(Aus-)Bildungsmöglichkeiten für minderjährige Flüchtlinge (JsB - Migration)

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Nach den Richtlinien des Europäischen Flüchtlingsrates muss man Diskriminierung von Flüchtlingskindern und –jugendlichen, in Bereichen soziale Situation und Zugang zu Ausbildung und die Entwicklung einer beruflichen Perspektive, vermeiden.

„Die Mehrzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) ist in Österreich über 15 Jahre alt und gehört daher altersmäßig in die Kategorie der `mittleren und späten Pubertierenden`. Das ist eine Zeit intensiven Sich-selbst-Erprobens in der sozialen Umfeld; Erfahrungen aus der frühen Kindheit werden relativiert und neu eingeordnet.“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.122). Da Pubertät ein komplexer Prozess ist, umso komplizierter ist die Situation für umF, die auf Grund ihrer Geschichte schwerer haben, die Aufgaben der Adoleszenz zu schaffen. Bis jetzt haben sie die Lebensrahmen verloren, manchamal auch die Bezugspersonen. Deswegen ist sehr empfehlenswert ihnen einen stabilen Rahmen anzubieten, „eine Zukunftsperspektive zu entwickeln.“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.124).

Integrationsbarrieren

Forschungsprojekte des Europäischen Flüchtlingsrates ECRE stellten für den Bereich „Ausbildung und Erwärbstätigkeit“ folgende Integrationsbarriere vor:

  • gesetzliche Barriere für die Erwerbstätigkeit
  • Kommunikationsprobleme
  • Diskriminierung auf Grund ethinischer Zugehörigkeit

In Österreich ist die Beschäftigung von Ausländer im „Ausländerbeschäftigungsgesetz“ geregelt, d.h. jährlich wird eine Höchstzahl Arbeitsbewiligungen für AusländerInnen bestimmt. Jedoch auch wenn eine Firama bzw. Organisation ein jugendlichen Flüchtling beschäftigen will, „muss sie um eine „Beschäftigungsbewilligung“ für diese Person ansuchen“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.125), was im Praxis kompliziert und Zeit aufwendig ist und kann bis zu einigen Monate dauern.
Zu geringere Sprachkenntnisse der Flüchtlinge führen zu Kommunikationsprobleme. Für minderjährige Flüchtlinge gibt es in Österreich keine entsprechende Angebote der Deutschkurses. Die beste Angebote von Deutschkursen für Jugendliche bieten die Clearingstellen an. Die Erfahrungen aus der Clearingstellen zeigen auch, daß die Jugendliche bereit und Motiviert sind, um die neue Sprache zu lernen, „wenn auf ihre psychische Sitauation adäquat eingegangen wird.“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.127)
Im Hinblick auf „Ausländerbeschäftigungsgesetz“ ist in Österreich die Arbeitssuche für Ausländer sehr schwer, vor allem bei den Jugendlichen aus afrikanischen Ländern. Auch wenn die Firmen keine rassistische Vorurteilen hätten, beschäftigen sie die jungen Menschen nicht, um die Konflikte am Arbeitsplatz zwischen Angestellten zu vermeiden, oder weil ihre Kunden keine afrikanischen Angestellten akzeptieren würden.

Bildungsvorausetzungen

Es gibt keine representative Beschreibung der Bildungsvoraussetzungen, weil das sehr zeitaufwendig wäre und man bräuchte ausreichend Dolmetscher. Doch im Rahmen einem EQUAL-Projekt wurden in einigen Bundesländern die Ausbildungsvoraussetzungen der Jugendlichen erhoben. Davon wurde festgestellt, daß in Einzelfällen sind Jugendliche nicht alphaberisiert, in manchen Fällen mussten die Jugendliche arbeiten, um die Familie unterstützen zu können, was für ihnen bedeutete, daß sie die Schule nicht besuchten, aber interessant war auch, daß relativ viele Jugendliche aus dem Iran, dem Irak und aus Aufganistan einen mittleren Schulabschluss haben und afrikanische Flüchtlinge meist sehr gut Englisch und Französich sprechen. ( vgl. Erhebung durch die Organisationen SOS-Kinderdorf Clearing-house Salzburg, SOS-Mitmensch Burgenland, Verein Zebra, Verein Projekt Integrationshaus, WUK- Werktstätten- und Kulturhaus, Volkshilfe Oberösterreich).

