Paradoxie der Empfindung

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Sommer lenkt unsere Aufmerksamkeit weg von dem, was er als "schmalen Ausschnitt aus dem breiten Spektrum möglicher Empfindungsstärken" bezeichnet. In der Tat wird die Empfindung angesichts einer Blendung, oder eines "Ton(s) der das Trommelfell zerreißt" eine unmittelbare sein. Allerdings um den Preis der Objektivierbarkeit. Für Gewöhnlich endet die Wahrnehmung am einen Ende mit "nicht mehr" oder "schon zu sehr" und damit dem Abgleiten in die Schmerzhaftigkeit.

"Die Lokalisation des Schmerzes am Leib ist eine Art Schwundstufe der objektivierenden Auffassung; die Empfindung ist objektiviert, ohne daß sie das Subjekt verläßt. Freilich: denken wir uns den Schmerz kontinuierlich gesteigert, so mißlingt nicht nur seine Lokalisierung, sondern es kommt, ganz zuletzt, zur Bewußtlosigkeit, zur Ohnmacht. Also: Je weniger Gegenständlichkeit, desto weniger Bewußtsein." (loc. cit., S.91)

"Die reine Empfindung, bar aller Objektivation, wäre ein Grenzwert, für den es keinen Namen mehr geben kann. Und alles spricht dafür, daß eine solche Empfindung im Bewußtsein überhaupt nicht vorkommen kann, ohne es zu zerstören."(loc. cit., S.92)

"Die Evidenz, daß es Empfindungen gibt, wächst mit der Unfaßbarkeit dessen, was es da gibt. Die reine, vor aller objektivierenden Auffassung liegende Empfindung wäre, wenn es sie geben könnte, das bloße Daß. Und umgekehrt: die Empfindung, die kategorial oder intentional ins Objektive transformiert wurde, läßt sich nunmehr als gerade diese Empfindung identifizieren und benennen, aber ob es sie als Empfindung überhaupt noch gibt und je gab, wird zweifelhaft."(ibd.)

Sommer nennt dies die "Paradoxie der Empfindung"

Umgelegt auf Hegel und die sinnliche Gewissheit bedeutet dies: je mehr uns Hegel von der Unmittelbarkeit, und damit Gewissheit, derselben überzeugen will, desto weiter weg entfernt sich das Allgemeine und hier kann es auch keine Negation aufhalten.

Es liegt hier ein zweifacher Tatverdacht gegen Hegel vor. Hat er erstens die Problematik der Objektivation unterschätzt so müssen wir ihn eines Denkfehlers beschuldigen, mit weitreichenden Konsequenzen. Hat er aber wider besseres Wissen gehandelt, so würde Vorsatz die Schwere der Anschuldigung verstärken zu "Verbrechen gegen die Befreiung von Dogmen"...



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