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Beate BESENHOFER

LITERATURLISTE: Sponsoring im Bildungsbereich - Schule


http://www.learn-line.nrw.de/angebote/agenda21schulen/medio/OeffnungSchule/sponsoring.php

http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXII/A/A_00739/FNAMEORIG_052289.HTML

Richard Hatcher, ,Privatisation and the US School System: Voucher Programmes and Education Management Organisations". Paper presented at the ESRC Seminar an ,.Private Sector Participation in Public Sector Education', Institute of Education, London. 28. 11. 2003.



EXZERPT 1: Transfer 21 - Programmelement NRW „Agenda 21 in Schule und Jugendarbeit" (Schulz)


In Nordrhein-Westfalen gibt es seit einigen Jahren das Initiativprogramm „Gestaltung des Schullebens und Öffnung von Schule“ (GÖS), welches kommunale und private Gelder miteinander kombiniert, um eine Entwicklung der einzelnen Schulen zu fördern. Sponsoring ist ein Vertragsverhältnis, das auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung beruht. Firmen und Unternehmen, die der Schule finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, erwarten sich Imagewerbung. Dabei gibt es zwei Arten von Werbeaktivitäten in der Schule: Die eine ist die reine Produktwerbung, die in erster Linie der Absatzsteigerung des Unternehmens dient. Die Schüler und Schülerinnen sind hier Objekt der Werbung und Zielgruppe. Die andere Imagewerbung durch Sponsoring sind Sponsoringprojekte, die einen schulpädagogischen Wert aufweisen und Schulentwicklungsimpulse setzen. Es ist legitim, dass Schulen gesponsert werden, wenn die Werbung schulischen Zwecken dient, mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag vereinbar ist und nicht gegen die Schulverwaltungsgesetze verstößt. Außerdem muss der Schulträger sicherstellen, dass einzelne Schulen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden. In Großbritannien gibt es schon seit vielen Jahren Sponsoring in Schulen und auch entsprechende Richtlinien, die vom National Consumer Concil herausgegeben wurden. Aus der Erfahrung zeigt sich, Sponsoringaktivitäten fördern Schulentwicklungsprogramme und Schulentwicklung.


EXZERPT 2: ENTSCHLIESSUNGSANTRAG der Abgeordneten Mag. Johann Maier, DDr. Niederwieser, Mag. Elisabeth Grossmann, Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen betreffend Schulsponsoring: Schülerinnen im Visier von Unternehmen und der Werbung


Am 1. Februar 1997 wurde das grundsätzliche Werbeverbot an österreichischen Schulen im Schulunterrichtsgesetz aufgehoben, da die öffentlichen Gelder ohnehin knapp sind und laufend gekürzt werden und das Bildungsministerium eine Finanzspritze für Schulen durch Sponsoring und Werbung sogar begrüßt. Es gibt allerdings bis heute noch keine einheitlichen Richtlinien für Schulsponsoring in Österreich. Ebenso sind die Höhe der Einnahmen, die Verwendung der Gelder, die Anzahl der Sponsorverträge, deren Inhalt und die Schulen, welche solche Verträge abgeschlossen haben, unbekannt. Bildungsministerin Elisabeth Gehrer meint, die Schulautonomie sei für die fehlenden Zahlen und Antworten verantwortlich. Auf Grund der fehlenden Richtlinien und der nicht vorhandenen Kontrolle besteht die Gefahr, dass die Schülerinnen und Schüler zum Opfer der Werbung werden und Schule nicht mehr den Ort der Bildung einnimmt, sondern den Ort des Kommerzes, was in den USA bereits der Fall ist. In vielen Schulen der USA ist der Alltag bereits kommerzialisiert und von Werbung überflutet. In Georgia flog beispielsweise ein Junge aus der Klasse, weil auf seinem T-Shirt die Aufschrift „Pepsi“ stand, sein Schulleiter jedoch einen Exklusivvertrag mit Coca-Cola unterzeichnet hatte.


EXZERPT 3 ist in Arbeit!