Freie Software und freies Wissen: Was ist Creative Commons und Open Source?: Unterschied zwischen den Versionen

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Dem Ideal der Universität, der „Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre“ (bmbwk 2002b, 1) würde es eher entsprechen sich gegen kommerzielle Interessen und für die Freiheit der Forschung ob nun bei wissenschaftliche Arbeiten oder bei Programmen, mit denen die Wissenschaftler arbeiten, einzusetzen.
 
Dem Ideal der Universität, der „Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre“ (bmbwk 2002b, 1) würde es eher entsprechen sich gegen kommerzielle Interessen und für die Freiheit der Forschung ob nun bei wissenschaftliche Arbeiten oder bei Programmen, mit denen die Wissenschaftler arbeiten, einzusetzen.
  
Open Source Systeme wie Linux werden zwar in Schulen bereits verstärkt eingesetzt, jedoch haben die jetzigen Studenten (der Universität Wien) wenig bis gar keine Erfahrung mit solchen Betriebssystemen. Den Studierenden werden Microsoft Produkte angeboten, da dieses System sehr verbreitet ist und der Umgang damit den meisten bekannt ist. Wenn den Studenten aber nicht einmal an der Universität die Möglichkeit geboten wird Alternativen zu bereits bestehenden Systemen kennen zu lernen, werden sie es in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit kaum nachholen.  
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Open Source Systeme wie Linux werden zwar in Schulen bereits verstärkt eingesetzt, jedoch haben die jetzigen Studenten (der Universität Wien) wenig bis gar keine Erfahrung mit solchen Betriebssystemen. Den Studierenden werden in den Computerräumen Microsoft Produkte angeboten, da dieses System sehr verbreitet ist und der Umgang damit den meisten bekannt ist. Oder aber sie sollen für ein Seminar eine Präsentation vorbereiten, natürlich im Powerpoint, wobei es schon eine sehr gute, open Source Alternative (Open Office) gibt.
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Wenn den Studenten aber nicht einmal an der Universität die Möglichkeit geboten wird Alternativen zu bereits bestehenden Systemen kennen zu lernen, werden sie es in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit kaum nachholen.  
 
Ich persönlich kenne viele Open Source Produkte von der TU Wien, die es vor einigen Jahren noch ermöglicht hat zwischen zwei Systemen zu wählen und dann gänzlich auf die Open Source Variante umgestellt hat. Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit für die Universität Wien, in einer Übergangsfrist zwei Varianten anzubieten und dann gänzlich auf Open Source  umzustellen.  
 
Ich persönlich kenne viele Open Source Produkte von der TU Wien, die es vor einigen Jahren noch ermöglicht hat zwischen zwei Systemen zu wählen und dann gänzlich auf die Open Source Variante umgestellt hat. Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit für die Universität Wien, in einer Übergangsfrist zwei Varianten anzubieten und dann gänzlich auf Open Source  umzustellen.  
  

Version vom 26. Juni 2006, 21:22 Uhr

Diese Wikiseite wurde von Daniela Leopold verfasst (Matr. Nr. 0125732, Kennzahl A297).

Einleitung

Immer mehr Initiativen versuchen das geistige Eigentum von Werkschaffenden zu schützen. Beschränkten sich diese Initiativen anfangs mit Open Source nur auf den Schutz von Software, hat sich dieser Schutz im Laufe der letzten Jahre auf Bilder, Texte, wissenschaftliche Arbeiten und auch Musik ausgeweitet. Diese beiden Bereiche werden im Moment vielfach diskutiert, auch in Bildungseinrichtungen wie z.B. der TU Wien wird den Studenten vermehrt Open Source Software für ihre studentischen Aktivitäten angeboten (Sedlaczek 2006, 1) und auch Creative Commons wird bereits in Vorlesungen eingebaut (Pfeffer 2006, 1). Diese sind nur wenige Beispiele für die erkennbare Tendenz gegen kommerzielle Software bzw. gegen die Kommerzialisierung der Wissenschaft auch in der Bildung. Wenn auch im Bildungsbereich vermehrt auf Open Source/Creative Commons zurückgegriffen wird, ist nach Pleger et. al.(2005, 5) eine zögerliche Nutzung erkennbar. Aus diesem Grund beschäftigt sich diese Wikiseite mit der Frage:

Was versteht man unter Creative Commons und Open Source und welche Beispiele dafür lassen sich im österreichischen Bildungsbereich finden?


Zur Beantwortung dieser Frage gliedert sich diese Seite in drei Teile und beginnt mit der Entwicklungsgeschichte von Open Source. Dieser Aspekt bildet den Anfang, um ein besseres Verständnis der Grundgedanken von Open Source zu entwickeln. Es erscheint für das Erfassen der Problematik als sinnvoll auch den Begriff „Open Source“ genauer zu betrachten, damit es für den Leser zu keine Unklarheiten kommt. Als nächsten Schritt werden die Standardkriterien und die einzelnen Lizenzmodelle erklärt, damit die Möglichkeiten, die Open Source bietet, nachvollziehbar bleiben. Als spezielles Lizenzmodell wird die GNU Free Documentation License erwähnt, da das im Seminar verwendete Wiki unter dieser Lizenz steht. Die Beschreibung der GNU FDL stellt auch den Abschluss des ersten Teiles dar. Im 2. Teil wird nun Creative Commons erklärt. Diese beiden Bewegungen werden deswegen separat beschrieben, damit die Möglichkeiten, die sie bieten, in vollem Ausmaß verständlich werden und um die Struktur dieser Wikiseite zu gewährleisten. Denn ist man mit dieser Materie nicht so vertraut, könnte der ähnliche Aufbau verwirrend wirken. Auch bei Creative Commons werden die Lizenmöglichkeiten beschrieben. Da Creative Commons unter einem speziellen Rechtsystem veröffentlicht, wird auch auf das Rechtsystem näher Bezug genommen. Im Vergleich zu Open Source ist die Creative Commons Bewegung noch sehr „jung“, sie wurde erst 2001 gegründet (vgl. Kuhlen 2005, 1). Daher gibt es noch viel Kritik von Seiten der Benutzer. Diese Kritikpunkte werden dann anschließend dargestellt und setzen sich kritisch mit Creative Commons auseinander. Damit für den Leser diese beiden Initiativen nicht abstrakt bleiben, werden im letzten Teil die Möglichkeiten für den Bildungsbereich kurz skizziert und Beispiele in der Österreichischen Bildungslandschaft genannt.

