Ausarbeitung zum Thema "Nachlaufende Studiengebühren"

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Ausarbeitung zum Thema „Nachlaufende Studiengebühren“:

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Was wird unter nachlaufenden Studiengebühren verstanden

3. Verschiedene Länder und deren Studiengebührensysteme

3.1 Studiengebühren und Studiengebührensysteme in Australien und Asien

3.2. Studiengebühren und Studiengebührensysteme in Europa

3.3. Studiengebühren und Studiengebührensysteme in Amerika

4. Argumente für und gegen nachlaufende Studiengebühren

4.1 Argumente gegen nachlaufende Studiengebühren

4.2 Argumente für nachlaufende Studiengebühren

5. Ausblick

6. Literaturliste


1. Einleitung

Es gibt verschiedene Modelle die sich mit Finanzierung von Studiengebühren beschäftigen. Manchmal müssen Studierende erst ab einer gewissen Studiendauer Gebühren entrichten oder diese werden erst bei fehlendem Studienerfolg verlangt. Viele Modelle sehen aber auch eine nachgelagerte bzw. nachlaufende Finanzierung der Studiengebühren vor, um auch Personen die nicht über genügend eigenes Kapital verfügen eine Möglichkeit zur Teilnahme an einem Hochschulstudium zu ermöglichen. Auf diesen Aspekt der nachlaufenden bzw. nachgelagerten Studiengebühren möchte ich in der folgenden Arbeit näher eingehen. Ausgehend von der Frage „Wird durch nachlaufende Studiengebühren die soziale Verträglichkeit von Studiengebühren gewahrt?“ möchte ich diese aufbauen. Zu dieser Fragestellung kam ich durch meine Recherche zu diesem Thema. Dabei stieß ich sehr schnell auf die Frage nach der sozialen Verträglichkeit. Ich habe beim Studium der Literatur rasch festgestellt, dass bei der Diskussion um Studiengebühren bzw. nachlaufende Studiengebühren oft die Frage nach der Wahrung der sozialen Verträglichkeit gestellt wurde. So entstand Interesse bei mir genau diese Frage mir näher anzusehen. Dabei soll meine Hypothese, dass nachlaufende Studiengebühren keine Verbesserung von sozialen Belangen bringen, verifiziert oder falsifiziert werden. Mein Hypothese entstand dadurch, dass nachlaufende Studiengebühren auf mich eher abschreckend wirken. Ich selbst hätte kein Studium begonnen wenn ich wüßte nach Ende des Studiums Schulden zu haben. Ich entschied mich Arbeiten zu gehen. Deshalb ist mein finazieller Background so, dass ich unbeschwert studieren kann. Daher denke ich, dass es bei Personen die keinerlei Sicherheiten haben durchaus zum Problem werden kann die Entscheidung für eine Studium zu treffen. In einem ersten Teil möchte ich eine Definition für nachlaufende Studiengebühren bringen. Dann werde ich verschiedene Länder und deren Studiengebührensysteme vorstellen um zu verdeutlichen in welchen Ländern es schon nachlaufende Studiengebühren gibt und wie diese Modelle dort verwendet werden. Dabei wird anhand von Studien die in verschiedenen Ländern zur sozialen Verträglichkeit von nachlaufenden Studiengebühren gemacht wurden, Bezug zur Frage und Hypothese hergestellt. Schließlich komme ich dann auf Argumente für und gegen nachlaufende Studiengebühren zu sprechen. In diesem Teil meiner Arbeit werde ich auch wieder auf die gestellte Frage eingehen. Beim Thema Nachlaufende Studiengebühren handelt es sich um ein momentan politisch viel diskutiertes Thema. Deshalb stammt auch vieles in meiner Zusammenfassung aus politischen Texten. Es war schwierig wissenschaftliche Texte passend zum Thema zu finden. Eine Arbeit mit wissenschaftlichem Anspruch habe ich aber gefunden und hier verwendet (vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover). Bei diesen politischen Texten handelt es sich oft um persönliche Ansichten einzelner Personen, Parteien oder Interessengruppen. Beim HIS - Text hingegen werden wissenschaftliche Aussagen gemacht. Trotzdem manches aus persönlichen Ansichten stammt werde ich in dieser Arbeit verschiedene Stellungnahmen zusammentragen um das Thema möglichst unterschiedliche zu beleuchten, um dem Leser die Möglichkeit zu geben sich seine Meinung zu bilden. Ich werde dabei als Autor neutral bleiben und erst im Ausblick eine kurze persönliche Meinung formulieren. Vor allem in Deutschland ist das Thema der nachlaufenden Studiengebühren ein sehr aktuelles Thema. Einen wirklich kostenlosen Zugang zu Hochschulbildung gab es auch bislang in Deutschland nicht. Bisher wurden sogenannte Semstereinschreibgebühren erhoben. Durch das HRG, das Bundeshochschulrahmengesetz war es bislang verboten Studiengebühren einzuheben. Gegen dieses Gesetz klagten die Bundesländer Baden- Würtemberg, Sachsen- Anhalt, Saarland, Hamburg, Bayern und Sachsen, da sie in diesem Verbot einen Einschnitt in die Gesetzgebung der Länder im Kultusbereich sahen. (vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/Studiengeb%C3%BChren; 9.6.2006) Am 26.01.2005 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot von Studiengebühren aufgehoben und somit dieser Klage rechtgegeben. Seither können die einzelnen Bundesländer Studiengebühren erheben. Nachdem jetzt einige Bundesländer dieses Recht auch einfordern ist das Thema Studiengebühren und nachlaufende Studiengebühren sehr stark diskutiert. Momentan hebt nur das Land Hessen eine Studiengebühr von 500 Euro für das Erststudium ein. Alle anderen Bundesländer heben keine Gebühren für das Erststudium ein. Für ein Zweitstudium heben Hessen (1500 Euro), Nordrhein-Westfahlen (650 Euro) und Sachsen (307 Euro) Gebühren ein. Einige Bundesländer heben allerdings nur für Langzeitstudierende Gebühren ein (Baden-Württemberg- 511 Euro, Bayern- 500 Euro, Berlin-16 Euro, Hamburg -500 Euro, Hessen- 500 bis 900 Euro, Niedersachsen- 500 Euro, Nordrhein- Westfahlen-650 Euro, Rheinland-Pfalz- 650 Euro, Saarland- 500 Euro, Sachsen-Anhalt – 500 Euro, Thüringen- 500 Euro). Die restlichen Länder verlangen auch für Langzeitstudenten keine gesonderten Gebühren. (Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig- Holstein). (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Studiengeb%C3%BChren; 9.6.2006)