Schulbesuch, Angebote der Erwachsenenbildung und alternative Bildungsmöglichkeiten

Da in Österreich 9 Jahre Schulpflicht ist, gilt das auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, d.h. bis zum 15. Lebensjahr werden sie in die Pflichtschule aufgenommen.
Der Großteil umF ist über 15. Jahre alt und damit nicht mehr Schulpflichtig. Meistens in Wien können die Jugendliche ein Hauptschulabschluss als außerordentliche/r SchülerIn oder ein externen Hauptschulabschluss machen, was eine gute Basis für weitere Bildung ist. Doch diese sind sehr populär zwischen MigrantInnen und damit schwer zugänglich für umF. In anderen Bundesländer sind solche Angebote auch vorhanden, jedoch sehr oft nehmen sie nicht in dieser Ausbildungen teil, weil sie in Gegenden wohnen, in denen Zahl den Verkehrsmittel eingeschränkt ist.
Da für die über 15-jährige Flüchtlinge die Bildungsangebote nicht ausreichend ist, „ECRE empfiehlt den für Bildungsmaßnahmen Verantwortlichen, spezielle Sprachkurse sowie Asusbildungs- und Berufsberatungsprogramme für 14 bis 19-jährige Flüchtlinge zu konzipieren, die als Brücke az allgemeineren Maßnahmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung dienen“ (ECRE, 1999: Positionspapier zur Integration von Flüchtlingen in Europa, S.16).

Betreuungs- und Bildungsprojekte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Projekt „connecting people“

Das ist ein Projekt, der im Jahr 2001 vom Verein asylkoordintion österreich mit der finanziellen Unterstützung von Unicef Österreich initiiert wurde. Ziel dieses Projektes ist die Gewinnung, Schulung und Begleitung von erwachsenen ÖsterreicherInnen bzw. schon lange in Österreich lebenden MigrantInnen, die eine ehrenamtliche Patenschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling übernehmen. Sie haben die Möglichkeit, einem jungen Flüchtling zu helfen, seinen Platz in diesem Land zu finden. Dieses Projekt wird von Unicef Österreich, BMSG, Fond Soziales Österreich und Sponsoren finanziert. Ab 2005 hat das Projekt neue Sponsoren gewonnen und seit diesem Jahr hat die Organisation mehr Geld zu verfügung und damit kann man Deutsch- und Computerkurse, längerfristige Ausbildungsmaßnahmen, ect finanzieren.

Epima2

Das ist eine Initiative zur Entwicklung von Bildungs- und Integrationsmaßnamen für junge AsylwerberInnen in Österreich. Die Zielgruppe sind AsylwerberInnen im Alter von 15 bis 25 Jahren, wenn die Perspektive vorhanden ist, daß sie längeren Aufenthalt in Österreich oder eine dauerhafte Integration bestehen. Dieses Programm dauert ab Herbst 2005 bis Sommer 2007 und nehmen 140 junde AsylwerberInnen teil. Es gibt in Österreich sechs Module:

  • in Wien (Modul 1)
  • in Linz (Modul 2)
  • in Salzburg (Modul 3)
  • in Burgenland (Modul 4)
  • in Graz (Modul 5)
  • in Mödling (Modul 6)

In allen Modulen sind Einheiten zur Orientierung und Integration im neuen Lebensumfeld, EDV Schulungen und Sprachunterricht angeboten. Daneben hat jedes Modul zumindest einen individuellen Schwerpunkt gesetzt, der sich an den regionalen Möglichkeiten und Chancen orientiert. In Wien z.B. können einige TeilnehmerInnen erste praktische Erfahrungen als RadiojournalistInnen machen oder in der Gastronomie unterschiedliche Kenntnisse erwerben.

