Diskussion:Prüfungsmodalitäten (Franz Martin Wimmer)

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Version vom 3. Dezember 2009, 10:11 Uhr von Fmw (Diskussion | Beiträge) (Wegen schriftl. Prüfung)
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Anfragen

LehramtsstudentIn wegen Dunshirn

Frage:
Da ich eine Lehramtsstudentin bin, wollte ich mich erkundigen, ob wir Lehramtskandidaten einen Kommentar zu dem Buch "Griechisch für Philosophen" (Alfred Dunshirn) schreiben müssen.
Antwort fw:
Nein. Ein Kommentar (=Prüfungsteil 3) ist zu einem der Texte zu schreiben, die als "Prüfungsstoff" gekennzeichnet sind.
Das Buch von Dunshirn ist als Pflichtlektüre für Studierende PP genannt, zudem ist verlangt, dass diese beim zweiten Prüfungsthema sich auf griechische Philosophie beziehen. Dabei muss daher erkennbar sein, dass Sie sich mit "Griechisch für Philosophen" auseinander gesetzt haben.

Wegen schriftl. Prüfung

Frage:
Trotz mehrmaliger Hinweise ist es mir noch immer nicht ganz klar, wie die schr. Prüfung aussehen wird Ende Jänner. Bei der Prüfung ist ein ausgearbeiteter Text mitzubringen, gibt es auch Prüfungsfragen zu beantworten oder wird nur der mitgebrachte Text bewertet?
Antwort fw:
Ein ausgearbeiteter Text ist mitzubringen: der Kommentar (Prüfungsteil 3)
Die beiden anderen Prüfungsteile können Sie an Ort und Stelle ausarbeiten - oder auch schon ausgearbeitet mitbringen.
Bewertet werden die Ausarbeitungen aller drei Teile.