Diskussion:SZ §§9, 45: Eigentlichkeit und Uneigentlichkeit (Code)

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UneigentlichkeitEN

Der Ansatz zu einer Unterscheidung der UneigentlichkeitEN lässt sich durchaus rechtfertigen. Der Zusammenhang zwischen Alltäglichkeit und Uneigentlichkeit blieb, besonders da Heidegger nie bestimmte Zweideutigkeiten ausräumte, ein problematischer. Genau formuliert liegt die Problematik im Übergang von einer Bestimmung des Daseins durch Existentialien unter Gebrauch der formalen Anzeige, die wie Heidegger selbst sagt niemals das Existieren ersetzen kann, explizit einen uneigentlichen Zugang bedeutet und einer späterhin pseudomoralischen Konnotation von Uneigentlichkeit, die sich z.B. im Umgang mit Institutionen äußert, und nicht mehr von einer Anlage sondern von einer Wahl abhängen kann. Uneigentlichkeit wäre den zweiten Fall verabsolutierend nurnoch z.B. ein Aufgehen im Man (Theunissen: Der Andere). Die reine Subsistenzsorge zum Beispiel wäre, diesem Konzept folgend aus der Uneigentlichkeit in diesem Sinne ausgeklammert. --Richardd 09:39, 25. Apr. 2008 (CEST)