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Badiou verwehrt sich, sofort nachdem er seine grundlegenden Festlegungen getroffen hat, gegen Romantizismus und negative Theologie. (Obwohl er zugibt, dass sich die Wege manchmal nahe kommen.) Nach der vorliegenden Darstellung sind seine Vorgaben Parmenides, Plotin und Heidegger in wichtigen Punkten ähnlich. Es folgt der Versuch, charakteristische Strukturmomente für derartige Ansätze zu formulieren.

Zwei Titelzeilen zur Markierung des Problems:

  • paradiesisch
  • "Du bist ein Kind. Du kannst nicht alles haben. Speziell nicht deine Mutter."


Ein allumfassender Bereich wird in Aussicht genommen

"Parmenides" kann als Kürzel für eine Beobachtung verstanden werden, an die sich eine totalisierende Schlussfolgerung knüpft.

Wir sprechen von der Welt und bedienen uns dabei einer bestimmten Satzform, nämlich der Aussagen. Sie zielen auf Zustimmung, rufen aber auch Ablehnung hervor. Dazu beschreiben sie Zustände von Dingen in der Welt. Das tun sie mit Hilfe verschiedener Abwandlungen des Auxiliarverbs "sein". Sätze benötigen dieses verbindende Moment, um Zustände darzustellen und sie als akzeptabel/inakzeptabel erscheinen zu lassen. Alles, was in Sätzen angesprochen werden kann, ist irgendwie. Das Prinzip, das sich darin zu fassen gibt, heißt "Sein". Es steckt in jeder Aussage und erstreckt sich über alles, was in ihr zu Wort kommen kann. So beginnt die Ontologie.

Für diesen Bereich gilt ein Verbot

Für den umfassenden Artikulationsbereich gilt ein Verbot. Parmenides' Göttin promulgiert, dass die Wortverbindung "ist nicht", mit welcher Aussagesätze gebildet werden können, nicht zu legitimen Aussagen führt. Wittgenstein postuliert, dass von der Form der Welt nicht mittels innerweltlicher Sätze gesprochen werden kann. Badiou schließt die Ausschließung des Nichtseins aus, die er Parmenides und der philosophischen Tradition zuschreibt. Der Bereich wird segmentiert. Auf der einen Seite das Erlaubte, auf der anderen das, wovor man sich zu hüten hat. Der eine Teil ist zur Erkundung freigegeben, der andere blockiert.

Dieses Verbot definiert im Bereich eine Grenze

Das Vorgehen erzeugt eine Asymmetrie. Im Artikulationsbereich ist alles erlaubt, ausser ... . (Nur diese Äpfel dürft ihr nicht essen.) Der Bewegungsfreiheit im erlaubten Bereich wird eine Grenze gezogen. Sie ist konkret sanktionierbar: Hier geht es nicht so weiter, wie überall sonst. Die Göttin disqualifiziert die "blöde Menge", welche den Unterschied nicht beachtet. Jenseits der Sprachlogik liegt Unsinn. Das Sein als Eines zu betrachten heißt, einer aporetischen Metaphysik zu verfallen.

Mit dieser Grenze verbinden sich zwei Aussichten

Gegeben die Definitheit der Grenzziehung sind zwei Konsequenzen zu überlegen. Erstens kann die Grenze als Garantie der Geschlossenheit des eingegrenzten Bereichs gesehen werden. Von ihr erhält er seine Ganzheit. Gerade durch die Grenzziehung wird er konstituiert. Demnach gibt es eine Intervention, die nicht in den Bereich des Erlaubten gehören kann, weil sie ihn erzeugt. Zweitens liegt diese Intervention aus der Sicht des Erlaubten ausserhalb der Zugänglichkeit, es sei denn, es ist mehr erlaubt, als angegeben. Die Festlegung des Erlaubten erscheint für die Adressaten als permanente Grenzüberschreitung.

Dieser Grenze definiert unterschiedliche Bewegungsfreiheiten

"Du darfst den Chef nicht ansprechen!" -- "Wer nimmt sich die Berechtigung, eine solche Grenze zu ziehen?" Mit der Geste des beschriebenen Verbotes werden zwei charakteristische Rollen eingeführt, Betroffene und Bestimmende. Von den Bestimmenden ist jedenfalls zu sagen, dass sie sich für ihre Vorschrift extramundaner Argumente bedienen. Wie gut sie mit dem Jenseits der Grenze vertraut sind, variiert. Das Parmenideische Nichts ist blanke Bedrohung, das Wissen darüber besteht in einer Warnung. Heidegger verspricht, dass geeignete Annäherungen an das Jenseits möglich sind. Wittgenstein schaut über die Grenze und schlägt einen Purzelbaum: eine Bewegung, in der man völlig den Stand verliert und nachher am Boden bleibt. Badiou sieht Fulgurationen vor.

Die Grenze ist die Einrichtung eines einseitigen Verhältnisses

Für die Betroffenen ist dieser Typus von Grenze ein einseitiges Verhältnis. Eine Beziehung wird hergestellt und ist nur in eine Richtung gangbar: diesseits des Erlaubten. (Das Verbot kann übertreten werden, aber das ist ein anderes Thema.) Verbote sind in menschlichen Gemeinschaften unerläßlich; mit der dargestellten Struktur müssen wir leben. Bleibt die totalisierende Konstruktion, die Parmenides vorgelegt hat. Ohne Ontologie zu betreiben, kann aus der Analyse dennoch etwas gewonnen werden. Sie macht deutlich, aus welchen Komponenten ein "ganz gewöhnliches" Verbot besteht und führt zur Frage, wer oder was im Einzelnen die Bewegungsfreiheit in Anspruch nimmt, die zur Aufstellung von Verboten nötig ist. Die Rollenverteilung macht den Unterschied. Wie die Rollen besetzt sind, kann die Ontologie nicht angeben. Aber sie ist eine Demonstration der Rollenverteilung.