Freie Software und freies Wissen: Was ist Creative Commons und Open Source?

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IM AUFBAU...........

Der Begriff Open Source ist bei vielen schon bekannt, mit Creative Commons schaut das aber schon ganz anders aus. Diese Wikiseite versucht einen Einblick in die Begriffe Open Source und Creative Commons zu geben. Beide dieser Initiativen wenden sich gegen die Kommerzialisierung von geistigem Eigentum und für mehr Rechte der Nutzer.


Einleitung

Immer mehr Initiativen versuchen das geistige Eigentum von Werkschaffenden zu schützen. Beschränkten sich diese Initiativen anfangs mit Open Source nur auf den Schutz von Software, hat sich dieser Schutz im Laufe der letzten Jahre auf Bilder, Texte, wissenschaftliche Arbeiten und auch Musik ausgeweitet. Die Open Source Bewegung ist nach wie vor gegen die Kommerzialisierung von Software zuständig. In den anderen Bereichen hat sich die Creative Commons Bewegung durchgesetzt.


Open Source - Entwicklung

Die Informationstechnologie ist sich schon vor langem der Notwendigkeit von freier Software bewusst geworden. Den Anfang von freier Software stellt der freie Quellcode von Linus Torwalds „Linux“ dar. Dieser Quellcode wurde mit Begeisterung von anderen Programmieren aufgenommen, die daraus bald viele verschiedene Betriebssystemdistributionen basierend auf Linux entwickelten (z.B. SuSe, RedHat,). In solchen Distributionen werden Linux, zahlreiche Anwendungsprogramme und Installationsroutinen zusammengefasst, damit es auch für Durchschnittsanwender möglich wird, sich mit Linux zu beschäftigen. Das Prinzip des zur Verfügungstellens des Quellcodes hat viele Programmierer zu veranlasst auch ihre Programme frei zur Verfügung zu stellen. Der Begriff Open Source wurde erst geprägt nach dem sich die Computerindustrie bewusst wurde, dass es zu viele verschiedene Projekte und Begriffe gab. Es wurde notwendig einen einzigen Begriff zu definieren, der als gemeinsamer Namen für die Lizenzen benutzt werden konnte und der Freiheit im Sinne der Wissenschaft verkörpert (Müller 1999, 2).

Maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Begriffes hatte das 1997 von Eric S. Raymond publizierte Essay „The Cathedral and the Bazaar“ (Müller 1997). Aufgrund dieses Essays wurde in der freien Software Gemeinde beschlossen, dass ein besseres Marketing benötigt wird und ein neuer Begriff für „Freie Software“ eingeführt werden sollte - der Begriff Open Source wurde von da an flächendeckend eingesetzt. Freie Software wurde (bzw. wird noch immer) auch oft synonym für „Open Source“ verwendet. Daraufhin kam es oft zu Missverständnissen, da viele Menschen dachten, dass die Software auch umsonst (also gratis) ist. Deswegen wurde frei durch open ersetzt, um zu erreichen, dass nicht mehr „umsonst“ sondern „offen“ für alles assoziiert wird. Es wurden auch für die Wirtschaft angepasste Open-Source-Lizenzen geschaffen, welche weiterhin den Bedürfnissen des Open-Source-Umfelds genügten, aber auch für die Wirtschaft interessant sein sollten. Eine der bekanntesten Lizenzen, die aus diesen Bestrebungen hervorging, ist die GNU General Public License, die später noch beschrieben wird.


Open Source - Standardkriterien

Will man den Begriff „Open Source“ für seine Software verwenden, gibt es einige Punkte, die man bedenken muss. Generell bezieht sich der Begriff „Open Source“ auf Software, die frei nutzbar und veränderbar ist und ohne Lizenzgebühren weitergegeben werden kann. Die Open Source Initiative (OSI) formulierte in der Open Source Definition eine Liste von Standardkriterien, die Open-Source-Lizenzen enthalten müssen, um sich „OSI-zertifiziert“ nennen zu dürfen (vgl. Müller 1999, 9). Dazu gehören:

• Freie Weitergabe – der Nutzer darf das Programm lizenzgebührenfrei beliebig an Dritte weitergeben.

• Quellcode – der Quellcode muss in veränderbarer Form verfügbar sein.

