Diskussion:Big Data (Vorlesung Hrachovec, WS 2015): Unterschied zwischen den Versionen

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(Eurodac und Epidemiologie)
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Analog dazu wäre eine faire Erhebung der Daten der Asylsuchenden ein Weg, um das Zusammenleben von Indivuen, Gruppen und größeren Populationen zu verbessern. Allerdings sind auch diese Erhebungen nur dann zu rechtfertigen, wenn die Integrität der Person gewahrt bleibt (was geschieht, wenn diese im Status der Relationen verbleibt und nicht auf einen Fingerabdruck reduziert wird). Der nächste Satz ist sehr interessant: Weil wissenschaftlich nicht anerkannte Erhebungen als unethsich gelten können, weil sie die Untersuchten Risiken aussetzen, ohne dass dabei Vorzüge entstehen, müssen gewisse wissenschaftliche Standards vorausgesetzt werden. Wo ist im Fall der Asylrechtsverfahren eine Übereinkunft der Gesellschaft über Grundbedingungen der Untersuchung? Und wie wird die Qualitätssicherung der Erhebungen garantiert? - Wäre es für Initiativen wie Eurodac nicht vorteilhaft, sich an bereits ausgearbeiteten Richtlinien wie denen der Epidemiologie zu orientieren?  
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Analog dazu wäre eine faire Erhebung der Daten der Asylsuchenden ein Weg, um das Zusammenleben von Indivuen, Gruppen und größeren Populationen zu verbessern. Allerdings sind auch diese Erhebungen nur dann zu rechtfertigen, wenn die Integrität der Person gewahrt bleibt (was geschieht, wenn diese im Status der Relationen verbleibt und nicht auf einen Fingerabdruck reduziert wird). Der darauffolgende Satz im Zitat ist sehr interessant: Weil wissenschaftlich nicht anerkannte Erhebungen als unethsich gelten können, weil sie die Untersuchten Risiken aussetzen, ohne dass dabei Vorzüge entstehen, müssen gewisse wissenschaftliche Standards vorausgesetzt werden. Wo ist im Fall der Asylrechtsverfahren eine Übereinkunft der Gesellschaft über Grundbedingungen der Untersuchung? Und wie wird die Qualitätssicherung der Erhebungen garantiert? - Wäre es für Initiativen wie Eurodac nicht vorteilhaft, sich an bereits ausgearbeiteten Richtlinien wie denen der Epidemiologie zu orientieren?  
  
 
Ich möchte betonen, dass es um einen strukturellen Vergleich der Methoden der Epidemiologie und dem Asylrechtsverfahren geht, nicht um einen naturalistischen Vergleich der Forschungsobjekte. Ich möchte nicht sagen: “Asylsuchende sind wie Krankheiten”, sondern die Frage stellen: “Wenn Asylsuchende methodisch behandelt werden wie Krankheiten, erreicht dann  das Niveau der Standards des Asylrechtsverfahrens das Niveau der Standards der Epidemiologie?” Die Verbindung von Eurodac und der Europol stellt eine erste “immunologische” Maßnahme dar, deswegen sollten besagte Standards garantiert werden (was Überlegungen zur Notwendigkeit der Datenerhebung ebenso wie Fragen zur genaueren Bestimmung der “Privatsphäre”, Fragen nach fairen Grundbedingugnen, wissenschaftlicher Qualitätssicherung, usw. einschließt).
 
Ich möchte betonen, dass es um einen strukturellen Vergleich der Methoden der Epidemiologie und dem Asylrechtsverfahren geht, nicht um einen naturalistischen Vergleich der Forschungsobjekte. Ich möchte nicht sagen: “Asylsuchende sind wie Krankheiten”, sondern die Frage stellen: “Wenn Asylsuchende methodisch behandelt werden wie Krankheiten, erreicht dann  das Niveau der Standards des Asylrechtsverfahrens das Niveau der Standards der Epidemiologie?” Die Verbindung von Eurodac und der Europol stellt eine erste “immunologische” Maßnahme dar, deswegen sollten besagte Standards garantiert werden (was Überlegungen zur Notwendigkeit der Datenerhebung ebenso wie Fragen zur genaueren Bestimmung der “Privatsphäre”, Fragen nach fairen Grundbedingugnen, wissenschaftlicher Qualitätssicherung, usw. einschließt).
  
 
[[Benutzer:Euphon|Euphon]] ([[Benutzer Diskussion:Euphon|Diskussion]]) 13:20, 15. Nov. 2015 (CET)
 
[[Benutzer:Euphon|Euphon]] ([[Benutzer Diskussion:Euphon|Diskussion]]) 13:20, 15. Nov. 2015 (CET)

Aktuelle Version vom 17. November 2015, 12:47 Uhr

Diskussionsbeitrag zu Eurodac: Die geniale Idee, das Konzept einer geordneten Datenbank in der Vorlesung anhand der Eurodac zu erörtern, hat zu einer lebendigen Diskussion geführt, die sich unmittelbar auf die ethischen Fragen der Speicherung personenbezogener Daten in Datenbanken zugespitzt hat. Angesichts von Millionen von Flüchtlingsschicksalen und befeuert durch Angela Merkels mutige Politik herrscht zur Zeit weitgehend die Devise „freie Fahrt den Flüchtlingen“ und jede Einschränkung durch Registrierung, Kanalisierung oder Beschränkung der Migrationsströme wird als Angriff auf elementare Menschenrechte gesehen. Die Erfassung von Flüchtlingen in Datenbanken hat damit schlechte Karten und wird unmittelbar mit Polizeigewalt und Vorverurteilung assoziiert.

Die Eurodac, an der Jonathan P. Aust schon im Mai 2006 kein gutes Haar gelassen hat, verliert durch das Scheitern der Schengengrenze im Migrationschaos fast zur Gänze ihre Existenzberechtigung - dabei halte ich ihre Konzeption im Hinblick auf die im Jahr 2002 festgelegten Ziele für gar nicht so schlecht. Es ging ja - zu einem Zeitpunkt, als das Hauptproblem nicht bei Kriegsflüchtlingen gesehen wurde, sondern bei einer Begrenzung illegaler Immigration – darum, legale von illegalen Immigranten unterscheiden zu können und das asylum shopping zu unterbinden. Dass man bei der Konzeption der Datenbank damals auf die Speicherung von Namen verzichtet hat, scheint mir ein Hinweis auf einen durchaus sensiblen Umgang mit persönlichen Daten zu sein, ebenso wie ein Versuch, den bürokratischen Aufwand niedrig zu halten. So wie die Datenbank konzipiert ist, trifft sie ausschließlich Personen, die entweder illegal eingewandert sind oder in mehreren EU-Staaten um Asyl ansuchen. Die Fingerabdrücke von Personen, die nicht gegen die Einreise- und Asylbestimmungen verstoßen, entfalten keinerlei Wirkung und können nicht für polizeiliches law enforcement außerhalb der Asyl- und Migrationsbestimmungen verwendet werden.

