Diskussion:Kartographie des Freiheitsbegriffs (FiK): Unterschied zwischen den Versionen

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Im 1. Absatz, Zeile 2 bitte klarmachen, auf was im Satz "Es umfasst also einzelne Akte ..." mit "Es" Bezug genommen wird, am besten wohl ausschreiben.
 
Im 1. Absatz, Zeile 2 bitte klarmachen, auf was im Satz "Es umfasst also einzelne Akte ..." mit "Es" Bezug genommen wird, am besten wohl ausschreiben.
 
2. Absatz drittvorletzte Zeile wuerde ich streichen "durchaus berechtigt und" (im Sinne unserer samstaeglichen Diskussion ueber Darstellung).
 
2. Absatz drittvorletzte Zeile wuerde ich streichen "durchaus berechtigt und" (im Sinne unserer samstaeglichen Diskussion ueber Darstellung).
Im 1. Absatz bei Willensfreiheit 3. Zeile, "... Handlung, die als frei geleten kann ...", gehoert da nicht besser "soll" ?
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Im 1. Absatz bei Willensfreiheit 3. Zeile, "... Handlung, die als frei gelten kann ...", gehoert da nicht besser "soll" ?
2. Absatz 1. Zeile, 1. Satz: wer unterscheidet ? oder soll einfach dargstellt werden, dass sich Handlungs- und Willensfreiheit unterscheiden. Auf jeden faellt Subjekt.
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2. Absatz 1. Zeile, 1. Satz: wer unterscheidet ? oder soll einfach dargestellt werden, dass sich Handlungs- und Willensfreiheit unterscheiden. Auf jeden Fall fehlt Subjekt.
 
liebe gruesse, christine --[[Benutzer:Schindler|Schindler]] 16:19, 23. Mai 2007 (CEST)
 
liebe gruesse, christine --[[Benutzer:Schindler|Schindler]] 16:19, 23. Mai 2007 (CEST)

Version vom 23. Mai 2007, 16:20 Uhr

Der Artikel ist deutlich länger als die anderen, bisher vorliegenden Beiträge. So aufschlussreich er ist: wird damit nicht der Rahmen des Lernobjekts gesprengt? Evtl. eine Zusammenfassung voransetzen (zB statt der Zwischenzusammenfassungen) und darin auch erklären, warum diese Darstellung "Kartographie" genannt wird! Oder teilen, zB in "Selbst" (womit sich dzt. 2/3 des Artikels beschäftigt, wodurch der Seitentitel ohnehin etwas irreführend ist) und "Freiheit" (wobei es sich hier nicht um den allgemien Freiheitsbegriff handelt, der auch zB Meinungsfreiheit und polit. Freiheit entält, sondern um Willens- und Handlungsfreiheit).

Punkt 2.1. scheint redundant, wird auch nicht weiter ausgeführt

Wenn ich richtig verstanden habe, sollen Hyperlinks im Quellenverzeichnis und nicht im Fließtext erscheinen (derzeit ist jedenfalls lediglich ein Hyperlink im Kapitel Dennet eingebaut).


Ich empfehle einen Querverweis auf den separaten Artikel über Tugendhat

--Hofbauerr 21:52, 9. Mai 2007 (CEST)

Der Hypertext ist nur vorübergehend. Ich erarbeite gerade die Positionen Dennets aus dessen Buch. Bis dahin wollte ich mir keine fremden Federn "aufsetzen" und die Quelle angeben.

Die Teilung ist sicherlich notwendig, ich bin mir aber noch nicht sicher, wie wir das im Speziellen anstellen können. Dazu möchte ich die Position der "Scormisierer" auch noch gerne hören. Ein Abstract der Positionen in einem Hauptartikel, mit Verweisen auf die entfalteteren Positionen in separaten Artikeln könnte eine Lösung sein, allerdings haben wir dann schon zwei "Abstrahierungen", was dem Inhalt schon gefährlich werden könnte.

Eine Einleitung habe ich bereits geschrieben und der link zu Tugendhat ist auch gesetzt. --Koe 08:44, 10. Mai 2007 (CEST)

Der Artikel ist duch die inzwischen vorangestellte Einleitung noch länger geworden.

--Hofbauerr 09:29, 18. Mai 2007 (CEST)


Zur Einleitungsseite: Ist der Kasten mit den Grundbegriffen so ein bisschen irrefuehrend - da Determinismus - Indeterminismus und Inkompatibilismus und Kompatibilismus gegenuebergestellt sind, Subjektivitaet aber wiederum der Ueberbegriff zu Selbst und Selbstbewusstsein ist, und Handlungs und Willensfreiheit Verschiedenes, aber nicht Gegensaetzliches bedeuten ? Im 1. Absatz, Zeile 2 bitte klarmachen, auf was im Satz "Es umfasst also einzelne Akte ..." mit "Es" Bezug genommen wird, am besten wohl ausschreiben. 2. Absatz drittvorletzte Zeile wuerde ich streichen "durchaus berechtigt und" (im Sinne unserer samstaeglichen Diskussion ueber Darstellung). Im 1. Absatz bei Willensfreiheit 3. Zeile, "... Handlung, die als frei gelten kann ...", gehoert da nicht besser "soll" ? 2. Absatz 1. Zeile, 1. Satz: wer unterscheidet ? oder soll einfach dargestellt werden, dass sich Handlungs- und Willensfreiheit unterscheiden. Auf jeden Fall fehlt Subjekt. liebe gruesse, christine --Schindler 16:19, 23. Mai 2007 (CEST)