Dualistische Metaphysik (2)

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Wie sieht das Verhältnis zwischen dem einen durch einen Satz ausgeschlossenen Kontrast und den unzähligen Varianten, die an seiner Stelle gelten könnten, aus? Das lässt sich nur unter einer Bedingung systematisch beantworten: Es ist zu fordern, dass die Logik des Komplements sich nicht mit jener des Möglichkeitsspektrums vermischt. Dazu muss es Sätze geben, die ganz für sich stehen:

Aus einem Elementarsatz läßt sich kein anderer folgern. Auf keine Weise kann aus dem Bestehen irgend einer Sachlage auf das Bestehen einer, von ihr gänzlich verschiedenen Sachlage geschlossen werden. (Tractatus 5.134-5.135)

Das macht den Elementarsatz aus: er legt die Wirklichkeit auf so oder so fest. Seine Darstellungskapazität hängt davon ab, das sich die Welt in solchen komplementären Formen darstellen lässt.

Die ab-Funktion (die Wahrheitsfunktion (h.h.) bleibt nicht vor dem Elementarsatz stehen, sondern sie durchdringt ihn. (Tagebücher 29.11.1914)

Für den Darstellungssinn jedes Elementarbildes ist konstitutiv, dass es sich um eine bildliche Repräsentation handelt, die einfach dann verstanden ist, wenn man die Wahrheit oder Falschheit des Bildes kennt, d.h. die Übereinstimmung des Richtungssinns der Wirklichkeit mit dem Richtungssinn des Bildes.

Damit taucht die Frage auf, wie sich die Kenntnis der Elementarsätze zum Wissen über die Welt im Ganzen (1) ausweitet.




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