• Abgeleitete Werke – Ableitungen und andere Veränderungen müssen zulässig sein und unter den gleichen Bedingungen wie die Lizenz des ursprünglichen Softwareprogramms verbreitet werden können.

• Unverletzlichkeit des Quellcodes des Urhebers – die Lizenz kann die Weitergabe des Quellcodes in veränderter Form beschränken, wenn sie eine Verbreitung von Patches mit dem Quellcode zulässt, sodass diese Patches leicht vom zugrunde liegenden Quellcode unterschieden werden können.

• Lizenzweitergabe – die Rechte an der Lizenz gehen automatisch auf jeden über, an den die Software weitergegeben wird (d.h., das Programm darf ohne Genehmigung des ursprünglichen Urhebers an Dritte verteilt werden).

• Nichtdiskriminierung – es darf keine Nutzungsbeschränkungen für einzelne Personen, Personengruppen oder Anwendungsgebiete geben.


Open Source Lizenzen

Jede Open Source Lizenz muss diese bestimmten Regulationen beinhalten, um auch als eine Open Source Lizenz verstanden zu werden. "Das größte Gewicht liegt bei den unter dem Namen Open Source zusammengefaßten Lizenzen auf dem Recht, den Quellcode nicht nur zu lesen, sondern auch zu verändern, und diese Veränderungen zusammen mit dem originalen oder dem veränderten Quellcode wiederum Dritten zugänglich machen zu dürfen" (Müller 1999, 16). Diese Lizenzen hatten und haben alle das Ziel, Programmierern wie Anwendern Software mit möglichst wenigen Einschränkungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll durch diese Lizenzen aber auch der Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Software gesichert bzw. zumindest vereinfacht werden. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Rechte der Nutzer. Bei einigen Lizenzen darf der Nutzer auch den Sourcecode (Programmiercode) verändern, ohne dass die neu entstandene Software wiederum frei sein muss, bei anderen jedoch wird der Nutzer strikter eingeschränkt.

Als Beispiel für die Entwicklung von Lizenzen wird die der Lizenz "Berkley Software Distribution" (BSD) beschrieben. Die BSD Lizenz schränkt sowohl Programmierer als auch Anwender nur insofern ein, dass die ursprünglichen Autoren genannt werden müssen. Hauptpunkt der Lizenz ist der Ausschluss von Haftungsansprüchen gegenüber den Programmierern. Der Sourcecode, der der BSD-Lizenz unterliegt, kann in eigenen Entwicklungen benutzt werden, ohne dass diese wiederum freie Software sein müssen. Eine andere Lizenz, die GNU General Public License (GPL) hat andere Ziele, da sie neben den schon bekannten Haftungsausschlüssen auch noch die Forderung enthält, dass alle Weiterentwicklungen und alle Programme, die in irgendeiner Form unter der GPL lizenzierten Code enthalten, wiederum unter der GPL veröffentlicht werden müssen. Es gibt auch noch andere Lizenzen, sehr viele sogar. Einige Namen wären noch QPL, NPL. Diese sind meistens jedoch nur mehr Kombinationen der zuvor genannten Lizenzvereinbarungen. Sie folgen im Großen und Ganzen der GPL mit der Ausnahme, dass sie den Lizenzgebern andere Bedingungen als allen anderen Nutzern gewähren. Diese Lizenzen sind jedoch alle für Software konzipiert worden. Aufgrund einer Notwendigkeit zum Schutz von Dokumenten hat sich auf der Basis der GNU General Public License die GNU Free Dokumentation License entwickelt.

Open Source Lizenz für Dokumente und Wikis

War das Bestreben der Lizenzen geistiges Eigentum zu schützen nur auf Software beschränkt, hat sich durch die Weiterentwicklung der Computerindustrie das Streben nach einer Lizenz entwickelt, die auch Dokumente schützen kann. Daraufhin hat die Open Source Initiative für Dokumente und für Plattformen mit freien Inhalten (z.B. Wikis) eine Lizenz herausgegeben, die GNU Free Documentation License. Auch das Wiki, das im Rahmen des Seminars „Geld – Macht – Spaß – Bildung“ verwendet wird, wurde mit der GNU Free Documentation License zu bestimmten Bedingungen verfügbar gemacht.


