Aspekte des alltagssprachlichen Bildbegriffes (6)

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Terminologisch läßt sich festlegen: bildliche Darstellungen heben etwas hervor. Dazu brauchen sie einen Rahmen und dabei drängen sie etwas zurück. Im Grenzfall zeigen sie genau das, was ein Konkurrenzbild nicht zeigt. Derart verknüpfte Bilder haben miteinander ein Bildradikal gemeinsam. Es ist die Formvorgabe, an der beide (möglichen) Bilder teilhaben.

Das Bildradikal des Doppelkreuzes besteht aus der Form des Oktoeders und den schwarzen und weißen Segmenten. Es gibt keinen Hinweis darauf, welches Kreuz dargestellt ist.

Die angeführten Unterscheidungen setzen den alltagssprachlichen Bildbegriff unter Druck. In diesem Zuschnitt läßt er sich zur Interpretation der Elementarsätze des "Tractatus" einsetzen. Bei ihnen handelt es sich genau um Bilder, die eine Präsentation mit einer Auslassung verbinden. Auf diese Weise greift die Aussagenlogik (wahr/falsch) in Wittgensteins Bildverständnis ein.

Im ersten Beispiel ging es um das Verhältnis Turm, kein Turm und freier Himmel. Dabei besteht ein entscheidender Unterschied zwischen der komplementären Sichtweise, in welcher an einer Stelle der Turm fehlt, und der anderen (differenziellen), in der freier Himmel zu sehen ist. Im zweiten Beispiel wird das einfacher konstruiert. Dort kann, was nicht das schwarze Kreuz ist, nur ein weißes Kreuz sein.


Semantik des Abbildungsverhältnisses (1)




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