1.3. Definition des Begriffes Verwahrlosung

Aus Philo Wiki
Version vom 5. Juni 2007, 21:17 Uhr von Aurora (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Es liegen die unterschiedlichsten Definitionen für diesen Begriff vor, häufig geben diese Ideen der Entstehung von Verwahrlosung wieder, wie zum Beispiel jene von Stutte, 1967, S. 148: „Verwahrlosung ist ein „Zustand mangelnden Bewahrtseins (‚wahrlossein’) durch Mängel in der familialen, soziologischen oder epochalen Situation des Kindes.“ (vgl. Eberhard, Kurt, 1973, S.15)

Da wir uns jedoch auch mit den Gründen der Verwahrlosung, insbesondere denen der Wohlstandsverwahrlosung beschäftigen möchten, wäre eine Definition in der solche bereits vorweggenommen werden eine Beeinträchtigung unserer Arbeit.


Als passend für die erarbeitete Fragestellung erscheint die Definition: „Verwahrlosung liegt vor, wenn die zuständigen gesellschaftlichen Institutionen auf persistente und generalisierte Dissozialität mit der Zuschreibung „Verwahrlosung“ reagieren. Eberhard, Kurt nach einer Definition von K. Hartmann (1979, S.5)

Diese Definition, nimmt besonders Rücksicht darauf, dass Verwahrlosung ein Begriff ist der von verschiedenen Aspekten abhängig gemacht wird. Solche Aspekte sind die soziale Ebene der man/frau angehört, die kulturelle Ebene, die Epoche und vor allem auch die Region in der man/frau lebt. Weiters ist besonders hervorzuheben, dass Verwahrlosung etwas ist dass benannt werden muss, ansonsten wird sie eben nicht als solche anerkannt.