GNU Free Dokumentation License

Diese Lizenz wurde für Handbücher für freie Software entworfen, denn ein freies Programm sollte von Handbüchern begleitet sein, die dieselben Freiheiten bieten, die auch die Software selbst bietet. Diese Lizenz ist aber nicht auf Softwarehandbücher beschränkt; vielmehr kann sie für jede Art von Dokumenten verwendet werden, unabhängig davon, was das Thema ist, oder ob es als gedrucktes Buch veröffentlicht wurde. Die Empfehlung für diese Lizenz von der Organisation selbst, wird für Werke ausgesprochen, die als Anleitungen oder Referenzen dienen sollen (Müller 1999, 7). Diese Lizenz soll, wie bereits erwähnt, es ermöglichen Handbücher, Lehrbücher oder andere nützliche Dokumente frei, im Sinne von Freiheit, zu machen; jedermann die Freiheit zu sichern, es zu kopieren und mit oder ohne Änderungen daran, sowohl kommerziell als auch nicht kommerziell weiter zu verbreiten. Weiterhin sichert diese Lizenz einem Autor oder Verleger die Möglichkeit, Anerkennung für seine Arbeit zu erhalten ohne für Änderungen durch Andere verantwortlich gemacht zu werden.

Diese Lizenz ist eine Art des "copyleft", was bedeutet, dass von diesem Dokument abgeleitete Werke ihrerseits in derselben Weise frei sein müssen. Das bedeutet, wenn jemand bestimmte Textpassagen aus diesen Dokumenten entnimmt und daraus ein neues Werk entsteht, muss dieses Werk auf die ursprünglichen Lizenzbestimmungen verweisen und diese Notiz muss in allen vervielfältigten Exemplaren enthalten sein.


Open Source – Warum?

Das von Eric S. Raymond anfangs beschriebene Modell beruht darauf, die Nutzer eines Programms zu Mitentwicklern zu machen, indem von ihnen vorgeschlagene Änderungen und Korrekturen wiederum in das Programm integriert werden. Bei kommerziellen Softwareprodukten gibt es bestimmte Entwickler, die für die Korrekturen zuständig sind. Bei Open Source Software nehmen die Nutzer selbst diese Korrekturen am Programm vor und testen diese, bevor sie sie an den Entwickler des Programms zurückschicken. Der so beschleunigte Entwicklungsprozess führt zu einer schnelleren Fehlerbehebung und damit zu besseren und stabileren Programmen. Dieser Prozess kann aber nur stattfinden, wenn die Nutzer auch Zugang zum Quellcode des Programms haben und es ihnen erlaubt ist, diesen zu ändern (vgl. Müller 1999, 19). Die Entwicklung von freier Software folgt einem völlig anderen Prinzip, als die Entwicklung von kommerzieller Software. Bei kommerzieller Software sind bezahlte Programmierer in eine hierarchische Firmenstruktur eingebunden. Freie Software dagegen wird hauptsächlich von zahlreichen Menschen in ihrer Freizeit entwickelt, die nicht dafür bezahlt werden. Nach Möller (2001, 3) ist ihr primärer Antrieb meistens nicht die Absicht, Geld zu verdienen, sondern sie wollen häufig zur Problemlösung bei der Arbeit oder in Forschung verhelfen. Daneben spielen auch die Freude am selbstbestimmten Programmieren und Anerkennung unter den gleichgesinnten Mitgliedern der Open Source Community eine wichtige Rolle.

Nun hat sich neben den Open Source Lizenzen auch eine andere Lizenz, bzw. Lizenzbewegung durchgesetzt, die ihr Spektrum an schützenswerten Inhalten erweitert hat – die Creative Commons Bewegung.


Creative Commons – some rights reserved

Jeder Wissenschaftler möchte sein geistiges Eigentum schützen, er möchte nicht, dass andere es als ihr eigenes Werk ausgeben. Bisher war es meist der Fall, dass sich Verlage um die Publizierung von wissenschaftlichen Arbeiten gekümmert haben und die Wissenschaftler meist wenig Mitspracherecht hatten. Diese Situation ist für die Wissenschaftler sehr unbefriedigend (Brüning, Kuhlen 2004, 459).