Begonnen wird mit der Entwicklung von Open Source, der Begriffsproblematik und den Kriterien, die Open Source Software beinhalten muss, damit sie sich auch Open Source bezeichnen darf.


Open Source - Entwicklung

Die Informationstechnologie ist sich schon vor langem der Notwendigkeit von freier Software bewusst geworden. Den Anfang von freier Software stellt der freie Quellcode von Linus Torwalds „Linux“ dar. Dieser Quellcode wurde mit Begeisterung von anderen Programmieren aufgenommen, die daraus bald viele verschiedene Betriebssystemdistributionen basierend auf Linux entwickelten (z.B. SuSe, RedHat,). In solchen Distributionen werden Linux, zahlreiche Anwendungsprogramme und Installationsroutinen zusammengefasst, damit es auch für Durchschnittsanwender möglich wird, sich mit Linux zu beschäftigen. Das Prinzip des zur Verfügungstellens des Quellcodes hat viele Programmierer zu veranlasst auch ihre Programme frei zur Verfügung zu stellen. Der Begriff Open Source wurde erst geprägt nach dem sich die Computerindustrie bewusst wurde, dass es zu viele verschiedene Projekte und Begriffe gab. Es wurde notwendig einen einzigen Begriff zu definieren, der als gemeinsamer Namen für die Lizenzen benutzt werden konnte und der Freiheit im Sinne der Wissenschaft verkörpert (Müller 1999, 2).

Maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Begriffes hatte das 1997 von Eric S. Raymond publizierte Essay „The Cathedral and the Bazaar“ (Müller 1997). Aufgrund dieses Essays wurde in der freien Software Gemeinde beschlossen, dass ein besseres Marketing benötigt wird und ein neuer Begriff für „Freie Software“ eingeführt werden sollte - der Begriff Open Source wurde von da an flächendeckend eingesetzt. Freie Software wurde (bzw. wird noch immer) auch oft synonym für „Open Source“ verwendet. Daraufhin kam es oft zu Missverständnissen, da viele Menschen dachten, dass die Software auch umsonst (also gratis) ist. Deswegen wurde frei durch open ersetzt, um zu erreichen, dass nicht mehr „umsonst“ sondern „offen“ für alles assoziiert wird. Aus diesem Gedanken heraus, wird nun die Begriffsbildung „Open Source“ genauer betrachtet.


Begriffsproblematik

Die Begriffe „Freie Software“ und „Open Source Software“ werden zwar synonym verwendet, allerdings bestehen Unterschiede in der Interpretation. Die meisten Menschen und Organisationen, die von „freier Software“ sprechen, sehen Lizenzen als unfrei an, wenn sie Einschränkungen enthalten wie eine Begrenzung des Verkaufspreises, die Pflicht zur Veröffentlichung eigener Modifikationen oder die Bestimmung, dass jede Modifikation der Software an den ursprünglichen Autor gesandt werden muss. Die Open Source Initiative dagegen akzeptiert solche Lizenzen als „Open Source“, wenn sie die Standardkriterien erfüllen. Diese Standardkriterien werden im nächsten Punkt erklärt.

Open Source - Standardkriterien

Will man den Begriff „Open Source“ für seine Software verwenden, gibt es einige Punkte, die man bedenken muss. Generell bezieht sich der Begriff „Open Source“ auf Software, die frei nutzbar und veränderbar ist und ohne Lizenzgebühren weitergegeben werden kann. Die Open Source Initiative (OSI) formulierte in der Open Source Definition eine Liste von Standardkriterien, die Open-Source-Lizenzen enthalten müssen, um sich „OSI-zertifiziert“ nennen zu dürfen (vgl. Müller 1999, 9). Dazu gehören:

• Freie Weitergabe – der Nutzer darf das Programm lizenzgebührenfrei beliebig an Dritte weitergeben.

• Quellcode – der Quellcode muss in veränderbarer Form verfügbar sein.

• Abgeleitete Werke – Ableitungen und andere Veränderungen müssen zulässig sein und unter den gleichen Bedingungen wie die Lizenz des ursprünglichen Softwareprogramms verbreitet werden können.

• Unverletzlichkeit des Quellcodes des Urhebers – die Lizenz kann die Weitergabe des Quellcodes in veränderter Form beschränken, wenn sie eine Verbreitung von Patches mit dem Quellcode zulässt, sodass diese Patches leicht vom zugrunde liegenden Quellcode unterschieden werden können.

• Lizenzweitergabe – die Rechte an der Lizenz gehen automatisch auf jeden über, an den die Software weitergegeben wird (d.h., das Programm darf ohne Genehmigung des ursprünglichen Urhebers an Dritte verteilt werden).

• Nichtdiskriminierung – es darf keine Nutzungsbeschränkungen für einzelne Personen, Personengruppen oder Anwendungsgebiete geben.

Möchte man seine Software unter Open Source stellen, kann man sich auswählen, unter welchen Bedingungen man seine Software veröffentlichen möchte. Jede Software braucht nicht die gleichen Bedingungen und daher gibt es auch verschiedene Lizenzmodelle, die nun näher erklärt werden.

Open Source Lizenzen

Jede Open Source Lizenz muss diese bestimmten Regulationen beinhalten, um auch als eine Open Source Lizenz verstanden zu werden. "Das größte Gewicht liegt bei den unter dem Namen Open Source zusammengefaßten Lizenzen auf dem Recht, den Quellcode nicht nur zu lesen, sondern auch zu verändern, und diese Veränderungen zusammen mit dem originalen oder dem veränderten Quellcode wiederum Dritten zugänglich machen zu dürfen" (Müller 1999, 16). Diese Lizenzen hatten und haben alle das Ziel, Programmierern wie Anwendern Software mit möglichst wenigen Einschränkungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll durch diese Lizenzen aber auch der Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Software gesichert bzw. zumindest vereinfacht werden. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Rechte der Nutzer. Bei einigen Lizenzen darf der Nutzer auch den Sourcecode (Programmiercode) verändern, ohne dass die neu entstandene Software wiederum frei sein muss, bei anderen jedoch wird der Nutzer strikter eingeschränkt.

