Lehrstellenschaffung in Österreich (JsB)

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Lehrstellenschaffung in Österreich

Für die Jugendlichen und für die Wirtschaft ist es wichtig, dass so viele Jugendliche wie nur möglich in ihrer Erstqualifikation jene Fähigkeiten erlernen, die ihnen eine reelle Chance auf einen Arbeitsplatz ermöglichen. Projekte wie „P06 – Blum Bonus“, „Ausbildungsverbünde neu“ und „ÜAZ – Überbetriebliche Ausbildungszentren“ würden eine Menge an zusätzlichen Ausbildungsplätzen für Jugendliche schaffen. (vgl. STRATEGIEPAPIER II, 3.6.2006, S. 25)

Die Duale Ausbildung

Die Ausbildung in einem Lehrberuf steht allen Jugendlichen offen, die die neunjährige Schulpflicht abgeschlossen haben. Neben der Lehre kann die berufliche Erstausbildung auch in Vollzeitschulen erworben werden. Zu nennen sind die berufsbildenden mittleren Schulen (zB Technische und Gewerbliche Fachschulen, Handelsschulen, Schulen für wirtschaftliche Berufe), die berufsbildenden höheren Schulen (zB Höhere Technische und Gewerbliche Lehranstalten, Handelsakademien, höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, Höhere Lehranstalten für Tourismus) und die Schulen im Gesundheitswesen.
3 wichtige Punkte zur Dualen Ausbildung:

  1. Die Duale Ausbildung findet an 2 Lernorten statt, wie Betrieb und Berufsschule.
  2. Die betriebliche Ausbildung umfasst den größten Teil der Lehrzeit.
  3. Die Abschlussprüfung am Ende der Lehrzeit wird von Berufspraktikern abgenommen. Das Schwergewicht der Abschlussprüfung liegt auch den praktischen Fertigkeiten und Kenntnissen, die für den Beruf erforderlich sind.

Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der Ausbildung zwischen zwei und vier Jahren. Wenn schon die bereits berufsspezifische Ausbildungen in verwandten Lehrberufen oder in fachlich einschlägigen schulischen Ausbildungen erworben wurde, wird die Lehrzeit verkürzt.
Ausbildung im Betrieb: Vermittlung berufsspezifischen Fähigkeiten und berufsspezifischen Kenntnisse.
Ausbildung in der Berufsschule: Vermittlung des fachtheoretischen Grundwissens und Erweiterung der Allgemeinbildung.
(aus http://www.berufsinfo.at)

Lehre und Matura

Die meisten Jugendlichen entscheiden sich mit 15 Jahren für einen schulischen Bildungsweg oder für eine Ausbildung über eine Lehre. Es zeigen sich hohe drop out Zahlen an den berufsbildenden Schulen und daraus lassen sich ableiten, dass einige Jugendliche über die schulische Bildungsschiene zu wenig Lernmotivation aufbringen können. Lehre und Matura zeigt sich als Alternative für schulfrustrierte Jugendliche. (vgl. STRATEGIEPAPIER II, 3.6.2006, S. 26)

Welche Vorteile hat die Bildungsform „Lehre und Matura“?

  • Lernleistungsstarke Jugendliche wählen anspruchsvolle Lehrberufe
  • Finanzielle Anreize durch ein Einkommen während der Ausbildung durch die Lehrlingsentschädigung
  • Versicherungsjahre für die Rente
  • Ideale Ausgangsbasis für eine anschließende Fachhochschule oder Universitat als weitere Aufstiegschance
  • Erhöhte Chancen auf eine Beschäftigung im Ausbildungsbetrieb – Berufswahl nach Eignung und Neigung für praxisorientierte Lerntypen.

Generell gibt es 2 Arten von lernleistungsstarken Jugendlichen:

  1. Jugendliche, die ihre berufliche Erstausbildung über den schulischen Weg wählen.
  2. Jugendliche, die als praxisorientierte Lerntypen gelten und ihre Berufsausbildung über eine Lehre machen wollen.