Diese unbefriedigende Situation ist dabei sich durch die Einführung des Creativ Commons Abkommen zu verändern. Diese Bewegung ruft alle Wissenschaftler auf ihr geistiges Eigentum öffentlich zugänglich zu machen, damit die Wissenschaft unabhängig von kommerziellen Interessen wird. Bisher war die Situation für Wissenschaftler trist, wollten sie publizieren, mussten sie alle ihre Rechte den Verlagen zusprechen (ebd., 460) und hatten selbst keine Rechte mehr auf ihr „produziertes Wissen“. Die Creative Commons Bewegung (CC) versucht nun diese Situation zu ändern und spricht den Autoren von ihnen selbst bestimmte Rechte wieder zu, also „some rights reserved“ (Kuhlen 2005, 2).

Die Creative Commons Intiative wurde 2001 vom Stanford Juristen Lawrence Lessig gegründet, um eine einfache Lizenzierung, auch im Rahmen der Wissenschaft zu ermöglichen. Er wollte jedem Autor die Möglichkeit geben, festzulegen was ein Dritter mit diesen Werken machen kann. Es wird also genau bestimmt, ob andere das Werk „nur“ gelesen und zitiert werden darf, oder ob es auch verändert werden kann. Die Idee ist, (wissenschaftliche) Arbeiten allgemein übers Internet zugänglich zu machen ohne kommerziellen Nutzen. Der Autor kann seine Arbeiten dann selbstständig ins Netz stellen, oder aber auch auf öffentliche Publikationsserver. Öffnet man ein solches Werk, wird gleich auf die Creative Common Lizenz hingewiesen, bei man durch einen Link die genauen Restriktionen nachlesen kann. Durch eine solche Lizenzierung von eigenen wissenschaftlichen Arbeiten, soll die wissenschaftliche Literaturversorgung angekurbelt werden und es auch Studenten möglich werden, wissenschaftliche Werke zur Verfügung zu haben ohne das dafür bezahlt werden muss. Das geistige Eigentum beschränkt sich nicht nur auf wissenschaftliche Arbeiten, sondern auch Bild, Musik und Video können lizenziert und somit öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Lizenzverträge von CC sind vielfältig und können von jedem Nutzer individuell bestimmt werden.

Lizenzvertrag

Bei der CC-Lizenzierung gibt es viele verschiedene Lizenzverträge. Es gibt einen Satz Lizenzbausteine, aus der der Autor sich seine Lizenz selbst zusammen bauen kann. So ist es nun möglich, dass verschiedene Werke unter dem CC – Logo veröffentlicht werden, allerdings völlig unterschiedliche Lizenzverträge beinhalten (Pleger et. al. 2005). Im Lizenzvertrag sind die verschiedenen Lizenzbausteine aufgelistet:


  • Baustein »Nicht kommerziell«

Dieser Baustein besagt, dass Lizenznehmer des mit diesem Attribut versehenen Werkes die Arbeit zwar kopieren und bearbeiten dürfen, aber eine kommerzielle Nutzung des Werkes ohne vorherige Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt ist. Es schließt also die kommerzielle Nutzung nicht per se aus, sondern verlangt eine explizite Erlaubnis des Urhebers. Der Urheber selbst kann sein Werk also kommerziell vermarkten und es gleichzeitig unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichen.


  • Baustein »Keine Bearbeitung«

Dieser Baustein beschränkt die Möglichkeiten für Lizenznehmer dahingehend, dass sie das ursprüngliche Werk zwar nutzen und kopieren dürfen, es jedoch in keiner Art und Weise bearbeiten dürfen. Diese Ausprägung dient damit primär der Verbreitung des ursprünglichen Werkes.


  • Baustein »Weitergabe unter gleichen Bedingungen«

Dieser Baustein der Creative Commons Lizenz verlangt, dass der Lizenznehmer seine unter Nutzung des ursprünglichen Werkes gewonnenen neuen Werke unter derselben Lizenz veröffentlicht wie das ursprüngliche Werk. Damit kann der Urheber eines Werkes sicherstellen, dass seine Schöpfung auch in Bearbeitungen nur unter den von ihm gedachten Rechten genutzt und veröffentlicht werden darf. Dieser Baustein schließt gleichzeitig die Grundrechte und die Möglichkeit der Bearbeitung ein. Die verschiedenen Bausteine können auch miteinander gekoppelt werden. Einzig »Weitergabe unter gleichen Bedingungen« und »keine Bearbeitung« können nicht kombiniert werden, da sie sich inhaltlich ausschließen.


