Diskussion:Seminar: Freiheit im Kopf (FiK)

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1. Absatz: und zwar offenbar bevor die Versuchsperson eine Willenshandlung vollzog.. Wäre es nicht deutlicher, zu sagen: und zwar offenbar bevor die Versuchsperson bewusst eine Entscheidung traf, eine Handlung zu vollziehen... ? -- Alex

Angesichts der schwierigen Aufgabe (und zugegebenermaßen ohne komplette Kenntnis der Protokolle), eine gut geschriebene Zusammenfassung.

 --Alex