Als Beispiel für die Entwicklung von Lizenzen wird die der Lizenz "Berkley Software Distribution" (BSD) beschrieben. Die BSD Lizenz schränkt sowohl Programmierer als auch Anwender nur insofern ein, dass die ursprünglichen Autoren genannt werden müssen. Hauptpunkt der Lizenz ist der Ausschluss von Haftungsansprüchen gegenüber den Programmierern. Der Sourcecode, der der BSD-Lizenz unterliegt, kann in eigenen Entwicklungen benutzt werden, ohne dass diese wiederum freie Software sein müssen. Eine andere Lizenz, die GNU General Public License (GPL) hat andere Ziele, da sie neben den schon bekannten Haftungsausschlüssen auch noch die Forderung enthält, dass alle Weiterentwicklungen und alle Programme, die in irgendeiner Form unter der GPL lizenzierten Code enthalten, wiederum unter der GPL veröffentlicht werden müssen. Es gibt auch noch andere Lizenzen, sehr viele sogar. Einige Namen wären noch QPL, NPL. Diese sind meistens jedoch nur mehr Kombinationen der zuvor genannten Lizenzvereinbarungen. Sie folgen im Großen und Ganzen der GPL mit der Ausnahme, dass sie den Lizenzgebern andere Bedingungen als allen anderen Nutzern gewähren. Diese Lizenzen sind jedoch alle für Software konzipiert worden. Aufgrund einer Notwendigkeit zum Schutz von Dokumenten hat sich auf der Basis der GNU General Public License die GNU Free Dokumentation License entwickelt.

Open Source Lizenz für Dokumente und Wikis

War das Bestreben der Lizenzen geistiges Eigentum zu schützen nur auf Software beschränkt, hat sich durch die Weiterentwicklung der Computerindustrie das Streben nach einer Lizenz entwickelt, die auch Dokumente schützen kann. Daraufhin hat die Open Source Initiative für Dokumente und für Plattformen mit freien Inhalten (z.B. Wikis) eine Lizenz herausgegeben, die GNU Free Documentation License. Auch das Wiki, das im Rahmen des Seminars „Geld – Macht – Spaß – Bildung“ verwendet wird, wurde mit der GNU Free Documentation License zu bestimmten Bedingungen verfügbar gemacht.


GNU Free Dokumentation License

Diese Lizenz wurde für Handbücher für freie Software entworfen, denn ein freies Programm sollte von Handbüchern begleitet sein, die dieselben Freiheiten bieten, die auch die Software selbst bietet. Diese Lizenz ist aber nicht auf Softwarehandbücher beschränkt; vielmehr kann sie für jede Art von Dokumenten verwendet werden, unabhängig davon, was das Thema ist, oder ob es als gedrucktes Buch veröffentlicht wurde. Die Empfehlung für diese Lizenz von der Organisation selbst, wird für Werke ausgesprochen, die als Anleitungen oder Referenzen dienen sollen (Müller 1999, 7). Diese Lizenz soll, wie bereits erwähnt, es ermöglichen Handbücher, Lehrbücher oder andere nützliche Dokumente frei, im Sinne von Freiheit, zu machen; jedermann die Freiheit zu sichern, es zu kopieren und mit oder ohne Änderungen daran, sowohl kommerziell als auch nicht kommerziell weiter zu verbreiten. Weiterhin sichert diese Lizenz einem Autor oder Verleger die Möglichkeit, Anerkennung für seine Arbeit zu erhalten ohne für Änderungen durch Andere verantwortlich gemacht zu werden.

Diese Lizenz ist eine Art des "copyleft", was bedeutet, dass von diesem Dokument abgeleitete Werke ihrerseits in derselben Weise frei sein müssen. Das bedeutet, wenn jemand bestimmte Textpassagen aus diesen Dokumenten entnimmt und daraus ein neues Werk entsteht, muss dieses Werk auf die ursprünglichen Lizenzbestimmungen verweisen und diese Notiz muss in allen vervielfältigten Exemplaren enthalten sein.


Open Source – Warum?

Das von Eric S. Raymond anfangs beschriebene Modell beruht darauf, die Nutzer eines Programms zu Mitentwicklern zu machen, indem von ihnen vorgeschlagene Änderungen und Korrekturen wiederum in das Programm integriert werden. Bei kommerziellen Softwareprodukten gibt es bestimmte Entwickler, die für die Korrekturen zuständig sind. Bei Open Source Software nehmen die Nutzer selbst diese Korrekturen am Programm vor und testen diese, bevor sie sie an den Entwickler des Programms zurückschicken. Der so beschleunigte Entwicklungsprozess führt zu einer schnelleren Fehlerbehebung und damit zu besseren und stabileren Programmen. Dieser Prozess kann aber nur stattfinden, wenn die Nutzer auch Zugang zum Quellcode des Programms haben und es ihnen erlaubt ist, diesen zu ändern (vgl. Müller 1999, 19). Die Entwicklung von freier Software folgt einem völlig anderen Prinzip, als die Entwicklung von kommerzieller Software. Bei kommerzieller Software sind bezahlte Programmierer in eine hierarchische Firmenstruktur eingebunden. Freie Software dagegen wird hauptsächlich von zahlreichen Menschen in ihrer Freizeit entwickelt, die nicht dafür bezahlt werden. Nach Möller (2001, 3) ist ihr primärer Antrieb meistens nicht die Absicht, Geld zu verdienen, sondern sie wollen häufig zur Problemlösung bei der Arbeit oder in Forschung verhelfen. Daneben spielen auch die Freude am selbstbestimmten Programmieren und Anerkennung unter den gleichgesinnten Mitgliedern der Open Source Community eine wichtige Rolle.

Nun hat sich neben den Open Source Lizenzen auch eine andere Lizenz, bzw. Lizenzbewegung durchgesetzt, die ihr Spektrum an schützenswerten Inhalten erweitert hat – die Creative Commons Bewegung. Diese Bewegung wird nun im 2. Teil dieser Wikiseite genau dargestellt. Begonnen wird mit der Beschreibung der Grundgedanken von Creative Commons und einer kurzen geschichtlichen Entwicklung.

Creative Commons – some rights reserved

Jeder Wissenschaftler möchte sein geistiges Eigentum schützen, er möchte nicht, dass andere es als ihr eigenes Werk ausgeben. Bisher war es meist der Fall, dass sich Verlage um die Publizierung von wissenschaftlichen Arbeiten gekümmert haben und die Wissenschaftler meist wenig Mitspracherecht hatten. Diese Situation ist für die Wissenschaftler sehr unbefriedigend (Brüning, Kuhlen 2004, 459).

