Philosophische Überlegungen zu Drohnen (Vorlesung Hrachovec, SS 2016)
Mitschnitte dieser Vorlesung mit Lektüre finden sich in der Philosophischen Audiothek. Die nach Curriculum vorgeschriebene Zusatzliteratur kann aus der unten verlinkten Zoterobibliothek gewählt werden. (Demnächst.) Am Ende des Semesters findet eine schriftliche Prüfung statt, zu der als Lektürenachweis eine etwa 5-seitige Darstellung eines dort angeführten Texte erforderlich ist. Alternative Vorschläge zum Lesestoff sind möglich, müssen aber mit dem Vortragenden abgesprochen werden.
Datum | Thema | Unterlagen | Mitschnitt |
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10.3.2016 | x | x | x |
Inhaltsverzeichnis
Destabilisierung und Begriffsklärung
Wie die Vorlesung im vergangenen Semester befasst sich auch die gegenwärtige Veranstaltung mit Auseinandersetzungen, die durch das Zusammenwirken von technischen und politischen Entwicklungen ausgelöst wurden und bedeutende Auswirkungen auf das Selbstverständnis europäischer und US-amerikanischer Kulturen haben. Sie stellen herkömmliche gesellschaftliche Kompromissbildungen und Frage und verlangen eine Überprüfung der juridischen Rahmenbedingungen, sowie der moralischen Prinzipien zweier Eckpunkte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, des Asylrechts und des Rechts auf Strafverfolgung durch unabhängige Gerichte.
Flüchtlinge
Die Genfer Flüchtlingskonvention gilt für (gegenwärtig 147) Staaten, die ihr beigetreten sind. Transnationale Strukturen wie die Europäischen Union haben sich später entwickelt und sind in den Konvention kein Thema. Die interne Entwicklung der EU hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Flüchtlingsfrage.
Die erste Dublin-Vereinbarung (1990) sollte den kontrollfreien, grenzüberschreitenden Personenverkehr und Handel zwischen den Signatarstaaten absichern. Die Einrichtung des Schengenraum bewirkte nämlich eine kritische Komplikation des Grenzbegriffes. Ursprünglich hatten sich Staaten inklusive ihrer historisch entstandenen Grenzen zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Schengen definierte für alle Beitrittsländer gemeinsam eine Außengrenze.
In der bidlichen Darstellung wird ein wesentliches Moment dieser Regelung nicht erfasst:
Für einige Staaten koinzidieren die alten Nationalgrenzen mit den neuen Unionsgrenzen. Dort müsste eigentlich eine zweifache Grenzlinie eingezeichnet sein.
Dublin sieht vor, dass die Verantwortung für Flüchtlinge, die über eine der traditionellen Staatsgrenzen in den Schengenraum gelangen bei den herkömmlichen nationalen Behörden liegt. DIe Datenbank "Eurodac" wurde eingerichtet, um eine transparente Handhabung dieses Grundsatzes zu gewährleisten. Sie sollte Informationen darüber bereitstellen, welcher Staat für einen bestimmten Flüchtling zuständig ist.
Zur Zeit der ersten Dublin-Vereinbarung waren weder Österreich, noch osteuropäische Staaten Mitglied der EU. In Libyen blockierte das Ghadaffi-Regime den Migrationsstrom aus südlicher gelegenen afrikanischen Staaten. Es war somit möglich, direkt in eine Reihe von Schengenländer einzureisen. Die Situation änderte sich 2004 für Deutschland und Österreich, deren Grenzen nun an keiner Stelle mehr Außengrenzen des Schengenraums waren.
Ähnlich der bekannten Problematik der gemeinsamen Währung unter Beibehaltung nationaler Souveränität in Wirtschafts- und Sozialpolitik entstanden dadurch starke Turbulenzen. Italien und Griechenland hatten die Hauptlast der Flüchtlingsbewegung zu tragen und waren nach Dublin verpflichtet, dies im eigenen Land aufzufangen. Es wundert nicht, dass sie die Ankömmlinge oft nicht regelgerecht registrierten, sondern nach Norden weiterleiteten. Dieser Bruch der Schengenvereinbarungen wurde zunächst durch die Bereitschaft Deutschland, Österreichs und Schwedens ausbalanziert, für ihre Territorien den freien Grenzverkehr aufrechtzuerhalten. Ein halbes Jahr nach dieser Entscheidung hat sie sich als politisch kaum noch vertretbar erwiesen.