Sponsoring in Schulen (Text): Unterschied zwischen den Versionen

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Der zweite ist die Imagewerbung durch Sponsoring. Sponsoringprojekte hingegen besitzen einen eigenen schulpädagogischen Wert und setzen Schulentwicklungsimpulse. Hier kommt Bewegung aus der Schule heraus, der Blick ist ein anderer. Schulen entwickeln ein attraktives Schulprogramm oder interessante Projekte. Die Sponsoren interessieren sich für die Schule, engagieren sich, tun Gutes und wollen dies kommunizieren.
 
Der zweite ist die Imagewerbung durch Sponsoring. Sponsoringprojekte hingegen besitzen einen eigenen schulpädagogischen Wert und setzen Schulentwicklungsimpulse. Hier kommt Bewegung aus der Schule heraus, der Blick ist ein anderer. Schulen entwickeln ein attraktives Schulprogramm oder interessante Projekte. Die Sponsoren interessieren sich für die Schule, engagieren sich, tun Gutes und wollen dies kommunizieren.
  
Schule und Wirtschaft als Partner:
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Auch auf Seite der Wirtschaft besteht großes Interesse. Fast jedes dritte Unternehmen hat bereits Schulen gesponsert. Dies geschieht in den unterschiedlichsten Bereichen: EDV-Ausstattung, Internet-Anbindung, Sport- und Schulfeste etc. werden bereits unterstützt. Für Unternehmen ist Schul-Sponsoring eine ideale Empfehlung im Sinne von „Tue Gutes und Rede darüber“. Sie zeigen Verantwortung und Engagement in der Gesellschaft.
 
Auch auf Seite der Wirtschaft besteht großes Interesse. Fast jedes dritte Unternehmen hat bereits Schulen gesponsert. Dies geschieht in den unterschiedlichsten Bereichen: EDV-Ausstattung, Internet-Anbindung, Sport- und Schulfeste etc. werden bereits unterstützt. Für Unternehmen ist Schul-Sponsoring eine ideale Empfehlung im Sinne von „Tue Gutes und Rede darüber“. Sie zeigen Verantwortung und Engagement in der Gesellschaft.
  
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Sponsoren unterstützen das pädagogische Konzept einer Schule oder Schulprojekte durch finanzielle Beiträge, Sachausstattung oder auch personelle Ressourcen. Hierbei ist festzuhalten, dass regulärer Unterricht nicht gesponsert werden kann, sehr wohl aber der Einsatz von personellen Ressourcen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was Schulen nicht pädagogisch oder wirtschaftlich abhängig macht und mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen vereinbar ist sowie den schulrechtlichen Regelungen der Bundesländer entspricht. Wesentlich für alle Sponsoringprojekte ist, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Schulträger stattfindet.
 
Sponsoren unterstützen das pädagogische Konzept einer Schule oder Schulprojekte durch finanzielle Beiträge, Sachausstattung oder auch personelle Ressourcen. Hierbei ist festzuhalten, dass regulärer Unterricht nicht gesponsert werden kann, sehr wohl aber der Einsatz von personellen Ressourcen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was Schulen nicht pädagogisch oder wirtschaftlich abhängig macht und mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen vereinbar ist sowie den schulrechtlichen Regelungen der Bundesländer entspricht. Wesentlich für alle Sponsoringprojekte ist, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Schulträger stattfindet.
  
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In Deutschland zum Beispiel ist jede Art von kommerzieller Produktwerbung verboten. Dies gilt insbesondere für Angebote von Agenturen, die unter anderem mit Plakaten auf Schulhöfen und im Schulgebäude werben, Angebote von kostenlosen Schulheften, Reiter- oder Postkartendisplays, Bodenbelagswerbung, Stehtische in der Schulkantine und dergleichen. Solche Angebote fallen nicht unter die Sponsoringmaßnahmen des neuen (§ 31 a) Schulverwaltungsgesetz und sind weiterhin (laut ASch0 § 47 Abs. 3) verboten. Für einzelne Werbemaßnahmen in Form von Plakaten oder Ähnlichem ist die Schulleiterin oder der Schulleiter verantwortlich. Sie müssen in jedem Fall prüfen, inwieweit dies mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag vereinbar ist. Jede größere kommerzielle Aktion muss weiterhin vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder im Einzelfall genehmigt werden.
 
