Verwahrlosung (JsB)
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Inhaltsverzeichnis
Verwahrlosung
Herleitung des Begriffs „Verwahrlosung“
- althochdeutsches Wort „ware“ = Achtung, Beachtung
- „wara“ liegt sowohl der Verwahrlosung, Gewahrsam, Verwahrung und auch Wahrnehmung
zugrunde.
- „waralos“ bedeutet ohne Beachtung, achtlos, unbeachtet
Der Begriff der Verwahrlosung ist mit der Haltung verbunden die aktiv eingenommen wird oder nicht, eine Haltung die nicht der Betroffene einnimmt, sondern die ihm widerfährt.
Der Sprachgebrauch im Mittelhochdeutschen: das Wort „wara“ findet sich wieder im Tätigkeitswort „verwarlôsen“. Bei Verwahrlosung handelt es sich um ein Geschehen das durch andere verursacht wurde. Auslöser und Schuldzuweisung ist bei diesem Sprachgebrauch klar erkennbar.
Heute ist die Wortverwendung adjektivisch: „Die Jugend ist verwahrlost nicht wurde verwahrlost“. Wir ordnen dem Betreffenden Eigenschaften zu an der der Träger Schuld ist, der Träger hat somit ein Charaktermerkmal erworben. (Dechêne, 1975) 1