Verantwortungslos? (PhÜD)

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Gewissenserforschung an Drohnen


Urteilskriterien. Eine Annäherung

Es geht um den Unterschied moralisch qualifizierbarer Handlungen von Missgeschicken. Ein Kriterium, das dabei eine Rolle spielt, sei herausgegriffen. Der Unterschied liegt darin, ob eine Entschuldigung angezeigt ist. Genauer gesagt: In einem solchen Sprechakt verständigen sich zwei Akteure darüber, dass etwas nicht nach Wunsch verlaufen ist, dass eine Seite dazu den Anlass gab, dass dieser Vorgang die Gegenseite negativ betroffen hat und – darauf kommt es an – dass die Aktion nicht unvermeidlich, sondern (im Licht einer im Nachhinein angestellten Überprüfung), bedauerlich ist. Schlechtes Gewissen beruht dann darauf, aus einer Reihe von Optionen eine gewählt zu haben, die den selbstgesetzten Verhaltensstandards nicht genügt. Eine Entschuldigung zu akzeptieren bedeutet, der Kontrahentin „abzunehmen“, dass sie ihre Disposition umstellt. Dafür gibt es keine wissenschaftlichen Gesetzen vergleichbare Sicherheit, dennoch lassen sich Menschen immer wieder darauf ein. Und Drohnen?

Hier zeigt sich eine rekursive Schleife. Das Phänomen der Entschuldigung wurde herangezogen, um den Unterschied zwischen Handlung und Irrtum zu erfassen. Doch dieses Phänomen unterliegt denselben Bedenken. Weder können wir greifbar wissen, ob sich jemand bei einem Vorgang „etwas gedacht hat“, noch gibt es eine Garantie, dass seine Entschuldigung „ehrlich gemeint ist“. Untrüglichen Zeichen“, auf die man sich bisweilen beruft, sind ein Oxymoron. Im Begriff eines stellvertretenden Zeichens liegt nämlich, dass es in die Irre führen kann. Eine erfolgreiche Entschuldigung verlangt, dass sich die Kontrahenten im Interim zwischen ihren Handlungsdispositiven einigen. Die Rekursion geht weiter: worin besteht „Einigung“? Auf dem Gebiet der Handlungsanalyse ist dem intentionalen Vokabular nicht zu entkommen. Zur Beschreibung von Akteuren setzen wir zwei gegenstrebige, und dennoch in Verbindung funktionale, Mittel ein, die Eigen- und Fremdperspektive. Die Überlegung läuft auf die Frage hinaus, ob in der Rede vom schlechten Gewissen Drohnen als Vertreter der Fremdperspektive auftreten können.

„Können“ folgt hier der Grammatik von Ausdrücken für Kommunikationsregeln in sozialen Kontexten. In der Sache des schlechten Gewissens ist das eine Endstation. An ihr muss eine idealtypisch projizierte Bedeutung „vor Ort“ spezifisch umgesetzt werden. Gefragt ist, ob Drohnen eine gewisse Rolle spielen können. Aus den zahlreichen Varianten sprachlicher Rollenspiele wird eines herausgenommen, nämlich die Beschädigung von Menschen durch Maschinen. Zwei Eckpunkte der Analyse solcher Begebenheiten wurden festgestellt: der Handlungsbegriff und die Möglichkeit der Entschuldigung. In Bezug auf sie sind Weichen zu stellen. Erstens ist anzugeben, ob ein intentionales Vokabular am Platz ist, und zweitens, ob der Sprechakt der Entschuldigung unter den erwähnten Umständen ein angemessenes Unterscheidungskriterium ist. Wer das Vokabular ablehnt, gerät in eine für den Naturalismus charakteristische Position: Die Instrumente, die ihm zur Verfügung stehen, passen nach seiner Vorgabe nicht darauf, was abgelehnt wird. Eine solche Weichenstellung beseitigt das Problem. (Widersacher hängen für Naturalisten letztlich einem Aberglauben an.) Bleibt zu klären, was es mit der Option Entschuldigung auf sich hat.