Dass ein Staat das Recht beansprucht, „asylum applicants deliberately concealing their identity“ (Zitat Aust, p 6) zu identifizieren und asylum shopping zu unterbinden, scheint mir nicht gegen irgendwelche Menschenrechte zu verstoßen. Personen, die keinerlei Ausweisdokumente mit sich führen, sind eben nicht anders in Datenbanken zu speichern als durch körperliche Merkmale, wie zum Beispiel die Fingerabdrücke. Insgesamt finde ich, dass Jonathan Aust die grundsätzlichen Probleme der Schengengrenze und ihrer Überwachung sehr treffend vorhergesehen hat – die Eurodac Datenbank hat aber an den aufgezeigten Problemen die geringste Schuld.




Zu khm100:

Es ist interessant, dass in der Diskussion um das Freihandelsabkommen (TTIP) der Abbau nationaler Regulierungen oft gerade als bedrohlich eingeschätzt wird. Das ergibt einen eigentümlichen "Kreisverkehr". Die EU ist maßgeblich aus wirtschaftlichen Gründen (Zollfreiheit, Erleichterung von Handelsschranken) eingerichtet worden. Für so ein Unternehmen muss es eine Außengrenze geben. Die EU vertritt aber auch Ideale, die prima vista nichts mit Wirtschaft zu tun haben. Dazu gehören die allgemeinen Menschenrechte und speziell das Asylrecht. Aus ihnen ergibt sich, dass die politischen Grenzen, innerhalb derer sich eine Handelsgemeinschaft etabliert, Externe unter bestimmten Bedingungen nicht ausschließen kann. Die ökonomisch-politische und die ethische Grundlage des "Projekts Europa" greifen ineinander und kommen in Konflikt.

An der Fussgängerinnenzone Mariahilferstraße kann man das Problem im Kleinen sehen.

khm100's Analyse ist zutreffend: ein Mittel zur Erfassung und staatlichen Steuerung Asylsuchender ist durch die Umstände zu einem unerwarteten Problem geworden. Dass dieses Mittel im Moment versagt, hängt an einem Notfall. (Am Anfang des Semesters sind viele Hörsäle "rettungslos" überfüllt.) Man sollte sich natürlich fragen, unter welchen Umständen es zu solchen kritischen Situationen kommt. Für Schengen und das Dublin-Abkommen ist zu sagen, dass die Aufhebung interner Mobilitätsbeschränkungen mit einer schweren Fehleinschätzung des Problems der neuen Außengrenzen verbunden war.

--anna (Diskussion) 08:10, 28. Okt. 2015 (CET)



Es ist mir selbst nicht recht geheuer, was ich nun sagen werde, aber ich möchte das bisher Vorgebrachte noch ein wenig zuspitzen.

Meiner Meinung nach gibt es (mindestens) zwei Arten eine Gesellschaft zu sehen: Entweder man sieht sie 1. als einen ungreifbaren Rahmen, der ein abstraktes Gebiet markiert, innerhalb dessen Grenzen Individuen agieren und dadurch “von oben” erfasst werden können (so wie z. B. der Zugang zum Internet es leichter macht, ein Individuum zu überwachen), oder 2. man sieht nur Individuen, die durch ihre Vernetzung so etwas wie die Gesellschaft erst erzeugen (so wie etwa der Besitz eines Bankkontos es leichter macht, einen Job zu finden, da fast alle Arbeitgeber mittlerweile bargeldlos die Löhne und Gehälter ausbezahlen). Vertritt man die erste Interpretation, dann ist es legitim, so wenig wie möglich mit den abstrakten Steuerungsmechanismen, die als dem Individuum äußerlich angenommen werden (z. B. staatliche Institutionen), in Kontakt zu kommen. Dann ist es legitim zu fordern, dass keine Fingerabdrücke abgenommen und gespeichert werden, da man dann diesem abstrakten Apparat unterstellt wird. Vertritt man die zweite Interpretation, dann stellt es eine grobe Reduktion dar, nur die Fingerabdrücke abzunehmen, ohne Aufmerksamkeit auf die mannigfaltigen Arten der Vernetzungen zu richten, denn dann sieht es so aus, als wenn diejenigen, die bloß auf ihre Fingerabdrücke reduziert werden, aus einer Gesellschaft ausgegrenzt werden, deren Vernetzungsgrad höher ist als jemals zuvor.

Da mir die erste Interpretation häufiger vorzukommen scheint als die zweite, möchte ich kurz darlegen, was ich damit meine, wenn ich sage, dass ausgegrenzt wird, wenn zu wenig Daten in Betracht gezogen und Beteiligte an der Gesellschaft damit auf ein nicht vertretbares Minimum reduziert werden.

Eine wichtige Pointe: Instinktiv haben kmh100 und ich die Restriktion auf Fingerabdrücke als positive Vorsichtsmaßnahme angesehen. Euphon dreht die Sache um. Es sei gerade eine Ausschlussstrategie! Die Deregulierung, die von Isolde Charim (siehe den obigen Link) als gemeinschaftsbildend beschrieben wird, ist ein neoliberales Prinzip. Das heißt: mit der Beschwerde gegen die Erfassung der Fingerabdrücke stellt man sich selbst ins Abseits einer vernetzten Gesellschaft. Das hatte ich in der vergangenen Sitzung als Wildweststrategie angesprochen. --anna (Diskussion) 13:13, 29. Okt. 2015 (CET)