Diese unbefriedigende Situation ist dabei sich durch die Einführung des Creative Commons Abkommen zu verändern. Diese Bewegung ruft alle Wissenschaftler auf ihr geistiges Eigentum öffentlich zugänglich zu machen, damit die Wissenschaft unabhängig von kommerziellen Interessen wird. Bisher war die Situation für Wissenschaftler trist, wollten sie publizieren, mussten sie alle ihre Rechte den Verlagen zusprechen (ebd., 460) und hatten selbst keine Rechte mehr auf ihr „produziertes Wissen“. Die Creative Commons Bewegung (CC) versucht nun diese Situation zu ändern und spricht den Autoren von ihnen selbst bestimmte Rechte wieder zu, also „some rights reserved“ (Kuhlen 2005, 2).

Die Creative Commons Intiative wurde 2001 vom Stanford Juristen Lawrence Lessig gegründet, um eine einfache Lizenzierung, auch im Rahmen der Wissenschaft zu ermöglichen. Er wollte jedem Autor die Möglichkeit geben, festzulegen was ein Dritter mit diesen Werken machen kann. Es wird also genau bestimmt, ob andere das Werk „nur“ gelesen und zitiert werden darf, oder ob es auch verändert werden kann (Kuhlen 2005, 2). Die Idee ist, Arbeiten allgemein übers Internet zugänglich zu machen ohne kommerziellen Nutzen dahinter. Der Autor kann seine Arbeiten dann selbstständig ins Netz stellen, oder aber auch auf öffentliche Publikationsserver. Öffnet man ein solches Werk, wird gleich auf die Creative Common Lizenz hingewiesen, bei man durch einen Link die genauen Restriktionen nachlesen kann. Durch eine solche Lizenzierung von eigenen wissenschaftlichen Arbeiten, soll die wissenschaftliche Literaturversorgung angekurbelt werden und es auch Studenten möglich werden, wissenschaftliche Werke zur Verfügung zu haben ohne das dafür bezahlt werden muss. Das geistige Eigentum beschränkt sich nicht nur auf wissenschaftliche Arbeiten, sondern auch Bild, Musik und Video können lizenziert und somit öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Lizenzverträge von CC sind vielfältig und können von jedem Nutzer individuell bestimmt werden. Im nächsten Punkt werden nun die Lizenzverträge, die sich von Open Source Lizenzen maßgeblich unterscheiden, dargestellt.

Lizenzvertrag

Bei der CC-Lizenzierung gibt es viele verschiedene Lizenzverträge. Es gibt einen Satz Lizenzbausteine, aus der der Autor sich seine Lizenz selbst zusammen bauen kann. So ist es nun möglich, dass verschiedene Werke unter dem CC – Logo veröffentlicht werden, allerdings völlig unterschiedliche Lizenzverträge beinhalten (Pleger et. al. 2005). Im Lizenzvertrag sind die verschiedenen Lizenzbausteine aufgelistet:


  • Baustein »Nicht kommerziell«

Dieser Baustein besagt, dass Lizenznehmer des mit diesem Attribut versehenen Werkes die Arbeit zwar kopieren und bearbeiten dürfen, aber eine kommerzielle Nutzung des Werkes ohne vorherige Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt ist. Es schließt also die kommerzielle Nutzung nicht per se aus, sondern verlangt eine explizite Erlaubnis des Urhebers. Der Urheber selbst kann sein Werk also kommerziell vermarkten und es gleichzeitig unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichen.


  • Baustein »Keine Bearbeitung«

Dieser Baustein beschränkt die Möglichkeiten für Lizenznehmer dahingehend, dass sie das ursprüngliche Werk zwar nutzen und kopieren dürfen, es jedoch in keiner Art und Weise bearbeiten dürfen. Diese Ausprägung dient damit primär der Verbreitung des ursprünglichen Werkes.


  • Baustein »Namensnennung«

Für das wissenschaftliche Arbeiten in allen Bereichen, ist korrektes Verweisen auf verwendete Arbeiten besonders wichtig. Jede Wissenschaftler möchte, dass sein geistiges Eigentum geschützt bleibt und bei der Verwendung seiner Arbeiten auch sein Name genannt wird. Der Baustein Namensnennung beinhaltet nun all diese Aspekte. Wählt der Urheber diesen Baustein für ihre Lizenz, legt sie damit fest, dass ihr Werk verwendet werden darf, allerdings bei einer Verwendung ihres Werkes auch ihr Name genannt werden muss.


  • Baustein »Weitergabe unter gleichen Bedingungen«

Dieser Baustein der Creative Commons Lizenz verlangt, dass der Lizenznehmer seine unter Nutzung des ursprünglichen Werkes gewonnenen neuen Werke unter derselben Lizenz veröffentlicht wie das ursprüngliche Werk. Damit kann der Urheber eines Werkes sicherstellen, dass seine Schöpfung auch in Bearbeitungen nur unter den von ihm gedachten Rechten genutzt und veröffentlicht werden darf. Dieser Baustein schließt gleichzeitig die Grundrechte und die Möglichkeit der Bearbeitung ein. Die verschiedenen Bausteine können auch miteinander gekoppelt werden. Einzig »Weitergabe unter gleichen Bedingungen« und »keine Bearbeitung« können nicht kombiniert werden, da sie sich inhaltlich ausschließen.


Die Erstellung der entsprechenden Auszeichnungen und die Wahl der Bausteine können bequem im Baukastenprinzip über die Creative Commons Webseite vorgenommen werden. Abbildung 1 veranschaulicht diesen Prozess. Eine in diesem Beispiel erzeugte Lizenz wird auf verschiedene Arten dargestellt. CommonsDeed&JuristischeVers.jpg Abbildung 1

Die erste Art ist die allgemeinverständliche Version (nennt sich auch Commons Deed). Auf dieser Version sind die einzelnen Bausteine in allgemein verständlicher Sprache (jeweilige Landessprache) beschrieben. Dann gibt es auch noch eine Juristische Version, die auf die landesspezifische Rechtsgrundlage basiert. Wurde ein Werk nun unter die Creative Commons Lizenz gestellt, kommt die jeweilige Rechtsordnung des Landes zum Tragen. Das bedeutet, dass der Autor die Einhaltung der von ihm festgesetzten Lizenzbestimmungen notfalls auch einklagen kann.


