Diskussion:Privatisierung von Bildungseinrichtungen (Text)

Aus Philo Wiki
Version vom 23. Juli 2006, 08:46 Uhr von Cswertz (Diskussion | Beiträge) (Kritik II)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Frau Fischl hat ihren Text am 26. Juni 2006 verfügbar gemacht. Daher wurde für die Evaluation, die an diesem Tag bereits fällig gewesen wäre, ein neuer Abgabetermin vereinbart: 10. Juli 2006 (Gramm / 26.6.)


EVALUATION
(Gramm / 8.7.)

Formal

  1. Rechtschreibung und Grammatik sind hinreichend korrekt, eine Bereinigung diverser Flüchtigkeitsfehler wäre aber wünschenswert (Beispiel 4.1.: Unterpunkte sind a/2/3/4/5/6/4; Beispiel 4.1., Unterpunkt 4): Effektivere Resourcenverwaltung: Effektivere Ressourecenverwaltung ...).
  2. Quellenangaben sind sehr vage (Beispiel 2.3.: "Der in der Literaturliste genannte Artikel [...] listet [...] auf") oder fehlen völlig.
  3. Die Literaturliste ist vorhanden. Eine Ordnung der Literaturangaben ist nicht erkennbar. Bei der dritten Angabe wäre ein Link angebracht.
  4. Die optische Gestaltung der Arbeit ist nicht ansprechend.

Inhaltlich

Text im Ganzen

  1. Es wird keine Fragestellung und/oder Hypothese explizit genannt.
  2. Ihre Begründung und die Begründung ihrer Umsetzung in die Gliederung der Arbeit fehlen ebenfalls.

Abschnitte/Kapitel

  1. Die Abschnitte/Kapitel sind übergangslos aneinandergefügt: Es wird nicht gesagt, warum die einzelnen Abschnitte/Kapitel in der Arbeit stehen, Zusammenfassungen der einzelnen Abschnitte/Kapitel gibt es nicht.
  2. Es ist oft nicht klar unterscheidbar, ob die Verfasserin einen Text referiert oder eigene Gedanken zum Thema "Privatisierung von Bildungseinrichtungen" äußert (siehe: Quellenangaben). Eine kritische Auseinandersetzung mit den referierten Texten ist nicht feststellbar.
  3. Es wird viel aufgezählt und wenig begründet. Die Zusammenstellung der Auflistungen ist nicht immer nachvollziehbar (Beispiel 2: 2.1. Bildungseinrichtungen / 2.2. Zugang zur Bildung / 2.3. Hauptkriterien im Lichte von Privatisierungstendenzen, Unterpunkt b) Zugang zur Bildung).

Kritik II

Die obige Kritik ist berechtigt. Eine Überarbeitung wäre nötig gewesen. Die Zusammenstellung der Stichworte ist zwar vielversprechend, allerdings eher Grundlage für eine Ausarbeitung als die Ausarbeitung selbst. Darüber hinaus fehlt die Durchführung der Evaluation.