Kommentare und Beiträge zur SE-Einheit vom 25.11.2008

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Heidegger, Sein und Zeit - §§ 61 - 65.

Was für einen Begriff von Tod verwendet Heidegger? Welche „Phänomene“ sind in dem Begriff enthalten? (Leitet den Menschen eine versteckte Angst, weil er gleichen sterben wird: I schaffs nimmer, Streß!) Warum ist das Dasein ein Sein zum Tode? Woher kommt die eigenste Form des Schuldigseins? „ Das Dasein ‚ist‘ ständig schuldig, kann nur heißen, es hält sich in diesem Sein je als eigentliches oder uneigentliches Existieren.“ (§ 62, S. 305f.) Schuldig-sein, bedeutet vorsichtig gelesen also nur: handelnd existierend. Warum kann dann aber der „Sinn des Lebens“ nicht im Dasein immanent sein? Problem Entschlossenheit: „Das ‚kann‘ des Schuldigseinkönnens versteht die Entschlossenheit erst, wenn sie sich als Sein zum Tode ‚qualifiziert‘. (§ 62, S. 306) Problem Nichts: „Das Nichts, davor die Angst bringt, enthüllt die Nichtigkeit, die das Dasein in seinem Grunde bestimmt, der selbst ist als Geworfenheit in den Tod.“ (§ 62, S. 308) Sind das (Entschlossenheit und Nichtigkeit) die zwei Beweggründe warum Heidegger ein Leben als Lebenzum-Tod annimmt? -- Schaffen einer anthropologischen Konstante?! Erst nach bzw. durch der/die Sorge erscheint die Zeitlichkeit bei Heidegger: „Das dergestalt erst hinreichend geklärte Phänomen der sorge befragen wir dann auf seinen ontologischen Sinn. Die Bestimmung dieses Sinnes wird zur Freilegung der Zeitlich-keit.“ (S. 303, § 61)









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