Zarlenga, Stephen: Der Mythos vom Geld - die Geschichte der Macht.

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Internationale Währungssysteme (IWS)

S. 467 - 486

Das Internationale Währungssystem besteht seit der Mitte des 20. Jahrhunderts und wurde durch den Zusammenbruch des Goldstandards im Zuge der Weltwirtschaftskrise bedingt. Der Goldstandard als Basis des Geldwesens bestand im 19. und 20. Jhdt. in Europa und den USA.

Internationaler Goldstandard

Der internationale Goldstandard sollte eine objektive Bewertung von Gold ermöglichen. Der Wert von Gold ist jedoch ein variabler, der unter anderem durch die verfügbare Menge beeinflusst wird. Zwischen 1820 und 1931 bestimmte der Goldstandard in fast allen Ländern Europas die Währung.

Internationaler Währungsfonds (IWF)

Gründung 1946 mit 29 Mitgliedsstaaten. Anhand einer bestimmten Quote zahlt jeder Staat Gold, Dollar und Eigenwährung ein, dies stellt die IWF-Reserven dar. Wobei zu Beginn der Status von Dollar und Gold gleich bewertet wurden (Gold-Dollar-Parität); dies wurde 1971 aufgehoben.

Der IWF stellt eine Sonderbehörde der UNO dar, die UNO besitzt jedoch keinerlei Kontrollbefugnis über diesen Fonds. Oberstes Organ ist der Gouverneursrat, in den jeder Mitgliedsstaat einen Währungsbeamten entsendet. Die Geschäfte des IWF werden vom Exekutivdirektorium geführt - in diesem sind nur die führenden Industrienationen vertreten – und versammelt sich mindestens dreimal pro Woche. Entscheidungen werden im Konsens getroffen, bei Uneinigkeit ist der Geschäftsführende Direktor aufgefordert, Handlungen zu setzten, die ein Ergebnis ermöglichen. Die Positionen des Geschäftsführenden Direktors wird immer durch einen Nicht-Amerikaner, jene des Präsidenten durch einen Amerikaners besetzt.

Ziel des IWF ist es feste Wechselkurse mit einer maximalen Bandbreite von +/- 1 % (wurde später auf 10% erhöht) zu erreichen, um die Parität zwischen der eigenen Währung und dem Goldkurs zu stabilisieren. Nach Aufhebung der Gold-Dollar-Parität 1971 kam es zu Änderungen und einer Flexibilisierung der Wechselkurse. Der Wechselkurs großer Industriestaaten wurden freigegeben, jener kleinerer Staaten wurde an große Länder gebunden (z.B. Schilling an D-Mark). Seit diesem Zeitpunkt liegt der Schwerpunkt der Tätigkeiten des IWF in Aufsichts- und Überwachungstätigkeiten. Er ist vergleichbar mir einem großen Kreditinstitut das Umschulungen von Entwicklungsländern auf IWF-Mitgliedsstaaten durchführt. Im Zuge dieser Umschuldungen werden jedoch meist hinterfragenswerte Aktionen gesetzt. So sind die Schulden durch die Bevölkerung zu erbringen oder durch Streichung von Subventionen (auch für Nahrungsmittelprogramme). Ebenso werden Kürzungen der Staatshaushalte bis zu 50% gefordert. Die Auflagen basieren zum Großteil auf einer städtisch strukturierten Gesellschaft, Entwicklungsländern fehlt diese jedoch meist im geforderten Ausmaß.

Europäische Währungsunion (EWU)

S. 491 - 510

Die EWU ist lt. Maastricht-Vertrag durch die Europäische Zentralbank (EZB) zu gewährleisten. Die EZB stellt neben dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem europäischen Gerichtshof eines der EU-Hauptorgane dar.

Aufbau der EZB
Gemeinsam mit nationalen Zentralbanken bildet die EZB das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Dieses wird vom EZB-Rat, dem erweiterten Rat der EZB und dem Geschäftsführenden Direktorium geleitet. Der EZB-Rat setzt sich aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken (ZB) und den Mitgliedern des Direktoriums zusammen, alle ZB-Präsidenten sind stimmberechtigt. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Das Direktorium setzt sich aus sechs Fachleuten zusammen, die von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer einvernehmlich gewählt werden und gliedert sich in Präsident, Vize-Präsident und vier weiteren Mitgliedern, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Der erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken. Von 1994 bis 1998 gab es noch das Europäische Währungsinstitut (EWI) welches die Vorraussetzungen für die Einführung der Europäischen Währungsunion schaffen sollte. Nach Abschluss dieser Tätigkeiten wurde es von der EZB abgelöst.

Inhaber der EZB sind die nationalen Zentralbanken, welche nach einem festgelegten Schlüssel unveräußerbare Kapitalsanteile halten. Private Anteilszeichnung ist nicht möglich.

Die EZB kann durch den Europäischen Gerichtshof überprüft werden. Ziel der EZB bzw. des ESZB ist die Preisstabilität innerhalb der Gemeinschaft, jedoch auch die Ziele der EU (z.B. Entwicklung des Wirtschaftslebens, hohes Beschäftigungsniveau, Hebung der Lebenshaltung und Lebensqualität) werden von ihr verfolgt.

Konvergenzkriterien der EWU
Die Mitgliedsstaaten sind auf Grund des „Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ (EGV) verpflicht, folgende Kriterien zur Wirtschafts- und Währungsstabilität einzuhalten:
• Das Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3 % des tatsächlichen Bruttoinlandsproduktes betragen.
• Die Staatsverschuldung darf 60 % des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigen.
• Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 % über jenen Mitgliedsstaaten mit der höchsten Preisstabilität liegen.
• Zinssätze für langfristige Staatsschuldverschreibungen dürfen nicht mehr als 2 % über dem Prozentsatz jener Mitgliedsstaaten mit der höchsten Preisstabilität liegen.

Geldschöpfung der EWU
Die Geldschöpfung erfolgt über folgende Möglichkeiten:

Banknoten
Laut Maastricht-Vertrag hat ausschließlich der EZB-Rat das Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu bewilligen. Die Ausgabe von Banknoten erfolgt durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken, Münzgeld wird nur von nationalen Zentralbanken ausgegeben.

Monetisierung von Schulden
Die EZB darf diese Form der Geldschöpfung nicht anwenden, da die Übernahme von öffentlichen Schulden durch die EZB lt. EGV verboten ist.

Offenmarkt- und Kreditgeschäft
Der Kauf von Schuldtiteln (z.B. Forderungen in Drittlandwährungen), börsennotierter Wertpapiere oder Edelmetall, sowie Kreditgeschäfte mit Kreditinstituten stellt eine Möglichkeit der „Geldschöpfung“ dar, da durch diesen Kaufprozess wieder Geld in Umlauf gebracht wird. Ebenso stellt der Zinsgewinn bei Kreditgeschäften ein Geldschöpfungspotential dar.

Mindestreserven
In den Mitgliederstaaten ansässige Kreditinstitute müssen auf Konten der EZB und den nationalen Zentralbanken Mindestreserven anlegen. Werden die Vorgaben nicht beachtet so entstehen Strafzinsen, welche ebenso wie Zinsgewinne aus dem Kreditgeschäft Geldschöpfungspotential darstellen.

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