Diskussion:Jürgen Habermas: Ad Ratzinger

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Habermas schreibt:"Wenn man hingegen das demokratische Verfahren nicht wie Kelsen oder Luhmann positivistisch, sondern als eine Methode zur Erzeugung von Legitimität aus Legalität begreift, entsteht kein Geltungsdefizit, das durch "Sittlichkeit" ausgefüllt werden müsste."

Ich verstehe Habermas so, dass er durchaus davon ausgeht, "die Staatsgewalt" könne ohne Werte und Normen auskommen (bzw. müsse sie das), die einzelnen Menschen hätten jedoch wichtiger Weise sehr wohl Werte und Normen verinnerlicht (diese auch aus einer religiösen Denktradition heraus). Bei diesem Zitat erscheinen mir zwei Punkte bedenklich: 1.)Die massive Unterdrückung der Frauen in "liberalen" Rechtsstaaten hat meines Erachtens hinlänglich gezeigt und zeigt noch, dass "der Staat" nicht neutral, also nicht ohne Weltbild ist. Ein solch neutraler Staat ist ein theoretisches Konstrukt, das ohne Menschen, denen Luhmann Werte zuspricht, nicht existieren kann. 2.)Die Tradition, aus der sich liberale Rechtsstaaten entwickelten, ist eine, in der Staaten bedingt durch eine nicht vorhandene Werteneutralität ihren Geltungsbereich im Sinne von der Durchsetzung der Legalität selbst eingeschränkt haben. Z.B. war das Gewaltmonopol des Staates kein reines, ein Gewaltmonopol der Männer im "privaten" Rahmen blieb lange Zeit aufrecht, so wurde etwa Vergewaltigung in der Ehe meines Wissens in Österreich erst 1989 (!!) zu einer Strafhandlung! Mir scheint die Habermas´sche Perspektive hier etwas Wichtiges zu vergessen: Es ist nicht nur wichtig, ob liberale Staaten neutral sein müssen/ sollen oder nicht- sie sind es schlicht nicht! Daher scheint es mir auch ungenügsam, sich einen Staat zu wünschen, der rein auf Legalität abzielt: 1.) sind Gesetze nicht neutral, wenn es der/ die GesetzgeberIn nicht ist, 2.) werden Gesetze in der Praxis notwendigerweise oft erst beschlossen, wenn ein Problem bereits aufgetreten ist und die Gesetzgebung kommt den vielen Problemen unserer Gesellschaften nicht nach. Gestze hinken in der Regel Gesellschaftsentwicklungen hinterher! 3.)wurde gezeigt, dass etwa die "neutrale" Lösung einer gesetzlichen Gleichstellung von Frauen mit Männern nicht ausreicht, damit Frauen Männern gegenüber nicht diskriminiert sind. Eine Weiterentwicklung weg von dieser naiven/ bösartigen (?) Haltung des Genügens von Legalität gibt es ja bereits, vgl positive Diskriminierung - Bevorzugung z.B. von Frauen gegenüber Männern etwa bei der Postenvergabe, Antidiskriminierungspolitik auch in Bezug auf AusländerInnen, Menschen ausländischer Herkunft, etc.!--Sophie 13:32, 23. Nov 2005 (CET)