SOS-Kinderdorf Clearing-house Salzburg

“Der Ziel ist die Schaffung einer jugendgerechten Struktur, in der minderjährige Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Österreich die nötige bzw. Not wendende Grundversorgung erhlaten. Diese Unterstützung beinhaltet die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung, Gesundheitsversorgung, soziale Betreuung und zukunftsorientierte Hilfe.“ (Heinz, Fronek/Irene Messinger (Hrsg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S.198). Den Jugendlichen wird das Erlernen der deutschen Sprache angeboten. Sie organisieren das Haushalt, vorbereiten und gestalten den Festen und Feiern, lernen und arbeiten mit neuen Medien. Es ist auch genug Zeit für Sport, Ausflüge und Unterenhmungen. Die Orientierungs- und Erholungsphase dauert in der Regel 8 bis 12 Wochen und ist von den MitarbeiterInnen begleitet und gestaltet. In diese Phase stellt man vielschichtige Entwicklung bei den Jugendlichen fest. Der Organisierte Tagesablauf und die persönliche, ständige Betreuung geben den Kinder Sicherheit und Orientierung.
Jedoch problematisch ist die Entlassung der jungen Flüchtlingen am Ende der Clearingsverfahrens, weil keine Unterbringungsangebote für Jugendliche vorhaben sind.

Kunstprojekt „Baodo“ im Verein Zebra

Im Verein Zebra Anfang 1998 wurde eine Jugendgruppe gegründet, „die junge Flüchtlinge mit traumatischen Erfahrungen in ihrer Ankunftsphase psychoterapeutisch begleitet und unterstützt.“ (Fronek, Heinz/Irene Messinger (Hrsg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002, S. 204). Durch Kunst können die Jugendliche die Erlebnisse ohne Sprache verarbeiten und hilft dabei auch die Identität zurück zu schaffen. Bei Veranstaltungen ihren Werken erleben sie sich als Personen, die respektiert und wahrgenommen werden. Bei Verkauf ihrer Tätigkeiten können sie sich ein bißchen Geld verdienen und damit Kleinigkeiten kaufen zu können.
Auszug der Beschreibung einer Exponate: „Moshen Soltani, 18.10.2000: Kunst ist für mich eine Übersetzung für die Sprache meines Herzens, meiner Gefühle, und all der Dinge, die ich will und wollte- sie ist für mich eine Übersetzung für meine Vergangenheit und auch für meine Zukunft.
Schreiend möchte ich mitteilen: `Ich will leben`!!!“ (Fronek, Heinz/Irene Messinger (Hrsg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Wien, 2002)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland

Am 1.Januar 2005 ist ein Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Damit sind Integrationskurse für Zuwanderer und Förderung von Projekten zur sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung in Deutschland angeboten.

Die Aufgaben des BAMF

Das Bundesamt hat vielfältige Aufgaben vor:

  • es entscheidet über Asylanträge und Abschiebeschutz von Flüchtlingen
  • es fördert und koordiniert sprachliche, soziale und gesellschaftliche Integration von Zuwanderer in Deutschland
  • Mitarbeiter entscheiden über Asylanträge
  • zusätzlich führt das Bundesamt Ausländerzentralregister, usw.

Formale und inhaltliche Gestaltung der Integrationskurse

Das Bundesamt ist verantwortlich für die formale und inhaltliche Gestaltung der Integrationskurse. Es hat Kursinhalte und Grundstruktur festgelegt und entwickelt dieses mit der Bewertungskommision weiter. Damit sind bundesweites Standards geschaffen. Die Regionalstellen des Bundesamtes sorgen für ortliche Informationen für Kursträger und Ausländerbehörden und stellen sie damit den regionalen Bedarf für Kurse fest. Sie sind zuständig für die Zulassung der Kursträger, sie überprüfen ordnungsgemäße Durchführung der Kurse, sie bearbeiten Anträge auf Befreiung vom Kostenbeitrag oder Zulassung zu einem Integrationskurs.

Definition der „Integration“ (Aufenthaltsgesetz § 43)

„Integration“ von MigrantInnen wird verstanden als Anpassunug von Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in Deutschland (Aufenthaltsgesetz § 43). Das erlernen des Landessprache ist dabei sehr wichtig: „Sprache ist der Schlüssel zur Integration“ (Albert Schmidt, der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge). Im politischen Hinsicht ist es deutlich, daß die Effekte im Hinblick auf die Arbeitsintegration, sowohl kulturelle und soziale Integrationsprozesse zu erwarten sind.