Andere CC Lizenzmöglichkeiten:

Da es anfangs viele Kritikpunkte (z.B. fehlende Verträglichkeit zu anderen Lizenzen) an die Creative Commons Lizenzen gegeben hat, haben die Entwickler versucht, diese auszumerzen und zusätzliche, bestimmte Lizenzen einzuführen. Hier werden nun die zusätzlichen Lizenzen vorgestellt, die es zusätzlich zum Bausteinprinzip der ursprünglichen Creative Commons Lizenz, gibt (ebd., 3). Der Vollständigkeit gemäß, werden alle Creative Commons Lizenzmodelle genannt und genauer erklärt. Es scheint notwenig zu sein, wenn es um die Erfassung der Möglichkeiten von Creative Commons geht, alle Modell zu nennen.


  • Developing Nations

Diese Lizenz ist speziell für Entwicklungsländer konzipiert worden. Sie erlaubt es Menschen aus den Entwicklungsländern die lizenzierten Werke für ihre Zwecke zu verwenden, jedoch bleibt das Copyright in der restlichen Welt beim ursprünglichen Autor. - Public Domain Certification Bei dieser Lizenz gibt der Autor jegliche noch ihm verbliebenen Urheberrechte an die Public Domain (öffentliches Gut) weiter. Er muss allerdings gewährleisten, dass er alles Notwendige getan hat, um den urheberrechtlichen Status des Inhalts zu überprüfen. Ansonsten könnte er dafür haften.


  • Recombo Lizenz

Die Recombo Lizenz ist eine neue CC Lizenz, die gemeinsam mit dem brasilianischen Kulturminster und Musiker Gilberto Gil entwickelt wurde. Diese Lizenz ist im Gebrauch in deutschsprachigen Ländern im Moment nur in der amerikanischen Version verfügbar und wird erst in Hinblick auf die anderen Rechtsgrundlangen entwickelt. Die Recombo Lizenz wird für Musikstücke verwendet.

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten die Recombo Lizenz anzuwenden.

    • Sampling: Andere können das Musikstück für jeden Zweck (außer für Werbezwecke, aber schon auch für kommerzielle Zwecke) verwenden und verändern. Das Kopieren und Vertreiben des Musikstückes ist auch erlaubt.
    • Sampling Plus: Diese Lizenz ist der Samplinglizenz sehr ähnlich, der einzige Unterschied ist, dass nur ein nicht-kommerzielles Vertreiben des Musikstückes erlaubt wird.
    • Noncommerical Sampling Plus: Wurde ein Musikstück mit dieser Lizenz lizenziert, ist es nicht gestattet diese für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Jegliche nicht kommerzielle Art der Verwendung (wie auch für file-sharing) ist gestattet.


  • Founder’s Copyright

Diese Möglichkeit der Lizenzierung muss noch für das österreichische Recht angepasst werden und ist im Moment nur auf U.S. Recht anwendbar. Es soll ermöglichen, dass unter copyright geschützte Inhalte noch vor dem Tod des Autors in das öffentliche Gut (public domain) übergehen können. Der Autor überschreibt das Copyright der CC mit der Lizenz, dass erst nach 14 bzw. 28 Jahren, je nach Wahl des Autors, sein Werk ins öffentliche Gut übergeht.


  • Creative Commons GNU GPL

Die GNU GPL wurde bereits im Abschnitt der Open Source Lizenzen vorgestellt. Kurz zur Erinnerung, sie beinhaltet die Forderung, dass alle Teile des Quellcodes, die in irgendeiner Form aus der GPL Software stammen, wiederum unter der GPL veröffentlicht werden müssen. Der CC-GNU GPL wird auch speziell für unter CC veröffentlichte Software verwendet. Nicht nur Text oder Video etc. können unter CC veröffentlicht werden, sondern auch Software. Der Lizenzvertrag ist ein offizieller FSF GPL und beinhaltet eine deutsche Übersetzung.


  • Creative Commons GNU LGPL

Diese Lizenz ist der CC-GNU GPL sehr ähnlich. Auch hier wird die Entwicklung von Software lizenziert. Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige besonders bezeichnete Software-Pakete - typischerweise Programmbibliotheken - von der Free Software Foundation und anderen Autoren, die beschließen, diese Lizenz zu verwenden.


  • Creative Commons- Wiki

Ein anfänglicher Kritikpunkt Creative Commons gegenüber war, dass es durch die Lizenzen nicht möglich war, Inhalte, die wie z.B. in einem Wiki veröffentlicht wurden, zu schützen bzw. es durch die Wikis zugrunde liegende Struktur (veränderbare Inhalte) nicht möglich war diese Inhalte zu schützen. Daraufhin hat CC eine eigene CC-Wiki Lizenz entwickelt. Werden die unter dieser Lizenz veröffentlichten Inhalte weitergegeben, regelt die CC- Wiki Lizenz, dass auch der Name des Autors genannt werden muss.


  • Creative Commons Music Sharing License

Diese Lizenz soll es Musikern ermöglichen, ihre Musikstücke zu veröffentlichen und auch weltweit zugänglich zu machen. Creative Commons verfügt über eine eigene Audio search engine, die es den Musikern möglich macht, dass ihre Musikstücke auch weltweit zugänglich werden. Unter dieser Lizenz veröffentlichte Musik darf downgeloadet, geteilt (file sharing), kopiert und auch gesendet werden. Aber jeglicher kommerzielle Gebrauch ist verboten. Creative Commons macht es sogar möglich, dass der jeweilige Musiker sich bei CC registriert und so im Falle einer möglichen Distribution seiner Musik über CC kontaktiert werden kann (ebd., 10). Surft man im Internet und stößt auf ein Werk, dass unter CC lizenziert wurde, kann man es sofort erkennen, da diese Werke mit einem speziellen Logo versehen sind. Es erscheint als zweckmäßig den Leser darauf aufmerksam zu machen, wie er ein CC lizenziertes Werk erkennen kann.

Um anderen Benutzern zu signalisieren, dass ein Creative Commons Lizenzvertrag verwendet wurde, kann man sich des Creative Commons Logos bedienen. Dieses wird dann automatisch mit dem z.B. CC-GNU LGPL oder mit der selbst zusammengestellten Lizenz, verlinkt. Das Ganze sieht dann so aus: LogoCC.jpg Das Logo wird an dieser Stelle aus dem Gedanken heraus gezeigt, da es die jeweilige Rechtslage auch mitintegriert.


