Open Culture - Die Rechtliche Frage

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Version vom 21. Februar 2006, 00:32 Uhr von Hofbauerr (Diskussion | Beiträge) (Weiterentwicklung der GPL)
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Abstract

Warum spielt die rechtliche Frage eine so große Rolle in der Open Culture? Tatsächlich spielt sie keine größere Rolle als für eine Firma, die ihr Eigentum schützen will. Im Unterschied dazu, liegt das Bestreben nicht im Schutze des Eigentums sondern in der Förderung der Allgemeinheit. Die folgende Abhandlung soll dies verdeutlichen.

Einleitung

Urheberrecht, eine Übersicht

Das angloamerikanische Copyright

Das kontinentaleuropäische Urheberrecht

Vergleich der beiden Traditionen

Lizenzen

Urheberrechtliche Lizenzverträge sind Verträge, die dem Vertragspartner einfache oder ausschließliche Rechte einräumen. Hierfür werden die Vertragsbedingungen, also die Spielregeln, im Lizenztext festgehalten. Darunter fallen neben den Rechten, die dem Lizenznehmer Freiheiten zugesteht, auch Bedingungen, wie Gegenleistungen und Vertragsstrafen. Ein Vertrag bedarf der Zustimmung beider Parteien um Wirkung zu erlangen.

GNU General Public License

Im Januar 1989 veröffentlichten Richard Stallman, der Gründer des GNU-Projektes, und der Rechtsprofessor und pro bono Anwalt der Free Software Foundation Eben Moglen die erste Version der GPL. Sie stellte eine Vereinheitlichung ähnlicher Lizenzen dar, die schon vorher für Freie Software verwendet wurden. Normalerweise wurde für jede Software eine eigene Lizenz zugeschnitten. Dies stellte speziell im Bereich der Freien Software ein Hindernis dar, da die Erstellung einer solchen meist rechtlichen Beistand bedarf und somit Zeit und Geld in Anspruch nimmt. Dem setzten Stallman und Moglen die GPL entgegen, welche bei jedem Projekt wieder verwendet werden kann. Somit wurde auch jedem Programmierer die Möglichkeit gegeben, auch kleine Projekte mit einer Lizenz auszustatten, die vor Gericht Bestand hat. Die letzte Revision der Lizenz erfolgte 1991 mit der Version 2. Zeitgleich wurde auch die LGPL, damals noch unter dem Namen Library General Public License, veröffentlicht. Diese wurde 1999 in Lesser General Public License umbenannt.

Lizenzbestimmungen

Das die GPL eine besondere Lizenz ist, bemerkt der aufmerksame Leser schon in der Preamble.

 The licenses for most software are designed to take away your
 freedom to share and change it. By contrast, the GNU General
 Public License is intended to guarantee your freedom to share and
 change free software--to make sure the software is free for all
 its users. 

Lizenzen werden dahingehend verwendet um dem Nutzer die Richtlienien zur Benützung der Software zu verdeutlichen. Dies bezieht sich zum Beispiel auf das Verbot, das Programm zu kopieren, zu verändern, ... Normalerweise ist es eine Auflistung von Verboten, hier hingegen ist es eine Auflistung von Rechten:

  1. Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt werden.
  2. Kopien des Programms dürfen kostenlos verteilt werden.
  3. Die Arbeitsweise eines Programms darf studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
  4. Es dürfen auch veränderte Versionen vertrieben werden.

Aber auch Plichten:

  1. Alle verteilten Versionen müssen mit dem Quellcode vertrieben oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
  2. Eine einmal unter die GPL gestellte Software bedingt immer, auch bei Veränderung des Quellcodes, die GPL.

Interessant hierhingehend ist, dass die Restriktionen der Lizenz nicht zum Schutze des Autors, sondern zum Schutze vor Vereinleibung in propäritäre Software eingesetzt werden. Also zur Erhaltung der Rechte bzw. Freiheiten die diese Lizenz gewährt. Man bezeichnet dieses rechtliche Konstrukt als Copyleft.

Kritik an der GPL

Ein Hauptkritikpunkt an der GPL ist, dass sie Software, die Quellcode der unter unter die GPL gestellt wurde verwendet, kontaminiert. Somit ist es unmöglich den freien Quellcode in kommerzielle Projekte zu verwenden. Das betrifft auch Code von Bibliotheken, die diesen statisch oder dynamisch Verlinken. Speziell in diesem Fall hemmt dies die Verbreitung von Standardbibliotheken.

Rechtliche Aspekte der GPL

Da die GPL aus dem angelsächsischen Raum stammt, sind einige Klauseln nur bedingt auf andere Rechtsräume anwendbar, da das Entstehen, Erlöschen und der Inhalt von Immaterialgüterrechten nach dem Recht des jeweiligen Landes zu beurteilen sind, indem eine Benutzungs- oder Verletzungshandlung gesetzt wird. Dies bedeutet, dass die Rechtssicherheit erst durch Prüfung der Lizenzvereinbarung in jedem Land gewährleistet ist.

