Diskussion:SE-Arbeit (Karin Lakmayer): Unterschied zwischen den Versionen

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''„Dazu bedarf es auch einer Verwendung im Sinne der Grundsätze für Unterricht,d.h. wenn sie im Sinne problem-, entscheidungs-, gestaltungs- und beurteilungsorientierter Unterrichtsprozesse gestaltet und verwendet werden,damit diese Funktionen wirksam werden können. Darüber hinaus sollen bestimmte „Design – Prinzipien“ (Weidenmann 1993, S. 28) berücksichtigt werden, wie etwa Gewährleistung des gleich bleibenden Aussehens und der gleich bleibenden räumlichen Anordnung, Fehlermeldungen und Hilfen ebenso, wie die Möglichkeit einzelne Schritte rückgängig machen zu können, aber auch Transparenz im Sinne von Einfachheit und Verständlichkeit (vgl. ebd., S. 28)“.''  
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''„Dazu bedarf es auch einer Verwendung im Sinne der Grundsätze für Unterricht, d.h. wenn sie im Sinne problem-, entscheidungs-, gestaltungs- und beurteilungsorientierter Unterrichtsprozesse gestaltet und verwendet werden, damit diese Funktionen wirksam werden können. Darüber hinaus sollen bestimmte „Design – Prinzipien“ (Weidenmann 1993, S. 28) berücksichtigt werden, wie etwa Gewährleistung des gleich bleibenden Aussehens und der gleich bleibenden räumlichen Anordnung, Fehlermeldungen und Hilfen ebenso, wie die Möglichkeit einzelne Schritte rückgängig machen zu können, aber auch Transparenz im Sinne von Einfachheit und Verständlichkeit (vgl. ebd., S. 28)“.''  
  
  

Version vom 13. Juni 2008, 19:03 Uhr

Liebe Karin,

ich habe deine Seminararbeit gelesen. Meiner Beurteilung nach ist dies eine sehr gelungene Arbeit.

Die Seminararbeit bietet einen guten Überblick über den fachlichen Diskussionsstand der gewählten Forschungsthematik. Die Forschungsfrage ist vorhanden und wurde begründet. Die Seminararbeit ist logisch aufgebaut und die Formulierungen sind meist sachlich und präzise. Diese Formulierung ist unklar:


„Dazu bedarf es auch einer Verwendung im Sinne der Grundsätze für Unterricht, d.h. wenn sie im Sinne problem-, entscheidungs-, gestaltungs- und beurteilungsorientierter Unterrichtsprozesse gestaltet und verwendet werden, damit diese Funktionen wirksam werden können. Darüber hinaus sollen bestimmte „Design – Prinzipien“ (Weidenmann 1993, S. 28) berücksichtigt werden, wie etwa Gewährleistung des gleich bleibenden Aussehens und der gleich bleibenden räumlichen Anordnung, Fehlermeldungen und Hilfen ebenso, wie die Möglichkeit einzelne Schritte rückgängig machen zu können, aber auch Transparenz im Sinne von Einfachheit und Verständlichkeit (vgl. ebd., S. 28)“.


Die Zitierregeln werden eingehalten. Die eigene Reflexion und Stellungnahme zur Literatur ist gegeben. Die Bibliographie ist sehr umfangreich sowie vollständig und richtig aufgebaut.

Standard: Ich würde zusätzlich den Artikel, den Autor und das Publikationsdatum angeben. Grimus, M. und Reiter: Literaturangabe für Zeitschriften verwenden Der Umfang von ca. 4000 Wörtern wurde erfüllt. Vielleicht könntest du die Unterpunkte deiner Arbeit auch im Inhaltsverzeichnis anführen.

Der sprachliche Ausdruck ist hinreichend korrekt, bis auf wenige Grammatikpunkte: gewi[ss], Computergestütztes Lernen aus [M]edien, etc. Ebenso ist die Überprüfung der Rechtschreibung und der Zeichensetzung bzw. der Abstände nach den Zeichen notwendig.

Ich hoffe ich kann dir damit weiterhelfen,

LG Petra