Diskussion:Minoritätenschutz?, R. Bubner (T)

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"Aber Recht und Politik bilden Sphären und Akti­onsformen, die auf Regelhaftigkeit, auf Weitermachen im gleichen Sinne, auf Egalität gründen."

Jein. Ich möchte als Politikwissenschaftsstudentin gegen diese Aussage und gegen die Schlüsse,zu denen Bubner aufgrund dieser These kommt, meine Bedenken äußern. Allein die Tatsache ist schon bezeichnend, dass Bubner diese These in Folge nur für den juristischen Bereich ausführt. Er verwendet, wenn er Politik unter Recht subsumiert, einen extrem engen Politikbegriff, der die hochkomplexen aktuellen politischen Systeme und Prozesse nicht auch nur annähernd befriedigend erklären könnten. Es mag ja stimmen, dass die Justiz ab einem bestimmten Ausmaß an individueller Differenzberücksichtigung (leider?) überfordert ist; das führt unter anderem auch dazu, dass aktuelle, komplexe Probleme (siehe Kopftuchdebatte) ausschließlich juristisch nicht zufriedenstellend gelöst werden können. Politik hingegen ist nicht allein das jeweilige politisch- administrative System, sondern es gibt zahlreiche, unterschiedlichste politische AkteurInnen auf unterschiedlichen Ebenen, die zu hochpräziser Herstellung von Politiken (policies) in der Lage sind. Ich finde auch die Präpotenz ärgerlich, mit der (nicht nur durch Bubner) versucht wird, etwa psychologische Aspekte von Politik zu trennen (Bubner: Bubner bedient sich bei seiner Schlussfolgerung eines Tricks: Recht (und Politik) sind mit dieser Einzelfallbetrachtung, die uns doch nur in die "Anarchie" führt, überfordert, daraus sei zu folgern, deshalb geht er gleich zum anderen Extrem über: "Wer also die Differenz pflegt, muß sie so klein halten, daß sie im Kontrast zum Ganzen auffällt, und zugleich so groß ist, daß eine beachtliche Pluralität Partizipa­tionschancen genießt.