358c - 359b (PSI)

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</div><ignore><includeonly></ignore><ignore></includeonly></ignore></root> Seinem Wesen nach, sagt man, sei das Unrechttun etwas Gutes, das Unrechtleiden ein Übel, dabei aber sei das Unrechtleiden ein größeres Übel als das Unrechttun ein Gut, wenn sie daher einander Unrecht tun und von einander Unrecht leiden und von beidem zu kosten bekommen, so finden es diejenigen, die nicht imstande sind, [359 St.] dem einen zu entfliehen und das andere zu wählen, vorteilhafter, sich mit einander dahin zu vertragen, daß man weder Unrecht tue noch leide, und infolgedessen hätten sie begonnen, sich Gesetze zu machen und Verträge unter einander zu schließen, und hätten das vom Gesetze Gebotene das Gesetzliche und Gerechte genannt. Und das sei denn die Entstehung und das Wesen der Gerechtigkeit, die die Mitte halte zwischen dem größten Gute, dem straflosen Unrechttun, und dem größten Übel, der Unfähigkeit, erlittenes Unrecht zu rächen, das Gerechte aber, als das zwischen diesen beiden in der Mitte Stehende, habe man lieb nicht als etwas Gutes, sondern man ehre es, weil man zum Unrechttun zu schwach sei. Denn wer Unrecht zu tun vermöge und ein rechter Mann sei, der werde nie mit jemand sich dahin vertragen, weder Unrecht zu tun noch sich antun zu lassen, er müßte sonst ein Narr sein.

Dies und von dieser Art wäre nun also, Sokrates, das Wesen der Gerechtigkeit, und dies das, woraus sie entsteht, nach der gewöhnlichen Auffassung.


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