Wird man von einer Polizistin aufgehalten, dann verlangt diese zuerst einen Ausweis. Die Übereinstimmung, die mein Ausweis mit mir hat beruht nicht allein auf einem Vergleich des Fotos mit meinem Gesicht. Es sind einige Institutionen notwendig, die den Bezug zwischen meinem Ausweis und mir erst erzeugen. Dazu gehört ein Meldeamt, ein Melderegister, vertrauenswürdige und ausgebildete Beamte, die die Meldung bearbeiten, Gerätschaften, die dafür sorgen, dass der Ausweis nicht leicht zu fälschen ist, wie z. B. eine Vorrichtung, die ein Wasserzeichen auf meinem Ausweis anbringt, die Unterschrift eines Beamten, der für die Richtigkeit der auf dem Ausweis aufscheinenden Daten verantwortlich zeichnet, usw. Es ist keineswegs so, dass mein Ausweis mich stellvertretend substituieren könnte, um als reduzierte Entität im institutionellen Apparat der Polizei besser verarbeitet werden zu können. Viel eher verursache ich, damit ich als registriert existieren kann, viel Aufwand und dadurch die Notwendigkeit von Vernetzungen. Gleichzeitig werde ich durch die Vorrichtungen, die ich durch meine ausweisbare Existenz nötig mache, geprägt und geformt. Ich muss einen Namen haben, eine Meldeadresse, einen Staatsbürgerschaftsnachweis, eine Geburtsurkunde, usw. Nun wird man von der Polizei nicht sonderlich oft aufgehalten, aber das Gesagte trifft auf alle möglichen Fälle zu, in denen ich in der Gesellschaft agieren will.

Mein Argument ist nun, dass, falls ich davon ausgehe, dass ich in einer Gesellschaft lebe, die erst durch die Individuen und ihr Tun konstruiert wird, und diese Gesellschaft in dem selben Maße mitbestimmt, wer ich bin, ich danach trachten muss, möglichst alle Vernetzungen, durch die ich die Gesellschaft mitkonstruiere und die mich formen, ersichtlich zu machen, damit ich die Möglichkeit habe, nicht ausgegrenzt so an der Gesellschaft zu partizipieren und sie in der Art mitzugestalten, dass ich gerne darin leben will und dass andere die Möglichkeit haben, ihre Interessen mit meinen abstimmen zu können und ich meine Interessen mit ihren abstimmen kann.

Das gleiche gilt meiner Meinung nach für Asylsuchende. Die Diskussionen, die momentan geführt werden, wären vor fünfzig Jahren in der Form nicht möglich gewesen, weil der Grad der Vernetzung damals noch nicht erreicht war, der heute in unserer westlichen Gesellschaft gang und gäbe ist. Anstatt nur als namenloser Fingerabdruck herumzulaufen, twittern Asylsuchende z. B. und haben eine Facebook-Seite, wodurch sie an den gesellschaftlichen Netzwerken der Länder, in denen sie leben möchten, teilhaben. Inklusion beginnt mit Information auf die oben dargestellte bidirektionale Weise; formen und geformt werden. Fingerabdrücke sind weit entfernt davon, die Möglichkeit der Mitgestaltung und des Mitgestaltetwerdens in Anspruch nehmen zu können, also plädiere ich für mehr Informationen, die in Datenbanken gespeichert werden sollen - ich fordere gläserne Menschen, deren Daten auf Vorrat gespeichert werden. Und wer schon gläsern ist, soll noch gläserner werden. Opazität bedeutet Ausgrenzung, das Unbekannte ist das “Fremde”, “Andere”, “Feindliche”. Das Gläserne ist das Inkludierbare, das Mitgestaltete und das Mitgestaltende.

Auf der einen Seite die Personen, die aus dem Eurodac gelöscht werden wollen. Auf der anderen die Bootsflüchtlichtlinge, deren Smartphone die GPS-Koordinaten sendet, auf denen sie allenfalls gerettet werden können. Die Löschforderung, das muss betont werden, gilt für den Fall, dass die Flüchtlinge nicht gesellschaftlich integriert werden. Aber Euphon beschreibt plastisch, wie umständlichr und zeitraubend dieser Prozess ist. In ihn sind Datenbanken eingebettet. --anna (Diskussion) 13:13, 29. Okt. 2015 (CET)

Ich muss selbst den Kopf schütteln, wenn ich das so sage, aber es erscheint mir logisch, auch wenn es mir nicht geheuer ist. Es geht mir wohl um eine Art Umdenken. Anstatt sich dagegen zu sträuben, dass wir komplett vernetzt sind, warum nicht endlich anerkennen, dass es so ist und das Beste daraus machen? Jeder hat ein Recht darauf, sichtbar für andere zu sein, weil er nur dann auf nachvollziehbare Weise die Gesellschaft mitbestimmen kann. Ein Recht darauf, unsichtbar zu sein, hat nur diejenige, die im Prozess des Vernetzens mit Beteiligten der Gesellschaft zu tun hat, welche die Offenheit in für die Partizipientin nicht zuträgliche Art und Weise ausnutzen. Verweigerung der Öffentlichkeit sollte also ein Notbehelf im Extremfall sein und nicht als Normalzustand gesehen werden.

Es ist mir klar, dass ich hier irgendwie böse Geister beschwöre. Aber lieber die Realität der Gesellschaft in all ihrer Vernetztheit erkennen und Gefahr laufen, etwas gegen Parasiten zu unternehmen zu müssen, welche die Möglichkeiten, die sich durch die Offenehit ergeben, ausnutzen wollen, als in einer Scheinwelt leben, in der die Vernetzheit verneint und an und für sich vernetzte Menschen auf weniger reduziert und damit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Euphon (Diskussion) 10:09, 29. Okt. 2015 (CET)


Zwischenruf: Die gegenwärtige Krise kann man so sehen:

"Die entwickelten Staaten haben technische Instrumentarien geschaffen, die es möglich mach, die von ihnen immer wieder vorgetragenen Ideale der Menschlichkeit auch seitens der Entwicklungsstaaten einzuklagen. Die USA und Europa können nicht mehr ohne beachtliche Rückwirkungen im Ausland Kriege vom Zaum brechen. Die zweckrationale und die humanitäre Version ihrer "Vernunft" kollidieren derzeit auf ihrem eigenen Territorium. --anna (Diskussion) 14:50, 29. Okt. 2015 (CET)


Dieser Eintrag stellt eine Weiterführung des von khm100 angeregten Gedankens dar und bezieht sich dabei auf die oben vorgenommenen Einschübe sowie die Einwände und Anregungen, die in der LV aufgekommen sind.