In Deutschland zum Beispiel ist jede Art von kommerzieller Produktwerbung verboten. Dies gilt insbesondere für Angebote von Agenturen, die unter anderem mit Plakaten auf Schulhöfen und im Schulgebäude werben, Angebote von kostenlosen Schulheften, Reiter- oder Postkartendisplays, Bodenbelagswerbung, Stehtische in der Schulkantine und dergleichen. Solche Angebote fallen nicht unter die Sponsoringmaßnahmen des neuen (§ 31 a) Schulverwaltungsgesetz und sind weiterhin (laut ASch0 § 47 Abs. 3) verboten. Für einzelne Werbemaßnahmen in Form von Plakaten oder Ähnlichem ist die Schulleiterin oder der Schulleiter verantwortlich. Sie müssen in jedem Fall prüfen, inwieweit dies mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag vereinbar ist. Jede größere kommerzielle Aktion muss weiterhin vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder im Einzelfall genehmigt werden.

Version vom 11. Juni 2006, 23:45 Uhr

SPONSORING IN SCHULEN

Es gibt eine weltweite Tendenz, öffentliche, staatliche Aufgabenbereiche zu privatisieren. Davon ist auch das Bildungswesen betroffen. Da sich die staatliche Finanzkrise verschärft, massive Kritik am staatlichen Bildungsmonopol geübt wird und Klagen über die geringe Effizienz des öffentlichen Bildungswesens und seine ungenügende Reaktion auf die veränderten Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft zum Vorschein kommen, werden Privatisierungsbestrebungen forciert.

Am 1. Februar 1997 wurde das grundsätzliche Werbeverbot an österreichischen Schulen im Schulunterrichtsgesetz aufgehoben, da die öffentlichen Gelder ohnehin knapp sind und laufend gekürzt werden und das Bildungsministerium eine Finanzspritze für Schulen durch Sponsoring und Werbung sogar begrüßt. Es gibt allerdings bis heute noch keine einheitlichen Richtlinien für Schulsponsoring in Österreich. Ebenso sind die Höhe der Einnahmen, die Verwendung der Gelder, die Anzahl der Sponsorverträge, deren Inhalt und die Schulen, welche solche Verträge abgeschlossen haben, unbekannt. Bildungsministerin Elisabeth Gehrer meint, die Schulautonomie sei für die fehlenden Zahlen und Antworten verantwortlich (vgl. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG der Abgeordneten Mag. Johann Maier, DDr. Niederwieser, Mag. Elisabeth Grossmann, Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen betreffend Schulsponsoring: Schülerinnen im Visier von Unternehmen und der Werbung).

Was ist „Sponsoring“?

Ein Sponsor ist kein Spender. Sponsoring ist ein Vertragsverhältnis, das auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung beruht. Vereinfacht ausgedrückt besteht Sponsoring also aus dem Prinzip "Förderung (hier: der Schule) gegen Imagewerbung in der Öffentlichkeit". Somit ist Sponsoring klar vom Spenden zu unterscheiden, denn die Spende ist eine Förderung ohne Gegenleistung, die Förderung durch Sponsoring ist eine Förderung mit Gegenleistung und Werbewirkung - der Imagewerbung. Grundsätzlich gilt: Sponsoring bildet einen Zusatz an finanziellen, sachlichen oder personellen Ressourcen, um Schulentwicklung wirksamer und nachhaltiger zu bestreiten. Es ist allerdings kein Ersatz für fehlende Mittel. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag, das heißt der konkrete Nutzen für die pädagogischen Ziele der Schule muss immer im Vordergrund stehen, denn Schulen sind keine Plattform für Werbekampagnen jeder Art. Alle europäischen Verbraucherorganisatoren betrachten in diesem Zusammenhang das zunehmende Interesse der Werbewirtschaft an Schulen mit großer Skepsis. Kurz: die gut und zuverlässig ausgehandelte Balance zwischen pädagogischem Auftrag und Werbeeffekt ist zentral für den Erfolg von Sponsoring.