Die Erstellung der entsprechenden Auszeichnungen und die Wahl der Bausteine können bequem im Baukastenprinzip über die Creative Commons Webseite vorgenommen werden. Abbildung 1 veranschaulicht diesen Prozess. Eine in diesem Beispiel erzeugte Lizenz wird auf verschiedene Arten dargestellt. CommonsDeed&JuristischeVers.jpg Abbildung 1

Die erste Art ist die allgemeinverständliche Version (nennt sich auch Commons Deed). Auf dieser Version sind die einzelnen Bausteine in allgemein verständlicher Sprache (jeweilige Landessprache) beschrieben. Dann gibt es auch noch eine Juristische Version, die auf die landesspezifische Rechtsgrundlage basiert. Wurde ein Werk nun unter die Creative Commons Lizenz gestellt, kommt die jeweilige Rechtsordnung des Landes zum Tragen. Das bedeutet, dass der Autor die Einhaltung der von ihm festgesetzten Lizenzbestimmungen notfalls auch einklagen kann.


Andere CC Lizenzmöglichkeiten:

Da es anfangs viele Kritikpunkte (z.B. fehlende Verträglichkeit zu anderen Lizenzen) an die Creative Commons Lizenzen gegeben hat, haben die Entwickler versucht, diese auszumerzen und zusätzliche, bestimmte Lizenzen einzuführen. Hier werden nun die zusätzlichen Lizenzen vorgestellt, die es zusätzlich zum Bausteinprinzip der ursprünglichen Creative Commons Lizenz, gibt (ebd., 3).


  • Developing Nations

Diese Lizenz ist speziell für Entwicklungsländer konzipiert worden. Sie erlaubt es Menschen aus den Entwicklungsländern die lizenzierten Werke für ihre Zwecke zu verwenden, jedoch bleibt das Copyright in der restlichen Welt beim ursprünglichen Autor. - Public Domain Certification Bei dieser Lizenz gibt der Autor jegliche noch ihm verbliebenen Urheberrechte an die Public Domain (öffentliches Gut) weiter. Er muss allerdings gewährleisten, dass er alles Notwendige getan hat, um den urheberrechtlichen Status des Inhalts zu überprüfen. Ansonsten könnte er dafür haften.


  • Recombo Lizenz

Die Recombo Lizenz ist eine neue CC Lizenz, die gemeinsam mit dem brasilianischen Kulturminster und Musiker Gilberto Gil entwickelt wurde. Diese Lizenz ist im Gebrauch in deutschsprachigen Ländern im Moment nur in der amerikanischen Version verfügbar und wird erst in Hinblick auf die anderen Rechtsgrundlangen entwickelt. Die Recombo Lizenz wird für Musikstücke verwendet.

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten die Recombo Lizenz anzuwenden.

    • Sampling: Andere können das Musikstück für jeden Zweck (außer für Werbezwecke, aber schon auch für kommerzielle Zwecke) verwenden und verändern. Das Kopieren und Vertreiben des Musikstückes ist auch erlaubt.
    • Sampling Plus: Diese Lizenz ist der Samplinglizenz sehr ähnlich, der einzige Unterschied ist, dass nur ein nicht-kommerzielles Vertreiben des Musikstückes erlaubt wird.
    • Noncommerical Sampling Plus: Wurde ein Musikstück mit dieser Lizenz lizenziert, ist es nicht gestattet diese für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Jegliche nicht kommerzielle Art der Verwendung (wie auch für file-sharing) ist gestattet.


  • Founder’s Copyright

Diese Möglichkeit der Lizenzierung muss noch für das österreichische Recht angepasst werden und ist im Moment nur auf U.S. Recht anwendbar. Es soll ermöglichen, dass unter copyright geschützte Inhalte noch vor dem Tod des Autors in das öffentliche Gut (public domain) übergehen können. Der Autor überschreibt das Copyright der CC mit der Lizenz, dass erst nach 14 bzw. 28 Jahren, je nach Wahl des Autors, sein Werk ins öffentliche Gut übergeht.


  • Creative Commons GNU GPL

Die GNU GPL wurde bereits im Abschnitt der Open Source Lizenzen vorgestellt. Kurz zur Erinnerung, sie beinhaltet die Forderung, dass alle Teile des Quellcodes, die in irgendeiner Form aus der GPL Software stammen, wiederum unter der GPL veröffentlicht werden müssen. Der CC-GNU GPL wird auch speziell für unter CC veröffentlichte Software verwendet. Nicht nur Text oder Video etc. können unter CC veröffentlicht werden, sondern auch Software. Der Lizenzvertrag ist ein offizieller FSF GPL und beinhaltet eine deutsche Übersetzung.


