Darstellungssinn und Richtungssinn (1)
Der Darstellungssinn eines Bildes (Satzes) besteht in der Gestalt, die es für die Beschreibung der Wirklichkeit zur Verfügung stellt. Eine solche Gestalt ist notwendig bestimmt und damit aus einer Umgebung ausgegrenzt. Im Grenzfall teilt sie sich mit einer Komplementärgestalt den Rahmen dessen, was das Bild repräsentieren kann. Nach diesen Definitionen ergibt sich ein systematischer Zusammenhang zwischen dem Darstellungssinn und einer Bipolarität des Bildes.
Was das Bild darstellt, ist sein Sinn. In der Übereinstimmung oder Nicht-Übereinstimmung seines Sinnes mit der Wirklichkeit besteht seine Wahrheit und Falschheit. (T 2.221 - 2.222)
Gegeben ein Darstellungssinn, dann bestehen zwei Möglichkeiten, seine Übereinstimmung mit der Wirklichkeit, oder ihr Gegenteil. Worin besteht die Darstellung? Das Bild nimmt eine Akzentuierung in Vordergrund und Hintergrund vor. Seine Wahrheit liegt darin, dass eine Seite der Komplementarität, welche das Bildradikal umreisst, zutrifft. Das lässt sich als die Fixierung einer Polarität beschreiben.
Darstellungssinn und Richtungssinn (2)
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