Die Situation, dass es unterschiedliche Lerntypen gibt und die duale Ausbildung zwischenzeitlich mit „Lehre und Matura“ eine kontinuierliche Bildungslaufbahn von der Lehre bis hin zur Hochschule oder Universität ermöglicht, eröffnet für viele Jugendliche, deren Eltern und für die Wirtschaft neue Perspektiven.
Bei einer zielorientierten Anwendung des Projektes „Lehre und Matura“ kann für allle Beteiligten eine win-win Situation erreicht werden. Lehre und Matura ist als Variante zum Besuch einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule (BMHS) zu sehen. Berufsmatura und BMHS ergänzen sich, weil sie unterschiedliche Qualifikationsschwerpunkte haben.
Lehre und Matura hat als Qualifiaktionsschwerpunkt die Praxiskompetenz und die BMHS hat die Theoriekompetenz.
Nach der Ansicht von KommR Egon BLUM, dem Verfasser des Strategiepapiers II, ist die Ausbildungskombination „Lehre und Matura“ für jene Jugendliche geeignet, die Gefahr laufen, über die schulische Schiene zu scheitern. (vgl. STRATEGIEPAPIER II, 3.6.2006, S. 29)

Seit 1997 kann in Österreich während der Lehrausbildung und nach absolvierter Lehre oder Fachschule die Berufsmatura abgelegt werden und damit verbunden sind neue Karrierechancen im Beruf sowie Zugang zum weiterführenden Studium an Universität und Fachhochschule. In Vorarlberg wird diese Chance im Österreich-Vergleich überdurchschnittlich oft genutzt. Einen Bildungszuschuss gibt es vom Land Vorarlberg von der Arbeiterkammer Vorarlberg, der Wirtschaftskammer Vorarlberg und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. ( aus www.egon-blum.at )

„Ausbildungsverbünde neu“ – für mehr zusätzliche Lehrstellen

Durch „Ausbildungsverbünde neu“ werden Voraussetzungen geschaffen, dass Betriebe jene Technologien, die sie nicht ausbilden können, durch andere Betriebe ausbilden lassen können. Berufsbilder werden immer komplexer und viele Unternehmen sind nicht mehr in der Lage, die vorgeschriebenen und erforderlichen Technologien vollinhaltlich im eigenen Unternehmen zu vermitteln und ziehen sich aus der Ausbildung zurück.

Beispiele für Ausbildungsergänzungen:
BFI ( Berufsförderungsinstitut)
WIFI (Serviceeinrichtung der Wirtschaftskammer)
ÜAZ ( Überbetriebliche Ausblidungszentren) und
Kompetenzzentren ( hier handelt es sich um Organisationen, die von Unternehmen bei der Einführung neuer Technologien zu Rate gezogen werden können).
(vgl. STRATEGIEPAPIER II, 3.6.2006, S. 30)

Die zusätzlich in Anspruch genommenen Ausbildungsergänzungen dürfen dem Ausbildungsbetrieb keine Kosten verursachen. Stundenausmaß bzw. kostenmäßige Größenordnung für eine geförderte „Ausbildungsergänzug“ ist seitens des BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) noch festzulegen. (vgl. STRATEGIEPAPIER II, 3.6.2006, S. 31)

ÜAZ – Überbetriebliche Ausbildungszentren

Die Überbetrieblichen Ausbildungszentren (ÜAZ) sind für Jugendliche, die keinen Lehrplatz finden können und dort erwerben sie neben Fachkompetenz auch Gesellschafts und Sozialkompetenz.
Die ÜAZ sind für...

  • Lehrlinge, die auf Grund von Lernleistungsschwäche in einen markanten Ausbildungsrückstand geraten sind, können noch während der Lehrzeit vom ÜAZ übernommen werden.
  • Lehrlinge, die in einem ausbildenden Unternehmen nicht mehr bleiben können, müssen, um eine Lehrvertragsauflösung zu verhindern, in einem ÜAZ Platz finden, wo durch den Einsatz von sonderpädagogischen Maßnahmen ein positiver Lehrabschluss ermöglicht werden kann.

Immer mehr leinstungsschwache Jugendliche werden zwangsläufig in eine Berufsausbildung geträngt. Wenn sich bereit heute Unternehmen wegen mangelnder Lernleistungsfähigkeit der Lehranwärter aus der Ausbildung zurückziehen besteht kein Grund zur Annahme, dass sich die Situation ohne entsprechende Unterstützungs und Hilfsprojekte verbessern wird. Bezug auf ÜAZ ist anzumerken, dass sich dafür auch stillgelegte Werkstätten bestens eignen.
Modell wurde in Vorarlberg 2004/05 mit Erfolg gestartet und wurde 2006 weiter ausgebaut.
(vgl. STRATEGIEPAPIER II, 3.6.2006, S. 33ff.)