Was ist GPL-kompatibl?

Weiterentwicklung der GPL

Die letzte Veröffentlichung der GPL stammt aus dem Jahr 1991. Da sie nun auch große Verbreitung ausserhalb des GNU-Projekts hat und dies nicht nur im Bereich Software, stehen drei Hauptpunkte an.

  1. Da die GPL als globale und universelle Lizenz im Bereich Software gedacht ist, soll die nächste Revision, also Version 3, die Rechtsräume anderer Staaten stärker berücksichtigen. Damit die Grundprinzipen der GPL auch in anderen Ländern rechtsverbindlich sind, sobald jemand Software oder Text unter die GPL stellt.
  2. Verbesserung der Paragraphen 3 (Verteilen, ... ) und 7 (Patente)
  3. Softwarepatente und Trusted computing sollen im Lizenztext Berücksichtigung finden.


zu Open Culture - Kritik

Weitere Lizenzen für Software

GNU Lesser General Public License

GNU Lesser General Public License (LGPL) ist wie auch die GNU General Public License (GPL) und GNU Freie Dokumentationslizenz (GFDL) eine weitere Lizenz der Free Software Foundation. Sie wurde ursprünglich als Library General Public License bezeichnet, später jedoch in Lesser General Public License umbenannt. Sie gewährt die gleichen Freiheiten wie die GPL. Im Gegensatz zur GPL erlaubt die LGPL das dynamische Linken jeglichen Quellcodes. Daher ist sie besonders für Bibliotheken geeignet, was ihr anfänglicher Name auch aussagte. Da der Name Library General Public License jedoch die Leute dazu verführte ihre Bibliotheken immer, auch wenn dies nicht nötig war, unter diese zu stellen, entschied sich die FSF zur Namensänderung. Die Idee des Copyleft ermöglicht, wie auch bei der GPL, dass einmal Freie Software immer Freie Software bleibt. Somit kann propäritäre Software zwar dynamisch gelinkt werden, ohne dass sie zur freien Software mutiert, bei statischer Linkung, hingegen, muss sie entweder unter die GPL oder LGPL getellt werden.

BSD License

Sie ist genauso wie die GPL eine Standart-Lizenz für freie Software, mit dem entscheidenden Unterschied, dass sie kein Copyleft beinhaltet. Die UCB, die Berkeley Universität von Kalifornien, entwickelte diese Lizenz für ihre BSD-Distribution, die nachdem sämtlicher AT&T-Quellcode entfernt wurde, freie BSD-Distribution, wie FreeBSD (1993), NetBSD (1993), OpenBSD (1995), DragonFly BSD (2003) hervorbrachte. Die BSD-Lizenz ist im Vergleich zur GPL wesentlich kürzer und umfasst 3 - 4 Klauseln, je nachdem welche Lizenz verwendet wird, da die 4 Klauseln umfassende Lizenz als GPL-inkompatibel eingestuft wird. Es handelt sich um die 3 Klausel der Orginal-BSD-Lizenz, die sogenannte advertising clause.

 All advertising materials mentioning features or use of this
 software must display the following acknowledgement:
 This product includes software developed by the University of
 California, Berkeley and its contributors.

Sie verplichtet dazu, beim Bewerben der Software den ursprünglichen Autor zu nennen. In der modifizierten Version fehlt diese Klausel und somit ist sie GPL-kompatibel. Sie ist speziell auch für Anbieter kommerzieller Produkte interessant, da sie als einzige Bedingung nur den Copyright-Vermerk des ursprünglichen Programms enthalten. Dadurch ist auch statisches Verlinken erlaubt oder es unter einer anderen Lizenz zu vertreiben. So kann proprietärer Software durchaus Code aus freier Software enthalten, wenn diese unter der BSD-Lizenz, beziehungsweisde unter einer Non-Copyleft-Lizenz, stand.

Apache License

Vorweg; auch diese Lizenz ist in ihrer aktuellen Form, der Version 2.0, nicht GPL-kompatibel. Sie wurde von der Apache Software Foundation entwickelt. Die wahrscheidlich bekannteste Software unter dieser freien Software-Lizenz ist der Apache HTTP Server (Webserver).

Mozilla Public License

Lizenzen für Dokumentationen

GNU Free Documentation License

Die GNU-Lizenz für freie Dokumentation(GFDL) wurde ursprünglich für Dokumentationen, Handbücher im Bereich des GNU-Projekts bzw. für Software geschaffen. Sie ist aber auch für Texte jeglicher Art, also auch ausserhalb des Softwarebereichs, geeignet. Das Copyleft-Prinzip findet sich auch in dieser Lizenz wieder, da alle abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen sind. Weiters sind bei Modifikationen des Dokumentes mindestens fünf der ursprünglichen Autoren, es sei den es sind weniger, anzugeben, solage sie diese nicht von der genannten Pflicht befreien.

FreeBSD Documentation License

Creative Commons - Ein interessanter Ansatz

Die Zukunft des Copyleft?

Zusammenfassung

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