2. Was wird unter nachlaufenden Studiengebühren verstanden

An dieser Stelle möchte ich jetzt eine Definition des Begriffs nachlaufende bzw. nachgelagerte Studiengebühren anführen, um abzuklären was darunter verstanden werden kann und worauf sich meine Arbeit beziehen wird.

Wenn man sich die Debatte um nachlaufende Studiengebühren ansieht, stellt man fest, dass sich hinter diesem Begriff die verschiedensten Dinge verbergen können. Manchmal handelt es sich einfach um die Möglichkeit ein Darlehen aufzunehmen, welches die Studiengebühren übernimmt. Trotzdem gibt es unterschiedliche Formen von nachlaufenden Studiengebühren (Am Ende des Studiums rückwirkend, während des Studiums, Darlehen werden vom Staat gewährt, oder nicht). In unterschiedlichen Ländern werden diese nachlaufenden Studiengebühren in unterschiedlicher Form angeboten. Dies möchte ich jetzt im folgenden näher erläutern.

3. Verschiedene Länder und ihre Studiengebührensysteme

In diesem Kapitel möchte ich verschiedene Länder und deren Studiengebührensysteme näher beleuchten. Es gibt einige Länder beispielsweise Australien die schon lange mit solchen Systemen von nachlaufenden Studiengebühren arbeiten. Auch gibt es in diesen Ländern in Bezug zum Thema soziale Verträglichkeit von nachlaufenden Studiengebühren Studien die sich genau damit beschäftigen.

3.1 STUDIENGEBÜHREN+STUDIENGEBÜHRENSYSTEME IN AUSTRALIEN UND ASIEN:

Beginnen möchte ich mit Australien, da das Modell das maßgebende darstellt in der Diskussion um nachlaufende Studiengebühren. In AUSTRALIEN wurden Studiengebühren 1973 abgeschafft. Sie betrugen ca. 1250 Euro pro Jahr. Nach einer Phase in der keine Studiengebühren fürs Studium nötig waren wurde 1986 dann eine Verwaltungsgebühr erhoben. Seit 1989 werden wieder von allen Studierenden Gebühren verlangt. Zu dieser Zeit wurde auch das HECS (Higher Education Contribution System) eingeführt. (vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover).

In Australien können Studenten, die einen gewissen Notendurchschnitt bei der „Secundary school final examination“ erreichen, für die Studiengebühren dieses HECS – System verwenden. Dies wird vom Staat gefördert. Studenten haben dann zwei Möglichkeiten die Studiengebühren nachzuzahlen. Entweder nach Beendigung des Studiums (über das Steuersystem- der Staat vergibt zinsfreie Darlehen, die nach dem Studium einkommensabhängig zurückzuzahlen sind) oder während des Studiums. Bei Variante zwei erhalten sie auch 25% Ermäßigung. Die Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig bei Variante eins. Ca. 3-6% muss ein ehemaliger Student dann für das Darlehen aufbringen. Die Einkommensgrenze lag bei der Einführung bei 17 045 Euro Jahreseinkommen. 2005 wird die Einkommensgrenze auf 19 886 Euro angehoben. (vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover) „Die HECS- Darlehen werden in unterschiedlichen Maßen von den sozialen Gruppen in Anspruch genommen: Kurz nach Beginn von HECS wurden die Darlehen von Studierenden aller sozialen Gruppen in etwa gleichem Maße verwendet. Nachdem 1993 der Abschlag für die Vorauszahlung der Gebühren von 15% auf 25% erhöht wurde, nutzten mehr Studierende der hohen sozialen Statusgruppe die Möglichkeit einer Vorauszahlung. Studierende aus der unteren sozio - ökonomischen Gruppe nehmen heute wesentlich häufiger ein HECS- Darlehen in Anspruch als zu Beginn der 1990er Jahre. Eine Ursache könnte die Verteuerung des Studiums durch die Erhöhung der HECS- Gebühren seit dem Jahr 1996 sein. Ab 2005 wurde der Abschlag für die Vorauszahlung der Gebühren auf 20% abgesenkt“(vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover). „Die Höhe der Studiengebühren war zunächst in allen Studiengängen gleich (ca. 1800 AUS-$ pro Jahr). Dann wurde 1996 ein gestaffeltes Modell eingeführt, das an der Verwertbarkeit des Studiums bzw. dem zu erwarteten Einkommen orientiert ist. Dabei sind die Gebühren um ca. 40% erhöht worden. (vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover). Demnach sind Medizin und Jura als die ökonomisch „verwertbarsten“ Studiengängen auch am teuersten, gefolgt von naturwissenschaftlichen und zuletzt geisteswissenschaftlichen Fächern.