  • Creative Commons GNU LGPL

Diese Lizenz ist der CC-GNU GPL sehr ähnlich. Auch hier wird die Entwicklung von Software lizenziert. Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige besonders bezeichnete Software-Pakete - typischerweise Programmbibliotheken - von der Free Software Foundation und anderen Autoren, die beschließen, diese Lizenz zu verwenden.


  • Creative Commons- Wiki

Ein anfänglicher Kritikpunkt Creative Commons gegenüber war, dass es durch die Lizenzen nicht möglich war, Inhalte, die wie z.B. in einem Wiki veröffentlicht wurden, zu schützen bzw. es durch die Wikis zugrunde liegende Struktur (veränderbare Inhalte) nicht möglich war diese Inhalte zu schützen. Daraufhin hat CC eine eigene CC-Wiki Lizenz entwickelt. Werden die unter dieser Lizenz veröffentlichten Inhalte weitergegeben, regelt die CC- Wiki Lizenz, dass auch der Name des Autors genannt werden muss.


  • Creative Commons Music Sharing License

Diese Lizenz soll es Musikern ermöglichen, ihre Musikstücke zu veröffentlichen und auch weltweit zugänglich zu machen. Creative Commons verfügt über eine eigene Audio search engine, die es den Musikern möglich macht, dass ihre Musikstücke auch weltweit zugänglich werden. Unter dieser Lizenz veröffentlichte Musik darf downgeloadet, geteilt (file sharing), kopiert und auch gesendet werden. Aber jeglicher kommerzielle Gebrauch ist verboten. Creative Commons macht es sogar möglich, dass der jeweilige Musiker sich bei CC registriert und so im Falle einer möglichen Distribution seiner Musik über CC kontaktiert werden kann (ebd., 10).

Um anderen Benutzern zu signalisieren, dass ein Creative Commons Lizenzvertrag verwendet wurde, kann man sich des Creative Commons Logos bedienen. Dieses wird dann automatisch mit dem z.B. CC-GNU LGPL oder mit der selbst zusammengestellten Lizenz, verlinkt. Das Ganze sieht dann so aus: LogoCC.jpg

Archivierung

Auch wenn es sehr einfach erscheint, ein Werk mit CC zu lizenzieren, sollte eines nicht vergessen werden: Ein wichtiges Grundprinzip von CC ist, dass die lizenzierten Werke auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Öffentlichkeit bedeutet nicht, dass nur in offenen Archiven veröffentlicht werden soll, es ist allerdings wichtig zu bedenken, dass die Werke auf Dauer zuverlässig und für nachfolgende Generationen in einer les- und interpretierbaren Form archiviert werden sollen. CC kooperiert mit dem Internet Archive http://www.archive.org, so dass für jeden die Möglichkeit besteht, CC-ausgezeichnete Werke beliebigen Formats und Inhalts zu archivieren (vgl. Kuhlen 2005, 2).

Rechtslage / Kritikpunkte

Wurde ein Werk nun unter die Creative Commons Lizenz gestellt, kommt die jeweilige Rechtsordnung des Landes zum Tragen. Das bedeutet, dass der Autor die Einhaltung der von ihm festgesetzten Lizenzbestimmungen notfalls auch einklagen kann. Begonnen hat die Lizenzierung mit der Rechtslage der Vereinigten Staaten, inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt, so dass es auch bereits spezielle rechtliche Grundlagen für Österreich gibt. Die Idee einer länderübergreifenden Lizenz wurde in der Community sehr begrüßt. Allerdings haben sich mit der Einführung der CC Lizenzen auch einige Probleme ergeben. So einfach ist die rechtliche Grundlage der CC allerdings nicht, denn nach Jäger (2003) sind die Creative Commons Lizenzen bislang überhaupt noch nicht ausreichend analysiert, um konkret alle Probleme aufzeigen zu können (vgl. Jäger 2006, 9). Ein großes Problem ist eine internationale Lizenzierung, die sich aus den verschiedenen Rechtslagen der teilnehmenden Länder ergibt. Von CC wurde noch nicht hinreichend berücksichtigt, dass man nur eine Lizenz für alle Länder kann, aber dann "passt" diese optimal nur für den Staat für den sie angepasst wurde, oder man muss sämtliche Lizenzversionen nehmen und kundtun, dass diese jeweils für "ihr" Gebiet gelten sollen (vgl. ebd., 16). Auch wenn die Creative Commons Bewegung noch vor einigen Problemen steht, wird laufend an der Lösung dieser gearbeitet. Um aufzuzeigen, dass es auch rechtliche Folgen haben kann, wenn CC Lizenzen nicht berücksichtigt werden