Rechtslage / Kritikpunkte

Die Rechtslage von CC Lizenzen und von Open Source Lizenzen ist eine völlig andere. Der Begriff Freie Software ist allerdings ebenfalls problematisch, da er häufig in Verbindung mit den Lizenzen der FSF (GNU-GPL, GNU LGPL und GNU-FDL) gebracht wird. Diese Lizenzen sind zwar auch nach Auffassung der OSI frei, sie fordern allerdings, dass abgeleitete Werke die gleichen Freiheiten gewähren. Die GNU Free Documentation License ist hierbei besonders problematisch, unter anderem deswegen, weil sie die Möglichkeit bietet, die Modifikation ganz bestimmter Abschnitte zu verbieten. Daher ist die Rechtslage von Open Source Lizenzen je nach gewählter Lizenz völlig unterschiedlich und sollte bereits bei der Wahl der Lizenz bedacht werden (vgl. Widmer et. al. 2006, 180).

Wurde ein Werk nun unter die Creative Commons Lizenz gestellt, kommt die jeweilige Rechtsordnung des Landes zum Tragen. Das bedeutet, dass der Autor die Einhaltung der von ihm festgesetzten Lizenzbestimmungen notfalls auch einklagen kann. Begonnen hat die Lizenzierung mit der Rechtslage der Vereinigten Staaten, inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt, so dass es auch bereits spezielle rechtliche Grundlagen für Österreich gibt. Die Idee einer länderübergreifenden Lizenz wurde in der Community sehr begrüßt. Allerdings haben sich mit der Einführung der CC Lizenzen auch einige Probleme ergeben. So einfach ist die rechtliche Grundlage der CC allerdings nicht, denn nach Jäger (2003) sind die Creative Commons Lizenzen bislang überhaupt noch nicht ausreichend analysiert, um konkret alle Probleme aufzeigen zu können (vgl. Jäger 2006, 9). Ein großes Problem ist eine internationale Lizenzierung, die sich aus den verschiedenen Rechtslagen der teilnehmenden Länder ergibt. Von CC wurde noch nicht hinreichend berücksichtigt, dass man nur eine Lizenz für alle Länder kann, aber dann "passt" diese optimal nur für den Staat für den sie angepasst wurde, oder man muss sämtliche Lizenzversionen nehmen und kundtun, dass diese jeweils für "ihr" Gebiet gelten sollen (vgl. ebd., 16). Auch wenn die Creative Commons Bewegung noch vor einigen Problemen steht, wird laufend an der Lösung dieser gearbeitet. Um aufzuzeigen, dass es auch rechtliche Folgen haben kann, wenn CC, aber auch Open Source Lizenzen nicht berücksichtigt werden, werden an dieser Stelle Urteile beschrieben, die auf Grund einer Lizenzverletzung gefällt wurden.


  • Urteile

Open Source:

„Das LG München bestätigte eine einstweilige Verfügung, mit der der deutschen Tochtergesellschaft eines niederländischen IT-Unternehmens der Vertrieb einer Open Source Software über das Internet, ohne entsprechend den Lizenzbedingungen der GNU General Public License, Version 2 (GPL) dabei auf die Lizenzierung unter der GPL hinzuweisen und den Lizenztext der GPL beizufügen sowie den Sourcecode der Software lizenzgebührenfrei zugänglich zu machen, verboten. Die urheberrechtliche Lizenz dient dazu, auf die Nutzer die Bedingungen für die Verwendung der Open Source, wie freie Verfügbarkeit des Quellcodes, Freiheit von Lizenzgebühren, freie Bearbeitung und Verbreitung unter Weitergabe der Lizenzbedingungen zu überbinden. Das Landgericht München I erkennt die zentralen Regelungen der Z 2 - 4 der GPL als wirksam an. Insbesondere der Rechterückfall gemäß Z 4 bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen stelle eine zulässige Form einer auflösenden Bedingung der dinglichen Rechtseinräumung dar“ (Withöf, Terhaag 2004, 1).


Creative Commons:

„Adam Curry, ein Pionier des Podcasting, veröffentlichte in der Web 2.0 Community Flickr Fotos seiner Familie unter der Lizenz „Creative Commons NC-BY-SA“ (nur nichtkommerzielle Zwecke). Das niederländische Boulevardmagazin Weekend verwendete die Fotos für einen Bericht über Currys 15jährige Tochter. Am 9. März 2006 erkannte ein Gericht in Amsterdam eine Urheberrechtsverletzung und verurteile das Magazin Weekend bei weiteren Verstößen zu einer Geldstrafe von 1000 Euro je Bild, zu zahlen an Curry. Obwohl die Strafe relativ gering ausfiel wurde erstmals die Zulässigkeit von Creative Commons bestätigt“ (vgl. Garlick 2006, 1).


Die Rechtslage für CC ist ganz speziell, da sie auf das jeweilige Land konzipiert wird. Dadurch ergeben sich viele Möglichkeiten, aber auch Probleme wie die Internationalität von CC Lizenzen. Jedoch ist die Rechtslage bei CC und Open Source bereits so klar definiert, dass es schon Urteile bei Lizenzverletzungen gegeben hat.

Im 3. Teil der Wikiseite wird die Verwendung von CC und Open Source in Bildungseinrichtungen in Österreich beschrieben. Diese Beschreibung erscheint als sinnvoll um zu zeigen wie verbreiten diese beiden Bewegungen in Österreichs Bildungslandschaft sind und um diese Bewegungen für den Leser etwas greifbarer zu machen.

Creative Commons & Open Source - Verwendung in Österreich

Die beispielhafte Beschreibung der Verwendung von CC und Open Source in Österreich soll deutlich machen, dass diese Bewegungen in Österreich bereits bekannt sind und auch schon genutzt werden. Diese Beispiele machen die Umsetzung dieser theoretischen Modelle in die Praxis sichtbar. Anfangs werden Beispiele von CC erklärt und anschließend Beispiele von Open Source.