Allgemein formuliert kann man meiner Meinung nach sagen, dass Diskussionen über bestimmte Sachverhalte dadurch geöffnet werden können, indem man sich darüber Gedanken macht, welche Faktoren in die Diskussion miteinbezogen werden sollten und in welcher Form das passiert. In dieser Hinsicht stellt mein Eintrag weiter oben eine Art Warnung davor dar, Diskussionen zu vorschnell und quasi schon im Vorhinein zu schließen, weil gewisse Faktoren auf ein Minimum eingegrenzt und damit zu reduktiv behandelt oder gar übersehen werden, weil das, was in der Diskussion weiters passiert auf diesem basalen Anfangspunkt aufbaut und die Diskussion dadurch eingegrenzt wird. In dieser Hinsicht geht es mir weniger um die Frage, ob die Abnahme von Fingerabdrücken eine Einschränkung der Möglichkeit darstellt, in eine Gesellschaft inkludiert zu werden, oder ob sie erst eine Einstiegsmöglichkeit in eine Gesellschaft bietet. Vielmehr möchte ich auf den großen Einfluss hinweisen, den Anfangspunkte für Diskussionen, die mit Kategorisierungen verbunden sind, haben. Es geht mir darum zu zeigen, dass auf (mindestens) zweierlei Arten mit Anfangspunkten umgegangen werden kann (diese zweiteilige Darstellung kann zu meinem Vorschlag, mindestens zwei Arten der Gesellschaft anzunehmen, parallel gelesen werden): Die erste Perspektive sieht festgelegte Anfangspunkte als Diskussionen erst ermöglichend, indem die im Vorhinein vorgenommene Klärung der Sachverhalte die Standpunkte beschreibbar macht. Die zweite Perspektive stellt diese Basis für Diskussionen in Frage, indem sie darauf hinweist, dass die Vorentscheidung darüber, welche Standpunkte in der Diskussion angenommen werden, schon eine Reduktion darstellt und dementsprechend die Diskussion prädeterminiert. Diese Perspektive sieht eine Diskussion erst dann geöffnet, wenn nicht mehr vorausgesetzt wird, als dass sich die Standpunkte erst in der Diskussion ergeben. - Während im ersten Fall die Diskussion erst als durch Kategorisierungen ermöglicht und damit für differenzierte Meinungen geöffnet gesehen wird, ergibt sich der zweiten Perspektive nach durch diese vorab vorgenommenen Differenzierungen eine überzogene Eingrenzung auf ein bestimmtes Gebiet. Während im zweiten Fall die Möglichkeit der Diskussion erst erreicht wird, indem anfangs offen bleibt, welche Differenzierungen sich durch die jeweiligen einbezogenen Faktoren ergeben werden, sieht die erste Perspektive diese Herangehensweise als die Diskussion erschwerend oder gar verunmöglichend.

Der ersten Perspektive nach wird die Diskussion damit angefangen, dass von “Fingerabdrücken” die Rede ist, von “Löschung”, “Ausgrenzung” und “Inklusion”. Von dieser Basis aus wird dann zu entscheiden versucht, was nun davon abgeleitet ein wünschenswertes Vorgehen sei. Dabei bilden sich Fronten, die, so könnte man sagen, im Bereich dieser Anfangskriterien gefangen sind. Die zweite Perspektive stellt nicht auf der Basis dieser Anfangsbestimmungen die Möglichkeiten gegenüber, sondern sieht den Menschen und seine Vernetzungen den vorausgesetzten Fingerabdrücken noch vorgelagert. Und dies ist mitnichten romantisch “humanistisch” gedacht. Es geht vielmehr um eine Art der Gegenüberstellung, die mit der Art der Vernetzung der Faktoren zusammenhängt, die dieser zweiten Herangehensweise zufolge eben nicht vorausgesetzt werden können. Dementsprechend möche ich vorschlagen, die hier geführte Diskussion eher an Linien zu orientiert, die zum Beispiel (siehe die in dem Einschub oben vorgenommene Gegenüberstellung) die Forderung eines Asylsuchenden nach Löschung und die sich erst durch die Möglichkeit der Ortung des GPS-Signals ergebende Möglichkeit der Ortung von Personen auf Schlepperbooten der Forderung eines asylsuchenden Jugendlichen, nicht von seinen Eltern überwacht werden zu wollen und der Möglichkeit, das GPS-Signal des Mobiltelefons des Jugendlichen mit Hilfe einer App für die aus Syrien emmigrierten Eltern ortbar und damit der Jugendliche überwachbar wird, gegenübergestellt werden. Was der eingangs beschriebenen ersten Perspektive nach in beiden Fällen gleich ist (ein GPS-Signal, ein Mobiltelefon, vielleicht sogar vom selben Hersteller, Asylsuchende), ist der zweiten Perspektive nach keineswegs dasselbe. Der Unterschied zwischen dem Mobiltelefon eines Asylsuchenden im Mittelmeer und dem eines ebenfalls asylsuchenden Jugendlichen in Haag am Hausruck entsteht durch die verschiedenen Arten der Vernetzungen, die beide Menschen betrifft. Erst durch diese Vernetzungen entstehen Differenzierungen, die den einen hier den anderen dort verorten. Weil in der zunehmend vernetzten Welt die Netzwerke der beiden immer mehr überlappen (ein Österreicher benutzt genauso wie ein Nordaafrikaner ein Dualband-Mobiltelefon und hat einen Skype-account, der Förster in Ischgl fährt das gleiche Modell von Toyota wie der ISIS-Kämpfer im Irak), vergrößert sich die Schwierigkeit, von Vorneherein Unterschiede vorauszusetzen, denn das Unvernehmen um Kategorisierungen nimmt zu. Sehr allgemein möchte ich also sagen, dass die Vernetzung (oder die oben von mir als bedenklich dargestellte unterlassene Vernetzung) die Art der Diskussion genauso wie die Art der Inklusion und der Exklusion bedingt. Anstatt zu fragen, was wir sagen, wenn wir x annehmen und was sich daraus ableiten lässt, plädiere ich dafür zu fragen, worüber wir übehaupt reden, wenn wir x annehmen. Und um das zu eruieren braucht es meiner Meinung nach den Kontext, der sich als Vernetzung der jeweiligen Faktoren, die im Zentrum der Diskussion stehen, zeigt.