Zielgruppe der Integrationskurse

Zielgruppe der Integrationskurse sind ursprünglich neu zugewanderte Personen, die dauerhafte Aufenthaltsperspektive vorhaben. Außer privilegierten Spätaussiedler, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlinge, die in einem staatlich finanzierten Sprachkurs teilnehmen konnten, wird diese Angebote hinaus auf andere Migrantengruppen erweitert, die neben einer dauerhaften Bleibeperspektive ein vermuteter „Integrationsbedarf“ haben Als ein Ziel der Jugendintegrationskursen sind Teilnahmeberechtigte, die der Schulpflicht nicht unterliegen und nicht älter als 27 Jahre sind. Wenn diese Voraussetzung erfüllt wird, kann ein Jugendintegrationskurs eingerichtet werden, der diese vorbereiten soll, damit sie andere Schulen bzw. Ausbildungen besuchen können. Deswegen brauchen junge Migrantinnen und Migranten umfassende Informationen über Aufbau und Funktionieren des Bildungs- und Ausbildungssystem. Sie müssen die Fachsprache lernen, um spezielle Unterrichte wie Geschichte, Sozialkunde, Wirtschaftkunde usw. folgen zu können. Ihnen muß auch bewußt sein, daß mit dem Abschluss des Jugendintegrationskurses der Sprachlernprozess nicht abgeschlossen ist.

Verlauf des Sprachkurses

Der Sprachkurs führt über Basis- (300 Stunden), Aufbausprachkurs (300 Stunden) und einem „landes- und statsbürgers-kundlich ausgerichteten“ Orientierungskurs (30 Stunden) zum Niveau B1, was bedeutet, daß die Jugendlichen selbständig die Sprache verwenden können. Ein wichtiges Ziel dieses Kurses ist eine Auseinandersetzung mit Werten der Gesellschaft, der Rechtsordnung, der Geschichte und Kultur. Es ist viel einfacher über verschiedene Themen zu sprechen und die Meinungen äußern, wenn man dazu passende Wörter findet. Es gibt auch alltagsspezifische Schwerpunkte, mit jugendspezifischen Themen und Inhalten. Am Ende des Kurses wird ein Abschlusstest geschrieben der bei positiver Bewertung mit einer Kursbestätigung endet. Der Sprachkurs wird als ganztägiger Unterricht mit höhstens 25 Wochenunterrichtstunden oder als Teilzeitunterricht mit mindestens fünf Wochenunterrichtstunden angeboten. Der Kurs soll bei ganztägigem Unterricht nicht länger als sechs Monte dauern (§ 11 Integrationskursverordnung).

Finanzierung des Integartionskurses

Die Integrationskurse sind von der Regierung finanziert. Im Jahr 2005 standen im Bundeshaushalt 208 Milionen Euro für Kurse zur Verfügung, also ca. 1.290 Euro pro Integrationskurs und TeilnehmerIn. Es wurden auch Teile von teilnahmeberechtigten und freiwilligen Kursteilnehmern mit 1 Euro pro Stunde mit finanziert.

Bildungssysteme ausgewählter Länder im Vergleich

Schwedisches Bildungssystem

Die Basis des schwedisches Bildungsystem ist es, daß alle Kinder und Jugendlichen, egal aus welche sozialen Schichte stammen sie, welcher Nationalität sind sie und wo wohnen sie, gleichen Zugang zu Ausbildung haben müssen.
Im Schweden schneiden Kinder mit Migrationshintergrund besser ab als in anderen Ländern. Das liegt auch daran, daß Kinder mit anderen Muttersprache als der schwedischen einen rechtlich gesicherten Anspruch auf Unterrichtung in ihrer Muttersprache haben. Es ist schon genug, wenn in einer Gemeide mindestens vier Kinder mit anderer Muttersprache gibt, muss für diese Kinder Unterricht in ihrer Muttersprache eingerichtet werden.

Britisches Bildungssystem

In dieses Bildungssystem wurde davon ausgegangen, daß die Kinder gestärkt werden, wenn ihre Eltern gestärkt werden. Deswegen seit 1997 entstehen Early Excellence Centres vor allem in wirtschaflich schwächeren Regionen. Der Ziel ist Aufbau einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Erzieh, in der die Eltern gleichberechtigt mitarbeiten. Die Familienzentren bieten unter anderem Sprachförderung für eingewanderte Kinder und einen Familientreff. Die Erfahrungen zeigen, daß die Mütter und Väter mit Migrationshintergründen durch diese Treffen besser zu erreichen sind.
Die Schüler, deren Muttersprache nicht Englisch ist oder andere Lernprobleme haben bekommen „Unterstützungslehrer“, der in manchen Fällen sogar im Unterricht neben Schüler sitzen. Grundsätzlich haben alle Schüler, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, den gleichen Anspruch auf solche individuelle Förderung. Seit dem Jahr 2004 muss auch jede Schule Kurse zur Einbürgerung für Kinder anbieten. ( „England testet sich nach vorne- Reformen führten in PISA-Spitzengruppe“, Westdeutschen Rundfunk, 2003).