Es gibt zwei unterschiedliche Ansätze für Werbeaktivitäten in der Schule:

Der erste ist die reine Produktwerbung, die primär der Steigerung des Absatzes des jeweiligen Unternehmens dient. Die Schülerinnen und Schüler sind dabei nur als Objekt der Werbung interessant. Sie sind Zielgruppe. Der zweite ist die Imagewerbung durch Sponsoring. Sponsoringprojekte hingegen besitzen einen eigenen schulpädagogischen Wert und setzen Schulentwicklungsimpulse. Hier kommt Bewegung aus der Schule heraus, der Blick ist ein anderer. Schulen entwickeln ein attraktives Schulprogramm oder interessante Projekte. Die Sponsoren interessieren sich für die Schule, engagieren sich, tun Gutes und wollen dies kommunizieren.

Schule und Wirtschaft als Partner:

Auch auf Seite der Wirtschaft besteht großes Interesse. Fast jedes dritte Unternehmen hat bereits Schulen gesponsert. Dies geschieht in den unterschiedlichsten Bereichen: EDV-Ausstattung, Internet-Anbindung, Sport- und Schulfeste etc. werden bereits unterstützt. Für Unternehmen ist Schul-Sponsoring eine ideale Empfehlung im Sinne von „Tue Gutes und Rede darüber“. Sie zeigen Verantwortung und Engagement in der Gesellschaft.

Was ist zulässig?

Sponsoren unterstützen das pädagogische Konzept einer Schule oder Schulprojekte durch finanzielle Beiträge, Sachausstattung oder auch personelle Ressourcen. Hierbei ist festzuhalten, dass regulärer Unterricht nicht gesponsert werden kann, sehr wohl aber der Einsatz von personellen Ressourcen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was Schulen nicht pädagogisch oder wirtschaftlich abhängig macht und mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen vereinbar ist sowie den schulrechtlichen Regelungen der Bundesländer entspricht. Wesentlich für alle Sponsoringprojekte ist, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Schulträger stattfindet.

Was ist nicht zulässig?

In Deutschland zum Beispiel ist jede Art von kommerzieller Produktwerbung verboten. Dies gilt insbesondere für Angebote von Agenturen, die unter anderem mit Plakaten auf Schulhöfen und im Schulgebäude werben, Angebote von kostenlosen Schulheften, Reiter- oder Postkartendisplays, Bodenbelagswerbung, Stehtische in der Schulkantine und dergleichen. Solche Angebote fallen nicht unter die Sponsoringmaßnahmen des neuen (§ 31 a) Schulverwaltungsgesetz und sind weiterhin (laut ASch0 § 47 Abs. 3) verboten. Für einzelne Werbemaßnahmen in Form von Plakaten oder Ähnlichem ist die Schulleiterin oder der Schulleiter verantwortlich. Sie müssen in jedem Fall prüfen, inwieweit dies mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag vereinbar ist. Jede größere kommerzielle Aktion muss weiterhin vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder im Einzelfall genehmigt werden. Laut Jugendschutzgesetz sind auf jeden Fall Werbung für Rauschmittel (Alkohol, Nikotin, Arzneimittel), Diskriminierende oder gewaltverherrlichende Werbung, Werbung mit religiösen oder politischen Inhalten und Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen, gegen das Ortsrecht oder das öffentliche Wohl verstößt, strengstens verboten.

Es gibt allerdings bis heute noch keine einheitlichen Richtlinien für Schulsponsoring in Österreich. Ebenso sind die Höhe der Einnahmen, die Verwendung der Gelder, die Anzahl der Sponsorverträge, deren Inhalt und die Schulen, welche solche Verträge abgeschlossen haben, unbekannt.