Kommentare und Beiträge zur SE-Einheit vom 4.11.2008
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Version vom 3. November 2008, 11:54 Uhr von Frank Epple (Diskussion | Beiträge)
Heidegger, Sein und Zeit - §§ 9,14,15.
Jedes Ding, jeder Gegenstand zeichnet sich über sein „Um-zu“ aus; oder anders gesagt alles ist „etwas-als-etwas“. Alles „Zuhandene“ müsste daher für den Wahrnehmenden von vornherein eine Bedeutung einnehmen. Inwieweit kann diese Bedeutung aber normativ sein? D.h. inwieweit fange ich als Wahrnehmender mit diesem Gegenstand oder auch einer anderen Person immer auch etwas an? Gibt es also eine „bedeutungslose“ Zuhandenheit? {Antwort §16 (?): „Das ratlose Davorstehen entdeckt als defizienter Modus eines Besorgens das Nur-noch-vorhandensein eines Zuhandenen.“ (73)}
--Frank Epple 11:54, 3. Nov. 2008 (CET)
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