Es geht mir, kurz gesagt, darum, darauf aufmerksam zu machen, dass wir erst klären müssen, worüber wir überhaupt reden, wenn wir eine Basis annehmen, von der aus wir darüber diskutieren, wer unter welchen Umständen inkludiert oder ausgegrenzt werden soll und dass eine insuffiziente Behandlung dieser Frage eine Reduktion darstellt. Diese Frage habe ich in Verbindung gebracht mit den Vernetzungen, deren Aufzeigen meiner Meinung nach dabei hilft, diesen Sachverhalt zu klären. Erst dann kann, so denke ich, entschieden werden, wie weiters verfahren werden soll. Die Möglichkeit, die das Aufzeigen der Vernetzung bietet, besteht darin, heute viel mehr als noch vor fünfzig Jahren, sich ein Bild darüber machen zu können, worüber wir reden und was wir im Vorhinein annehmen müssen, wenn wir Anfangspunkte für die Diskussion finden wollen. Die Vernetzung kann deswegen dabei helfen, weil durch sie “Standpunkte” (entweder wie “Kartenabreißer” oder “Platzzuweiser” in der Diskussion) notwendig und relevant werden, die dabei helfen, in weiterer Folge genauere Differenzierungen vorzunehmen. Wenn ich sage, dass durch die Reduktion auf Fingerabdrücke Menschen nicht in all ihrer heute gegebenen Vernetztheit anerkannt werden, dann meine ich damit, dass in dem Fall die Diskussion wesentlich verkürzter geführt wird, als dies der heutige Stand der Technik erlauben würde. - Dass der in oben dargestellter Weise bidirektional gesehene Informationsvorgang in weiterer Folge verschiedene Stoßrichtungen erhalten kann, habe ich durch meinen Verweis darauf, dass ich das von mir Gesagte selbst für bedenklich halte, bereits angedeutet. Es ergeben sich neben den Möglichkeiten der durch Technik bedingten Aufzeigbarkeit auch Möglichkeiten der Repression. Die Frage danach, ob es “gut” oder “schlecht” ist, mehr Differenzierugen vorzunehmen, ist eine nachgelagerte Frage, die ich nicht ansprechen wollte. Zuerst soll die Art der Diskussion geklärt werden, die solche Unterscheidungen erst bedingt. Die Vernetztheit, die oben im Einschub schon als mit Datenbanken auf grundlegender Ebene verbunden dargestellt worden ist, ist meiner Meinung nach ein guter Einsteigspunkt für diese Überlegungen.

Politisch ist dieser Sachverhalt, weil durch die zunehmende, den Gesellschaften inhärente, aber auch die zwischen den Gesellschaften stattfindende, Vernetzung verursacht, immer schwieriger zu werden scheint zu entscheiden, wo überhaupt bei solchen Diskussionen und den daraus resultierenden politischen Initiativen und Interventionen angesetzt werden soll. Gleichzeitig, und das möchte ich betonen, bietet die Vernetzung meiner Meinung nach eine gangbare Möglichkeit, diesem Unvernehmen zu begegnen.

Euphon (Diskussion) 08:32, 5. Nov. 2015 (CET)


Eurodac - Änderungen 2013

In der VERORDNUNG (EU) Nr. 603/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 werden die vorgenommenen Änderungen an Datenbank und Prozeduren für die Verwendung von Eurodac für das law enforcement ausführlich beschrieben. Die Struktur der Datenbank wurde offensichtlich nicht wesentlich verändert, es wurde aber ein Verfahren geschaffen, wonach das Einreiseland auf Grund der gespeicherten Kennummer unter ganz bestimmten Voraussetzungen Personendaten aus anderen Datenbanken abrufen und weitergeben darf. So ganz genau ist das dem Amtsdeutsch nur schwer zu entnehmen.

Quelle: http://www.migrationsrecht.net/eurodac-verordnung.html?catid=7

Einige Zitate aus dem EU-Dokument:

(8) Für die Bekämpfung terroristischer Straftaten und sonstiger schwerer Straftaten ist es unerlässlich, dass die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden über möglichst umfassende und aktuelle Informationen verfügen, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können. Die in Eurodac enthaltenen Informationen sind für die Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer Straftaten gemäß dem Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung ( 1 ) oder sonstiger schwerer Straftaten gemäß dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten ( 2 ) notwendig. Daher sollten die Eurodac-Daten den benannten Behörden der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) unter den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zur Verfügung stehen.

(13) Da Eurodac ursprünglich eingerichtet wurde, um die Anwendung des Dubliner Übereinkommens zu erleichtern, stellt der Zugang zu Eurodac zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten eine Änderung der ursprünglichen Zweckbestimmung von Eurodac dar, die das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens der Personen, deren personenbezogene Eurodac-Daten verarbeitet werden, beeinträchtigt. Jede derartige Beeinträchtigung muss mit Rechtsvorschriften konform sein, die so präzise formuliert sein müssen, dass der Einzelne sein Verhalten danach ausrichten kann; sie müssen den Einzelnen vor Willkür schützen und den Ermessensspielraum, den die zuständigen Behörden haben, und die Art und Weise, wie dieser genutzt werden darf, hinreichend klar festlegen. Jede Einschränkung muss in einer demokratischen Gesellschaft für den Schutz eines rechtmäßigen und angemessenen Interesses notwendig und im Hinblick auf das verfolgte legitime Ziel verhältnismäßig sein.

Gerne möchte ich diesen letzten Absatz (13) mit einem Eintrag in der Stanford Encyclopedia of Philosophy über Epidemologie querlesen (Punkt 6. Conclusion) [[1]]. Ich möchte damit in keiner Weise sagen, dass Asylsuchende als Gefahrenquellen für Krankheiten gesehen werden müssen! Es geht mir nur um eine harmlose Assoziation. Was in dem Eintrag in der SEP steht scheint mir zum einen das Bilden einer genaueren Bestimmung von “Privatheit” anzuregen und zum anderen die Rolle der Technologie in den Vordergrund zu rücken (siehe Hervorhebungen).
Privacy is a broad concept. Philosophers have identified several forms of privacy (Hvhg. E). Respect for recognized forms of privacy —informational (Section 1), physical (Section 2), associational (Section 3), proprietary (Section 4) and decisional (Section 5)—is an ideal of biomedical ethics for the conduct of clinical research and administrative practices relating to physical and behavioral health. Yet there is ample disagreement about the scope of the ideal. There is wide philosophical consensus about the importance of medical confidentiality, modesty and bodily integrity in all health settings; but substantial philosophical disagreement about the limits of personal autonomy or individual choice in fields relating to human reproduction and genetics. As electronic data management technologies, mobile health care apps, public health surveillance and brain imaging technologies expand, the range and complexity of important privacy questions in medicine will also expand. {Hvhg. E)
Euphon (Diskussion) 14:16, 7. Nov. 2015 (CET)

(23) In bestimmten besonderen Fällen, in denen es nicht nötig ist, die Fingerabdruckdaten so lange zu speichern, sollte der Zeitraum kürzer bemessen sein. Die Fingerabdruckdaten sollten umgehend gelöscht werden, wenn Drittstaatsangehörige oder Staatenlose die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats erworben haben.