Schlussfolgerungen

Im Bereich Ausbildung werden die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert, obwohl „Die mit dem Schulbesuch verbundenen Rituale und Regelmäßigkeiten böten einen stabielen Rahmen, der den Alltag struktuierte, transparente Aufgaben stelle und an eine vertraute Erfahrung anknüpfte.“ (Peter, Erich: Das Recht der Flüchtkinder“, Karlsruhe, 2001, S.41).
Die größte Bildungsbarriere der umF ist das Arbeitsverbot bzw. die kaum vorhandene Chanse auf eine Arbeitserlaubnis, was schränkt die Perspektive des Leben sehr ein. Die Politiker, die dafür verantwortliche sind vergessen bzw. nicht bewußt sind, daß „die Jugendliche mit Migrationshintergrund durch ihre Mehrsprachigkeit und ihre interkulturelle Kompetenz über wertvolle Ressourcen“ verfügen. (www.bamf.de , Blickpunkt Integration, Aktueller Informationsdienst zur Integrationsarbeit in Deutschland, Das Thema im Fokus: „Chancengleichheit durch Bildung: Aktuelle Herausforderungen für die Bildungsarbeit“, Ausgabe 01/2007, Erscheinungsdatum: 15.03.2007, S.4). Deswegen sollte man für diese Zielgruppe den Übergang von der Schule in den Beruf erleichten.
Viele jugendlichen Flüchtlinge besuchen angebotenen Integrationskurse, bzw. so gennante non-formale Angebote. Es wird meisten als Überbrückungszeit betrachtet oder wie der 20-jährige Abdul aus Somalien sagte: „Ich möchte jetzt zumindest Computerkurse besuchen oder so, weil ich kann nicht einfach zu Hause sitzen, den was soll ich hier machen, ne? (...) Weil was bringt es mir als junger Mensch, die ganze Zeit zu Hause zu sitzen, ich habe nichts zu machen!“ ( Ursula Neumann/Heike Niedrig/Joachim Schroeder/Louis Henri Seukwa (Hrsg.): Lernen am Rande der Gesellschaft, Münster, 2003, S.231)
Da dieser Thema immer wieder angesprochen wird, bestehen zahlreiche Projekte, die den Jugendlichen helfen sich in neuen Land, mit neuer Kultur bekant zu machen. In Deutschland hat das Bundesamt Kozepte für spezielle Integrationskurse entwickelt, die als Ziel haben den junge Menschen mit Migrationshintergrund ihren Platz in Beruf und Gesellschaft zu finden. In Österreich sind vor allem folgende Projekte zu nenne wie: „connecting people“, Epima 2, SOS-Kinderdorf Clearing-house Salzburg oder die Verein Frau Bock.

Literatur

Peter, Erich: Das Recht der Flüchtkinder“, Karlsruhe, 2001
Fronek, Heinz/Irene Messinger (Hrsg.): Handbuch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wien: Mandelbaum-Verl., 2002
Ursula Neuman/Heike Niedrig/Joachim Schroeder/Louis Henri Seukawa (Hrsg.): Lernen am Rande der Gesellschaft. Münster, 2003
www.bamf.de , „Vorläufiges Konzept für einen bundesweiten Jugendintegrationskurs“
Karen Schönwälder/Janina Söhn/Ines Michalowski; Sprach- und Integrationskurse für Migrantinnen: Erkenntnisse über ihre Wirkungen aus den Niederlanden, Schweden und Deutschland; AKI-Forschungsbilanz 3; Dezember 2005
www.epima.at (31.05.2007, 19.23)
www.asyl.at/connectingpeople/index.htm (31.05.2007, 20.01)
ECRE, 1999: Positionspapier zur Integration von Flüchtlingen in Europa, S.16
www.bamf.de , Blickpunkt Integration, Aktueller Informationsdienst zur Integrationsarbeit in Deutschland, Das Thema im Fokus: „Chancengleichheit durch Bildung: Aktuelle Herausforderungen für die Bildungsarbeit“, Ausgabe 01/2007, Erscheinungsdatum: 15.03.2007.