Gebührenhöhe in Australien (Studienjahr 2004)

.)Gruppe 1- Gebühr: 2141 Euro-Fächer:Arts, Humanities, Social Studies/Behavioural Sciences, Education, Visual/Performing Arts, Nursing, Justice and Legal Studies

.)Gruppe 2- Gebühr- 3049 Euro- Fächer:Mathematics, Computing, other Health Sciences, Agriculture/Renewable Resources, Built Envirnoment/Architecture, Sciences, Engineering/Processing, Administration, Business and Economics

.)Gruppe 3- Gebühr: 3570 Euro-Fächer:Law, Medicine, Medical Science, Dentistry, Dental Services and Veterinary Science

(vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover)

Die Preise orientieren sich lediglich am erwarteten Einkommen und nicht an den tatsächlichen Kosten des Studiums“ (vgl. www.latnrw.de/artikel85.html; 13.3.2006). Die HECS- Gebühren decken im Durchschnitt in etwa ein Viertel der Kosten eines Studienplatzes ab. Zusätzlich bieten die Universitäten für australische Studenten sogenannte „full fee places“ an. Das sind Studienplätze deren Gebühren die Kosten der Hochschulbildung abdecken. Die full fee places dürfen maximal 25% der HECS Plätze entsprechen. Die Auswahl für diese Zusatzplätze erfolgt nach den gleichen Kriterien des Admission Index wie bei den HECS Plätzen. Es gab viele Studien die sich in Australien mit den Auswirkungen von HECS auf die Bildungsbeteiligung auseinandergesetzt haben:

• Andrews hat sich 1997 und 1999 mit der Frage nach der Bildungsbeteiligung verschiedener sozialer Herkunftsgruppen durch das HECS und seine Reform 1996 beschäftigt. Ergebnis seiner Studie war, dass bei der Einführung von HECS 1989 ein leichter Rückgang der Bildungsnachfrage festzustellen war. 1996 führte die Reform aber zu keiner Veränderung. Auch stellt Andrews fest, dass nur einen geringer Prozentsatz von Studierenden aus Schichten mit geringem sozio-ökonomischen Hintergrund an der Universität gibt, die Einführung von HECS aber zu keiner Veränderung bei dieser sozialen Gruppe führte.( vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover)

• 2002 haben sich Aungles und al. mit den Auswirkungen auf die Beteiligung sozio -ökonomischer Statusgruppen beschäftigt. Sie kommen zum entgegengesetzten Ergebnis wie Andrews. Sie stellten bei der Einführung der HECS keinen negativen Einfluss auf die Bildungsnachfrage fest, hingegen aber bei der Reform schon. Es kam zu einem leichten Rückgang in der Bildungsnachfrage. Generell haben in Australien aber die Studierendenzahlen zugenommen. Allerdings können sie aber auch bei der Einführung der HECS keine negativen Auswirkungen auf die Bildungsbeteiligung von Studierenden mit einkommensschwächeren sozio - ökonomischen Hintergrund feststellen. Auch die Reform hatte keine Auswirkung auf diese soziale Gruppe. (vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover)

• James et al. zeigen, dass sich die Beteiligung von Personen mit niedrigen sozio – ökonomischen Hintergrund am Hochschulstudium kaum verändert hat. Auch haben sich die beiden Forscher mit der Studienwahl dieser Personengruppe beschäftigt. Dabei haben sie festgestellt, dass Menschen aus einer hohen sozio - ökonomischen Gruppe eher Studien die eine längere Dauer und einen höherwertigen Abschluss haben wählen als Personen aus einer unteren sozio - ökonomischen Gruppe. Dies ist jedoch unabhängig von HECS, da sogar ein leichter Anstieg von Personen aus unteren sozio - ökonomischen Schichten, die länger dauernde Ausbildungen wählen, zu verbuchen war. (vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover)

• Bei Nagels und Bätzels Untersuchungen wurde festgestellt, dass nach der Einführung von HECS die Studienzahlen angestiegen sind. Es gab ganz unterschiedliche Ergebnisse. Generell lässt sich aber feststellen, dass sich die Einführung von nachlaufenden Studiengebühren nicht negativ auf die Bildungsnachfrage ausgewirkt hat. Die Anzahl der Studierenden ist gestiegen. „Mit der Einführung des HECS ist die Anzahl der Studienplätze ausgeweitet worden, so dass der Nachfrageüberhang abgebaut wurde.“ Auch beabsichtigen immer noch gleichviele Studenten zu studieren wie vor der Einführung der HECS. Auch hat HECS keine Auswirkungen auf die gruppenspezifische Zusammensetzung der Studierenden. (vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover)

In Japan müssen Studenten für ihr Studium mit 2000 bis 50000 Euro pro Jahr rechnen. Der Staat bietet Bildungsdarlehn von zirka 1100 Euro an. Diese Stipendien sind von Privatunternehmen und Stiftungen beziehbar. (vgl. . http://www.studserv.de/studium/studiengebuehren-im-ausland.php; 8.6.2006)

3.2 STUDIENGEBÜHREN+STUDIENGEBÜHRENSYSTEME IN EUROPA:

In Dänemark werden für dänische Hochschulen keine Gebühren erhoben, für spezielle Bildungsangebote aber schon. Studenten können ein Grund-Einkommen beantragen. Für Studenten die noch zu Hause leben gibt es maximal 330 Euro pro Monat, Studenten die alleine leben können ca. 610 Euro pro Monat beziehen. Zusätzlich können Darlehen von maximal 310 Euro monatlich beantragt werden.(vgl. . http://www.studserv.de/studium/studiengebuehren-im-ausland.php; 8.6.2006)

In Finnland können Studenten ohne Studiengebühren zu bezahlen Hochschulen besuchen. Für bei den Eltern lebende Studenten gibt es 110 Euro monatlich, für auswärts wohnende Studenten gibt es maximal 250 Euro. Außerdem können vom Staat ca. 80% der Wohnungskosten übernommen werden. Auch werden Darlehn in der Höhe von maximal 220 Euro pro Monat angeboten. Die Möglichkeit dieser Bildungsdarlehen wird aber nur für bedürftige Personen angeboten. (vgl.http://www.studserv.de/studium/studiengebuehren-im-ausland.php; 8.6.2006)