JASG – Jugendausbildungssicherungsgesetz

Geltungsbeginn: 22.Juli 1998, Geltungsdauer: bis 31. Dezember 2011.
Das JASG ( Jugendausbildungssicherungsgesetz) beinhaltet insgesamt acht Paragraphen:
Ausbildungsprojekte (§1), Landesprojektgruppen (§2), Lehrgänge (§3), Lehrlingsstiftungen (§4), Teilnehmer (§5), Finanzierung (§6), Vollziehung (§7) und Inkrafttreten und Außerkrafttreten (§8).

Ausbildungsprojekte

§1.(1) Für die Schulentlassjahrgänge 1998 und 1999 sind beginnend in den Ausbildungsjahren 1998/99 und 1999/2000 Projekte für Ausbildungsmaßnahmen mit 2500 Plätzen in Lehrgängen und 1500 Plätzen in Lehrlingsstiftungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen durch Förderung von geeigneten Trägern bereitzustellen und zu besetzen.(...) (JASG, Stand: Jänner 2006, Kammer für Arbeit und Angestellte für Wien, S.1)

In Maßnahmen können auch behinderte Jugendliche sowie auch Jugendliche mit besonderen Vermittlungshemmnissen einbezogen werden, wenn sie die Schulpflicht abgeschlossen haben und die Voraussetzungen (Siehe Teilnehmer und Teilnehmerinnen) erfüllen.

Landesprojektgruppen

Haben folgende Aufgaben:

  • Entscheidung über die örtliche und fachliche Verwendung der im Bundesland getrennt nach Lehrgängen und Lehrlingsstiftungen zur Verfügung gestellten Anzahl von Ausbildungsplätzen.
  • Ermittlung der vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten in Lehrgängen und Lehrlingsstiftungen in fachlicher und örtlicher Hinsicht
  • Entscheidungen über die Träger der Lehrgänge und der Lehrlingsstiftungenn und die mit diesen abzuschließenden Vereinbarungen.

(vgl. JASG, Stand: Jänner 2006, Kammer für Arbeit und Angestellte für Wien, S.1)

Räumliche Kapazitäten in Bundesschulen und weitere öffentliche Pflichtschulen können für die Ausbldungszwecke unentgeltlich in Anspruch genommen werden.

Lehrgänge

  • Sind nach dem JASG organisierte Veranstaltungen zum Erwerb von Fertigkeiten und Kenntnissen eines Lehrberufes. Je nach Bedarf dauern sie bis zu zwölf Monate.
  • Die Lehrgänge können im Oktober des jeweiligen Kalenderjahres beginnen.
  • Für die Lehrgänge sind Lehrberufe auszuwählen, für die am Arbeitsmarkt des betreffenden Bundeslandes Nachfrage besteht.
  • Die praktische Ausbildung beträgt mindestens 60%. Teil der Inhalte ist auch die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen zur Bewerbung.
  • Die LehrgangsteilnehmerInnen können eine besondere Beihilfe in der Höhe von 150 Euro monatlich erhalten. Die LehrgangsteilnehmerInnen gelten als Lehrlinge.

Jugendliche, die bereits an einem Lehrgang teilgenommen, jedoch trotz intensiver Suche keinen Arbeitsplatz bekommen haben, gibt es für die weitere aufbauende Lehrgänge. Darüber hinaus können Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung eingerichtet werden. (vgl. JASG, Stand: Jänner 2006, Kammer für Arbeit und Angestellte für Wien, S. 2)

Lehrlingsstifungen

  • Sind organisierte Ausbildungen in aussichtsreichen Lehrberufen.
  • Die Lehrlingsstifungen haben Mitte November des jeweiligen Kalenderjahres zu beginnen.
  • Der Praxisanteil der Ausbildung hat mindestens 60% zu betragen.
  • Teil der Inhalte ist auch die Vermittlung von Kenntnissen zur Bewerbung.
  • Die StiftungsteilnehmerInnen können eine besondere Ausbildungshilfe in der Höhe von 220 Euro erhalten.
  • Die StiftungsteilnehmerInnen gelten als Lehrlinge.