Creative Commons in Österreich

Das Creative Commons Modell wurde bereits auf das österreichische Rechtssystem adaptiert und wird auch bereits eingesetzt. Leider ist die Nutzung noch recht zögerlich (vgl. Pleger et. al. 2005, 2). Dies liegt häufig an der Unkenntnis der Existenz dieser Lizenzen. Darum ist es auch ein Anliegen mit dieser Wikiseite CC unter den Studenten bekannter zu machen, damit Auch wenn CC in Österreich noch wenig genutzt wird, gibt es schon einige Beispiele für die Verwendung in Bildungseinrichtungen. So gehören die Creative Commons Lizenzen schon zum Lehrplan der Fachhochschule Vorarlberg, die sogar ein eigenes unter Creative Commons lizenziertes Bildungsradio gegründet hat. Auch im Rahmen von Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule Voradelberg wurde mit Creative Commons gearbeitet, so wurde zum Beispiel auch ein Onlinekurs konzipiert, der unter einer CC Lizenz steht. Ein weiteres Beispiel stellt das Tiroler Bildungsservice dar. Dort werden Schulmaterialien, die Lehrer und Lehrerinnen beim diesem Service zur Verfügung stellen, unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht (ebd.). Auch die Universität Wien bietet in Zusammenarbeit mit der Universität Klagenfurt eine Vorlesung zum Thema Virutalisierung an, die unter eine Creative Commons Lizenz gestellt wurde. Diese Vorlesung hat unter anderem die Möglichkeiten von Creative Commons zum Inhalt und soll auch die weiteren Möglichkeiten von CC inneruniversitär behandeln. Als nächstes Beispiel wird das eLearning Center der Universität Wien genannt. Dieses stellt bei der Gestaltung von Lizenzverträgen durch Lehrende die Creative Commons Bewegung vor, allerdings auch andere Möglichkeiten, die weniger verbreitet sind und durch die vielfältige Auswahl zu Verwirrung führen könnten. Hier wäre es wichtig mehr Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, damit eine durchgängige Akzeptanz für Creative Commons in den Bildungseinrichtungen geschaffen werden kann (die Internetadressen finden sich in den weiterführenden Links).

In diesem Kapitel wurde die Verwendung von CC in Österreich beschrieben. Im Gegensatz zu Creative Commons ist der Einsatz von Open Source Software in Österreichs Bildungsinstitutionen schon verbreiteter. Beispiele dafür finden sich im anschließenden Kapitel.

Open Source - Beispiel für die Verwendung im Bildungsbereich

Eine Tendenz zur Umstellung von kommerzieller Software zu Open Source Software an Universitäten ist zu bemerken. So hat z.B. die TU Wien bis vor 4 Jahren noch eine Wahl zwischen einem kommerziellen Betriebssystem und einem Open Source Betriebssystem ermöglicht und schließlich ganz auf die Open Source Variante umgestellt (Sedlaczek 2006, 1). Auch im Schulbereich gibt es bereits Bestrebungen den Kindern neben den kommerziellen Systemen auch Open Source Systeme vorzustellen. Das Bildungsministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat in Kooperation mit Firmen aus der Privatwirtschaft ein Programm entwickelt, dass den Umgang mit dem Open Source Betriebssystem Linux forcieren soll (vgl. bm:bwk 2002a, 1). Nicht nur der Umgang mit einem anderen Betriebsystem soll den Kindern näher gebracht werden, sondern auch Staroffice als Alternative zu herkömmlichen kommerziellen Variante. Ziel dieser Initiative ist es ein neues Zertifikat zu schaffen, dass die Kompetenzen der Schüler im Bereich der Open Source Software bestätigt. „Die Schülerinnen und Schüler erhalten damit ein Zertifikat über einen IT-Bereich, der auf Grund seines offenen Zugangs vor allem bei jungen Computeranwendern längst zur beliebten Alternative zu kommerziellen Betriebssystemen geworden ist und zugleich eine immer bedeutendere Rolle in der Wirtschaft spielt (ebd.). Demnach sollen die Schüler neue Möglichkeiten zu den bereits bestehenden Programmen kennen lernen und zugleich ist es nach dem Bundesministerium auch förderlich für die Wirtschaft. Genau diesen Aspekt will die Open Source Initiative nicht in ihrer Philosophie wieder finden und ist daher kritisch zu sehen, allerdings ist es besonders für Bildungsinstitutionen wichtig den Schülern Alternativen anzubieten und somit das Bewusstsein der Schüler zu bilden.

Resümee

Oft schon stand ich selbst vor dem Problem, Literatur zu suchen und auch zu finden, aber nicht berechtigt zu sein, diese Literatur auch zu verwenden bzw. einzusehen. Oder aber auch Programme zu downloaden, die als Demoversionen für die Nutzung beschränkt sind und nur durch einen teuren Versionskauf ihre ganzen Funktionen freischalten. Meist sind diese Barrieren von kommerziellen Interessen bestimmt und verwehren dadurch die freie (im Sinne von Freiheit vgl. Open Source) Nutzung. Dem Ideal der Universität, der „Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre“ (bmbwk 2002b, 1) würde es eher entsprechen sich gegen kommerzielle Interessen und für die Freiheit der Forschung ob nun bei wissenschaftliche Arbeiten oder bei Programmen, mit denen die Wissenschaftler arbeiten, einzusetzen.

Open Source Systeme wie Linux werden zwar in Schulen bereits verstärkt eingesetzt, jedoch haben die jetzigen Studenten (der Universität Wien) wenig bis gar keine Erfahrung mit solchen Betriebssystemen. Den Studierenden werden in den Computerräumen Microsoft Produkte angeboten, da dieses System sehr verbreitet ist und der Umgang damit den meisten bekannt ist. Oder aber sie sollen für ein Seminar eine Präsentation vorbereiten, natürlich im Powerpoint, wobei es schon eine sehr gute, open Source Alternative (Open Office) gibt. Wenn den Studenten aber nicht einmal an der Universität die Möglichkeit geboten wird Alternativen zu bereits bestehenden Systemen kennen zu lernen, werden sie es in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit kaum nachholen. Ich persönlich kenne viele Open Source Produkte von der TU Wien, die es vor einigen Jahren noch ermöglicht hat zwischen zwei Systemen zu wählen und dann gänzlich auf die Open Source Variante umgestellt hat. Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit für die Universität Wien, in einer Übergangsfrist zwei Varianten anzubieten und dann gänzlich auf Open Source umzustellen.