In Frankreich müssen Studenten zwischen 150 und 7000 Euro Studiengebühren pro Jahr bezahlen. Abhängig davon wie weit man das Studium führt (Master, Diplom, Doktorat, Ingeneur,..) sind unterschiedliche Gebühren nötig. Bedürftige Studenten bekommen die Gebühren erlassen und können noch zwischen 1300 und 3500 Euro Förderung vom Staat beziehen. Auch für hochbegabte Studenten gibt es spezielle Förderungen. (vgl. . http://www.studserv.de/studium/studiengebuehren-im-ausland.php; 8.6.2006)

In Italien werden zwischen 170 und 3000 Euro Studiengebühren pro Jahr eingehoben. Bedürftige Studenten sind von dieser Regelung ausgenommen. Studenten die bei ihren Eltern leben können ca. 1600 Euro beanspruchen. Personen die für ihr Studium umziehen bekommen 4200 Euro. (vgl. . http://www.studserv.de/studium/studiengebuehren-im-ausland.php; 8.6.2006)

In den Niederlanden bezahlen Studenten zwischen 900 und 1500 Euro Studiengebühren. Dafür werden Kredite verwendet. Studenten die noch zu Hause leben erhalten 76 Euro und Studenten die alleine leben erhalten 233 Euro monatlich. Die Rückzahlung des Darlehns beginnt im Normalfall zwei Jahre nach Beendigung des Studiums. Generell werden ca. 15 Jahre für die Rückzahlung des Darlehens berechnet. (vgl. . http://www.studserv.de/studium/studiengebuehren-im-ausland.php; 8.6.2006)

In Spanien betragen die Studiengebühren zwischen 400 und 800 Euro. Diese beiden Grenzen werden vom Staat festgesetzt. Für besonders bedürftige Studenten kann eine Förderung von maximal 2360 Euro beantragt werden, zusätzlich zum Erlass der Gebühren. Studenten die alleine leben können 1900 Euro für die Lebenserhaltungskosten erstattet bekommen. (vgl. . http://www.studserv.de/studium/studiengebuehren-im-ausland.php; 8.6.2006)

In Irland gibt es seit 1997 keine Studiengebühren, obwohl es rege Diskussionen über die Wiedereinführung gibt. Deshalb bieten führende Banken jetzt schon Kredite an.

In Neuseeland können Studenten die Studiengebühren vom Staat bezahlt bekommen, müssen dafür aber bestimmte Kriterien erfüllen. Im Gegensatz zu den bisher vorgestellten Systemen können neuseeländisch Studenten staatlich unterstützte Kredite nicht nur zur Abdeckung der Studiengebühr sondern auch zur Abdeckung der Lebenserhaltungskosten beantragen. Diese Kredite werden nach Beendigung des Studiums rückerstattet.

In Schweden gibt es Studiengebühren. Den Studenten werden pro Jahr zwischen 50 und 5450 Euro angerechnet. Für alle Studenten gibt es Anspruch auf 275 Euro pro Monat. Diese Grundförderung ist unabhängig von den Eltern. Für maximal 4,5 Jahre gibt es auch Bildungsdarlehen über zirka 500 Euro im Monat. (vgl. . http://www.studserv.de/studium/studiengebuehren-im-ausland.php; 8.6.2006)

Seit 1998 gibt es in Großbritannien Studiengebühren. Die Gebühren müssen im voraus bezahlt werden und betrugen 2004/05 maximal 1742 Euro. Aber nicht alle englischen Studenten müssen Gebühren bezahlen. Vom Einkommen der Eltern ist die Gebührenhöhe abhängig. Das wesentliche Merkmal des englischen Finanzierungsverfahrens ist die Vergabe von Freiplätzen an Studierende aus sozial schwächeren Familien, so dass die Studierenden trotz der Einführung von Studiengebühren nicht stärker belastet werden. (vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover ). In Großbritannien werden nachlaufende Studiengebühren zur Verfügung gestellt. Diese müssen erst nach Beendigung des Studiums und einem Jahreseinkommen von mehr als 15.000 Pfund zurück bezahlt werden. Bis zu einer Förderungssumme von 3000 Pfund sind von den Studenten (oder deren Eltern) keinerlei Kriterien zu erfüllen; d.h. alle Studenten können diese Förderungen in Anspruch nehmen. Sofern Studenten zusätzlich Fördermittel In Anspruch nehmen möchten müssen spezifische Kriterien erfüllt sein. Die Gebühren werden normalerweise mit dem „Paye System“ zurückbezahlt. An der sozialen Verträglichkeit hat sich durch die Einführung von Studiengebühren nichts verändert. Die Studierendenzahl ist weiter angestiegen. Nach 1999 fiel der Anstieg sogar noch stärker aus als in den Jahren zuvor. 1990 besuchten 10% eines Jahrgangs aus einer unteren sozialen Schicht eine Hochschule, 2000 lag der Anteil dieser Bevölkerungsschicht bei 18%. Auch bei Personen aus höheren Bildungsschichten wurde ein Anstieg in den Jahren 1990 bis 2000 verzeichnet. Schottland genießt bildungspolitische Autonomie: Schotten müssen im Heimatland keine Studiengebühren bezahlen. (vgl. http://www.studserv.de/studium/studiengebuehren-im-ausland.php; 8.6.2006)