(5) Das Zentralsystem übermittelt den Treffer oder das negative Ergebnis des Abgleichs automatisch an den Herkunftsmitgliedstaat. Liegt ein Treffer vor, übermittelt es zu allen mit dem Treffer in Zusammenhang stehenden Datensätzen die Daten gemäß Artikel 11 Buchstaben a bis k, gegebenenfalls zusammen mit den markierten Daten nach Artikel 18 Absatz 1.

Datenspeicherung Im Zentralsystem werden ausschließlich folgende Daten gespeichert: a) Fingerabdruckdaten b) Herkunftsmitgliedstaat, Ort und Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde; in den Fällen nach Artikel 10 Buchstabe b ist unter Zeitpunkt der Antragstellung das Datum anzugeben, das der Mitgliedstaat, der den Antragsteller überstellt hat, eingegeben hat. c) Geschlecht d) vom Herkunftsmitgliedstaat verwendete Kennnummer e) Zeitpunkt der Abnahme der Fingerabdrücke f) Zeitpunkt der Übermittlung der Daten an das Zentralsystem g) Benutzerkennwort h) gegebenenfalls gemäß Artikel 10 Buchstabe a oder Buchstabe b der Zeitpunkt der Ankunft der betreffenden Person nach einer erfolgreichen Überstellung i) gegebenenfalls gemäß Artikel 10 Buchstabe c der Zeitpunkt, zu dem die betreffende Person das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlassen hat j) gegebenenfalls gemäß Artikel 10 Buchstabe d der Zeitpunkt, zu dem die betreffende Person das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlassen hat oder abgeschoben wurde k) gegebenenfalls gemäß Artikel 10 Buchstabe e der Zeitpunkt, zu dem die Prüfung des Antrags beschlossen wurde.

VERFAHREN FÜR DEN ABGLEICH UND DIE ÜBERTRAGUNG VON DATEN FÜR GEFAHRENABWEHR- UND STRAFVERFOLGUNGSZWECKE Artikel 19 Verfahren für den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit Eurodac-Daten (1) Für die Zwecke gemäß Artikel 1 Absatz 2 können die nach Artikel 5 Absatz 1 benannten Behörden und die gemäß Artikel 7 Absatz 2 von Europol benannte Einheit in elektronischer Form einen begründeten Antrag gemäß Artikel 20 Absatz 1 zusammen mit der von ihnen verwendeten Kennnummer an die Prüfstelle übermitteln, damit diese die Fingerabdruckdaten über die nationale Zugangsstelle zum Zweck des Abgleichs an das Zentralsystem übermittelt. Erhält die Prüfstelle einen solchen Antrag, so prüft sie, ob alle Voraussetzungen für die Beantragung des Abgleichs gemäß Artikel 20 oder Artikel 21 erfüllt sind. (2) Sind alle Voraussetzungen für die Beantragung des Abgleichs gemäß Artikel 20 oder Artikel 21 erfüllt, so übermittelt die Prüfstelle den Antrag auf Abgleich der nationalen Zugangsstelle, die diesen zwecks Abgleichs gemäß Artikel 9 Absätze 3 und 5 mit den Daten, die dem Zentralsystem gemäß Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 2 übermittelt wurden, in das Zentralsystem überträgt.

--Khm100 (Diskussion) 17:17, 6. Nov. 2015 (CET)

Zum Amtsdeutsch dieser Zitate ist noch etwas zu erläutern. Das Dokument hat eine sehr sonderbare Struktur. Es beginnt aus Seite 1 mit dem Satz "DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄI­SCHEN UNION —" der erst auf Seite 7 mit "HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:" fortgesetzt wird!! Dazwischen liegen 54 Absätze, die einen Motivenbericht für die Verordnung geben. khm100's Exzerpte (8), (13) und (23) sind daraus genommen. Die darauf folgenden Zitate stammen aus der Verordnung selbst. --anna (Diskussion) 11:24, 12. Nov. 2015 (CET)


Ein etwas längeres Querlesen: Hier der 4 Artikel des Motivenberichts:

Die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni
2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur
Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines
von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in
einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen
Schutz zuständig ist, setzt voraus, dass die Identität
der Personen, die internationalen Schutz beantragen, und
der Personen, die beim illegalen Überschreiten der Au
ßengrenzen der Union aufgegriffen wurden, festgestellt
wird (Hvhg. E.). Im Sinne einer wirksamen Anwendung der Verord
nung (EU) Nr. 604/2013 und insbesondere des Artikels
18 Absatz 1 Buchstaben b und d wäre es darüber hinaus
wünschenswert, dass jeder Mitgliedstaat in Erfahrung
bringen kann, ob ein Drittstaatsangehöriger oder Staaten
loser, der sich illegal in seinem Hoheitsgebiet aufhält,
bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag auf
internationalen Schutz gestellt hat.

Hier eine Abbildung:

