Bedingungen des Zeugniserwerbs
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Version vom 20. März 2010, 20:31 Uhr von Uk (Diskussion | Beiträge)
1) Regelmäßige aktive Teilnahme an den Sitzungen des Proseminars (mündliche oder schriftliche Diskussionsbeiträge)
2) Referat
Darstellung des Textes und Formulierung und erste Bearbeitung von mindestens zwei Fragen, die eine Auseinandersetzung mit dem Text erkennen lassen, Einbeziehung anderer Texte (aus dem Seminar, auch Sekundärliteratur)
Länge: 30-40 Minuten
3) Schriftliche Arbeit
Inhalt: Textdarstellung, Fragenausarbeitung unter Einbeziehung der Diskussion im Proseminar
Der am Institut für Philosophie gültige Leitfaden für die Form der schriftlichen Arbeit findet sich hier