In Österreich sind seit dem Wintersemester 2001 Studiengebühren zu entrichten. Die Studiengebühr sind 363,36 Euro pro Semester. Seit 2004 kommen diese Gebühren auch den Hochschulen zu Gute. Wörtlich schreibt Thorsten Lang: „Grundsätzlich sind die Eltern der Studierenden verpflichtet, die Studienbeiträge- zusätzlich zu den Lebenserhaltungskosten – zu bezahlen. Die Studierenden können die Studienbeiträge auch über Darlehen vorfinanzieren. Allerdings handelt es sich nicht um staatliche oder staatlich abgesicherte Darlehen mit einkommensabhängiger Rückzahlung. Den Banken steht es frei, die Vergabe der Bildungsdarlehen an eine positive Bonitätsprüfung zu koppeln. Der Staat subventioniert lediglich die Darlehen, die von privatwirtschaftlichen Banken speziell für die Finanzierung der Studienbeiträge vergeben werden… Die Darlehen sind nach Beendigung des Studiums nach einem individuell zu vereinbarendem Tilgungsplan zurückzuzahlen.“ Können die Lebenserhaltungskosten von den Eltern nicht finanziert werden hat der Student die Möglichkeit Studienbeihilfe zu beantragen. Die jährliche Studienbeihilfe ergibt sich, wenn von der höchsten Studienbeihilfe die jährlich bezogen werden kann die zumutbaren Unterhaltsleistungen der Eltern/Ehegatten der Studierenden abgezogen werden. Auch das Jahreseinkommen des Studierenden wird abgezogen. Zusätzlich gibt es den sogenannten Studienzuschuss. Dieser ist für die Finanzierung des Studienbeitrages gedacht. Sowohl die Studiengebühren als auch der Studienzuschuss muss in der Regel nicht zurückbezahlt werden. Generell hat die Einführung von Studiengebühren zum Einbruch der Studierendenzahlen geführt. Es wird vermutet, dass die Studiengebühren einen Bereinigungs- und Verunsicherungseffekt hatten. Damit ist gemeint, dass nicht aktive Studenten ihr Studium beendet haben. Mittlerweile sind die Studierendenzahlen wieder am Ansteigen. Vergleiche dazu die folgende Tabelle:

WS 2000/01 (Studierende: 234.937; Studienanfänger: 30.287)

WS 2001/02 (Studierende: 187.754; Studienanfänger: 25.712)

WS 2002/03 (Studierende: 191.787; Studienanfänger: 28.759)

WS 2003/04 (Studierende: 28.750; Studienanfänger: 30.551)

Ähnlich verhielt er sich mit den Studienanfängern. Zuerst sank die Zahl ab stieg dann aber wieder langsam an. Ein Grund dafür, dass die Studienzahlen wieder angestiegen sind, könnte sein, dass er keine guten Alternativen zum Studium gibt. Es wird vermutet, dass bei besseren Alternativen einige heutige Studenten einen anderen Ausbildungsweg gehen würden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Einführung von Studiengebühren keine dauerhafte Auswirkung auf die Studierendenzahlen gehabt hat. Zu Beginn (bei der Einführung der Gebühren) kam es zu einem Rückgang, der vermutlich auf die lückenhafte Informationspolitik zurückzuführen ist. (vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover)

3.3 STUDIENGEBÜHREN+STUDIENGEBÜHRENSYSTEME IN AMERIKA:

Studenten in Kanada können nachlaufende Studiengebühren entweder direkt vom Staat oder vom Bundesland des Wohnsitzes in Anspruch nehmen. Diese Darlehen werden zinsenlos gewährt. In sozialen Härtefällen werden weitere Unterstützungen gegeben. In Kanada ist die Höhe der Studiengebühren vom Wohnsitz abhängig. Als Wohnregion wird dabei jene herangezogen wo der Student 12 Monate lang kontinuierlich gelebt hat. Unabhängig von staatlichen Fördereinrichtungen bieten spezialisierte Banken zinsgünstige Kredite für Studenten an.

In den USA haben Studiengebühren und dazupassende Finanzierungsmaßnahmen eine lange Tradition. Die Höhe der Gebühren ist sehr unterschiedlich. Der höchste Anstieg der Gebühren konnte bei den öffentlichen Hochschulen festgestellt werden. Zur Finanzierung der höheren Studiengebühren haben mehr Studenten höhere Darlehen aufgenommen. Während die durchschnittliche Darlehenssumme 1989-1990 noch 3900 US-$ betrug, lag sie 1999-2000 bei 6100 US-$. (vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover). In den USA gibt es verschiedene Möglichkeiten für solche Darlehen. Erstens, staatliche Kredite für Studenten. Diese werden direkt an Studenten vergeben. Sie sind in ihrer Höhe beschränkt und müssen nach Beendigung des Studiums zurückbezahlt werden. Diese Unterstützungen werden entweder zinsfrei (für bedürftige Studenten) oder niedrig verzinst angeboten. Zweitens, staatliche Kredite für Eltern. Die Kredithöhe liegt deutlich über den Studenten-Krediten. Diese Kredite sind zinsengünstig. Die Rückzahlung hat sofort zu erfolgen. Drittens, private Kredite für Eltern oder Studenten. Das Kreditlimit ist hierbei unbeschränkt Form, das Zinsniveau über den Studenten- Krediten, aber unter dem üblichen Kreditzinssatz. Die Rückzahlung hat nach Beendigung des Studiums zu erfolgen. Nagel gibt an, dass seiner Ansicht nach die soziale Verträglichkeit in den USA nicht gegeben ist. Er meint, dass immer mehr vermögende Personen in private Universitäten drängen und Personen aus weniger gut situierten Familien in günstige Hochschulen ausweichen müssen. Noch dazu meint Nagel, dass Personen aus weniger begüteten Familien dann Hochschulen besuchen die weniger gute Berufsaussichten haben. Dabei bezieht er sich auf die 1997 gemachten Untersuchungen von Schapiro und Mc Pherson. Bei dieser Studie wurde festgestellt, dass reiche Studierende an privaten und öffentlichen Universitäten studieren und weniger reiche Personen eher auf die günstigeren Community Colleges ausweichen. Bätzel hat in diesem Zusammenhang herausgefunden, dass trotz Stipendien bei vielen Studienplatzbewerbern Finanzierungslücken entstehen und diese deshalb auf günstigere Alternativen umsteigen müssen. An dieser Stelle tritt dann die Frage auf, ob der Studierende wirklich frei in seinen Entscheidungen sein kann, wenn er/ sie weiß, dass jeder Studientag einen Schuldenberg mit sich bringt.