Epi1.png

Nehmen wir an, die personenähnlichen Piktogramme auf der linken Seite sind Menschen im Mittelmeer. Dass links von ihnen nichts mehr zu sehen ist soll zeigen, dass hier ein Zeitpunkt 0 angesetzt wird, an dem ungewiss ist, woher die Menschen stammen. Die vier Kreise in der Mitte der Darstellung symbolisieren die Grenze zu Österreich. Die Zahlen am rechten Rand sind Individuen, denen Asyl in Österreich zugesprochen wurde. Die Abbildung zeigt den Weg der Personen. Bei der dritten Person von unten handelt es sich um einen 18jährigen Marokkaner, der von einem Fussballverein in Salzburg unter Vertrag genommen wurde. Bei der zweiten Person von oben handelt es sich um eine Tunesierin, die von einem Mitarbeiter einer NGO nach Wien begleitet wird, um dort bei ihrer Asylverhandlung zu assistieren. Diese beiden Personen sind bereits asylsuchend und dementsprechend registriert. Bei der fünften, der sechsten und der neunten Person von unten handelt es sich um Asylsuchende, die in Italien, der Türkei oder Griechenland registriert wurden. Die erste Person von unten gesehen ist ein Asylsuchender, der erst in Österreich registriert wird. Was geht da nun vor? Offensichtlich hat der junge Marookaner auf “Bahn” 3 einen reibungslosen Prozess erlebt, in dem er von einem Individuum, das wie alle anderen auf der linken Seite aussieht, zu einer individuellen, einzigartigen Gestalt gekommen ist, die durch eine Zahl symbolisiert wird. Was ist auf Bahn 11 passiert? Das junge Mädchen hat sich in italien aus dem Staub gemacht, aus welchen Gründen auch immer. Die Fälle 5, 6 und 9 sind Personen, die illegalerweise in Österreich aufgeschnappt wurden und in das Land zurückgesendet wurden, in dem sie zuerst registriert wurden. Der Fall 1 ist eine Person, die nur in Österreich als asylsuchend registriert ist, weil die Registrierung in keinem der Länder, durch die sie gereist ist, vorgenommen wurde.

Die Aufgabe des Eurodac ist es, aus der unbekannten Gruppe von einheitlichen Identitäten eine Gruppe von individuellen Identitäten zu machen: dazu gehören die Identität der Personen, “die internationalen Schutz beantragen” und die, die “beim illegalen Überschreiten” aufgegriffen wurden. Individuelle Identität kann festgestellt werden, indem abgeglichen wird, ob es sich bei einer Person aus der einheitlichen Gruppe um eine der Personen auf den Bahnen 3, 5, 6, 9 oder 11 handelt. Das Intereassante an Eurodac ist also, dass abgeglichen werden kann, ob es sich beispielsweise bei Person 5 um Person 11 handelt. So werden zwischen den Bahnen Bezüge hergestellt, die am jeweiligen Ort des Aufgreifens (in diesem Beispiel etwa kurz nach der Grenze zu Österreich) weiterverarbeitet werden.

Die Vorgehensweise ist vergleichbar mit der der Epidemiologie. Hier noch einmal die Abbildung im ursprünglichen Kontext:

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Es handelt sich um eine Illustration der Maßzahlen (Inzidenz und Prävalenz), die bei Analysen der deskriptiven Epidemiologie verwendet werden.

Unter “Inzidenz” wird die Häufigkeit des (Neu-) Auf-
tretens von Krankheitsfällen oder von ande-
ren gesundheitsbezogenen Ereignissen in ei-
ner definierten Zeitperiode verstanden. Die
„Prävalenz“ beschreibt im Unterschied dazu
die Häufigkeit des Vorliegens bestimmter
Krankheitsfälle zu einem gegebenen Zeit-
punkt (Punktprävalenz) oder während einer
längeren Zeitperiode (Periodenprävalenz). [[2]]

Zur Abbildung: Das beobachtete Kollektiv sind 12 Personen, die in vier Zeitintervallen beobachtet werden. Zwei sind bei Beginn der Erhebung erkrankt. Im ersten Abschnitt kommt eine Erkrankung hinzu, die im vierten Abschnitt gesund wird und eine Person der am Anfang erkrankten wird gesund. Im zweiten Abschnitt kommen zwei Erkrankungsfälle hinzu, die im Beobachtungszeitraum vier wieder gesund werden. Im vierten Abschnitt kommt ein weiterer Erkrankungsfall hinzu. Im ersten Abschnitt gibt es als absolute Häufigkeit eine Periodenprävalenz von 3, Die Periodenprävalenz für den gesamten Zeitraum beträgt 6.Die Punktprävalenz zwischen den Abschnitten 2 und 3 ist 4. Die Inzidenz in den ersten beiden Abschnitten beläuft sich auf 3, bezogen auf 10 initiale Krankheitsfälle.

Damit lässt sich die Arbeit des Eurodac und die der Epidemiologie vergleichen. Es geht um eine Normierung der Inzidenz gegenüber der initialen Prävalenz. Diese Normierung geschieht durch die Registrierung von Personen.

Dieses “deskriptiv-epidemologische Modell” hat Vorteile, aber auch Nachteile. Durch quantiativ erfassbare Informationen kann die Übertragung von einheitlichen Identitäten (Menschen im Mittelmeer) zu individuellen Identitäten (als asylsuchend oder illegal registriert) durch datenbankbezogene Verarbeitungsvorgänge unterstützt werden, was eine einheitliche und damit flächendeckende Weiterverarbeitung der Sachverhalte möglich macht. Dies wird allerdings nur möglich, indem mannigfaltige Wirkungszusammenhänge in der Beschreibung vernachlässigt werden. Da es dieser deskriptiven Methode lediglich um Erfassung und Vergleich (handelt es sich auf Bahn 9 und auf Bahn 11 dieselbe Person?) geht, übersieht sie das Potential, das in dem Prozess dieses Übereinstimmungsvergleichs liegt. Die Epidemiologie hat deswegen zwei weitere Sparten: die analytische und die experimentelle Epidemiologie. Während erstere die Faktoren einbezieht, die mit der Erkrankung zusammenhängen und Wirkungszusammenhänge zeigt, beschäftigt sich zweitere mit den Unterschieden, die sich durch z. B. Präventionsmaßnahmen ergeben.

Eine um diese beiden Perspektiven erweitertes “epidemiologisches Modell” setzt sich nicht nur mit dem Vergleich der “Bahnen” auseinander, sondern gewinnt durch diesen Abgleich Informationen über Wirkungszusammenhänge und, was noch viel wichtiger scheint, damit eine Möglichkeit, den Weg zu skizzieren, den die Identitäten im Prozess der Individualisierung durchlaufen (anstatt sich nur mit On/Off-Zuständen im One-hit-Verfahren zu beschäftigen).

