Diskussion:Was sollen wir mit unserem Gefühl tun, dass wir Willenshandlungen einleiten?: Unterschied zwischen den Versionen

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Immanuel Kant, „Recension von Schulz's Versuch einer Anleitung zur Sittenlehre…“, 1783, AA VIII, [http://www.ikp.uni-bonn.de/kant/aa08/013.html S.1399];  eingesehen am 25.3.06):
  
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„Der praktische Begriff der Freiheit hat in der That mit dem speculativen, der den Metaphysikern gänzlich überlassen bleibt, gar nichts zu thun. Denn woher mir ursprünglich der Zustand, in  welchem ich jetzt handeln soll, gekommen sei, kann mir ganz gleichgültig sein;  ich frage nur, was ich nun zu thun habe, und da ist die Freiheit eine nothwendige praktische Voraussetzung und eine Idee, unter der ich allein Gebote der Vernunft als gültig ansehen kann. Selbst der hartnäckigste Sceptiker gesteht, daß, wenn es zum Handeln kommt, alle sophistische Bedenklichkeiten wegen eines allgemein-täuschenden Scheins wegfallen müssen. Eben so muß der entschlossenste Fatalist, der es ist, so lange er sich der bloßen Speculation ergiebt, dennoch, so bald es ihm um Weisheit und Pflicht zu thun ist, jederzeit so handeln, als ob er frei wäre, und diese Idee bringt auch wirklich die damit einstimmige That hervor und kann sie auch allein hervorbringen. Es ist schwer, den Menschen ganz abzulegen“. --[[Benutzer:Hofbauerr|Hofbauerr]] 00:33, 25. Nov 2006 (CET)
  
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Die Unterscheidung ist zwischen
  
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* woher der Zustand gekommen sei - die Kausalität
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* was ich zu tun habe - Verantwortung
  
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Nun ist unbestreitbar, dass Verantwortung Freiheit verlangt, aber man könnte einwenden, das sei ein Zirkel. Wenn ich mich auf Verantwortung berufe, um praktische Vernunft von theoretischer Vernunft zu unterscheiden, setze ich mindestens soviel voraus, wie ich erweisen möchte. Das Gewicht liegt dann darauf, dass ein bestimmtes Selbstverständnis, also z.B. dass mir etwas als Verdienst zugeschrieben werden kann, ohne diese Voraussetzungen unverständlich ist. --anna 12:32, 29. Nov 2006 (CET)
  
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Freiheit ist ein sehr grosses Wort. "Die Freiheit" trägt auch, wie Tugendhat sagt, nichts zu diesem Kontext bei. Verantwortung setzt nur voraus, dass man auch anders hätte handeln können, also eine Wahlmöglichkeit und kein Zwang bestand. Freiheit ist meiner Meinung nach nur im Sinne von Wahlfreiheit nötig um für etwas verantwortlich gemacht zu werden. Normen für Tun und Unterlassen finden sich auf verschiedenen Ebenen; siehe dazu meine Mind-map in folgendem [[Exzerpt Tugenhat-Vortrag(FiK)|Exzerpt]].
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Die Freiheit des Willens würde sich in diesem Zusammenhang auf einer anderen Ebene finden.--[[Benutzer:Koe|Koe]] 13:48, 29. Nov 2006 (CET)
  
 
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Aktuelle Version vom 29. November 2006, 14:48 Uhr

Immanuel Kant, „Recension von Schulz's Versuch einer Anleitung zur Sittenlehre…“, 1783, AA VIII, S.1399; eingesehen am 25.3.06):

„Der praktische Begriff der Freiheit hat in der That mit dem speculativen, der den Metaphysikern gänzlich überlassen bleibt, gar nichts zu thun. Denn woher mir ursprünglich der Zustand, in welchem ich jetzt handeln soll, gekommen sei, kann mir ganz gleichgültig sein; ich frage nur, was ich nun zu thun habe, und da ist die Freiheit eine nothwendige praktische Voraussetzung und eine Idee, unter der ich allein Gebote der Vernunft als gültig ansehen kann. Selbst der hartnäckigste Sceptiker gesteht, daß, wenn es zum Handeln kommt, alle sophistische Bedenklichkeiten wegen eines allgemein-täuschenden Scheins wegfallen müssen. Eben so muß der entschlossenste Fatalist, der es ist, so lange er sich der bloßen Speculation ergiebt, dennoch, so bald es ihm um Weisheit und Pflicht zu thun ist, jederzeit so handeln, als ob er frei wäre, und diese Idee bringt auch wirklich die damit einstimmige That hervor und kann sie auch allein hervorbringen. Es ist schwer, den Menschen ganz abzulegen“. --Hofbauerr 00:33, 25. Nov 2006 (CET)

Die Unterscheidung ist zwischen

  • woher der Zustand gekommen sei - die Kausalität
  • was ich zu tun habe - Verantwortung

Nun ist unbestreitbar, dass Verantwortung Freiheit verlangt, aber man könnte einwenden, das sei ein Zirkel. Wenn ich mich auf Verantwortung berufe, um praktische Vernunft von theoretischer Vernunft zu unterscheiden, setze ich mindestens soviel voraus, wie ich erweisen möchte. Das Gewicht liegt dann darauf, dass ein bestimmtes Selbstverständnis, also z.B. dass mir etwas als Verdienst zugeschrieben werden kann, ohne diese Voraussetzungen unverständlich ist. --anna 12:32, 29. Nov 2006 (CET)

Freiheit ist ein sehr grosses Wort. "Die Freiheit" trägt auch, wie Tugendhat sagt, nichts zu diesem Kontext bei. Verantwortung setzt nur voraus, dass man auch anders hätte handeln können, also eine Wahlmöglichkeit und kein Zwang bestand. Freiheit ist meiner Meinung nach nur im Sinne von Wahlfreiheit nötig um für etwas verantwortlich gemacht zu werden. Normen für Tun und Unterlassen finden sich auf verschiedenen Ebenen; siehe dazu meine Mind-map in folgendem Exzerpt.
Die Freiheit des Willens würde sich in diesem Zusammenhang auf einer anderen Ebene finden.--Koe 13:48, 29. Nov 2006 (CET)