Anhand der verschiedenen Länder und deren Studiengebührensystemen wird verdeutlicht welcher Zusammenhang zwischen nachlaufenden Studiengebühren bzw. Studiengebühren im Allgemeinen und dem sozialen Aspekt dabei besteht. Generell zeigen manche Studien in bestimmten Ländern keine Veränderungen in Nachfrage von Studienplätzen von Personen mit geringem sozio- ökonomischen Hintergrund und in anderen sozialen Balangen. Andere Studien sehen eine andere Entwicklung. Um jetzt noch genauer auf diesen Aspekt der sozialen Verträglichkeit von nachlaufenden Studiengebühren einzugehen werde ich jetzt Argumente für und gegen nachlaufende Studiengebühren anführen.

4. Argumente für und gegen nachlaufende Studiengebühren

4.1 ARGUMENTE GEGEN NACHLAUFENDE STUDIENGEBÜHREN:

• Eine Argument, dass gegen nachlaufende Studiengebühren spricht ist, dass diese familien- und kinderfeindlich sind, mehr sogar noch verhindernd sind: Er begründet dies so, da er meint, dass sich laut neuester Berechnungen ein durchschnittlicher Student einen Schuldenberg zwischen 65.000 und 90.000 Euro anhäuft. Er meint, dass es dann fast unmöglich ist einen Kredit zurückzuzahlen und gleichzeitig eine Familie zu gründen oder zu erhalten. Er gibt auch noch zu bedenken, dass es keineswegs sicher ist, dass der Akademiker dann eine fixe Anstellung erhält. Dies bringt das Problem mit sich, dass es nicht einfach sein wird für einen beginnende/n StudentIn überhaupt einen Kredit zu bekommen, da er/ sie keine Sicherheiten aufweist. Claus Wichmann führt es als paradox an, dass über die Kinderlosigkeit von Akademikern geklagt wird, aber dennoch durch Studiengebühren dafür gesorgt wird, dass sich die materielle Situation der StudentInnen zusätzlich verschlechtert. (vgl.http://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=7&idart=435; 25.3.2006)

• Ein weiteres Argument das Wichmann als Auswirkung anführt ist, dass soziale Unterschiede entstehen und eine soziale Auslese , bedingt durch nachlaufende Studiengebühren passiert. Er schreibt wörtlich: „Die in der Schule bereits angelegte soziale Auslese in Bezug auf Bildungsbeteiligung wird durch Studiengebühren ins Erwachsenenleben hinein fortgesetzt“. Er sieht auch einen Zusammenhang zwischen der Höhe der Kosten eines Studiengangs und der Höhe der späteren Einkommenserwartung. Er meint, dass somit teure Studiengänge auch tatsächlich nur mehr für Kinder aus „gutem“ Haus leistbar sind. Die Anderen müssen in „billigere“ Fachhochschulen und Berufsakademien ausweichen. So aber verringert sich deren Chancen, obwohl Intelligenz und Begabung nach Wichmann über die Bevölkerungsschichten gleichmäßig verteilt sind.(vgl. http://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=7&idart=435; 25.3.2006)

• Nachlaufende Studiengebühren beeinflussen Studien und Berufswahl: StudentInnen haben zusätzlich zu den Lebenserhaltungskosten Schulden um ihr Studium finanzieren zu können. Um diese Schulden so bald als möglich zurückzahlen zu können werden die Studenten stärker aufgrund der Verwertbarkeit und damit nach dem zu erwartenden Einkommen ihr Studium auswählen. Gegner von nachlaufenden Studiengebühren fürchten, dass somit ein breiter Fächerkanon nicht mehr gerechtfertigt werden kann. (vgl. www.latnrw.de/artikel85.html; 13.3.06)

• Nachlaufende Studiengebühren wirken sich negativ auf das Studierverhalten aus: Durch Studiengebühren wächst der Druck. StudentInnen werden nur mehr die nötigsten Lehrveranstaltungen besuchen und kaum mehr Lehrveranstaltungen aus Nachbar- und Subdisziplinen. Somit fällt der Blick über den „Tellerrand“ weg. Auch befürchten Gegner von nachlaufenden Studiengebühren, dass studentisches Engagement in politischen, kulturellen und sozialen Bereichen nicht mehr gegeben sein wird. Als Beispiel fällt mir dazu die Mitarbeit auf der ÖH (= Österreichische Hochschülerschaft) ein. (vgl. www.latnrw.de/artikel85.html; 13.3.06)

• Nachlaufende Studiengebühren belasten Männer stärker als Frauen: Frauen übernehmen nach wie vor meist die Kinderbetreuung und müssen so über einen längeren Zeitraum hinweg ihre angehäuften Schulden abtragen. Aufgrund der unterschiedlichen Einkommenshöhe und Lebensarbeitszeit müssen Frauen im Durchschnitt ihre Schuldenlast 4-5 Jahre länger zurückbezahlen. (www.latnrw.de/artikel85.html; 13.3.06)

• Druck zur Profilbildung: Es werden vermehrt nur mehr ökonomisch verwertbare Studienrichtungen angeboten werden. Beispielsweise Jura und Medizin zählen zu diesen ökonomisch verwertbaren Studien. Diese Studien sind ökonomisch verwertbarer als Andere, da nach Beendigung eines solchen Studiums ein höherer Lohn zu erwarten ist. Befürchtet wird, dass einzelne Studienrichtungen komplett aufgelassen werden, da nur wenige Studenten diese Fachrichtung besuchen und diese Fakultät somit weniger Geld einnimmt. (vgl. www.latnrw.de/artikel85.html; 13.3.06)

