezirksschulrat. Zweite Instanz ist der Landesschulrat. Dann kommen die berufsbildenden Pflichtschulen und allgemein höheren Schulen. Dafür zuständig ist in erster Instanz der Landesschulrat und in zweiter Instanz das Bundesministerium.

Zit.S. 10: „Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlage der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken.“ 

Dies gilt vor allem für das zukünftige Leben bzw. das Berufsleben. Sie sollen zu arbeitstüchtigen und pflichtgetreuen Bürgern herangezogen werden. Aufbau und Gliederung des Schulwesens: Nach der 4jährigen Volksschulzeit teilt sich das System in den abermals 4jährigen Hauptschulteil und die allgemeinbildende höhere Schule, die nach 8 Jahren mit der Matura (Reifeprüfung) abschließt. Nach der Hauptschule ist es für begabte Schüler möglich in eine höhere Schule (z.B. Universität) überzutreten oder aber den polytechnischen Lehrgang zu besuchen und danach einen Beruf zu erlernen.