Zeugnisbedingungen (K:BS)
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Version vom 17. Oktober 2010, 11:51 Uhr von Anna (Diskussion | Beiträge) (hat „Zeugnisbedingungen“ nach „Zeugnisbedingungen (K:BS)“ verschoben)
1) Regelmäßige aktive Teilnahme an den Sitzungen des Seminars (mündliche oder schriftliche Diskussionsbeiträge in 10 Sitzungen)
2) Referat
Darstellung des Textes und Formulierung und erste Bearbeitung von mindestens zwei Fragen, die eine Auseinandersetzung mit dem Text erkennen lassen, Einbeziehung anderer Texte (aus dem Reader, auch Sekundärliteratur)
Länge: 30-40 Minuten
3) Schriftliche Arbeit
Inhalt: Textdarstellung, Fragenausarbeitung unter Einbeziehung der Diskussion im Seminar
Der am Institut für Philosophie gültige Leitfaden für die Form der schriftlichen Arbeit findet sich hier
Abgabetermin für die schriftliche Arbeit: 30. April 2011