• Nachlaufende Studiengebühren wirken sich auf den wissenschaftlichen Apparat aus: Studenten wählen ihre Fächer nach der größten Verwertbarkeit aus. Dies wirkt sich auch auf die Universitäten aus. Beispielsweise wenn eine Studienrichtung wenig Studenten hat, muss dort auch Personal abgebaut werden. Es werden dann auch Professoren nach ihrer ökonomischen Verwertbarkeit ausgewählt, denn die Universität muss sich finanzieren. Es wird beispielsweise dann eher bewertet wer als Werbeträger für die Universität fungieren könnte, wer viele Studenten bringt etc. Die qualitativ wichtigen Fragen z.B.: Wer lehrt gut? Wer forscht gut? Können dann kaum mehr gestellt werden. (vgl. www.latnrw.de/artikel85.html; 13.3.06)

• Sie soziale Gerechtigkeit kann nicht gewahrt bleiben: Kritiker haben die Vermutung, dass sich viele gegen die Aufnahme eines Studiums entscheiden könnten, da sie das Darlehen aus ihrem späteren Einkommen zurückzahlen müssten. Weiters besteht die Annahme, dass wenn ein/e Studierende/r sein Studium nicht beendet, er/sie später kein bildungsbedingtes Zusatzeinkommen erzielt und somit Probleme hat das Darlehen zurückzuzahlen. Auch kann das Problem auftreten, dass es zu einem Zahlungsausfall kommt obwohl der Student sein Studium beendet hat. Nämlich dann wenn er nachher keine Anstellung erhält. Natürlich gibt es aber auch den Fall, dass der Studierende den Zahlungsausfall absichtlich herbeiführt (so genanntes moral hazard).Auch kann für den Kreditgeber das Problem auftauchen, dass bedingt durch seine hohe Qualifikation der ehemalige Student eine Anstellung im Ausland annimmt und sich so der Rückzahlung entziehen könnte. Natürlich kann aber Krankheit oder der frühe Tod des Darlehensnehmer die Rückzahlung gefährden. Die Darlehensgeber verlangen daher aus den bereits genannten Gründen einen höheren Zinssatz, stellen keine Bildungsdarlehen zur Verfügung oder verlangen Sicherheiten. Dort liegt aber wieder das Problem sozial schwächerer Familien, denn diese weisen selten Sicherheiten auf. Aber auch für den beginnenden Studenten entstehen spezifische Risiken: Der Student weiß zu Beginn des Studiums natürlich nicht ob er das Studium auch abschließen wird. Ist dies nicht der Fall hat er ein Darlehen zurückzuzahlen, aber keine bildungsbedingtes höheres Einkommen. Deshalb besteht die Gefahr, dass sich gerade Personen aus sozial schwächeren Familien so aus Angst vor einem Schuldenberg gegen ein Studium entscheiden. Von HIS werden folgende Elemente von nachlaufenden Studiengebühren gefordert, um die Probleme die sich aus den spezifischen Risiken der Bildungsdarlehen ergeben zu beseitigen: . Von HIS werden folgende Elemente von nachlaufenden Studiengebühren gefordert, um die Probleme die sich aus den spezifischen Risiken der Bildungsdarlehen ergeben zu beseitigen: Erstens soll der Staat die Bildungsdarlehen vergeben, damit dieser die Risiken trägt. Zweitens soll die Darlehensrückzahlung einkommensabhängig zurückzuzahlen sein. Weiters wirft Thorsten Lang die Frage auf, ob ein Konzept für nachlaufende Studiengebühren ausreicht um die Zugangsgerechtigkeit des Hochschulsystems komplett zu sichern. Als kritische Aspekte werden folgende genannt: Einfluss des Elternbeitrags zur Studienfinanzierung; Bemessung der Einkommensgrenze, ab der die Rückzahlungspflicht der Darlehen aussetzt; Unterschiede in der Verschuldungsbereitschaft der Studierenden, Unkenntnis der Kosten der flankierenden Maßnahmen und Auswahl der staatlichen Ebenen, auf der nachlaufende Studiengebühren eingesetzt werden.

• Einfluss des Elternbeitrages zur Studienfinanzierung: Wenn Studierende die finanziellen Mittel für die Finanzierung des Studiums bekommen, bleibt ihr eigenes Kalkül bei der Abwägung der Kosten der Erträge unverändert. Studiengebühren erscheinen in deren Budget nur als „Durchlaufposten“. Bildungsentscheidungen im Sinne von Investitionsentscheidungen müssen nicht getroffen werden. Studierende die keine finanzielle Zuwendung von ihren Eltern bekommen, müssen sich Darlehen aufnehmen und diese aus ihrem späteren Einkommen zurückzahlen. Dadurch fallen ihre künftigen Einkommen geringer aus als beim gebührenfreien Studium. Wenn sie ihr Studium als Investition ansehen werden so vermutlich mehr Entscheidungen gegen ein Studium getroffen.

• Bemessung der Einkommensgrenze, ab der Rückzahlungspflicht der Darlehen aussetzt: Ist diese Einkommensgrenze zu gering, bleibt der Abschreckungseffekt der Studiengebühren erhalten. Ist sie zu hoch, werden die Nettoeinnahmen für die Hochschulen geringer, wenn der Rückzahlungsausfall aus den Gebühreneinnahmen finanziert wird. Die Entscheidung über die Einkommensgrenze hat Auswirkungen auf die individuelle finanzielle Belastung der Studierenden. Auch muß bedacht werden welche alternativen Bildungswege der zukünftigen Studierenden offen stehen. Studierende dürften bei der Wahl des Studiums die wahrscheinliche Einkommenserwartung mitberücksichtigen. Die Einkommenserwartungen bei alternativen Ausbildungsgängen sind daher bei der Festlegung der Einkommensgrenzen für die Rückzahlung nachlaufender Gebühren heranzuziehen, um Abschreckungseffekte zu vermeiden.

