"Geworfenheit", beidseitig

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Unter den unzähligen dabei vorkommenden Unterschieden ...

Reflektieren wir über diesen Unterschied, so ergibt sich, daß weder das eine noch das andere nur unmittelbar, in der sinnlichen Gewißheit ist, sondern zugleich als vermittelt; Ich habe die Gewißheit durch ein Anderes, nämlich die Sache; und diese ist ebenso in der Gewißheit durch ein Anderes, nämlich durch Ich.

Diesen Unterschied des Wesens und des Beispiels, der Unmittelbarkeit und der Vermittlung, machen nicht nur wir, sondern wir finden ihn an der sinnlichen Gewißheit selbst, und in der Form, wie er an ihr ist, nicht wie wir ihn soeben bestimmten, ist er aufzunehmen.

Hegel muss von der inhaltslosen Unmittelbarkeit zu Inhalten kommen. Und er muss zwischen den beiden von ihm gegenübergestellten Wissensformen Einvernehmen hinsichtlich der sachlichen Grundlagen herstellen. Seine Argumentation hat einen Knick.

  • Zuerst wird die "Hauptverschiedenheit" der Beispiele, die Subjekt-Objekt-Dualität, (philosophisch) als Abhängigkeitsverhältnis betrachtet
  • dann wechselt die Betrachtungsebene: auch das betrachtete Wissen macht einen Unterschied
  • nur hat sich der Inhalt des Unterschieds zwischen den Paragraphen geändert. Jetzt ist es jener zwischen "Wesen und Beispiel", "Unmittelbarkeit und Vermittlung"






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