Dieser Weg wird nicht mit individuellen Identitäten begonnen, das ist ein Fakt, der der deskriptiven Methode des Eurpdac zu entgehen scheint. Aber womit dann? Mit einer einheitlichen Instanz, etwa dem Körper. So ist z. B. jemandes Illegalität nicht davon abhängig WER er ist, sondern WO er ist; Illeglität betrifft bei Eurodac nicht die Person, sondern ihren Standort, erst in der Weiterverarbeitung wird eine (abzuweisende oder weiter zu verarbeitende) Person aus einem einmalig abgenommenen Fingerabdruck. Wo sich jemand befindet ist immer davon abhängig, wie derjenige dorthin gekommen ist. Das sind Zusammenhänge, die in Betracht gezogen werden müssen, lange bevor nach dem Wer gefragt werden kann, denn die Frage nach dem Wo bedingt im Asylrechtsverfahren erst den Prozess, den die Erfassung des Wer darstellt. Die Frage nach dem Wo ist die nach Relationen, die erst in weiterer Folge das Wer ergeben. Dadurch, dass die deskriptive Methode blind für solche Zusammenhänge sein zu können beansprucht, vielleicht weil sie fürchtet, ansonsten blitzschnell mit viel zu vielen Daten überladen zu werden, entgeht ihr, dass sie es nicht mit Personen, sondern mit Netzwerken von Relationen zu tun hat, die sie erst in solide Individuen verwandeln muss. Dieser Punkt scheint zugunsten der vereinfachenden Quantifikationsarbeit unter den Teppich gekehrt zu werden, oder ausgelagert an politische Instanzen und/oder NGOS, die sich mit diesen Sachverhalten befassen (“Krankheitsverläufe”, “Präventivmaßnahmen”).

Warum nicht das eine mit dem anderen verbinden? Die technischen Möglichkeiten bestehen, wesentlich mehr Informationen zu verarbeiten und damit dem Faktum gerecht zu werden, dass es Relationen in Netzwerken sind, die erfasst und erst in Folge in Individuen verwandelt werden müssen und nicht bereits gegebene Personen.

Diese Perspektive wirft meiner Meinung nach ein anderes Licht auf die Frage nach der “Privatheit”. Es scheint so, als würden an beliebigen Stellen Relationen in Netzwerken gekappt, die abgetrennten Einzelteile in ein Korsett gezwängt und das Ergebnis dann mit einem Namensschild versehen, oder einem Fingerabdruck. Wenn dann Privatheit gefordert wird, entspricht das eigentlich nur der Gnade, ein schwarzes Tuch über dieses Monstrum zu werfen.

Dagegen möchte ich behaupten: Solange man aus Relationen besteht ist man sowieso anonym, da braucht es keine Privatheit, erst wenn die Handlung gesetzt wird, aus welchen Grund auch immer die Relationen in eine Person zu verwandeln, indem Relationen reduziert und damit (etwa zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus) Individuen “erzeugt” werden, werden Fragen nach Privatheit schlagend. Im besten Falll ergibt der Prozess, in dem sich individuelle Identitäten bilden, eine Möglichkeit zu leben, in der Privatheit gemieden und Öffentlichkeit gesucht wird. Privatheit ist gefordert, solange noch kein Namensschild vergeben, die Verbindungen in den Netzwerken noch nicht an beliebigen Stellen gekappt wurden (Körper, Syrer, Herr Mohammed al Kaniri, Asylsuchender, Metallarbeiter, …), aber in diesem Stadium des Prozesses besteht sie sowieso, denn Netzwerke haben (noch) keine Namen, sie erhalten diesen erst, wenn etwas mit ihnen gemacht wird. Ein Fingerabdruck ist ein äußerst dürftiges Netzwerk, das nur ungenügend ein Individuum substituieren kann, während demgegenüber ein Schnupfen für die Epidemiologie alles mögliche sein kann. Deswegen scheint es angebracht, die Grundlagen der Epidemiologie zu sichten, um dort vielleicht Anregungen zu erhalten, welche Richtlinien für das Asylrechtsverfahren wünschenswert wären.

In diesem Eintrag soll nur ein kleiner Vorgeschmack gegeebn werden, wie ein solcher Vergleich aussehen könnte. Schon im ersten Paragraphen der “International Ethical Guidelines for Epidemiological Studies” lassen sich wertvolle Anregungen finden:

The ethical justification of epidemiological
research involving human subjects
is the prospect of discovering new ways of
improving the health of individuals, groups
and populations. Such research can be
ethically justifiable only if it is carried out
in ways that respect and protect, and are
fair to, research subjects and that are
morally acceptable within the communities
in which the research is carried out.
Moreover, because scientifically invalid
research is unethical in that it exposes
research subjects to risks without possible
benefit, investigators and sponsors must
ensure that proposed studies involving
human subjects conform to generally
accepted scientific principles and are
based on adequate knowledge of the
pertinent scientific literature. [[3]]

Analog dazu wäre eine faire Erhebung der Daten der Asylsuchenden ein Weg, um das Zusammenleben von Indivuen, Gruppen und größeren Populationen zu verbessern. Allerdings sind auch diese Erhebungen nur dann zu rechtfertigen, wenn die Integrität der Person gewahrt bleibt (was geschieht, wenn diese im Status der Relationen verbleibt und nicht auf einen Fingerabdruck reduziert wird). Der darauffolgende Satz im Zitat ist sehr interessant: Weil wissenschaftlich nicht anerkannte Erhebungen als unethsich gelten können, weil sie die Untersuchten Risiken aussetzen, ohne dass dabei Vorzüge entstehen, müssen gewisse wissenschaftliche Standards vorausgesetzt werden. Wo ist im Fall der Asylrechtsverfahren eine Übereinkunft der Gesellschaft über Grundbedingungen der Untersuchung? Und wie wird die Qualitätssicherung der Erhebungen garantiert? - Wäre es für Initiativen wie Eurodac nicht vorteilhaft, sich an bereits ausgearbeiteten Richtlinien wie denen der Epidemiologie zu orientieren?

Ich möchte betonen, dass es um einen strukturellen Vergleich der Methoden der Epidemiologie und dem Asylrechtsverfahren geht, nicht um einen naturalistischen Vergleich der Forschungsobjekte. Ich möchte nicht sagen: “Asylsuchende sind wie Krankheiten”, sondern die Frage stellen: “Wenn Asylsuchende methodisch behandelt werden wie Krankheiten, erreicht dann das Niveau der Standards des Asylrechtsverfahrens das Niveau der Standards der Epidemiologie?” Die Verbindung von Eurodac und der Europol stellt eine erste “immunologische” Maßnahme dar, deswegen sollten besagte Standards garantiert werden (was Überlegungen zur Notwendigkeit der Datenerhebung ebenso wie Fragen zur genaueren Bestimmung der “Privatsphäre”, Fragen nach fairen Grundbedingugnen, wissenschaftlicher Qualitätssicherung, usw. einschließt).

Euphon (Diskussion) 13:20, 15. Nov. 2015 (CET)