• Unterschiede in der Verschuldungsbereitschaft der Studierenden: Nicht alle Studenten sind gleich bereit sich durch Darlehen zu verschulden. Auch ein Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und der Verschuldungsbereitschaft kann hergestellt werden.

• Unkenntnis der Kosten der flankierenden Maßnahmen: Es gibt Berechnungen aber die Kosten werden nicht endogen auf den jeweiligen Finanzierungsvorschlag ermittelt. Der Einfluss von Studiendauer, Rückzahlungsmodalitäten, Stipendien und Freiplätzen bleibt unberücksichtigt.

• Auswahl der staatlichen Ebenen, auf der nachlaufende Studiengebühren eingesetzt werden: Es können bundeseinheitliche, länder- oder hochschulspezifische Ebenen sein. Welcher Zentralisierungsgrad bei der Sicherstellung der Sozialverträglichkeit optimal ist, kann nicht a priori gesagt werde, dies ist von der Ausgestaltung der Studienfinanzierung abhängig. (vgl. HIS – Dokumentationen zu Studiengebühren/Studienbeiträgen- Teil 1 – Erwartete Effekte und internationale Erfahrungen, Februar 2005, Hannover)

4.2 ARGUMENTE FÜR NACHLAUFENDE STUDIENGEBÜHREN:

• Beführworter von Studiengebühren sehen mit nachlaufenden Studiengebühren die soziale Gleichberechtigung gewahrt, da der Student ein staatlich abgesichertes Darlehen erhält und dieses einkommensabhängig zurückbezahlt. So erhält jedermann die Möglichkeit ein Studium aufzunehmen

5. Ausblick

Alternativen zu nachlaufenden Studiengebühren um die soziale Verträglichkeit von Studiengebühren zu sichern können Stipendien und Freiplätze sein. Laut Wikipedia der freien Enzyklopädie wird unter einem Stipendium eine finanzielle Unterstützung für Künstler, bzw. Schüler, Studenten oder Jungwissenschaftler (die dann als Stipendiaten bezeichnet werden) verstanden. Stipendien werden entweder aufgrund von politischen und sozialen Kriterien und/oder aufgrund besonders guter Leistungen gewährt. Österreichische Studenten können solche Stipendien von der Studienbeihilfenbehörde aber auch von der Akademie der Wissenschaften oder der Fonds der Nationalbank bekommen. In Deutschland werden Stipendium meist von Stiftung vergeben, die Begabtenförderung betreibt. Manche dieser Stiftungen sind politischer oder kirchlicher Natur, d. h. man muss zum Beispiel bei einer parteinahen Stiftung nachweisen können, dass man sich für deren Politik interessiert, und diese auch öffentlich vertritt. Kann man dies nicht, so wird einem auch das Stipendium versagt. Mittlerweile gibt es in Deutschland auch allgemeine Stipendien, die z.B. hochbegabte Schüler oder Studenten zur Förderung aufnehmen, ohne auf deren Politik oder Religion zu achten. Auch die Noten finden bei manchen Stipendien keine besondere Beachtung. Bei Studenten und Wissenschaftlern werden die Bedingungen für ein Stipendium meist erst in höheren Semestern, da man oft erst ab diesem Zeitpunkt entsprechende Noten bzw. Leistungsnachweise vorweisen kann. Zusätzlich gibt es noch spezielle Auslandsstipendien, mit denen Nachwuchswissenschaftler ein Auslandsjahr finanzieren können. Auch im kulturellen-künstlerischen Bereich gibt es eine einige Stipendien, die Auszeichnungs- oder gar Preis-Charakter haben. Bei Stiependien ist meist keine soziale Absicherung wie Pensionsversicherung, Mutterschutz, Krankenversicherung gewährleistet. etc. (vgl. . http://de.wikipedia.org/wiki/Stipendiat; 10.6.2006). Zusammenfassend kann ich sagen, dass sich meine Hypothese weder so einfach bestätigen noch widerlegen kann. Ich habe einige Argumente gelesen und hier zusammengefasst die für mich nachvollziehbare Argumente sind, die gegen die soziale Gleichstellung sprechen. Beispielsweise ist es für mich gut nachvollziehbar, dass sich einige Personen gegen Studium das durch nachlaufende Studiengebühren finanziert entscheiden, da in der heute ungewissen Berufsaussicht es nicht sichergestellt ist, dass man tatsächlich nach dem Studium eine Anstellung vor allem mit entsprechenden Einkommen erhält. Andererseits hat mich überrascht zu lesen, dass Studien aus Australien, wo es dieses System der nachlaufenden Gebühren schon lange gibt, keine bzw. nur geringe Veränderungen in den Studierendenzahlen bzw. den Personen aus verschiedenen sozialen Schichten gegeben hat.

6. Literaturliste:

• http://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=7&idart=435; 25.3.2006

• http://www.his.de/Service/Publikationen/X_Pub/Abt2/Controlling/HIS-Dokumentation-Studiengebuehren-I.pdf; 25.3.2006

• http://de.wikipedia.org/wiki/Studiengeb%C3%BChren; 9.6.2006

• www.latnrw.de/artikel85.html; 13.3.2006

• http://www.studserv.de/studium/studiengebuehren-im-ausland.php; 8.6.2006

• http://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=7&idart=435; 25.3.2006

• http://de.wikipedia.org/wiki/Stipendiat; 10.6.2006