  • Urteile

Adam Curry, ein Pionier des Podcasting, veröffentlichte in der Web 2.0 Community Flickr Fotos seiner Familie unter der Lizenz „Creative Commons NC-BY-SA“ (nur nichtkommerzielle Zwecke). Das niederländische Boulevardmagazin Weekend verwendete die Fotos für einen Bericht über Currys 15jährige Tochter. Am 9. März 2006 erkannte ein Gericht in Amsterdam eine Urheberrechtsverletzung und verurteile das Magazin Weekend bei weiteren Verstößen zu einer Geldstrafe von 1000 Euro je Bild, zu zahlen an Curry. Obwohl die Strafe relativ gering ausfiel wurde erstmals die Zulässigkeit von Creative Commons bestätigt (vgl. Garlick 2006, 1).


Copyright and Copyleft

Freie oder Open-Source-Software darf man nicht mit Freeware oder Public-Domain-Software verwechseln. Bei Freeware wird nur die Benutzung ohne Lizenzgebühren gestattet, aber kein Quelltext offen gelegt. Änderungen sind nicht erlaubt. Bei Public-Domain-Software hingegen entäußert sich der Urheber seiner Rechte und stellt sein Programm in eine Art öffentliches Eigentum. Es kann in jeder Form genutzt werden, wobei keine die Nutzung beschränkenden Bedingungen möglich sind. Das Copyleft bedeutet, dass alle, die die Software (mit oder ohne Änderungen) weiter verteilen, auch die Freiheit zum Weitergeben und Verändern mitgeben müssen. Das Copyleft garantiert, dass alle Benutzer Freiheit haben. Das Copyleft stellt auch einen Anreiz für andere Programmierer dar, zu freier Software beizutragen (Pleger et. al. 2005). Unter Copyright versteht man das Urheberrecht des Autors bzw. des Verlages. Im Urheberrecht sind bestimmte Rechte enthalten, die sich der Verlag/ Autor selbst einräumt. Möchte man seine Arbeit nun unter eine Creative Commons Lizenz stellen, bedeutet das nicht, dass man seine ganzen Rechte abgeben muss, sondern man kann die Rechte, die man sich vorbehält, ja selbst bestimmen. Jedes Land hat sein eigenes Rechtsystem, die auch eigenen Copyrightbestimmungen unterliegen. Auch in Österreich ist das der Fall. Allerdings ist der Gebrauch von Creative Commons in Österreich noch sehr eingeschränkt.


Creative Commons - Verwendung in Österreich

Das größte Manko der Creative Commons Lizenzen ist bislang die recht zögerliche Nutzung. Dies liegt häufig an der Unkenntnis der Existenz dieser Lizenzen und zum anderen an fehlender politischer Unterstützung. In Österreich gehören die Creative Commons Lizenzen schon zum Lehrplan einiger Fachhochschulen. Des Weiteren werden Schulmaterialien, die Lehrer und Lehrerinnen am Tiroler Bildungsserver veröffentlichen, unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht (vgl. Pleger et. al. 2005).