(vgl. JASG, Stand: Jänner 2006, Kammer für Arbeit und Angestellte für Wien, S.2)

Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Platzes in einem Lehrgang ist ein positiver Abschluss der 8. oder 9. Schulstufe, eines Platzes in einer Lehrlingsstiftung, dass die Schulpflicht 1998 bzw. 1999 erfüllt wurde.
  • In beiden Fällen muss der Teilnehmer ( die Teilnehmerin):
  1. beim AMS als Lehrstellensuchend registriert sein und das AMS sieht keine Möglichkeit der Unterbringung auf eine zumutbare Lehrstelle oder der Suchende muss
  2. mindestens fünf eigenständige und erfolglose Bewerbungen nachweisen.
  • Die Zuweisung in die Maßnahme erfolgt durch das AMS.
  • Für den Fall des Besuches einer internatsmäßige organisierten Berufsschule dürfen die TeilnehmerInnen daraus keine Kosten erwachsen.

(vgl. JASG, Stand: Jänner 2006, Kammer für Arbeit und Angestellte für Wien, S.2)

Finanzierung

  • Der Aufwand für Förderungen für Lehrgänge ist für die Jahre 1998 und 1999 mit insgesamt 800 Millionen Schilling begrenzt.
  • Der Aufwand für Förderungen für Lehrlingsstiftungen ist für die Jahre 1998 und 1999 mit insgesamt einer Milliarde Schilling begrenzt.

(vgl. JASG, Stand: Jänner 2006, Kammer für Arbeit und Angestellte für Wien, S.2)

Vollziehung

§7 Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

  1. hinsichtlich des §1 der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten;
  2. hinsichtlich des §3 Abs.5 zweiter Satz, zweiter Teil, der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie;
  3. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten.

(JASG, Stand: Jänner 2006, Kammer für Arbeit und Angestellte für Wien, S.3)

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

§8.(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.
Auszahlungen aufgrund von Fördervereinbarungen nach diesem Bundesgesetz können auch noch im Jahre 2012 erfolgen.
(JASG, Stand: Jänner 2006, Kammer für Arbeit und Angestellte für Wien,S.3)

Projekt 06 – Lehrstellen (Blum Bonus)

Ziel vom Projekt06 ist es, zusätzliche Lehrstellen zu schaffen. Unternehmen die beriet sind, den Lehrlingsbestand zu erhöhen, werden mit einem „Betreuungsbonus“ pro zusätzlichen Lehrling von 400 Euro pro Monat im 1. Lehrjahr, 200 Euro im 2 Lehrjahr und 100 Euro im 3. Lehrjahr unterstützt. Das Projekt06 kann als win-win Modell angesehen werden. Die anfallenden Kosten sind nicht höher als JASG Qualifizierungsmaßnahmen, die bekanntlich jedem Jugendlichen zugesagt wurden, der keinen Ausbildungsplatz findet.
Durch eine Lehre kann mehr an Fach und Sozialkompetenz vermittelt werden als über einen Lehrgang. Vorteil dieses Projekts ist, dass Jugendliche eine höhere Chance haben, nach der Ausbildung einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Bisheriges Ergebnis

Das Projekt06 wurde am 1. September 05 gestartet und ist von Unternehmen und öffentlichen einrichtungen gut angenommen worden. Ende 2005 sind beim AMS über 11 000 Anträge eingegangen und bereits 6.600 (60%) für zusätzliche Lehrstellen bewilligt worden.
Das 2005 Ergebnis beträgt ca. 3.307 Lehrstellen mehr als im Jahre 2004, was einen Zuwachs von 2,8% bedeutet.
Erforderliche Aktivitäten als Lösungsansatz:
Projekt06 ist bis August 06 befristet. Aus der Sicht des Regierungsbeauftragten sollte das Projekt 06 bis zum Jahr 2008 verlängert werden.
(vgl. STRATEGIEPAPIER II, 3.6.2006, S. 31 )

Literatur

STRATEGIEPAPIER II, Maßnahmen für eine realitätsbezogene Zukunftsbewältigung: Stand:3.6.06, Copyright by KommR Egon Blum Regierungsbeauftragter für Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
JUGENDAUSBILDUNGSSICHERUNGSGESETZ (JASG): Stand: Jänner 2006, Kammer für Arbeit und Angestellte für Wien, aus www.wien.arbeiterkammer.at

Internet-Links

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Jugend und Arbeit
Tagung - zu gering qualifizierte Arbeitslose (JsB)