Diskussion:Minoritätenschutz?, R. Bubner (T)

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"Aber Recht und Politik bilden Sphären und Akti­onsformen, die auf Regelhaftigkeit, auf Weitermachen im gleichen Sinne, auf Egalität gründen."

Jein. Ich möchte als politikwissenschaftsstudentin gegen die Schlüsse protestieren,zu denen Bubner aufgrund dieser These kommt. Bzw. ist allein schon die Tatsache bezeichnend, dass Bubner diese These in Folge nur für den juristischen Bereich ausführt. Er verwendet, wenn er Politik unter Recht subsumiert, einen extrem engen politikbegriff, die die hochkomplexen politischen Systeme, die es heutzutage gibt, auch nur annähernd befriedigend erklären könnten. Es mag ja stimmen, dass die Justiz ab einem bestimmten ausmaß an individueller Differenzberücksichtigung (leider?) überfordert ist; das führt unter anderem auch dazu, dass aktuelle, komplexe Probleme (siehe Kopftuchdebatte) ausschließlich juristisch nicht zufriedenstellend gelöst werden können. Politik hingegen ist nicht allein das jeweilige politisch- administrative System, sondern es gibt zahlreiche, unterschiedlichste politische Akteurinenn auf unterschiedlichen Ebenen, die zu hochpräziser Herstellung von Politiken (policies) in der Lage sind. Bubner bedient sich bei seiner Schlussfolgerung eines Tricks: Recht (und Politik) sind mit dieser Einzelfallbetrachtung, die uns doch nur in die "Anarchie" führt, überfordert, daraus sei zu folgern, deshalb geht er gleich zum anderen Extrem über: