Beispiele der Unmittelbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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In seiner "Logik" entwickelt Hegel alle Inhalte aus der bloßen Opposition zwischen "Sein" und "Nichts". In der PhdG beginnt die Exposition mit die Feststellung, jede unmittelbare Gewissheit sei ''auch'' Gewissheit ''von etwas''. Das läßt sich so verstehen: eine Behauptung kann nicht allein aus "ja" bestehen; die Versicherung muss sich auf einen Inhalt beziehen. Der wird in einer Doppelbewegung spezifiziert und ausser Zweifel gestellt. Beispiele der sinnlichen Gewissheit beziehen ihre Anschaulichkeit aus der Welt und ihre Unangreifbarkeit aus der Abstraktion von allen Unwägbarkeiten der Welt.
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An diesem Punkt wird erstmals das Verhältnis der beiden Wissensformen interessant. Der Hinweis auf die konstitutive Verbindung von Unmittelbarkeit und Beispielen kommt aus der Sichtung des "erscheinenden Wissens". Sie gibt sich nicht mit Unmittelbarkeit zufrieden, sondern hebt einen weiteren Zug hervor:
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::Unter den unzähligen dabei vorkommenden Unterschieden finden wir allenthalben die Hauptverschiedenheit, dass nämlich in ihr sogleich aus dem reinen Sein die beiden schon genannten ''Diesen'', ein ''Dieser'' als ''Ich'' und ein ''Dieses'' als ''Gegenstand'', herausfallen. (PhdG S. 83)
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Das ist nichts anderes, als Hegels Leitvorstellung des Subjekt-Objekt-Verhältnisses. Es wird dem Alltagsbewusstsein unterstellt. Spätere philosophische Überlegungen haben bestritten, dass sich der unbefangenen Betrachtung primär dieses Verhältnis zeigt. Für Hegel ist es wesentlich, denn er "entdeckt" mit diesem Gedanken die elementare Vermittlung zwischen Ich und Gegenstand im "erscheinenden Wissen". Im weiteren Verlauf läßt er deren Dialektik als dessen eigenes Sachgesetz auftreten. Die ''Komplikationen der Sinnfälligkeit'' ergeben sich nach seiner Erläuterung aus der betrachteten Wissensform selber. Ohne die Projektion des Gegenstands-Verhältnisses auf diese Form kommt keine Bewegung zustande.
  
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Aktuelle Version vom 28. Juni 2005, 12:42 Uhr

In seiner "Logik" entwickelt Hegel alle Inhalte aus der bloßen Opposition zwischen "Sein" und "Nichts". In der PhdG beginnt die Exposition mit die Feststellung, jede unmittelbare Gewissheit sei auch Gewissheit von etwas. Das läßt sich so verstehen: eine Behauptung kann nicht allein aus "ja" bestehen; die Versicherung muss sich auf einen Inhalt beziehen. Der wird in einer Doppelbewegung spezifiziert und ausser Zweifel gestellt. Beispiele der sinnlichen Gewissheit beziehen ihre Anschaulichkeit aus der Welt und ihre Unangreifbarkeit aus der Abstraktion von allen Unwägbarkeiten der Welt.

An diesem Punkt wird erstmals das Verhältnis der beiden Wissensformen interessant. Der Hinweis auf die konstitutive Verbindung von Unmittelbarkeit und Beispielen kommt aus der Sichtung des "erscheinenden Wissens". Sie gibt sich nicht mit Unmittelbarkeit zufrieden, sondern hebt einen weiteren Zug hervor:

Unter den unzähligen dabei vorkommenden Unterschieden finden wir allenthalben die Hauptverschiedenheit, dass nämlich in ihr sogleich aus dem reinen Sein die beiden schon genannten Diesen, ein Dieser als Ich und ein Dieses als Gegenstand, herausfallen. (PhdG S. 83)

Das ist nichts anderes, als Hegels Leitvorstellung des Subjekt-Objekt-Verhältnisses. Es wird dem Alltagsbewusstsein unterstellt. Spätere philosophische Überlegungen haben bestritten, dass sich der unbefangenen Betrachtung primär dieses Verhältnis zeigt. Für Hegel ist es wesentlich, denn er "entdeckt" mit diesem Gedanken die elementare Vermittlung zwischen Ich und Gegenstand im "erscheinenden Wissen". Im weiteren Verlauf läßt er deren Dialektik als dessen eigenes Sachgesetz auftreten. Die Komplikationen der Sinnfälligkeit ergeben sich nach seiner Erläuterung aus der betrachteten Wissensform selber. Ohne die Projektion des Gegenstands-Verhältnisses auf diese Form kommt keine Bewegung zustande.



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