Open Source - Beispiel für die Verwendung im Bildungsbereich

Eine Tendenz zur Umstellung von kommerzieller Software zu Open Source Software an Universitäten ist zu bemerken. So hat z.B. die TU Wien bis vor 4 Jahren noch eine Wahl zwischen einem kommerziellen Betriebssystem und einem Open Source Betriebssystem ermöglicht und schließlich ganz auf die Open Source Variante umgestellt (Sedlaczek 2006). Eine Studie in einem amerikanischen Universitätssetting beschreibt den Einsatz von Open Source Software im universitären Bereich. Die Autoren beschreiben anhand von drei verschiedenen Beispielen, die Anwendungsgebiete von Open Source Software im Universitätskontext. Sie beginnen mit einer Onlineplattform, die es Studenten ermöglicht selbst wissenschaftliche Texte zu publizieren. Diese Plattform nennt sich NOVAtions und basiert auf den Slashdot.org Open Source Code. In dieser Plattform sollen die Studenten das wissenschaftliche Publizieren üben. Es wird auch die Methode des peer review angewandt. Das zweite Beispiel beschreibt ein Web basiertes Programm, dass es den Studenten ermöglichen soll eigene web basierte Quellenverzeichnisse zu erstellen. Der Unterschied zu dem vorhergehenden Beispiel liegt hier in der Z usammenarbeit der Studenten untereinander. Dieses Programm nennt sich „Web Resource Collaboration Center“ oder kurz WRCC. Das letzte Beispiel zeigt eine Plattform, die sich Electronic Knowledge Base nennt. Im Text wird beschrieben, dass auf dieser Plattform spezifische Forschungsberichte über den Bereich des Lernens und Unterrichtens gesammelt sind, die von anderen Ausbildenden abgerufen und verwendet werden können. Diese genannten Beispiele basieren alle auf Open Source Software, die für die speziellen Zwecke im universitären Setting verändert wurden. Die Autoren weißen auch darauf hin, dass eine solche Arbeitsweise nur mit Open Source Software möglich wäre, da nur diese frei modifizierbar sei und diese dem Streben nach wissenschaftlicher Unabhängigkeit sehr entgegenkäme. "The Open Source philosophy has influenced the educational practice in the pursuit of scholarly feedom and authentic lerning activities for the students and teachers" (Dunlop et. al., 24).



Weiterführende Literatur

Brüning J., Kuhlen R. (2004): Creative Commons: Ein Stück Autonomie in der Wissenschaft zurückgewinnen. In: Informationen zwischen Kultur und Marktwirtschaft. Proceedings des 9. Internationalen Symposiums für Informationswissenschaft, Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft, S. 459 - 468


Kuhlen R. (2005): Creative Commons: Im Interesse der Kreativen und Innovativen. In: In: K. Lehmann; M. Schetsche (Hrsg.): Die Google-Gesellschaft. Vom digitalen Wandel des Wissens.Bielefeld: transcript-Verlag 2005, S. 157 ff.

Dunlop J.C., Wilson B.G., Young D.L. (2002): Examples of the Open Source Movement’s Impact on Our Educational Practice in a University Setting.


Müller M. (1999): Verschiedene Open Source Lizenzen. http://www.oreilly.de/german/freebooks/os_tb/toc.html


Grassmuck V. (2004): Was ist freie Software, wie entsteht sie, wer macht sie? Möller E. (2001): http://www.heise.de/tp/r4/artikel/9/9786/1.html


Müller L. (1997): Die Kathedrale und der Bazaar http://www.linux-magazin.de/Artikel/ausgabe/1997/08/Basar/basar.html


Garlick M. (2006) Creative Commons Licenses upheld in a Dutch Court. In: http://creativecommons.org/press-releases/entry/5822


Eine genaue Beschreibung der GNU Free Documentation License (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html)


Jäger T. (2006): Open Access, Open Content, Creative Commons und Self Archiving in Wissenschaft und Lehre aus urheberrechtlicher Sicht, Institut für Rechtsfragen der freien und Open Source Software http://www.iri.uni-hannover.de/media/pdf/UrhR/Jaeger.pdf

Pleger G., Batlogg J., Alton-Scheidl R. (2005): Creative Commons Tutorial. In: http://www.creativecommons.at/tutorial/


Sedlaczek R. (2006): Softwareliste, http://sts.tuwien.ac.at/pss_support.php


Beispiele für die Anwendung für Open Source & Creative Commons im Netz

Die freie, digitale Bibliothek http://www.digbib.org/

Ein Archiv mit freie verfügbaren Inhalten http://www.archive.org/

http://www.opensource.org/

Die offizielle Creative Commons Homepage Österreichs http://www.creativecommons.at/

Die wissenschaftliche Seite von CC ist Science Commons http://www.sciencecommons.com

Die Universität Konstanz: Bereich Informatik und Informationswissenschaften verwendet die Creative Commons Lizenz http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/ Viele wissenschaftliche Publikationen, die unter CC veröffentlicht wurden, sind hier erhältlich.

FH Voradelberg mit einem Onlinekurs, der unter einer CC Lizenz steht http://www.fhv.at/res/weitere/eLearning/projekte/fhvwbt/



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