Creative Commons hingegen ist kaum jemanden bekannt und wird als Lizenzsystem noch wenig genutzt. Würden die Professoren viele ihrer Arbeiten unter einer CC Lizenz online verfügbar machen, wäre es den Studenten bekannt und diese würden es wiederrum für ihre spätere wissenschaftliche Tätigkeit nutzen. Hier besteht Handlungsbedarf von Seiten der Universitäten!

Ich hoffe, durch diese Wikiseite diese Initiativen bei meinen Kollegen bekannter gemacht zu haben, denn sie sind die Wissenschaftler von morgen und sollen ihre wissenschaftliche Tätigkeit frei von jeglichen kommerziellen Interessen halten.

Beispiele für die Anwendung für Open Source & Creative Commons im Netz

Open Source Software wird schon im österreichischen Bildungsbereich eingesetzt, allerdings noch zögerlich. Im Internet gibt es allerdings schon viel mehr Angebot über Open Source Projekte und auch über Creative Commons Initiativen. Beispiele dafür werden nun exemplarisch im Anhang genannt.


Die freie, digitale Bibliothek http://www.digbib.org/

Ein Archiv mit freie verfügbaren Inhalten http://www.archive.org/

http://www.opensource.org/

Die offizielle Creative Commons Homepage Österreichs http://www.creativecommons.at/

Die wissenschaftliche Seite von CC ist Science Commons http://www.sciencecommons.com

Die Universität Konstanz: Bereich Informatik und Informationswissenschaften verwendet die Creative Commons Lizenz http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/ Viele wissenschaftliche Publikationen, die unter CC veröffentlicht wurden, sind hier erhältlich.

FH Vorarlberg mit einem Onlinekurs, der unter einer CC Lizenz steht http://www.fhv.at/res/weitere/eLearning/projekte/fhvwbt/

Das Bildungsradio der FH Vorarlberg: http://achwelle.fhv.at/

Eine unter CC lizenzierte Lehrveranstaltung an der Uni Wien: http://www.iff.ac.at/hofo/pfeffer/lv_virtualisierung/

Stellungnahme des E-Learningcenter zu CC: http://elearningcenter.univie.ac.at/index.php?id=174


Verwendete Literatur

Bm:bwk(2002a): IT Zertifikat für Linux an Östrreichs Schulen. Pressemitteilung. Online Ressource: http://www.bmbwk.gv.at/ministerium/pm/archiv/Aktuelle_Pressemitteilun8241.xml?style=text (download am 10. 05. 2006)

Bm:bwk(2002b): Forschungslandschaft. Online Ressource: http://www.bmbwk.gv.at/forschung/oesterreich/landschaft.xml (download am 26.06. 2006)

Brüning J., Kuhlen R. (2004): Creative Commons: Ein Stück Autonomie in der Wissenschaft zurückgewinnen. In: Informationen zwischen Kultur und Marktwirtschaft. Proceedings des 9. Internationalen Symposiums für Informationswissenschaft, Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft, S. 459 - 468


Dunlop J.C., Wilson B.G., Young D.L. (2002): Examples of the Open Source Movement’s Impact on Our Educational Practice in a University Setting. In: ED-Media 2002 World Converence on Educational Multimedia, Hypermedia & Telecommunications, Denver: Association for the Advancement of Computing in Education, S. 24 – 35


Füricht-Fiegl G. (2005): Freie Software für Schulen. Online Ressource: http://www.donau-uni.ac.at/de/aktuell/presse/archiv/05610/index.php (download am 10. 05. 2006)


Grassmuck V. (2004): Freie Software: Zwischen Privat- und Gemeineigentum, Bonn: BPB


Garlick M. (2006) Creative Commons Licenses upheld in a Dutch Court. Online Ressource: http://creativecommons.org/press-releases/entry/5822 (download am 12.05. 2006)


Jäger T. (2006): Open Access, Open Content, Creative Commons und Self Archiving in Wissenschaft und Lehre aus urheberrechtlicher Sicht, Institut für Rechtsfragen der freien und Open Source Software, Online Ressource: http://www.iri.uni-hannover.de/media/pdf/UrhR/Jaeger.pdf (download am 20. 04. 2006)

Jäger T., Schulz C. (2005): Ausgewählte rechtliche Aspekte der Erstellung von Beiträgen für Wikipedia. Eine kurze Darstellung der bestehenden Probleme in Frage-/Antwortform“, Online Ressource: http://www.kefk.net/Wikipedia/Recht/Urheberrecht/GNU.FDL/Lizenznehmer/index.asp (download am 02.05.2006)


Kuhlen R. (2005): Creative Commons: Im Interesse der Kreativen und Innovativen. In: K. Lehmann; M. Schetsche (Hrsg.): Die Google-Gesellschaft. Vom digitalen Wandel des Wissens.Bielefeld: transcript-Verlag 2005, S. 157 ff.

Müller L. (1997): Die Kathedrale und der Bazaar Online Ressource: http://www.linux-magazin.de/Artikel/ausgabe/1997/08/Basar/basar.html (download am 26. 04. 2006)


Müller M. (1999): Verschiedene Open Source Lizenzen. Online Ressource: http://www.oreilly.de/german/freebooks/os_tb/toc.html (download am 10. 04. 2006)

Möller E. (2001): Die Reformation zum Anfassen: GNU/Linux und Open Source. Online Ressource: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/9/9786/1.html (download am 11.04.2006) Pfeffer T. (2006): Virutalisierung von Universitäten. Online Ressource: http://www.iff.ac.at/hofo/pfeffer/lv_virtualisierung/ (download am 24.05.2006)

Pleger G., Batlogg J., Alton-Scheidl R. (2005): Creative Commons Tutorial. Online Ressource: http://www.creativecommons.at/tutorial/ (download am 23. 04. 2006)


Sedlaczek R. (2006): Softwareliste, Online Ressource: http://sts.tuwien.ac.at/pss_support.php (download am 20. 04. 2006)

Widmer U., Bähler K.:Open-Source-Lizenzen: Wesentliche Punkte für Nutzer, Entwickler und Vertreiber. In: Open Source Jahrbuch 2006, Berlin 2006, Lehmanns Media, S. 165 – 181,


Withöft, Terhaag (2004): GPL - Open Source, - LG München I, Urteil vom 19. Mai 2004, AZ: 21 O 6123/04 - Online Ressource: http://www.aufrecht.de/3388.html (download am 10. 05. 2006)


Eine genaue Beschreibung der GNU Free Documentation License (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html)




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